I.
Am Sonntag, dem 28.09.2025, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl des Bürgermeisters und am Sonntag, dem 19.10.2025, von 8 bis 18 Uhr, die etwaige Stichwahl des Bürgermeisters statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 22.08.2025, 12:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden.
Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem erhalten.