Der Stadtrat Cochem und die Gemeinderäte der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Cochem haben entsprechend ihrer Einwohnerzahl mit der erforderlichen Stimmenmehrheit der Aufnahme von insgesamt 44 Personen in die jeweiligen Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 zugestimmt.
Die Vorschlagslisten liegen gem. § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 24. bis einschließlich 30. Juli 2023 sowohl bei dem Stadtbürgermeister der Stadt Cochem als auch bei den Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeistern während den Sprechzeiten oder im Vertretungsfalle bei deren Vertretern, sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, Zimmer 2.16 (Büro Cerkasov), 56812 Cochem, während den allgemeinen Bürozeiten zu jedermanns Einsicht offen aus.
Einsprüche gegen die in die Vorschlagsliste aufgenommenen Personen können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, Zimmer 2.16 (Büro Cerkasov), 56812 Cochem, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.