- Einladung vom 03.07.2023 –
| Beginn: | 17:00 Uhr |
| Ende: | 17:40 Uhr |
Anwesend
| Als Vorsitzender: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz |
| Als Mitglieder: | Ute Arens, Mesenich |
| Fraktionsvorsitzender Hans Bleck, Cochem |
| Ulrich Burkholz, Cochem |
| Gregor Fuhrmann, Cochem |
| Peter Krötz, Ediger-Eller |
| Werner Lauxen, Lieg |
| Jürgen Schneider, Klotten |
| Klaus Zucchet, Valwig |
| Entschuldigt: | Heinz Bremm, Cochem, Beigeordneter |
| Dirk Mohrs, Faid |
| Herbert Thönnes, Wirfus, Ortsbürgermeister |
| Die Beigeordneten: | Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete |
| Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete |
| Schriftführer: | Dirk Brück, VGV Cochem |
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Werks-, Bau- und Umweltausschusses, die Beigeordneten, sowie den stellvertretenden Werkleiter Dirk Brück. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Werks-, Bau- und Umweltausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 25.04.2023 statt. Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 19 am 12.05.2023. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Bekanntgabe des Beratungsergebnisses aus der nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses am 25.04.2023
Der Vorsitzende gibt das Beratungsergebnis aus der nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses vom 25.04.2023 bekannt:
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss befasste sich mit dem Zukunftskonzept für die Kläranlage Brauheck.
2. Mitteilungen des Vorsitzenden
a) Erneuerung der Belüftereinrichtung KA Treis
Die Erneuerung der Belüftereinrichtung der SBR-Becken der Kläranlage Treis läuft derzeit. Die Arbeiten laufen planmäßig und können voraussichtlich bis Ende August d. J. abgeschlossen werden.
Zudem ist der Austausch der Gebläse vorgesehen. Auf Grund der allgemeinen Lieferproblematik können die Arbeiten nicht parallel verlaufen, sollen aber noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
b) Sachstandsbericht Planungsstand KA Treis (Umbau auf Klärschlammfaulung)
Der Grunderwerb für den Umbau der Kläranlage Treis auf Klärschlammfaulung ist von der Mosel aus gesehen links neben den SBR-Becken erfolgt. Ein diesbezüglich noch zu erarbeitendes Planungskonzept wird auf der nächsten Werks-, Bau- und Umweltausschusssitzung vorgestellt und ist die Grundlage für die Beantragung der Landesförderung. Der Antrag auf Bundesförderung wurde im Rahmen der 2 Jahre (bis 16.06.2023) geltenden Potentialstudie gestellt.
c) Vergabe Tragwerksplanung für den Umbau der KA Treis
Das 2. stufige Verfahren zur Vorbereitung der Vergabe der Tragwerksplanung läuft derzeit (1. Stufe). Mit dem Verfahrensabschluss kann nach Auskunft der Kanzlei Webeler aus Koblenz frühestens Ende August/Anfang September d. J. gerechnet werden.
d) Klärschlammentwässerung und Schlammlagerhalle KA Brauheck-Dohr-Faid
Die Ingenieurverträge zur Planung des Vorhabens sind für Los 1 und Los 2 unterzeichnet worden, so dass nunmehr mit den entsprechenden Leistungen begonnen werden kann.
Über den Fortgang der Planungen wird der Werks-, Bau- und Umweltausschuss informiert bzw. beschließt die weiteren Schritte.
e) Im Rahmen der nächsten Sitzungsrunde im September wird auch eine Werks-, Bau- und Umweltausschusssitzung stattfinden.
3. Auftragsvergabe Blitzschutzüberprüfung abwassertechnische Anlagen
Gemäß geltender DIN-Norm sind Blitzschutzanlagen regelmäßig alle 5 Jahre zu überprüfen. Für die nun anstehende Überprüfung der Blitzschutzanlagen bei den abwassertechnischen Anlagen wurden Angebote von Blitzschutzfirmen angefordert. Es wurden trotz mehrmaliger Nachfragen bei verschiedenen Firmen nur zwei wertbare Angebote abgeben. Die Angebotspreise sind unter Berücksichtigung der allgemeinen Preissteigerungen als angemessen zu werten. Im Rahmen des laufenden Betriebes wurde der Auftrag zur Überprüfung der Blitzschutzanlagen an den günstigsten Bieter erteilt.
Der Ausschuss nimmt die Vergabe zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Durchführung von Maßnahmen (Lieferungen und Leistungen) für das Abwasserwerk;
Restliche Erschließungsarbeiten für die Niederschlagswasserbeseitigung des Gewerbegebietes Heckbaum in der Ortsgemeinde Dohr
Bereits 1998 wurde die Genehmigungsplanung für die Erschließung des Gewerbegebietes „Am Heckbaum“ GmbH aufgestellt und im gleichen Jahr der erste Bauabschnitt zur Erschließung erster Gewerbeflächen (u. a. Lidl) begonnen.
Nachdem im Jahr 2016 ein Teil der vorgehaltenen Gewerbeflächen zwischen der projektierten Erschließungsstraße „Am Heckbaum“ und der K 18 (Hauptstraße) verkauft werden konnten, ergab sich das Erfordernis, die Regenwasser-Entwässerungsanlagen baulich zu ergänzen, um die Erschließung sicher zu stellen.
Die Erschließung des II. Bauabschnittes mit der vollständigen Herstellung der Erschließungsstraße, dem Bau des restlichen Schmutz- und Regenwasserkanales, des Mulden-Rigolensystemes, des Regenrückhaltebeckens (RRB) sowie der Überlaufleitung zum Vorflutgraben sollten im Jahr 2017 begonnen werden.
Zu diesem Zeitpunkt war der Zeitrahmen sowie die Art und Weise der zukünftigen Oberflächennutzung der Restgewerbeflächen (Dohrer Maschinenbau) nicht absehbar.
Die bisher vorliegende Genehmigungsplanung musste im Jahr 2017 überarbeitet und an die aktuell geltenden, teilweise neu hinzugekommenen Bemessungsrichtlinien sowie an die reduzierte, zur Verfügung stehende Fläche für das RRB (es wurde eine ergänzende Abstandsfläche zur benachbarten Parzelle ausgewiesen) angepasst werden.
Als Ergebnis ergab sich, das auf dem vorgesehenen Gelände für das RRB, das für die Gesamterschließung erforderliche Volumen V = 575 m³ nicht zu realisieren war.
Die Planung musste um ergänzende Rückhaltemaßnahmen erweitert werden (Mulden-Rigolen-System und ergänzende Rückhaltung auf der Fläche der Dohrer Maschinenbau).
Der neue Genehmigungsantrag wurde dementsprechend vorlegt und im Zuge des Genehmigungsverfahrens 2018, um die Einleitungsmenge und somit die hydraulische Belastung des Vorflutgrabens deutlich zu reduzieren, die Drosselwassermenge auf Forderung der SGD auf QDR = 20 l/s reduziert. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Erschließung des restlichen Gewerbegeländes in absehbarer Zeit als sehr unwahrscheinlich angesehen. Auf Forderung der SGD beträgt das ausgeführte und nachgewiesene Volumen für das RRB V = 445 m3.
Bei der möglichen restlichen Bebauung des Gewerbegebietes (in Richtung Ortslage) entsprechend Bebauungsplan reicht das vorhandene Rückhaltevolumen des RRB alleine, wie bereits in der Nachweisrechnung Januar 2018 dargestellt, nicht aus.
Der SGD wurden diese baulichen Veränderungen, einschl. einer Überrechnung der Auswirkungen auf das Gesamtentwässerungssystem mitgeteilt. Mit Schreiben vom 04.03.2021 wurden die Veränderungen von Seiten der SGD akzeptiert.
Die ausgewiesene ausreichende Dimensionierung ist dabei bei der (noch) ausstehenden Restgewerbeerschließung durch die Anlage zusätzlicher Rückhaltevolumen sicherzustellen. Hierzu (Rigole alt) liegen dem Ausschuss zur Sitzung Planunterlagen vor.
Aufgrund der seit 2022 vorgesehenen Restgewerbebebauung wurde die Planung und die Dimensionierung des RW-Entwässerungsystemes, u.a. zur Festlegung des erforderlichen zusätzlichen Rückhalteraumes zur Gewährleistung der Vorgaben des wasserrechtlichen Bescheides aus dem Jahr 2018, kontrolliert.
Dabei wurde für das Gesamtsystem die bisher nachvollziehbare Oberflächenbefestigung (Art und Größenordnung) der „öffentlichen“Erschließungsflächen sowie für die Planungsabsichten der Gewerbefläche anhand der aktuellen Vorgaben (u.a. A 117 / A 138 und DIN EN 1986 Teil 100) überprüft. Des Weiteren wurde die seit 2022 anzuwendende (aktuelle) Niederschlagsstatistik des DWD (KOSTRA-DWD 2020) verwendet.
Der Befestigungsgrad der Bauflächen liegt, entsprechend den Anforderungen des Bebauungsplanes, unterhalb von 80 % der Baufeldflächen.
Die Dimensionierungsprüfung wurde, wie bisher auch, für das Gesamtsystemes mittels Niederschlags-Abflussmodell (hydrologischer Nachweis) durchgeführt, um das auf Restgewerbefläche noch erforderliche zusätzliche Rückhaltevolumen zu ermitteln.
Für das Gesamtsystem ergibt bei einem angenommenen Rückhalteraum auf der Restgewerbefläche von 100 m3, dass das RRB vollständig gefüllt wird, der Notüberlauf im Drosselschacht einmal anspringt (mit Qü = 31 l/s und einem Volumen von 57 m3) und eine Einleitungsmenge von rund 51 l/s in den Vorfluter erreicht wird.
Die Überflutungssicherheit des Gesamt-Rückhaltesystems liegt somit, wie bisher, bei n > 0,2 und entspricht somit den bisherigen Grundlagen des Genehmigungsbescheides.
Das zu ergänzende RRB auf der Restgewerbefläche soll somit ein Mindestspeichervolumen von 100 m3 erhalten, um die genehmigte Systemsicherheit zu erreichen. Hierzu (Rigole neu) liegen dem Ausschuss zur Sitzung Planunterlagen vor.
In der Werks-, Bau- und Umweltausschusssitzung wurde einstimmig beschlossen, die Maßnahme (Schaffung von zusätzlichem Rückstauvolumen) durchzuführen und entsprechende Gespräche und Verhandlungen zu führen.
Zwischenzeitlich hat ein Gespräch stattgefunden. Das Ergebnis ist einem Gesprächsvermerk zu entnehmen, der dem Ausschuss vorliegt.
Konkrete Planungen und ein Vereinbarungsentwurf liegen zur Sitzung noch nicht vor.
Sofern sich diesbezüglich ein neuer Sachstand ergibt, wird dieser mitgeteilt.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nimmt das Besprechungsergebnis entsprechend dem vorliegenden Gesprächsvermerk zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Beschlussfassung über Lieferungen und Leistungen des Abwasserwerkes;
Erschließung des Neubaugebietes "Südlicher Ortsrand" (Brückenstraße) in Ernst (Vorratsbeschluss)
Die Ortsgemeinde Ernst beabsichtigt die Erschließung des Neubaugebietes „Südlicher Ortsrand“ (Brückenstraße). In diesem Zusammenhang werden u. a. auch die Wasserversorgungs- und Entwässerungsleitungen verlegt. Die Arbeiten sollen im Juli d. J. gesamtwirtschaftlich ausgeschrieben und voraussichtlich im August d. J. vergeben werden. Die voraussichtlichen Baukosten für die Entwässerungsanlagen werden in der Sitzung des Ausschusses bekanntgegeben.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss stimmt der Durchführung der Arbeiten zu und beauftragt den Vorsitzenden, im Benehmen mit den Beigeordneten den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6. Auftragsvergabe;
Kanalerneuerung (offene Erneuerung) in der St. Castor Straße in der Ortsgemeinde Treis-Karden, OT Karden
Die Ortsgemeinde Treis-Karden beabsichtigt, einen Teil der St. Castor Straße im OT Karden auszubauen. Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Juli begonnen.
Inzwischen wurden die Arbeiten zum Straßenausbau gesamtwirtschaftlich mit der Erneuerung der Wasserversorgungsleitungen sowie von Entwässerungsleitungen einschließlich der Schachtbauwerke im offenen Bauverfahren öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 06.04.2023 in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem statt.
Das beauftragte Ingenieurbüro Senger Consult hat daraufhin seinen Vergabevorschlag erstellt. In der Folge kam es zu einer Beteiligung der Vergabeprüfstelle. Deren Ergebnisse fanden bei dem Vergabevorschlag Berücksichtigung.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Wirtschaftsplan vorgesehen.
Der Werks- Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Auftrag an den gesamtwirtschaftlich günstigsten Anbieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
7. Beauftragung von Lieferungen und Leistungen für das Abwasserwerk Cochem;
Kanalsanierung Klotten - 2. Sanierungsabschnitt - Grabenlose Reparaturmaßnahmen 2023
Im Jahr 2015 wurden in der Ortsgemeinde Klotten erste Kanalsanierungen in Form von Renovationen (Einbau von Inlinern) durchgeführt. Nun soll in einem weiteren Sanierungsabschnitt die Kanalsanierung fortgeführt werden. Nach Beauftragung der erforderlichen Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro Schönfeld GmbH wurden die erforderlichen Sanierungsarbeiten für den 2. Sanierungsabschnitt in Form von grabenlosen Reparaturmaßnahmen öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 25.05.2023 statt.
Die Angebote wurden anschließend rechnerisch sowie technisch und wirtschaftlich durch das beauftragte Ingenieurbüro Schönefeld GmbH geprüft. Weitere Angaben sind aus dem beigefügten Vergabevermerk zu entnehmen.
Im Wirtschaftsplan sind entsprechende Mittel bereitgestellt.
Der Ausschuss stimmt der Vergabe an den Mindestbietenden entsprechend dem vorgelegten Vergabevermerk zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig