Leider ist wieder vermehrt festzustellen, dass Hecken und sonstige Pflanzen von privaten Gärten teilweise erheblich in die Wirtschaftswege hineinragen und dadurch die Durchfahrt maßgeblich einschränken.
Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Satzung über die Benutzung der Feld- und Waldwege - Ediger-Eller vom 09.02.1973 verweisen und darum bitten, die Wege entsprechend freizuhalten.