Bei der Verbandsgemeinde Cochem ist die Stelle der/des
hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters
wegen Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers zum 01.03.2026 neu zu besetzen.
Die Verbandsgemeinde Cochem mit Sitz in der Kreisstadt Cochem hat rd. 19.700 Einwohner. Sie setzt sich aus der Kreisstadt Cochem und weiteren 22 Gemeinden (davon 16 Moselgemeinden, 4 Eifelgemeinden und 2 Hunsrückgemeinden) rund um Cochem zusammen. Die Verbandsgemeinde ist vor allem geprägt durch Tourismus, Weinbau und Landwirtschaft/Handel/Dienstleistungsgewerbe.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, 28.09.2025, in einer Urwahl von den Wahlberechtigten der Verbandsgemeinde Cochem für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, 19.10.2025, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer
Zur hauptamtlichen Bürgermeisterin/zum hauptamtlichen Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die/Der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung für Rheinland-Pfalz, wonach das Amt den Besoldungsgruppen B 2/B 3 zugeordnet ist. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B 2 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 3 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Gesucht wird eine zielstrebige, entscheidungsfreudige sowie verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die mit der Stadt Cochem und den Ortsgemeinden sowie den Entscheidungsgremien vertrauensvoll zusammenarbeitet und die Verwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen bürgernah, wirtschaftlich und leistungsorientiert führt.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch die/den Einzelbewerberin/Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am
11.08.2025, 18:00 Uhr,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem,
Ravenéstraße 61, 56812 Cochem
einzureichen sind (Ausschlussfrist).
Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl (21.07.2025) im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem „Stadt- und Landbote Cochem“ und zusätzlich im Internet unter www.vgcochem.de veröffentlicht.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass politischen Parteien und Wählergruppen des Verbandsgemeinderates die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die ordnungsgemäße Einreichung der Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Führungszeugnis, Zeugnisabschriften und lückenloser Nachweis der bisherigen Tätigkeiten) werden erbeten bis zum 25.07.2025 (keine Ausschlussfrist) schriftlich an die
Verbandsgemeindeverwaltung Cochem
Kennwort „Wahl Bürgermeister/in“
Ravenéstr. 61
56812 Cochem
oder per E-Mail an bewerbungen@vgcochem.de