Erläuterung: Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung (Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten der Verbandsgemeinde) zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister nach Möglichkeit vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.