- Einladung vom 09.05.2023 -
| Beginn: | 14:00 Uhr |
| Ende: | 15:10 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Verbandsvorsteher: | Heinz Zilles, Ortsbürgermeister Lieg |
| Als Mitglieder: | Simone Nick, Ortsbürgermeisterin Lütz |
| Peter Mayer, Ortsbürgermeister Moselkern |
| Wilhelm Loosen, Ortsbürgermeister Pommern |
| Jörg Lemler, Erster Beigeordneter, Treis-Karden |
| Entschuldigt: | Franz Oberhausen, Ortsbürgermeister Müden |
| Auf Einladung: | Marie Henzgen, VGV Cochem (bis TOP 4) |
| Jan Hermes, VGV Cochem |
| Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem |
| Revierleiter Hans-Josef Bleser |
| Forstamtsleiter Hans-Peter Schimpgen |
| Schriftführer: | Jan Hermes, VGV Cochem |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Forstzweckverbandes fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 08.10.2020 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Dame und Herren des Zweckverbandes sowie die Eingeladenen und eröffnet die Sitzung.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. Mitteilungen des Vorsitzenden | |
| a) | Nach der Neuabgrenzung der Forstreviere und Bildung des neuen Forstreviers Treis-Karden/ Lieg wurde die Revierleiterstelle mit Herrn Hans-Josef Bleser besetzt, den ich im Namen des Forstzweckverbandes (FZV) herzlich willkommen heiße. Die angeschlossenen Gemeinden freuen sich auf gute Zusammenarbeit mit ihm. |
| b) | Die ADD hat mit Schreiben vom 17.10.2020 zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2021/2022 auf die Verpflichtung zur Deckung von Ausgaben und Erträgen hingewiesen. |
| Ursächlich für die damalige Unterdeckung des geringen Fehlbetrags von rd. 385 € in der Schlussbilanz zum 31.12.2020 waren die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen für die Zuführungen zu Urlaubsrückstellungen. Um dies zukünftig zu vermeiden, wurde darauf hingewirkt, dass der zustehende Jahresurlaub der Forstwirte innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres zu nehmen ist. |
| c) | Der FZV bietet immer wieder Praktikanten/-innen Beschäftigungsmöglichkeiten, um für einen gewissen Zeitraum praktische Erfahrungen als Forstwirt/ -in zu erlangen. Im Jahr 2021 wurde das Angebot von sechs jungen Menschen genutzt, mit denen entsprechende Verträge geschlossen wurden. Des Weiteren wurden im Jahr 2021 mit zwei Personen Vereinbarungen i. R. eines befristeten Arbeitsverhältnisses geschlossen, die im Bedarfsfall gegen ein Stundenentgelt von 11 € im Forstrevier Treis-Karden/ Lieg eingesetzt wurden. |
| d) | Im Jahr 2022 wurden vom Forstamt/ dem Revierleiter die Brennholzpreise für Selbstwerber aufgrund der gestiegenen Lohn- und Energiekosten neu berechnet, um eine einheitliche Preisgestaltung umzusetzen. Dies wurde auch so in allen Gemeinden des FZV beschlossen. |
| e) | Die Verwaltung hat gemäß den Beschlüssen der Gemeinderäte den Zuwendungsantrag im Rahmen des klimaangepassten Waldmanagements gestellt. |
2. Feststellung der Jahresrechnungen 2020 und 2021 des Forstzweckverbandes Treis-Karden
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.03.2023 unter dem Vorsitz von Herrn Peter Mayer und dem weiteren Rechnungsprüfungsausschussmitglied, Herrn Jörg Lemler, die vollständig vorgelegten Rechnungsprüfungsunterlagen der Jahre 2020 und 2021 geprüft. Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 führte zu folgendem Ergebnis:
Feststellungen zur Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 323.110,05 € und Gesamtaufwendungen von 323.074,55 € weist einen Überschuss von 35,50 € aus. Der Überschuss ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen (laufende Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit zuzüglich der Zinseinzahlungen) betragen 367.616,57 € und die ordentlichen Auszahlungen (laufende Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit zuzüglich der Zinsauszahlungen) 321.554,59 €. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 46.061,98 €.
Im Haushaltsjahr 2020 wurden keine Investitionseinzahlungen und Investitionsauszahlungen getätigt. Somit beträgt der Finanzmittelüberschuss zum Jahresende insgesamt 46.061,98 €. Mit diesem Überschuss konnte der Liquiditätskredit (Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde) in Höhe von 40.040,19 € vollständig getilgt werden. Die übrigen Geldmittel in Höhe von 6.021,79 € wurden den liquiden Mitteln (Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde) zugeführt.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Aktiva- und Passivseite der Bilanz stimmen überein und weisen eine Summe von 8.430,19 € aus. Der Forstzweckverband verfügt über kein Anlagevermögen. Das Umlaufvermögen beläuft sich zum 31.12.2020 auf 8.080,70 €.
Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben habe.
Die Aktivseite weist erstmals einen Kassenbestand in Höhe von 6.021,79 € aus. Darüber hinaus weist die Bilanz einen „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ in Höhe von 349,49 € aus. Da die Bilanz einen „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ ausweist, verfügt der Forstzweckverband über kein „positives“ Eigenkapital.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
| - | Rückstellungen in Höhe von 7.656,74 € |
| - | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 773,45 €. |
Der zu Beginn des Haushaltsjahres ausgewiesene Liquiditätskredit (Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) in Höhe von 40.040,19 € wurde zum Ende des Haushaltsjahres 2020 vollständig getilgt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 führte zu folgendem Ergebnis:
Feststellungen zur Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 263.352,56 € und Gesamtaufwendungen von 255.779,78 € weist einen Überschuss von 7.572,78 € aus. Der Überschuss ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinseinzahlungen) betragen 254.684,31 € und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinsauszahlungen) 255.910,16 €. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Fehlbetrag von 1.225,85 €.
Im Haushaltsjahr 2021 wurden Investitionsauszahlungen in Höhe von 1.511,30 € getätigt.
Diesen Investitionsauszahlungen stehen keine Investitionseinzahlungen gegenüber, so dass sich ein Defizit in der Investitionstätigkeit von 1.511,30 € ergibt. Der Finanzmittelfehlbetrag beläuft sich somit zum Jahresende auf insgesamt 2.737,15 €.
Der Finanzmittelfehlbetrag konnte durch die Entnahme von liquiden Mitteln (Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde) in Höhe von 2.737,15 € gedeckt werden. Zum Ende des Haushaltsjahres belaufen sich die liquiden Mittel somit auf 3.284,64 €.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Aktiva- und Passivseite der Bilanz stimmen überein und weisen eine Summe in Höhe von 7.782,40 € aus. Im Anlagevermögen wird ein Schlagschrauber-Erdbohrer mit einem Betrag von 1.427,34 € ausgewiesen. Das Umlaufvermögen beläuft sich auf 6.355,06 €.
Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben.
Die Aktivseite weist einen Kassenbestand in Höhe von 3.284,64 € aus und hat sich um 2.737,15 € reduziert.
Der noch zu Beginn des Haushaltsjahres ausgewiesene „Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag“ konnte zum Jahresende vollständig ausgeräumt werden. In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Passivseite einen Jahresüberschuss von 7.572,78 € aus. Das Eigenkapital beläuft sich auf 7.223,29 €.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
| - | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 559,11 €. |
Da die Prüfung der Haushaltsjahre 2020 und 2021 zu keinerlei Beanstandung geführt hat, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss der Verbandsversammlung vor, die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 des Forstzweckverbandes Treis-Karden festzustellen.
Der Forstzweckverband Treis-Karden stellt die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 fest.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. Entlastungserteilung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
Wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO nimmt der Verbandsvorsteher, Herr Heinz Zilles, der stellvertretende Verbandsvorsteher, Herr Willi Loosen, sowie der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem, Herr Wolfgang Lambertz, nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Den Vorsitz übernimmt das an Jahren älteste Ratsmitglied Peter Mayer.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.03.2023 die Empfehlung an die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Treis-Karden ausgesprochen, dem Verbandsvorsteher, Herrn Heinz Zilles, dem stellvertretenden Verbandsvorsteher, Herrn Willi Loosen, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem, Herrn Wolfgang Lambertz, einschließlich dessen Vertretern, Entlastung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 zu erteilen.
Der Vorsitzende stellt die Entlastung zur Abstimmung.
Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Treis-Karden stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Forstzweckverbandes Treis-Karden für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
Einwohnerbeteiligung
Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verfügbar zu halten. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Ausgabe Nr. 11/2023, bekanntgegeben. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass die Einwohner/innen der Ortsgemeinden, welche dem Forstzweckverband angehören, die Möglichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 20.03.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 bei der Verbandsgemeinde Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgen. Sollten innerhalb dieser Frist Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf eingereicht werden, sind diese im Rahmen des Tagesordnungspunktes vorab zu behandeln.
Es sind keine Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem eingegangen.
a) Haushaltsjahr 2023:
Nach bisheriger Gegenüberstellung ist der Ergebnishaushalt mit Gesamterträgen von 331.820 € und Gesamtaufwendungen von 299.820 € ausgeglichen. Es wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 32.000 € ausgewiesen. Dieser Jahresüberschuss ergibt sich aus denen mit der Umlage finanzierten Investitionsauszahlungen.
Für das Haushaltsjahr 2023 sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 32.000 € veranschlagt. Für 25.000 € ist die Anschaffung eines Fahrzeuges und für 6.000 € die Anschaffung eines Fällkeils geplant.
Zur Ausfinanzierung der zahlungswirksamen Aufwendungen ist in der Haushaltssatzung die vorläufige Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2023 mit 88.820 € festgesetzt. Der Umlageanteil zur Deckung der Betriebskostenbeiträge (Personalkostenerstattungen an das Land für die Revierdienste) beträgt 45.000 € und der Anteil zur Deckung der übrigen Sach-, Betriebs- und Investitionskosten beträgt 43.820 €.
b) Haushaltsjahr 2024:
Nach bisheriger Gegenüberstellung ist der Ergebnishaushalt mit Gesamterträgen von 305.070 € und Gesamtaufwendungen von 304.070 € ausgeglichen. Es wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.000 € ausgewiesen. Dieser Jahresüberschuss ergibt sich, wie im Vorjahr, aus denen mit der Umlage finanzierten Investitionsauszahlungen.
Für das Haushaltsjahr 2024 sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 1.000 € veranschlagt. Diese Gelder sind für eventuelle Anschaffungen von Vermögensgegenständen eingeplant.
Zur Ausfinanzierung der zahlungswirksamen Aufwendungen ist in der Haushaltssatzung die vorläufige Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2022 mit 57.820 € festgesetzt. Der Umlageanteil zur Deckung der Betriebskostenbeiträge (Personalkostenerstattungen an das Land für die Revierdienste) beträgt 45.000 € und der Anteil zur Deckung der übrigen Sach-, Betriebs- und Investitionskosten beträgt 12.820 €.
Die Zweckverbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023-2024 des Forstzweckverbandes Treis-Karden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Vorsitzende bedankt sich anschließend beim Fachbereich 4 „Finanzen“ für die gute Führung der Verwaltungsgeschäfte.
5. Bestellung der Motorsägen
Das Stellen des Werkzeuges für die Holzernte durch die Forstwirte ist historisch gewachsen. Handelte es sich zunächst um Handsägen, so sind es seit den sechziger Jahren Motorsägen. Hintergrund hierfür war die früher übliche Bezahlung der nicht dauerhaft im Wald beschäftigten Waldarbeiter.
Aus den nicht dauerhaft beschäftigten Waldarbeitern wurde mit Einführen einer qualifizierten Ausbildung zum staatlich geprüften Forstwirt zunehmend ein auf Dauer ausgelegtes Arbeitsverhältnis abgeschlossen. Die Gestellung der Säge durch die Forstwirte wurde beibehalten, da jeder eine andere Präferenz für die Produkte der unterschiedlichen Motorsägenhersteller hat. Eine gepflegte und voll einsatzfähige Motorsäge ist ein wichtiger Bestandteil in der Arbeitssicherheit für die gefährliche Waldarbeit. Vertraut der Fachmann doch regelmäßig eher der selbst gepflegten Säge als einer nicht bekannten Maschine.
Dieser Einsatz der privaten Motorsägen wird durch die Arbeitgeber mit einer spezifischen Motorsägenentschädigung ausgeglichen. Die Höhe der Motorsägenentschädigung richtet sich nach Einsatzzeit der Maschine. Werkzeuge zur Vermessung des Holzes oder zu den anderen Arbeiten werden durch die Arbeitgeber gestellt. Lediglich die Motorsäge mit den Betriebsstoffen wird heute noch durch die Forstwirte gestellt. Die Instandhaltung der privaten Motorsägen obliegt den Forstwirten.
Die derzeitigen Anschaffungskosten einer in der Forstwirtschaft benötigten Motorsäge liegt nach Auskunft des Revierleiters bei ca. 2.000,00 €. Er teilt mit, der Forstzweckverband benötigt für seine drei Beschäftigten je zwei Motorsägen (Entastungssäge und Fällsäge).
Das Gesamtvolumen der Investition beträgt also ca. 12.000,00 €. Hinzu kommen Aufwendungen für die nötigen Betriebsstoffe und Instandhaltung.
In den Jahren 2021 und 2022 wurden Motorsägenentschädigungen in Höhe von insgesamt 11.862,08 € bzw. 10.863,30 € an die drei Beschäftigten des FZV gezahlt.
Die vorgesehene Nutzungsdauer einer Motorsäge liegt gemäß AfA-Tabelle bei 6 Jahren.
Geht man von einer durchschnittlichen jährlichen Motorsägenentschädigung von ca. 11.362,69 € aus, zahlt man, gerechnet auf die Nutzungsdauer von 6 Jahren, eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 68.175,72 €.
Im Entwurf des Haushaltsplanes für den Forstzweckverband für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 stehen lediglich jeweils 1.000,00 € für solche Anschaffungen zur Verfügung. Die überplanmäßigen Ausgaben bzw. Mehrausgaben könnten hier durch die Einsparungen bei den Entschädigungsaufwendungen gedeckt werden.
Es gilt daher zu überlegen, ob gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit die Anschaffung und Gestellung der Motorsägen durch den Forstzweckverband das günstigste Mittel ist.
Der Forstzweckverband beschließt die Anschaffung von 6 Motorsägen. Der Vorsitzende wird ermächtigt, die nötigen Angebote einzuholen und im Benehmen mit dem Stellvertreter dem günstigsten Anbieter den Zuschlag zu erteilen. Die Kosten für eine kürzlich von einem Forstwirt bestellte Motorsäge werden vom FZV getragen, sodass nur noch 5 weitere Motorsägen zu beschaffen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6. Anschaffung eines Betriebsfahrzeuges
Das bis 2015 im Inventar des FZV geführte Fahrzeug (Subaru Forester) wurde nach der Fusion der Verbandsgemeinden Treis-Karden und Cochem und dem damit verbundenen Austritt verschiedener Gemeinden aus dem Forstzweckverband an die Ortsgemeinde Mörsdorf verkauft.
Die Forstwirte des FZV nutzen seitdem jeweils ihren privaten PKW um von einem Waldort zum nächsten zu fahren. Außerdem dienen sie in der feuchteren und kälteren Jahreszeit als Pausen- und Aufenthaltsort.
Revierleiter Bleser hält eine erneute Anschaffung eines Betriebsfahrzeuges für die Forstwirte für sehr wichtig. Dieses sollte mit einer Standheizung und mit einem Allradantrieb ausgestattet sein.
Die Kosten für ein solches Fahrzeug werden vom Revierleiter auf ca. 25.000,00 € geschätzt. Die nötigen finanziellen Mittel hierfür wurden bereits im Haushaltsplan veranschlagt.
Der Forstzweckverband hat nun zu entscheiden, welches Fahrzeug und zu welchen Bedingungen angeschafft werden soll.
Der Forstzweckverband beschließt die Anschaffung eines Betriebsfahrzeuges mit mindestens einem Allradantrieb und einer Standheizung. Wünschenswert ist eine Anhängerkupplung. Der Vorsitzende wird ermächtigt, die nötigen Angebote einzuholen und im Benehmen mit dem Stellvertreter dem günstigsten Anbieter den Zuschlag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
7. Anschaffung eines ferngesteuerten Fällkeils
Weil die Schadholzernte besonders gefährlich ist, ist der Einsatz von Maschinen grundsätzlich die sicherste Variante. Erst wenn der Baum für Maschinen nicht bearbeitbar ist, kommt eine motormanuelle Fällung in Frage. Der Revierleiter empfiehlt daher die Anschaffung eines ferngesteuerten Fällkeils.
Das Risiko, von herabstürzenden toten Ästen oder brüchigen Kronen während des Fällvorgangs getroffen zu werden, wird so deutlich reduziert. Funkgesteuerte Fällkeile können bei den aktuellen Gefahrenfällungen an vorgeschädigten Bäumen dazu beitragen, dass die Waldarbeiter den gefährlichsten Bereich verlassen können.
Die Kosten für einen ferngesteuerten Fällkeil liegen bei ca. 6.000,00 €. Die nötigen finanziellen Mittel hierfür wurden bereits im Haushaltsplan veranschlagt.
Der Forstzweckverband beschließt, einen ferngesteuerten Fällkeil anzuschaffen. Der Vorsitzende wird ermächtigt, die nötigen Angebote einzuholen und im Benehmen mit dem Stellvertreter dem günstigsten Angebot den Zuschlag zu geben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig