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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 29/2025
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Briedern für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 03. Juli 2025

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Briedern für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 03. Juli 2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 2. März 2017 (GVBl. S. 21) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt

auf

§ 5 Steuersätze

§ 6 Eigenkapital

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall der Haushaltsansatz mehr als 20 v.H. bzw. maximal ab einem Betrag von 1.000 € überschritten ist.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
56820 Briedern, 03. Juli 2025
gez. Görgen (Dienstsiegel)
Peter Görgen
Ortsbürgermeister

Hinweis

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

1. Genehmigungen

1.1 Verzinste Investitionskredite

Wir erteilen gem. den §§ 95 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. 103 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) die Genehmigung zur Festsetzung des Gesamtbetrages der verzinsten Investitionskredite

im Haushaltsjahr 2025 auf  —  49.200 €.

1.2 Kreditfinanzierte Verpflichtungsermächtigungen

Kreditfinanzierte Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen, sodass eine Genehmigung nach den §§ 95 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit 102 GemO entfällt.

1.3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Wir erteilen gem. §§ 95 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. 105 GemO die Genehmigung zur Festsetzung des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

im Haushaltsjahr 2025 auf  —  129.000 €

und

im Haushaltsjahr 2026 auf  —  169.000 €.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, den 21.07.2025 bis Dienstag, den 29.07.2025 während der Bürostunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 3.01, sowie im Dienstzimmer der Ortsgemeinde, öffentlich aus.

Es wird um Terminvereinbarung zur Einsichtnahme gebeten. Termine zur Einsichtnahme können telefonisch unter 02671 608-126 oder per E-Mail an marie.henzgen@vgcochem.de vereinbart werden.

Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird hingewiesen:

„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Peter Görgen
Ortsbürgermeister