- Einladung vom 12.06.2023 -
| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ende: | 19:13 Uhr |
Anwesend
| Als Vorsitzender: | Ortsbürgermeister Eugen Herrmann |
| Als Mitglieder: | Christoph Conrad |
| Bastian Herdzina | |
| Mathias Herzer-Losen | |
| Sabine Lipmann | |
| Filip Scheuren | |
| Entschuldigt: | Renate Bullach |
| Auf Einladung: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem |
| Schriftführerin: | Marie Henzgen, VGV Cochem |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 09.03.2023 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates und eröffnet die Sitzung.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
| - | Die Ortsgemeinde hat einen Zuwendungsbescheid für das klimaangepasste Waldmanagement erhalten. Es wurden 96 ha Waldfläche angemeldet wofür die Ortsgemeinde, nach Abruf der Zuwendung, jährlich rund 9.600 € erhält. |
| - | Es wurden vier neue Mülleimer mit Hundekotbeuteln installiert. Davon drei am Moselgelände und einer am Spielplatz. Es wird beabsichtigt noch weitere Mülleimer zu installieren. |
| - | Auf dem Spielplatz wurde der Sand aufgefüllt und ein Fallschutz ausgetauscht. |
| - | Die Höhenbegrenzung am Parkplatz war defekt und ist in der Zwischenzeit repariert worden. |
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.03.2023
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.03.2023 wurden Mietangelegenheiten thematisiert. Insbesondere wurde eine Mieterhöhung vorgenommen.
3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023/2024 der Ortsgemeinde Beilstein
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau Marie Henzgen von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem und erteilt ihr das Wort. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023/2024 der Ortsgemeinde Beilstein liegt den Ratsmitgliedern vor.
Einwohnerbeteiligung
Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Nr. 15/2023, bekanntgegeben. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass die Einwohner/innen der Ortsgemeinde Beilstein die Möglichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 17.04.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 bei der Verbandsgemeinde Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgen.
Es wurde ein Vorschlag zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan eingereicht.
Der Vorschlag ist der Beschlussvorlage beigefügt. Aus dem Vorschlag geht heraus, dass gewünscht wird, ein Geländer an der öffentlichen Treppe, die den Kurierweg mit der Kreisstraße verbindet, ganz oder teilweise anzubringen.
Der Gemeinderat berät über diese Eingabe und beschließt, 25.000 € für die Anbringung eines Geländers sowie eventuelle Sanierungsarbeiten an der Treppe in den Haushalt mit aufzunehmen. Die Mittel werden im Investitionsbereich veranschlagt und die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023-2024 entsprechend angepasst.
Haushaltsplan 2023
Im vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird im Ergebnishaushalt ein Jahresüberschuss in Höhe von 65.550 € ausgewiesen. Der ordentliche Finanzhaushalt weist einen Überschuss in Höhe von 92.440 € aus. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungsauszahlungen in Höhe von 8.550 € verbleibt ein Überschuss in Höhe von 83.890 €.
An Investitionsauszahlungen sind 4.500 € und an Investitionseinzahlungen 500 € veranschlagt, so dass sich ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.000 € ergibt, der aus dem vorgenannten Überschuss finanziert werden kann. Unter Berücksichtigung der neu aufzunehmenden Investitionsauszahlungen in Höhe von 25.000 €, aufgrund der oben beschriebenen Eingabe, erhöht sich der negative Saldo der Ein- und Auszahlungen auf 29.000 €, welcher auch mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich finanziert werden kann. Die einzelnen Investitionsmaßnahmen können der Investitionsübersicht, die dem Haushaltsplan beigefügt ist, entnommen werden.
Zu Beginn des Haushaltsjahres 2023 verfügt die Ortsgemeinde Beilstein über einen liquiden Mittelbestand (Forderungen gegenüber der Einheitskasse) von rd. 667.000 €. Mit der vorliegenden Planung werden sich die Forderungen gegenüber der Einheitskasse zum Jahresende um voraussichtlich 79.890 € erhöhen. Nach Abzug der mit dem ordentlichen Überschuss finanzierten neu zu veranschlagenden Investitionsauszahlungen in Höhe von 25.000 € vermindert sich die Zuführung zum liquiden Mittelbestand auf 54.890 €.
Haushaltsplan 2024
Für das Haushaltsjahr 2024 wird im Ergebnishaushalt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 77.020 € gerechnet. Der ordentliche Finanzhaushalt weist einen Überschuss in Höhe von 103.880 € aus. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungsauszahlungen in Höhe von 8.870 € verbleibt ein Überschuss in Höhe von 95.010 €.
An Investitionsauszahlungen sind 1.500 € und an Investitionseinzahlungen 500 € veranschlagt, so dass sich ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 1.000 € ergibt, der wiederum aus dem vorher genannten Überschuss finanziert wird. Die einzelnen Investitionsmaßnahmen können der Investitionsübersicht, die dem Haushaltsplan beigefügt ist, entnommen werden.
Zum Ende des Haushaltsjahres 2024 kann die Ortsgemeinde Beilstein voraussichtlich 94.010 € zu den liquiden Mitteln zuführen, so dass sich der liquide Mittelbestand auf 840.900 € erhöhen wird. Unter Berücksichtigung der verminderten Zuführung im Jahr 2023, aufgrund der neu aufzunehmenden Investitionsauszahlungen, ergibt sich zum Ende des Jahres 2024 ein liquider Mittelbestand in Höhe von 815.900 €.
Mit dem Erlass des Landesgesetzes über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) vom 07.02.2023 ging eine Änderung der Gemeindeordnung einher. Nach § 95 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 105 Abs. 3 GemO n.F. ist zukünftig der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (Liquiditätsverschuldung) in der Haushaltssatzung festzusetzen und von der Kommunalaufsicht zu genehmigen. Für die Planjahre 2023 und 2024 ist nach § 4 der Haushaltssatzung kein Betrag festgesetzt worden, da die Ortsgemeinde über genügend liquide Mittel verfügt.
Die Steuersätze nach § 5 der Haushaltssatzung bleiben im Haushaltsjahr 2023 unverändert. Für das Haushaltsjahr 2024 ist die Anhebung der Steuersätze auf Niveau der Nivellierungssätze vorgesehen. Die Grundsteuer A wird von 300 v.H. auf 345 v.H., die Grundsteuer B von 350 v.H. auf 465 v.H. und die Gewerbesteuer wird von 365 v.H. auf 380 v.H., erhöht.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan, unter Berücksichtigung der neu aufzunehmenden Investitionsauszahlungen in Höhe von 25.000 €, für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
4. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Beilstein
Durch die zwischenzeitlich erfolgte Anpassung der Gewinnsätze durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz für das Erhebungsjahr 2023 ist nun eine Änderung der TBS erforderlich. Mit der erforderlichen Satzungsänderung werden die Gewinnsätze 2021 für das Beitragsjahr 2023 vom Gemeinderat festgesetzt. Weiterhin ist eine Betriebsart in der anliegenden Betriebsartentabelle zu ergänzen.
Erläuterung zur Maßstabskomponente „Gewinnsatz“
Der sog. „Gewinnsatz“ beziffert den betriebsartspezifischen Gewinnanteil am Umsatz und wird aus Rechtssicherheitsgründen regelmäßig angepasst. Hierzu wurden die zum Jahresanfang 2023 vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz veröffentlichten Gewinnsätze für das Jahr 2021 in die nachstehende Satzungsänderung übernommen. Die geänderten Gewinnsätze für das Jahr 2021 sind rot gekennzeichnet. Zum Vergleich ist die Betriebsartentabelle mit den Gewinnsätzen aus dem Jahr 2020 den Ratsmitgliedern mit der Einladung zugegangen.
Erläuterung zur Ergänzung einer Betriebsart
Bei Satzungserstellung am 16.04.2019 wurden in die Betriebsartentabelle nur die Betriebsarten aufgenommen, die auch den damals in der Ortsgemeinde Beilstein angesiedelten Betrieben zuzuordnen waren. Zwischenzeitlich ist jedoch ein weiterer tourismusbeitragspflichtiger Betrieb hinzugekommen, dessen Betriebsart nicht in der bisherigen Betriebsartentabelle enthalten ist. Daher ist die Betriebsartentabelle um die folgende Betriebsart zu ergänzen; der Vorteilssatz ist vom Gemeinderat zu beschließen.
| Betriebsart | Bezeichnung | Nachrichtlich: |
| Vorteilssatz übrige Ortsgemeinden im Bereich der VG Cochem | ||
| CB09 | Kunstgegenstände (inkl. Bildrahmungen), Antiquitäten | 25 v.H. |
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages zu.
Der Vorteilssatz der zu ergänzenden Betriebsart wird wie folgt festgesetzt:
| CB09 | Kunstgegenstände (inkl. Bildrahmungen), Antiquitäten | 25 v. H. |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5. Wahl der Schöffinnen und Schöffen, Wahlperiode 2024-2028
Die Wahlperiode der Schöffinnen und Schöffen endet zum 31.12.2023. Daher sind in diesem Jahr Neuwahlen durchzuführen. Bis zum 30.06.2023 haben die Stadt/Ortsgemeinden eine Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen aufzustellen.
Inzwischen hat der Präsident des Landesgerichts Koblenz die erforderliche Zahl der Schöffinnen/Schöffen bestimmt und aufgrund der Einwohnerzahl festgelegt, wie viele Personen von der Stadt und den einzelnen Ortsgemeinden in die Vorschlagsliste zu wählen sind. Hierbei ist bereits berücksichtigt, dass dem Amtsgericht mindestens die doppelte Anzahl der benötigten Schöffinnen/Schöffen vorzuschlagen ist. Eine Verdopplung ist daher nicht mehr vorzunehmen.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen. Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person/en enthalten.
Die Stadt/Ortsgemeinden haben bei der Aufstellung der Vorschlagslisten sorgfältig zu prüfen, ob die vorgeschlagene/n Person/en für das Amt einer Schöffin/eines Schöffen geeignet ist/sind. Seitens der Verwaltung wird insbesondere auf die Bestimmungen nach §§ 32-34 GVG und die einschlägige Verwaltungsvorschrift hingewiesen, welche den Ratsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen haben. Alle hier aufgeführten Personen dürfen nicht in die Liste aufgenommen werden, auch wenn es in den §§ 33-34 GVG „sollen nicht“ heißt.
Im Bereich der Verbandsgemeinde Cochem sind für die Stadt Cochem 16 Vorschläge, für die Ortsgemeinde Treis-Karden drei Vorschläge, für die Ortsgemeinde Klotten, Faid und Bruttig-Fankel zwei Vorschläge und für die übrigen Gemeinden ist ein Vorschlag zu unterbreiten. Initiativbewerbungen sollen bei den Vorschlägen der Gemeinde entsprechende Berücksichtigung finden.
Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung nach § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG von 2/3 der anwesenden Ratsmitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder erforderlich. Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl i.S.v. § 40 der Gemeindeordnung (GemO) mit den Folgen, dass das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht (§ 36 Abs.3 Satz 2 Nr. 1 GemO) und die Vorschriften über Ausschließungsgründe keine Anwendung finden. Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Nach § 40 GemO kann der Rat jedoch mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen. Dies stellen wir anheim.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Wahl offen durchzuführen.
Aus der Mitte des Rates wurde Herr Idel für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024-2028 vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Der Vorsitzende hat gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO bei der Wahl nicht mitgestimmt.
6. Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag zum Austausch eines Vordaches am bestehenden Wohnhaus in der Alten Wehrstraße
Es ist beabsichtigt, an einem bestehenden Gebäude in der „Alten Wehrstraße“ ein Vordach auszutauschen. Das Gebäude liegt im Geltungsbereich der Denkmalzone sowie der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung. Eine Abstimmung mit Vertretern der Denkmalpflegebehörde hat bereits stattgefunden. Gemeindliche Belange werden durch das geplante Vorhaben nicht berührt.
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
7. Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Einrichtung einer Außenbestuhlung
Der Ortsgemeinde liegt ein Antrag zur Einrichtung einer Sondernutzungsfläche vor dem Anwesen Moselstraße 4/ Römerstube vor. Der Antragsteller beabsichtigt die Aufstellung eines Tischs mit 4 Sitzgelegenheiten und einer Werbetafel.
Die Ortsgemeinde hat dementsprechend über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu entscheiden.
In den Vorjahren wurde hier jeweils eine Sondernutzungserlaubnis erteilt und ausgeübt, nach Kenntnisstandes der Ordnungsbehörde kam es hierbei nicht zu Problemen hinsichtlich der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.
Der Gemeinderat stimmt der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis zu, mit der Vorgabe, dass der Antragsteller den Abstand von 3 Metern, ab der Hausfassade des Betriebs, nicht überschreiten darf. Dem Antragsteller soll hierüber eine Anlage, in der die Begrenzung eingezeichnet ist, vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig