Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 2. März 2017 (GVBl. S. 21) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden: | ||
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| 2025 | 2026 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 804.640 € | 780.730 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 863.320 € | 802.320 € |
| der Jahresüberschuss/Jahresfehlbedarf auf | -58.680 € | -21.590 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| a) die ordentlichen Einzahlungen auf | 776.950 € | 751.340 € |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 803.310 € | 741.260 € |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -26.360 € | 10.080 € |
| b) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.300 € | 0 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 53.500 € | 2.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -49.200 € | -2.000 € |
| c) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 87.880 € | 4.520 € |
| - Abnahme der Forderungen gegenüber der Einheitskasse | 38.680 € | 4.520 € |
| - Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten | 49.200 € | 0 € |
| - Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse | 0 € | 0 € |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 12.320 € | 12.600 € |
| - Tilgung von Investitionskrediten | 12.320 € | 12.600 € |
| - Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse | 0 € | 0 € |
| - Zuführung zum Guthaben bei der Einheitskasse | 0 € | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 75.560 € | -8.080 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
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| 2025 | 2026 |
| zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| verzinste mittelfristige Kredite | 0 € | 0 € |
| verzinste langfristige Kredite | 49.200 € | 0 € |
| zusammen auf | 49.200 € | 0 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt
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| 2025 | 2026 |
| auf | 129.000 € | 169.000 € |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
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| 2025 | 2026 |
| - Grundsteuer A auf | 345 v.H. | 345 v.H. |
| - Grundsteuer B auf | 485 v.H. | 485 v.H. |
| - Gewerbesteuer auf | 415 v.H. | 415 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
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| 2025 | 2026 |
| - für den ersten Hund auf | 60 € | 60 € |
| - für den zweiten Hund auf | 144 € | 144 € |
| - für jeden weiteren Hund auf | 168 € | 168 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund auf | 804 € | 804 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund auf | 804 € | 804 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug | 1.283.220,03 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt | 1.294.191,04 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt | 1.330.927,00 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt | 1.388.634,65 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt | 1.388.634,65 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt | 1.329.954,65 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 beträgt | 1.308.364,65 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall der Haushaltsansatz mehr als 20 v.H. bzw. maximal ab einem Betrag von 1.000 € überschritten ist.
Hinweis
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
1. Genehmigungen
1.1 Verzinste Investitionskredite
Wir erteilen gem. den §§ 95 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. 103 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) die Genehmigung zur Festsetzung des Gesamtbetrages der verzinsten Investitionskredite
im Haushaltsjahr 2025 auf — 49.200 €.
1.2 Kreditfinanzierte Verpflichtungsermächtigungen
Kreditfinanzierte Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen, sodass eine Genehmigung nach den §§ 95 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit 102 GemO entfällt.
1.3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Wir erteilen gem. §§ 95 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. 105 GemO die Genehmigung zur Festsetzung des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
im Haushaltsjahr 2025 auf — 129.000 €
und
im Haushaltsjahr 2026 auf — 169.000 €.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, den 21.07.2025 bis Dienstag, den 29.07.2025 während der Bürostunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 3.01, sowie im Dienstzimmer der Ortsgemeinde, öffentlich aus.
Es wird um Terminvereinbarung zur Einsichtnahme gebeten. Termine zur Einsichtnahme können telefonisch unter 02671 608-126 oder per E-Mail an marie.henzgen@vgcochem.de vereinbart werden.
Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird hingewiesen:
„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.