- Einladung vom 12.06.2023 –
| Beginn: | 20:00 Uhr |
| Ende: | 21:50 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Erster Beigeordneter Gerhard Jobelius |
| Als Mitglieder: | Hermann-Josef Bleser |
| Oliver Dax | |
| Christine Goßlau | |
| Eva Hausmann-Müller | |
| Elmar Johann | |
| Elmar Klotz | |
| Christian Thielmann | |
| Eva Thielmann | |
| Entschuldigt: | Bernd Schüller, Ortsbürgermeister |
| Petra Andrae | |
| Frank Beilstein | |
| Richard Weberskirch | |
| Auf Einladung: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem |
| Petra Junglas, VGV Cochem | |
| Schriftführerin: | Margit Kratz, VGV Cochem |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Erste Beigeordnete die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 10.05.2023 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates und eröffnet die Sitzung.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Ersten Beigeordneten
| a) | Die Ortsgemeinde beteiligt sich nicht mit einer Anzeige im Gastgeberverzeichnis des Ferienlandes Cochem (Kosten: 690,00 €). Die Ratsmitglieder lehnten auf Nachfrage mehrheitlich die Beteiligung ab (Meldefrist war bis 15.06.2023). |
| b) | Die bisher von der Ortsgemeinde beauftragte Fa. Antoni wird zukünftig den Grabaushub auf dem Friedhof in Ernst nicht mehr durchführen. Bei einer Abfrage der hier tätigen Bestattungsunternehmen wurde festgestellt, dass diese jeweils über eigene Partner verfügen, die den Grabaushub durchführen können. In Absprache mit der Verwaltung soll zukünftig der Aushub über das beauftragte Bestattungsunternehmen abgewickelt werden; von einer Ausschreibung der Grabaushubarbeiten seitens der Ortsgemeinde wird daher abgesehen. |
| c) | Im Zusammenhang mit der Straßenplanung im Neubaugebiet „Südlicher Ortsrand“, hat die Gesellschaft für Umwelt- und Geotechnik ein Gutachten über die Standsicherheit der Böschung unterhalb des Sportplatzes (Brückenstraße) erstellt. Die Böschung wurde als standsicher eingestuft. |
| Für die Außengebietsentwässerung erhält die Ortsgemeinde eine Förderung aus dem Investitionsstock in Höhe von 65.000,00 €. Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll im Juli d.J. erfolgen. Baubeginn ist für den Herbst 2023 vorgesehen; die Bauzeit wird ca. ein Jahr betragen. | |
| d) | Bezüglich der in der letzten Ratssitzung geäußerten Vorwürfe gegen die Fa. Senger Consult GmbH aus Treis-Karden wegen mangelhafter Bauüberwachung bei dem Ausbau der Brückenstraße (Teil 1 + 2) haben Recherchen ergeben, dass dies dem Ingenieurbüro Senger Consult nicht angelastet werden kann. Soweit sich das aus den Bauunterlagen der Jahre 1994/95 und 2002 nachvollziehen ließ, wurde der Ausbau von den Ingenieurbüros Daners u. Dühr bzw. Björnsen betreut. |
| e) | Das Planungsbüro Pauken wurde darüber informiert, dass nach Mitteilung der Försterin aktuell kein passendes Stammholz aus dem Gemeindewald für die geplante Umrandung des Sandspielkastens im Kindergarten gestellt werden kann. Es ist nur Nadelstammholz vorhanden, welches für den beabsichtigten Zweck völlig ungeeignet ist. |
| f) | Für den Umbau von Gästezimmern in Ferienwohnungen in einem Wohnhaus in der Weingartenstraße wurde der Ortsgemeinde ein Bauantrag vorgelegt. Es werden im Dachgeschoss sowohl westlich wie östlich eine Dachgaube errichtet; die entsprechende Anzahl an Stellplätzen ist nachgewiesen. Da gemeindliche Belange nicht berührt sind, wurde der Bauantrag seitens der Ortsgemeinde zur Kenntnis genommen und weitergeleitet. |
| g) | Am vergangenen Sonntag wurde die Ernsterin Anke Beilstein zur neuen Landrätin des Kreises Cochem-Zell gewählt. Die Ortsgemeinde gratuliert ihr hierzu recht herzlich. |
2. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2023/2024 der Ortsgemeinde Ernst
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 der Ortsgemeinde Ernst wurde den Ratsmitgliedern zugestellt.
Einwohnerbeteiligung
Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Ausgabe Nr. 20/2023, bekanntgegeben. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass die Einwohner/innen der Ortsgemeinde Ernst die Möglichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 22.05.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 bei der Verbandsgemeinde Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgen.
Sollten innerhalb dieser Frist Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf eingereicht werden, sind diese im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes vorab zu behandeln.
Haushaltsplan 2023
Der vorliegende Haushaltsplan 2023 sieht im Ergebnishaushalt bei Gesamterträgen von 1.067.185 € und Gesamtaufwendungen von 1.230.350 € einen Jahresfehlbetrag von 163.165 € vor - gegenüber dem Vorjahr eine Planverschlechterung um 108.235 €.
Der Finanzhaushalt weist im ordentlichen Bereich einen Fehlbetrag von 134.970 € aus.
Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungsauszahlungen in Höhe von 15.300 € ergibt sich ein Fehlbetrag bzw. eine negative freie Finanzspitze von 150.270 €.
Im Jahr 2023 sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 202.400 € in der Planung enthalten. Diesen stehen Investitionseinzahlungen in Höhe von 538.000 € gegenüber, so dass sich ein positiver Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten von 335.600 € ergibt. Dieser Überschuss wird zum Teil zur Deckung des vorgenannten Fehlbetrages herangezogen.
Zu Beginn des Haushaltsjahres beträgt der liquide Mittelbestand (Forderungen gegenüber der Einheitskasse) der Ortsgemeinde Ernst rund 536.600 €. Am Ende des Haushaltsjahres kann die Ortsgemeinde voraussichtlich 185.330 € zu den liquiden Mitteln zuführen, so dass sich der liquide Mittelbestand auf rund 721.930 € erhöhen wird.
Haushaltsplan 2024
Im Haushaltsjahr 2024 sieht der Ergebnishaushalt bei Gesamterträgen von 1.081.675 € und Gesamtaufwendungen von 1.110.725 € einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 29.050 € vor - gegenüber den Planansätzen des Vorjahres eine Verbesserung um 134.115 €.
Der Finanzhaushalt weist im ordentlichen Bereich einen Fehlbetrag in Höhe von 9.000 € aus. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungsauszahlungen in Höhe von 15.050 € ergibt sich abermals ein Fehlbetrag in Höhe von 24.050 €.
Im Jahr 2024 sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 114.100 € und Investitionseinzahlungen in Höhe von 95.600 € veranschlagt, so dass sich auch hier eine Unterdeckung von 18.500 € ergibt.
Zur Ausfinanzierung des Finanzhaushaltes 2024 muss die Ortsgemeinde liquide Mittel in Höhe von 42.550 € aus ihrem Bestand entnehmen. Der liquide Mittelbestand reduziert sich somit zum Ende des Jahres 2024 voraussichtlich auf 679.380 €.
Mit dem Erlass des Landesgesetzes über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) vom 07.02.2023 ging eine Änderung der Gemeindeordnung einher. Nach § 95 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 105 Abs. 3 GemO n.F. ist zukünftig der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (Liquiditätsverschuldung) in § 4 Haushaltssatzung festzusetzen und von der Kommunalaufsicht zu genehmigen. Aufgrund der guten Liquiditätsausstattung der Ortsgemeinde Ernst werden für die Planjahre 2023 und 2024 keine Mittel aus der Einheitskasse beansprucht.
Ferner wurde aufgrund der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes die Anpassung der Steuersätze an die neuen Nivellierungssätze des Landes erforderlich. Hier verweisen wir auf die Beschlussfassung des Ortsgemeinderates vom 09. Februar 2023.
Entsprechend sind in § 5 der Haushaltssatzung die Steuersätze für die Jahre 2023 und 2024 für die Grundsteuer A von bisher 300 v.H. auf neu 345 v.H., für die Grundsteuer B von bisher 365 v.H. auf neu 465 v.H. und für die Gewerbesteuer von bisher 365 v.H. auf neu 380 v.H. festgesetzt.
Der Vorsitzende stellte im Zusammenhang mit der Beratung des Haushaltsplanes fest, dass seit dem Jahr 2017 kein Jahresabschluss für die einzelnen Haushaltsjahre mehr erstellt wurde. Damit ist seitdem auch noch keine Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, die inzwischen bereits in vorhergehende Legislaturperioden hineinreicht, erfolgt. Er bat die Verwaltung um die baldmöglichste Erstellung der Jahresabschlüsse, damit die Erteilung der Entlastung nicht dem ab 2024 neu zu wählenden Gemeinderat auferlegt werden müsse. Die Kämmerin Junglas stellte dar, dass es aus personellen Gründen nicht möglich ist, die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre bis zur Neuwahl des Rates nachzuliefern; sie sicherte allenfalls einen Jahresabschluss zu.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zu.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Jagdgenossenschaft Ernst
Die Haushaltssatzung der Jagdgenossenschaft Ernst weist für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 6.000 € aus.
Veranschlagte Einnahmen
| 2023 | 2024 | ||
| - | Jagdpacht | 6.000 € | 6.000 € |
| - | Waldwildschadensverhütungspauschale | 2.100 € | 2.100 € |
| - | Abführung Waldwildschadensverhütungspauschale an gemeindlichen Forstbetrieb | -2.100 € | -2.100 € |
| 6.000 € | 6.000 € | ||
| Veranschlagte Ausgaben | |||
| 2023 | 2024 | ||
| - | Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde | 600 € | 600 € |
| - | Zuschuss an die Ortsgemeinde für die Unterhaltung von Wirtschaftswegen | 3.330 € | 4.130 € |
| - | Jagdpachtanteil Kloster Ebernach und Jagdgenossenschaft Bruttig-Fankel | 1.000 € | 1.000 € |
| - | Darlehenszinsen | 20 € | 0 € |
| - | Tilgung von Krediten der Jagdgenossenschaft | 1.050 € | 270 € |
| 6.000 € | 6.000 € | ||
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung der Jagdgenossenschaft Ernst für die Jahre 2023 und 2024.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
4. Friedhofsangelegenheiten;
a) Beratung und Beschlussfassung Sternenkinderfeld
b) Arbeitseinsätze auf dem Friedhof
c) Vorschläge zur Friedhofsgestaltung
| a) | Der Vorsitzende unterbreitet dem Rat folgenden Vorschlag des Arbeitskreises Friedhof für die Anlage eines Sternenkinderfeldes: |
| - Links neben der Trauerhalle wird ein Sternenkinderfeld vorgesehen. Hier können Sternenkinder (nicht dem Bestattungsrecht unterliegende, verstorbene Kinder) aus dem Landkreis Cochem-Zell in Form einer Urnenbestattung beigesetzt werden. | |
| - Sternenkinder können auch in bestehenden Grabstätten innerhalb der Familie beigesetzt werden. Eine Liegezeit für Sternenkinder wird nicht festgelegt. | |
| - Für die Gestaltung und Form der Beisetzung ist ein Kümmererkreis verantwortlich. | |
| Christine Goßlau hat sich bereits erklärt, den Kümmerer-Kreis zu initiieren und ist Ansprechpartnerin für die Gemeinde. Sie sorgt für die Information an betroffene Eltern über einen Flyer zur Auslage in den Krankenhäusern Mayen, Koblenz und Simmern sowie bei den Frauenärzten und Kinderkliniken und berichtet regelmäßig (mindestens 1 x im Jahr) der Gemeinde über die Entwicklung. Die Finanzierung der Flyer erfolgt über Spenden. Darüber hinaus wird über das Sternenkinderfeld im Stadt-und Landboten berichtet und auf der Homepage der Gemeinde informiert. Aus der Mitte des Rates wurde angeregt, eine QR-Code mit aufzunehmen, damit bei Bedarf umfassende Informationen zum Sternenkinderfeld der Ortsgemeinde abgerufen werden können. | |
| - Für eine Beisetzung von Sternenkinder soll eine Gebühr von 50 EUR erhoben werden. | |
| - Die Verbandsgemeinde wird gebeten, eine Ergänzung der Friedhofssatzung (ggf. analog §13 Abs. 4 der Friedhofssatzung der Stadt Ransbach-Baumbach) sowie der Gebührensatzung vorzubereiten. Es ist beabsichtigt, an der Mauer Richtung Getränkevertrieb Stauden (evtl. blühende wie Flieder, Phlox, Astern) zu pflanzen. |
Der Gemeinderat beschließt die Anlage eines Sternenkinderfeldes auf dem Friedhof Ernst entsprechend dem vorstehenden Vorschlag des Arbeitskreises.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| b) | Arbeitseinsatz auf dem Friedhof |
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Arbeitskreis Friedhof folgende Arbeitseinsätze plant:
Eingangsbereich und Mauer zum Kindergarten (15. oder 22.07.2023)
| - | Efeu von der Kirchenmauer entfernen |
| - | Taufbecken etc., reinigen |
| - | Untergrund säubern, ggf., mit Kies auffüllen |
| - | Betonmauer zum Kindergarten mit Hochdruckreiniger reinigen |
| Heckenarbeiten (26.08. oder 02.09.2023) | |
| - | Thuja-Hecke an der B49 sowie an der Trauerhalle entfernen und abfahren (später auf Mertes-Feuer); Stümpfe fräsen |
| Heckenarbeiten (28.10. oder 04.11.2023) | |
| - | neue Hecke an der B49 anlegen (Taxus/Eibe – 70-80 cm – Anzahl und Kosten müssen noch ermittelt werden) |
| - | Es wurde vorgeschlagen, dass die Ortsgemeinde die Bevölkerung durch Veröffentlichung der Arbeitseinsatztermine im Stadt- und Landboten aufruft, bei den Verschönerungsarbeiten mitzuhelfen. |
| Die folgenden Arbeiten wurden bereits erledigt: | |
| - | Die beiden Thujen am Eingang sind bereits entfernt und die Stümpfe ausgefräst. Sträucher wurden an der Kirchenmauer entfernt. Die Buchsbaumhecke am Treppenaufgang zur Sakristei ist geschnitten worden. |
| c) | Vorschläge zur Friedhofsgestaltung |
Der Vorsitzende stellt die Vorschläge des Arbeitskreises zur Friedhofsgestaltung vor:
| - | Die beiden Felsenbirnen vor der Kriegerkapelle werden durch eine schattenspendende Platane ersetzt. |
| - | Die gepflasterten Wege und deren Randsteine werden erneuert. |
| - | Die Friedhofsmauer wird entlang der B49 ausgebessert. |
Diese Maßnahmen werden zum Investitionsstock 2024 angemeldet und zu gegebener Zeit entsprechende Mittel im HH-Plan vorgesehen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5. Antrag auf die Umbenennung der Mittelstraße in Geschwister-Lönartz-Straße
Vor Eintritt in die Tagesordnung teilte der Vorsitzende mit, dass der Antragsteller den Antrag auf Umbenennung der Mittelstraße zurückgezogen hat. Die Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP entfällt.
6. Anzeige im Heimatjahrbuch Cochem-Zell 2024
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell ist an die Ortsgemeinde Ernst herangetreten und fragt an, ob sich die Gemeinde mit einer Anzeige im Heimatjahrbuch Cochem-Zell 2024 beteiligen möchte. Im vergangenen Jahr hat die Ortsgemeinde keine Anzeige geschaltet.
Die Nettopreise der einzelnen Anzeigengrößen betragen:
| Größe | schwarz-weiß | farbig |
| 1/8 ( 65 mm breit x 44 mm hoch) | 85 € | - |
| 1/4 ( 65 mm breit x 93 mm hoch) | 119 € | - |
| 1/3 (135 mm breit x 60 mm hoch) | 153 € | - |
| 1/2 (135 mm breit x 93 mm hoch) | 186 € | 277 € |
| 1/1 (135 mm breit x 190 mm hoch) | 299 € | 480 € |
Die Ortsgemeinde beteiligt sich am Heimatjahrbuch nicht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig