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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 28/2025
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Senheim für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 26. Juni 2025

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Senheim für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 26. Juni 2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2025 auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2025

2026

700.000 €

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2025

2026

0 €

0 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 nicht veranschlagt.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2025

2026

- Grundsteuer A auf

345 v.H.

345 v.H.

- Grundsteuer B auf

465 v.H.

465 v.H.

- Gewerbesteuer auf

380 v.H.

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2025

2026

- für den ersten Hund auf

60 €

60 €

- für den zweiten Hund auf

96 €

96 €

- für jeden weiteren Hund auf

144 €

144 €

- für den ersten gefährlichen Hund auf

500 €

500 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund auf

1.000 €

1.000 €

§ 6 Eigenkapital

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen

und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

56820 Senheim, 26. Juni 2025
gez. Ahnen (Dienstsiegel)
Volker Ahnen
Ortsbürgermeister

Hinweis

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, den 14.07.2025 bis Dienstag, den 22.07.2025 während den Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 3.01 öffentlich aus.

Es wird um Terminvereinbarung zur Einsichtnahme gebeten. Termine zur Einsichtnahme können telefonisch unter 02671 608-126 oder per E-Mail an marie.henzgen@vgcochem.de vereinbart werden.

Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 Abs. 6 GemO wird hingewiesen:

„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Volker Ahnen
Ortsbürgermeister