Zwischenzeitlich wurde der nach dem Termin gemäß § 41 FlurbG vorgelegte „Wege- und Gewässerplan“ im Rahmen des laufenden „Flurbereinigungsverfahren Lieg“ genehmigt und der Planfeststellungsbeschluss durch die ADD Trier übersandt.
Die weitere Vorgehensweise wird in den nächsten Wochen mit dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR) abgestimmt. Nach einer noch zu terminierenden Vorstandssitzung erfolgt voraussichtlich die Antragstellung bzgl. der 1. Änderung zum vorgenannten Plan. Im Rahmen dessen sollen die wegen Wegfall der ursprünglich vorgesehenen Maßnahme 133 (Ausbau des Radwegs wurde aufgrund der Finanzierungslücke gestrichen) bereits alternativ vorgeschlagenen Wegeausbaumaßnahmen berücksichtigt werden. Über entsprechende Verfahrensschritte wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle im „Stadt- und Landbote“ informiert.