– Einladung vom 03.06.2026 –
| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ende: | 19:05 Uhr |
Anwesend
| Als Vorsitzender: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz |
| Als Mitglieder: | Philipp Thönnes, Treis-Karden |
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| Gregor Fuhrmann, Cochem |
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| Dirk Mohrs, Faid |
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| Werner Lauxen, Lieg |
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| Klaus Zucchet, Valwig (in Vertretung von Bernd Schuwerack) |
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| Günter Hammes, Cochem |
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| Ulrich Burkholz, Cochem |
| Entschuldigt: | Jürgen Schneider, Klotten |
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| Markus Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf |
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| Bernd Schuwerack, Cochem (wurde vertreten durch Klaus Zucchet) |
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| Udo Marx, Lieg |
| Die Beigeordneten: | Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete |
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| Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete |
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| Marco Steuer, Cochem, Beigeordneter |
| Weiter anwesend: | Marco Knieper, FB-Ltr. FB 2 |
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| Martin Michels, FB 5 |
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| Wolfgang Donhauser (Stellv. Ausschussmitglied als Zuhörer) |
| Schriftführer: | Werkleiter Bernd Nitzsche |
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Herren des Werks-, Bau- und Umweltausschusses, die Beigeordneten, den Zuhörer sowie die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Werks-, Bau- und Umweltausschusses fest.
Die letzte Sitzung fand am 04.03.2026 statt. Die Niederschrift hierzu wurde im Mitteilungsblatt „Stadt- und Landbote“ in der Ausgabe 13/2026 am 27.03.2026 veröffentlicht. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben.
Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen.
Zum Tagesordnungspunkt 3 der öffentlichen Sitzung – Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes - wurde der Unterpunkt
- b) Darstellung von Photovoltaikflächen zur Anlegung einer AgriPVAnlage in Dohr
vertagt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Unterpunkt
- e) Darstellung der Zweckbestimmung Naturbegräbnisstätte in Brauheck
wurde abgesetzt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtete Bürgermeister Wolfgang Lambertz das Ausschussmitglied Klaus Zucchet, Valwigerberg, als Stellvertreter für Bernd Schuwerack per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses vom 04.03.2026
In der nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses vom 04.3.2026 wurde über den notwendigen Grunderwerb zur Umsetzung des „Zukunftskonzeptes Kläranlage Brauheck“ beraten.
2. Umstellung der Kläranlage Treis auf Schlammfaulung;
a) | Sachstand |
b) | Beauftragung der Bauleistungen für das Los II-3 |
c) | Beauftragung der Bauleistungen für die Erneuerung des Rechengebäudedaches – Vorratsbeschluss - |
a) Die bereits beauftragten Leistungen für Los II-01 Baufeldvorbereitung (Erdarbeiten / Spezialtiefbau) sowie Los II-02 Ausrüstungstechnik Bestandsgebäude (Rohrkeller, MÜSE) befinden sich in der Ausführungsphase.
Los II-01 Baufeldvorbereitung (Erdarbeiten / Spezialtiefbau)
Nach Fertigstellung der Bohrpfahlwand erfolgen zurzeit weitere Aushubarbeiten sowie die Herstellung der Rückverankerung eines Teilbereiches der Bohrpfahlwand mittels Mikropfählen.
Los II-02 Ausrüstungstechnik (Rohrkeller, MÜSE)
Zurzeit erfolgen durch das beauftragte Fachunternehmen die vorbereiteten Arbeiten. Die Arbeitsplanung wurde zwischenzeitlich dem mit der Planung und Bauleitung beauftragten Ingenieurbüro zur Prüfung und Freigabe vorgelegt.
b) Das Los II-03 Baukonstruktion Faulung, Leitungsbau und Außenanlagen wurde zwischenzeitlich öffentlich ausgeschrieben.
Bei der Submission am 19.05.2026 lagen 5 Angebote vor. Die Angebotsprüfung erfolgte durch die VBS Vergabeberatungsstelle GmbH in Montabaur. Angaben zur Angebotsprüfung sowie die geprüften Angebotsergebnisse waren aus dem beigefügten Vergabevermerk zu entnehmen.
c) Die bestehende Dacheindeckung des Rechengebäudes – bestehend aus einem „Kalzip-Warmdach“ – weist starke Korrosionsschäden auf und muss erneuert werden.
Bei einer weiteren Überprüfung zeigte sich, dass das Stahltragwerk ebenfalls Korrosionsschäden aufweist. Der genaue Umfang kann hier erst nach Rückbau der bestehenden Dacheindeckung ermittelt werden. Die Sanierung muss dann vor Einbau der neuen Dacheindeckung nach festgestelltem Aufwand erfolgen.
Die Erneuerung der Dacheindeckung soll mittels Sandwichelementen – analoge der Dacheindeckung des neuen Gebäudes für die Klärschlammentwässerung – erfolgen. Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. Auf Grundlage des für die Ausschreibung erstellten Leistungsverzeichnisses wurde eine Kostenschätzung erstellt, die als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt ist.
Da bis zur Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschuss noch keine geprüften Angebotsergebnisse vorliegen, wird empfohlen den Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zur Auftragserteilung zu ermächtigen.
Zu a)
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Sachstandsmitteilung zur Kenntnis.
Zu b)
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe der öffentlich ausgeschriebenen Leistungen für Los II-03 Baukonstruktion Faulung, Leitungsbau und Außenanlagen an den wirtschaftlich günstigsten Bieter gemäß vorliegendem Vergabevermerk.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu c)
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt die Erneuerung des Daches des Rechengebäudes in Sandwichbauweise sowie die Sanierung der Stahltragkonstruktion und ermächtigt den Vorsitzenden, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag für die Dacherneuerung nach Vorlage der geprüften Angebotsergebnisse an den niedrigstfordernden Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes;
a) | Antrag zur Darstellung weiterer Gewerbeflächen (Energiepark West) in Faid |
b) | Antrag zur Darstellung von Photovoltaikflächen zur Anlegung einer Agri PV Anlage in Dohr |
c) | Antrag zur Darstellung einer gemischten Baufläche im Bereich der Erschließungsstraße "Am Laach" Treis-Karden |
d) | Antrag zur Darstellung von Grünflächen /Naherholungsflächen im Bereich Tummelchen, Cochem |
e) | Antrag zur Darstellung der Zweckbestimmung Naturbegräbnisstätte in Brauheck |
a) Gemarkung Faid
Der Gemeinderat von Faid hat sich in seiner Sitzung am 04.03.2026 mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes „Energiepark West“ im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet „Auf der Straße“ befasst. Für den Bereich wurden bereits verschiedene Bauanträge sowie Bauvoranfragen (Batteriespeicheranlagen) gestellt. Diese Vorhaben sind grundsätzlich im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch privilegiert und bauplanungsrechtlich zulässig. Um hier eine geordnete Entwicklung zu gewährleisten hat sich der Gemeinderat grundsätzlich für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ausgesprochen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt lediglich einen Teilbereich als gewerbliche Flächen dar. Der Gemeinderat hat daher die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den angrenzenden Bereich beantragt. Die Erweiterung ist im beigefügten Lageplan (Anlage Faid 380) rot umrandet.
b) Gemarkung Dohr
Der Gemeinderat von Dohr hat sich in seiner Sitzung am 23.03.2026 mit dem Antrag zur Errichtung einer Agri PV Anlage im Gemarkungsbereich Dohr befasst. Die Anlage im Außenbereich soll mit rd. 8,5 ha errichtet werden. Agri PV Anlagen sind im Außenbereich bis zu einer Größe von 2,5 ha privilegiert zulässig. Aus diesem Grund ist zur Errichtung der Anlage mit einer Größe von 8,5 ha ein Bebauungsplan erforderlich sowie die entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan. Im Rahmen einer separaten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für PV Anlagen (Verfahrensstand 1. Anhörung, landesplanerische Stellungnahme) wurden bisher seitens des Verbandsgemeinderates nur gemeindeeigene Flächen mit einer Gesamtfläche von 113 ha berücksichtigt. Für die Gemarkung Dohr wurden bisher keine Flächen berücksichtigt. Da im Hinblick auf die Entwicklung von PV Anlagen eine gewisse technische Überprägung der Landschaft anzunehmen ist, ist bei jedem weiteren Antrag sorgfältig abzuwägen, ob privaten Flächen ein Vorrang zu evt. möglichen gemeindeeigenen Flächen einzuräumen ist.
Der Beratungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung einstimmig vertagt.
c) Gemeinde Treis-Karden
Im Zusammenhang mit der Festsetzung der Erschließungsstraße „Am Laach“ zum bestehenden Gewerbegebiet der Ortsgemeinde Treis-Karden wurde eine „Baulücke“ mit einbezogen, die aufgrund ihrer Größe von der Unteren Bauaufsichtsbehörde als Außenbereich gewertet wurde. Das Bebauungsplanverfahren wurde zwischenzeitlich abgeschlossen und der Bebauungsplan durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell genehmigt. Der Flächennutzungsplan ist hier entsprechend anzupassen.
d) Stadt Cochem, Tummelchen
Im Zusammenhang mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Schloß“ für den Bereich Tummelchen wurde festgestellt, dass der wirksame Flächennutzungsplan für eine Teilfläche Wald festsetzt, die tatsächlich aber eine Grünfläche ist. Des Weiteren wurde für die Teilflächen (II) ebenfalls Wald dargestellt, diese Bereiche sind in der Örtlichkeit bebaut und somit auch als Wohnbauflächen darzustellen. Insgesamt handelt es sich hier um eine Anpassung an die tatsächlichen Nutzungen.
e) Stadt Cochem, Brauheck, Naturbegräbnisstätte
Im Rahmen der Genehmigung der Naturbegräbnisstätte in Brauheck wurde von der Kreisverwaltung Cochem-Zell die Anpassung des Flächennutzungsplanes gefordert.
Der Beratungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung einstimmig abgesetzt, weil die Stadt Cochem die weiteren Planungen hierzu aufgibt.
Fachbereichsleiter Knieper gab in der Sitzung noch ergänzende Erläuterungen zu den einzelnen Änderungsflächen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Gemarkungsbereiche
| a) | Faid „Energiepark West“ |
| c) | Treis-Karden „Am Laach“ |
| d) | Cochem „Tummelchen“ |
zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Bau einer Klärschlammentwässerung mit Schlammlagerhalle auf der Kläranlage Brauheck;
Sachstand
Die wasserrechtliche Genehmigung zum Bau der Klärschlammentwässerung mit Schlammlagerhalle für die Maßnahme sowie der Förderbescheid (mit Datum vom 07.04.2026) liegen zwischenzeitlich vor.
Im Förderantrag ist man von Gesamtkosten von ca. 1,911 Mio. € ausgegangen; zuwendungsfähige Kosten ca. 1,336 Mio. €.
Demnach erfolgt die Bewilligung jährlich in Teilbeträgen (für 2026 mit 76.800 €, förderfähige Kosten 2026 = 209.836 €).
Nach Vorlage der Tragwerksplanung wird nun diese einem Prüfstatiker zur Prüfung vorgelegt. Parallel hierzu erfolgt die weitere Erstellung der Ausführungsplanung sowie die Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibung durch das beauftragte Ingenieurbüro.
Nach Auskunft des Ingenieurbüros Dr. Siekmann u. Partner, Thür, rechnet man mit der Fertigstellung der Ausführungsplanung bis Ende dieses Jahres, so dass die Maßnahme dann endlich in die Ausschreibung gehen kann.
In dem Zusammenhang berichtete Werkleiter Nitzsche und Bürgermeister Lambertz über die aktuellen Entwicklungen zur Umsetzung des kürzlich beschlossen „Zukunftskonzeptes Kläranlage Brauheck“ und die damit verbundenen Absichten des größten Sondereinleiters, der Weinkellerei Oster. Demnach ist auch eine bedarfsorientierte Kapazitätserweiterung der Kläranlage Brauheck in der Diskussion, die derzeit durch das Ingenieurbüro Dr. Siekmann, Thür, untersucht werde.
Der Werks-, Bau und Planungsausschuss nimmt die Sachstandsmitteilungen zustimmend zur Kenntnis.
5. Optimierung der Biologie (Gebläsestation, Belüftererneuerung und Änderung der Vorbehandlung einschl. EMSR-Technik) auf der Kläranlage Brauheck;
| a) | Sachstand |
| b) | Beauftragung eines Baugrund-/Bodengutachtens - Vorratsbeschluss - |
| c) | Beauftragung einer Kampfmittelsondierung - Vorratsbeschluss - |
| d) | Beauftragung eines Naturschutzfachbeitrages |
Im Rahmen der Sanierung und Optierung der Kläranlage Brauheck erfolgt auch die Optimierung der Biologie in Form vom Neubau eine Gebläsestation, Erneuerung der Belüftereinrichtung, Änderung der Vorbehandlung sowie Erneuerung der EMSR-Technik.
a) Derzeit läuft der Grunderwerb für die benötigte Fläche zur Errichtung einer neuen Gebläsestation. Der notarielle Kaufvertrag ist abgeschlossen und die Vermessung wurde bereits durchgeführt. Der Beschlussvorlage lag als Anlage der Vermessungsplan bei. Aktuell erfolgt die Erstellung der Entwurfsplanung durch das beauftragte Ingenieurbüro Dr. Siekmann u. Partner, Thür.
b) Im Rahmen der weiteren Planungen ist die Untersuchung des Baugrundes erforderlich. Für die Erstellung des erforderlichen Baugrundgutachtens werden durch das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro Angebote von Baugrundgutachtern eingeholt.
Da bis zur Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses noch keine geprüften Angebotsergebnisse vorliegen, wird empfohlen den Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zu Auftragserteilung zu ermächtigen.
c) Des Weiteren ist für das geplante Baufeld die Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit zu gewährleisten. In einem ersten Schritt erfolgt hierzu die Kampfmittelvorerkundung in Form von der Auswertung von Luftbildern. Ergeben sich hierbei Verdachtsfälle von Kampfmittelbelastungen, sind weiter Untersuchungen in Form von Sondierungen erforderlich. Für die Untersuchungen auf Kampfmittelfreiheit werden durch das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro Angebote von Fachunternehmen eingeholt.
Da bis zur Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses noch keine geprüften Angebotsergebnisse vorliegen, wird empfohlen den Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zu Auftragserteilung zu ermächtigen.
d) Für die Erstellung des erforderlichen Naturschutzfachbeitrages wurde das mit der Planung beauftragte Ing.-Büro Dr. Siekmann + Partner mbH zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, das der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt war.
Zu a)
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Sachstandsmitteilung zustimmend zur Kenntnis.
Zu b)
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss ermächtigt den Vorsitzenden, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag für die Erstellung des erforderlichen Baugrundgutachtens nach Vorlage der geprüften Angebotsergebnisse an den niedrigstfordernden Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu c)
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss ermächtigt den Vorsitzenden, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag für die für die Untersuchungen auf Kampfmittelfreiheit nach Vorlage der geprüften Angebotsergebnisse an den niedrigstfordernden Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu d)
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe des Auftrages über die Erstellung des erforderlichen Naturschutzfachbeitrages an das Ing.-Büro Dr. Siekmann + Partner mbH auf Grundlage des vorgelegten Angebots.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6. Maschinelle Überschussschlammeindickungen (MÜSE´n) auf den Kläranlagen Briedern und Bremm;
a) | Sachstand und Durchführung der Planung |
b) | Beantragung von Fördermitteln |
a) Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat sich zuletzt im Jahr 2025 mit der Angelegenheit befasst und die Beauftragung der notwendigen Ingenieurleistungen auf den Weg gebracht.
Mit der Umsetzung wurde bislang gewartet, da die Entsorgung des Klärschlammes im Verbund mit der Verbandsgemeinde Zell vertraglich zu regeln war, damit der anfallende Klärschlamm der Kläranlagen Bremm und Briedern zur Kläranlage Zell-Bullay-Alf verbracht und dort mit behandelt werden kann. Die Mitbehandlung sieht die Faulung, Entwässerung und Verbringung des Trockenschlammes in die Landwirtschaft durch das Abwasserwerk Zell vor.
Bis zum heutigen Tag wurde noch keine Vereinbarung durch das Abwasserwerk Zell vorgelegt. Aus der Mitte des hiesigen Werks-, Bau- und Umweltausschusses wurde seinerzeit gewünscht, dass die noch abzuschließende Vereinbarung auch eine Ausstiegsklausel enthalten solle, für den Fall, dass man unsere Klärschlämme auch selbst weiterbehandeln könne.
Es gibt durch die vorliegende Machbarkeitsstudie für die Kläranlage Brauheck die konkrete Absicht, dort ebenfalls durch Verfahrensumstellung eine Kompaktfaulung zu errichten.
Aus dem Grund ist es, unabhängig von einer noch offenen Mitbehandlung in der Kläranlage Zell-Bullay-Alf, wichtig, den Bau der Maschinellen Überschussschlammeindickung (MÜSE) nunmehr voranzutreiben.
Der Fortgang der Planungen wurde zwischenzeitlich an das Ingenieurbüro Dr. Siekmann u. Partner, Thür, wieder freigegeben.
b) Nach derzeitigem Planungsstand geht man von Kosten für die beiden MÜSE´n von ca. 513.000 € aus, die sich wie folgt verteilen:
| KA Bremm | = | 280.000 € |
| KA Briedern | = | 333.000 €. |
Für beide Maßnahmen können nach derzeit geltenden Förderrichtlinien Bundesfördermittel (30 %) und Landesfördermittel (bis jetzt 35 %) beantragt werden.
Im Wirtschaftsplan 2026 sind die entsprechenden Haushaltsmittel veranschlagt.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt
Zu a)
die Sachstandsmitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Die Planungen sollen zügig vorangetrieben werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu b)
die notwendigen Förderanträge nach Fertigstellung der Antragsunterlagen zu stellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
7. Durchführung der einfachen Prüfung nach DIN 1076 für Ingenieurbauwerke
- Vergabeverfahren und Beauftragung
Ingenieurbauwerke, insbesondere Brücken, Durchlässe und vergleichbare Bauwerke unterliegen aufgrund der besonderen Bedeutung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur Sicherung der Dauerhaftigkeit dieser Bauwerke regelmäßigen Bauwerksprüfungen. Die Durchführung der Bauwerksprüfungen erfolgt auf Grundlage der DIN 1076. Demnach ist im Abstand von sechs Jahren eine Hauptprüfung sowie eine einfache Prüfung im Abstand von drei Jahren zwischen den Hauptprüfungen vorgesehen.
Im Rahmen der einfachen Prüfung wird der allgemeine Zustand der Bauwerke insbesondere mittels Sichtprüfung beurteilt. Dabei werden Schäden, Mängel oder Veränderungen festgestellt und dokumentiert, die Auswirkungen auf die Standsicherheit, Verkehrssicherheit oder Dauerhaftigkeit der Bauwerke haben können.
Erforderlichenfalls werden Empfehlungen für weitergehende Untersuchungen oder Instandsetzungsmaßnahmen unterbreitet.
Die Prüfungen dienen der rechtssicheren Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht sowie der frühzeitigen Erkennung von Instandsetzungsbedarfen. Nicht zuletzt können kostenintensive Schäden vermieden und die Nutzungsdauer der Bauwerke verlängert werden.
Fachbereichsleiter Knieper gab in der Sitzung noch ergänzende Erläuterungen zur Notwendigkeit der Bauwerksprüfungen.
Im Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeinde Cochem stehen aktuell 44 Bauwerke zur einfachen Prüfung an. Die geschätzten Prüfkosten betragen rund 1.200 € brutto pro Bauwerk, so dass sich die Gesamtaufwendungen auf insgesamt rund 52.800 € belaufen.
Für die einfache Prüfung soll eine Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts erfolgen.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt die Durchführung der einfachen Prüfung für alle prüfpflichtigen Ingenieurbauwerke nach DIN 1076 und ermächtigt die Verwaltung ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen und sodann ein geeignetes Ingenieurbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot mit der Durchführung der Prüfungen zu beauftragen.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss wird nach Abschluss des Verfahrens über die Ausschreibungsergebnisse informiert.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
8. Mitteilung einer Vergabeentscheidung;
Erneuerung der Entwässerungsleitung in der Straße "Wiesenplatz" in Dohr
Die Ortsgemeinde Dohr wird die Straße „Wiesenplatz“ ausbauen. Der Einweisungstermin hat bereits stattgefunden, so dass alsbald mit den Arbeiten begonnen wird. Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme werden auch die Entwässerungsleitungen (insbesondere Kanalhausanschlüsse/Kanalschächte) sowie alle Kanaldeckel im offenen Verfahren erneuert. Die Wasserversorgungsleitungen werden ebenfalls im gesamten Ausbaubereich neu hergestellt. Im Zuge des Ausbaus wird auch die Deutsche Glasfaser ihre Leitungen verlegen.
Die Straßenbau-, Kanalbau- sowie Wasserversorgungsbauarbeiten wurden von der Zentralen Vergabestelle in Ulmen (ZUCK) öffentlich ausgeschrieben. Zur Submission lagen 3 Angebote vor. Das gesamtwirtschaftlichste Angebot hat die Firma Gotthard Lehnen GmbH & Co. KG aus Wittlich-Dorf abgegeben, wobei die Angebotssumme ca. 26 % über der Kostenschätzung lag, was die derzeitige Wirtschaftslage widerspiegelt.
Der Vergabevorschlag lag der Beschlussvorlage als Anlage bei.
Der Bürgermeister hat im Benehmen mit den Beigeordneten der Auftragsvergabe an die Firma Gotthard Lehnen GmbH & Co. KG zugestimmt. Daraufhin wurde der Auftrag erteilt.
In dem Zusammenhang teilte Werkleiter Nitzsche mit, dass für die Kanalerneuerungsmaßnahme auch eine Landesförderung in Höhe von lediglich 3.000 € (als Zuschuss) bewilligt wurde. Die Förderung stehe in keinem Verhältnis mehr zum dadurch erforderlichen Aufwand bei der Erstellung der Förderunterlagen durch das Ingenieurbüro und die Verwaltung.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschusses nimmt die Vergabeentscheidung
zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
9. Mitteilung einer Vergabeentscheidung;
Beauftragung von Ingenieurleistungen für die Kanalerschließung des Neubaugebietes "St.-Sebastianus-Straße" der Ortsgemeinde Ellenz-Poltersdorf
Wie bereits in der Sitzung am 04.03.2026 mitgeteilt, hat die Zentrale Vergabestelle in Ulmen (ZUCK) Honorarangebote für die notwendigen Planungsleistungen (Regenrückhaltebecken, Kanal, Straße) zur Erschließung des Neubaugebietes „St. Sebastianusstraße“ in Ellenz eingeholt. Es sind 4 Angebote eingegangen, wobei ein Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden musste.
Das gesamtwirtschaftlichste Angebot hat das Büro Senger Consult GmbH aus Treis-Karden abgegeben. Die jeweiligen Ingenieurverträge wurden zwischenzeitlich mit der Ortsgemeinde Ellenz-Poltersdorf und dem Abwasserwerk abgeschlossen. Hiernach erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Abwasserwerkes wurden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1-4 (in Teilen) der Objektplanung Ingenieurbauwerke beauftragt. Der Vergabevorschlag lag der Beschlussvorlage als Anlage bei.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschusses nimmt die Vergabeentscheidung zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
10. Durchführung einer Fokusberatung durch das DWA-Energienetzwerk für alle Abwasserpumpwerke des Abwasserwerkes - Vorratsbeschluss -
Das Abwasserwerk Cochem ist langjähriges Mitglied der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) und dazu noch Mitglied im DWA-Energienetzwerk. Im Zuge der letztgenannten Mitgliedschaft sollen auch unsere Pumpwerke untersucht werden.
Immerhin verbrauchen die fast 50 Pumpwerke im Jahr ca. 1 Mio. kWh Strom, so dass auch hier eine energetische Betrachtung Sinn macht.
Eine diesbezügliche „Fokusberatung“ wird von der DWA ausdrücklich begrüßt und darüber hinaus auch mit 70 v.H. der zu erwartenden Beratungskosten (20 Beratungstage; Gesamtkosten 23.800 € brutto) vom Bund gefördert. Zu erwartender Zuschuss demnach 16.660 €; der Eigenanteil des Abwasserwerkes 7.140 €. Diese Beratung würde über das Büro Dr. Siekmann und Partner, Herrn Ellerich, durchgeführt und fördertechnisch betreut über Herrn Fuhge von der Ecoliance Greentech Innovation GmbH. Deren Leistung wird finanziell über das DWA-Energienetzwerk abgewickelt.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2026 war der v.g. Sachverhalt noch nicht bekannt; folglich sind auch keine Haushaltsmittel in 2026 berücksichtigt.
Aufgrund der Laufzeit des (Bundes-)Förderantrages (Bearbeitungszeit in Berlin zwischen 5 – 6 Monate) bis zur Bewilligung und Fertigstellung der Untersuchung werden Ausgaben erst in 2027 erwartet. Die Haushaltsmittel werden in den Wirtschaftsplan 2027 eingestellt.
Ursprünglich war angedacht, die Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen und im Rahmen einer Eilentscheidung zu beauftragen, damit der entsprechende (Bundesförderantrag über die ZUG in Berlin auf den Weg gebracht werden kann. Wie sich nunmehr herausgestellt hat, wäre eine Beauftragung des Ingenieurbüros zum gegenwärtigen Zeitpunkt förderschädlich, da noch kein Bewilligungsbescheid vorliegt.
Hinweis:
Sollte sich daraus zu einem späteren Zeitpunkt ein groß angelegter Pumpentausch in den hiesigen Pumpwerken wirtschaftlich darstellen lassen, käme hier, so Herr Fuhge von der Ecoliance Greentech Innovation GmbH, neben einem 30%igen Zuschuss durch den Bund auch eine mögliche Landesförderung in Betracht.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss stimmt der Durchführung der Fokusberatung dem Grunde nach zu. Fördermittel sind zeitnah zu beantragen.
Die Auftragserteilung an das Ingenieurbüro Dr. Siekmann und Partner, Thür, darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides erfolgen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
11. Klärschlammverwertung des Abwasserwerkes Cochem;
Verlängerungsangebot des MBR Agrar-Service vom 01.07.2026 - 30.06.2027
Seit dem 01.01.2021 ist das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Cochem Mitglied in der landesweit tätigen Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunale Klärschlammverwertung RLP = KKR-AöR), die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung sowie die Übernahme von Klärschlämmen für die thermische Verwertung zu übernehmen.
Das operative Geschäft erfolgt durch die VK Kommunal GmbH (Gesellschaft für Verwertung von Klärschlämmen für Kommunen mbH), die sich regionalen Dienstleistern bedient. Im Falle des hiesigen Abwasserwerkes ist dies der MBR Agrar-Service Daun GmbH.
Aufgrund gestiegener Dieselkraftstoffpreisen müssen die bisherigen Angebotspreise angepasst werden. Die bisherigen und die neuen Preise, gültig für die Zeit vom 01.07.2026 – 30.06.2027, waren der Anlage zur Beschlussvorlage zu entnehmen.
In dem Zusammenhang teilte Werkleiter Nitzsche mit, dass auch die übrigen
Abwasserwerke im Landkreis Cochem-Zell der Erhöhung zustimmen werden.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt die Anpassung der Preise für die landwirtschaftliche Klärschlammentwässerung auf der Grundlage des Angebotes des MBR Agrarservice Daun GmbH vom 12.05.2026.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
12. Mitteilungen und Verschiedenes
Werkleiter Nitzsche teilte folgendes mit:
a) Die nächste Werks-, Bau- und Umweltausschusssitzung findet am 27.10.2026 auf der Kläranlage Treis statt.
b) Der Landesbetrieb Mobilität Cochem hat kurzfristig mitgeteilt, dass man für den Bereich der Ravenéstraße (ab Ampelanlage bis zum Brückenkopf der Skagerakbrücke/Sparkasse) eine Deckensanierung plane. Im Zuge der aktuell laufenden Sanierungsplanung des Abwasserwerkes für das Abwassernetz der Cochemer Innenstadt steht auch die Sanierung des dort verlegten Niederschlagswasserkanals an. Dies wurde kürzlich gemeinsam mit Vertretern des LBM erörtert. Der Landesbetrieb wird aus dem Grund lediglich die Deckensanierung von der Ampelanlage bis zum Fußgängerüberweg (vor der BBS) durchführen. Das Abwasserwerk wird die eigenen Sanierungsplanungen weiter betreiben, was Gegenstand weiterer Beratungen sein wird, damit die Arbeiten voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2027 erfolgen können. Die notwendigen Haushaltsmittel sind in den Wirtschaftsplan 2027 einzustellen. Fördermittel sind nicht zu erwarten, so dass das Abwasserwerk die Aufwendungen allein tragen muss.
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.