Aufgrund von § 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft Bruttig-Fankel vom 06.03.2012 und des Beschlusses der Jagdgenossen vom 10.02./08.03.1956 über die Übertragung der Rechte und Pflichten auf die Gemeinde hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.06.2023 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 beschlossen:
| Für das Haushaltsjahr | 2023 | 2024 |
| werden | ||
| die Einnahmen auf | 22.010 Euro | 22.010 Euro |
| die Ausgaben auf | 22.010 Euro | 22.010 Euro |
festgesetzt
Hinweis
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Jagdgenossenschaft Bruttig-Fankel wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird hingewiesen:
„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.