- Einladung vom 10.12.2024 –
| Beginn: | 18:03 Uhr |
| Ende: | 20:01 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Ortsbürgermeister Hermann-Josef Scheuren |
| Als Mitglieder: | Mark Grünewald |
| Andreas Hoppe |
| Alexander Kölsch |
| Hubert Marx |
| Michael Zelt |
| Mario Zender, Erster Beigeordneter |
| Manfred Heckmann, ab TOP 1 e) ö.S. |
| Jörg Lengert |
| Matthias Riedel |
| Therese Vanzetta |
| Rainer Welches, ab TOP 1 d) ö.S. |
| Andreas Rübenach |
| Entschuldigt: | Karl-Heinz Bleser |
| Bernhard Desoye |
| Ludwig Götz |
| Matthias Klein, Beigeordneter |
| Auf Einladung: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem |
| Revierleiterin Dana Justen, bis einschl. TOP 2 ö.S. |
| Schriftführer: | VFA Philipp Hennen, VGV Cochem |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 04.11.2024 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
| a) | Der Antrag zur Nutzungsänderung für den künftigen Jugendraum wurde zwischenzeitlich beim Bauamt der Kreisverwaltung gestellt, noch fehlende Unterlagen wurden nachgereicht. Während die Heizungsanlage im Jugendraum in den kommenden Tagen geliefert werden soll, wurde mit den Elektroarbeiten trotz Beauftragung einer Fachfirma noch nicht begonnen. |
| b) | Zu den geplanten Restaurationsarbeiten am Rathaus Bruttig fand ein Ortstermin mit Vertretern von ADD, Verwaltung und Gemeinde statt. Hierbei wurde festgestellt, dass die Planungen sowie die Kostenermittlung nochmals überarbeitet werden müssen, bevor eine Ausschreibung erfolgt. |
| c) | Das Dach des Pavillons am Festplatz Bruttig muss ausgebessert werden. Ob ein Austausch oder eine Reparatur wirtschaftlicher ist, wird in Kürze ermittelt werden. |
| d) | Im Zuge eines Termins am 13.11.2024 wurden vor Ort die einzelnen Umgestaltungspunkte für den Friedhof Bruttig nochmals besprochen, des Weiteren wurde eine Fristverlängerung für die Ausführung der Arbeiten durch die Verwaltung beauftragt, diese wurde durch den Zuwendungsgeber auch schon genehmigt. |
| e) | Die gemeindeeigene Kirchturmuhr an der Bruttiger Kirche ist zur Zeit in dringender Reparatur, da sie zwischenzeitlich schon defekt war. Durch den ehemaligen Ortsbürgermeister Manfred Ostermann wurde ein Uhrmacherbetrieb aufgetan, der die Technik noch beherrscht. Die Ausgaben sollen 1.500 € nicht überschreiten. |
2. Beratung und Beschlussfassung der Forstwirtschaftspläne für 2025 und 2026
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau Dana Justen und erteilt ihr mit Zustimmung des Rates das Wort. Frau Justen stellt die Forstwirtschaftspläne für die Jahre 2025 und 2026 vor und beantwortet Fragen der Ratsmitglieder. Die Pläne stellen sich wie folgt dar:
Planung 2025
Im Produktionsplan Holz ist ein Holzeinschlag von 493 FM geplant. Dieser gliedert sich wie folgt auf:
- 275 FM Eiche
- 80 FM Buche
- 138 FM sonstiges Laubholz
Den geplanten Einnahmen aus dem Holzverkauf in Höhe von ca. 30.146,00 € stehen Ausgaben für Holzeinschlag und –rücken in Höhe von ca. 11.186,00 € gegenüber.
Der Plan Sonstiger Forstbetrieb umfasst u.a. Schutz-, Pflanz-, Infrastruktur- und Pflegearbeiten mit einem Gesamtausgabevolumen in Höhe von 23.150,00 €.
Dem stehen Einnahmen durch Fördergelder aus dem klimaangepassten Waldmanagement und Maßnahme bezogene Förderung in Höhe von insgesamt 89.377,00 € sowie Einnahmen aus der Wildschadensverhütungspauschale in Höhe von 4.700,00 € gegenüber.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen bzw. Ausgabepositionen geplant:
| Waldbegründung | 7.680,00 € |
| Waldschutz gegen Wild | 11.020,00 € |
| Verkehrssicherung | 750,00 € |
| Wegebau und Unterhaltung | 3.000,00 € |
| Sonstiges Material | 700,00 € |
Hinzu kommen:
Umlage an die Verbandsgemeinde, Berufsgenossenschaft, Grundsteuer, Versicherungen und sonstige Beiträge in Höhe von insgesamt 48.830,00 €.
Es ist mit einem Betriebsergebnis in Höhe von ca. 41.057 € zu rechnen.
Planung 2026
Im Produktionsplan Holz ist ein Holzeinschlag von 577 FM geplant. Dieser gliedert sich wie folgt auf:
- 150 FM Eiche
- 255 FM Buche
- 172 FM sonstiges Laubholz
Den geplanten Einnahmen aus dem Holzverkauf in Höhe von ca. 32.543,00 € stehen Ausgaben für Holzeinschlag und –rücken in Höhe von ca. 14.518,00 € gegenüber.
Der Plan Sonstiger Forstbetrieb umfasst u.a. Schutz-, Pflanz-, Infrastruktur- und Pflegearbeiten mit einem Gesamtausgabevolumen in Höhe von 16.725,00 €.
Dem stehen Einnahmen durch Fördergelder aus dem klimaangepassten Waldmanagement und Maßnahme bezogene Förderung in Höhe von insgesamt 82.627,00 € sowie Einnahmen aus der Wildschadensverhütungspauschale in Höhe von 4.700,00 € gegenüber.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen bzw. Ausgabepositionen geplant:
| Waldbegründung | 4.300,00 € |
| Jungbestandspflege | 7.875,00 € |
| Waldschutz gegen Wild | 1.600,00 € |
| Verkehrssicherung | 750,00 € |
| Wegebau und Unterhaltung | 1.500,00 € |
| Sonstiges Material | 700,00 € |
Hinzukommen:
Umlage an die Verbandsgemeinde, Berufsgenossenschaft, Grundsteuer, Versicherungen und sonstige Beiträge in Höhe von insgesamt 48.830 €.
Es ist mit einem Betriebsergebnis in Höhe von ca. 39.797 € zu rechnen.
Der Gemeinderat stimmt den vorliegenden Entwürfen der Forstwirtschaftspläne für 2025 und 2026 zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
3. Feststellung der Jahresrechnungen 2017 bis 2019 der Ortsgemeinde Bruttig-Fankel
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.11.2024 unter dem Vorsitz von Herrn Jörg Lengert und den weiteren Rechnungsprüfungsausschussmitgliedern, Frau Theresa Vanzetta, Herr Ludwig Götz, Herr Andreas Hoppe und Herr Michael Zelt die vollständig vorgelegten Rechnungsprüfungsunterlagen der Jahre 2017, 2018 und 2019 der Ortsgemeinde Bruttig-Fankel geprüft.
Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.
Die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2017 bis 2019 führten zu folgenden Ergebnissen:
a) Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017
Feststellung der Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 1.222.927,40 EUR und Gesamtaufwendungen von 1.330.691,83 EUR weist einen Jahresfehlbetrag von 107.764,43 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich der Abschluss der Ergebnisrechnung um 101.655,57 EUR verbessert. Der Jahresfehlbetrag ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Ergebnisrechnung ist ausgeglichen, wenn die Erträge mindestens die Aufwendungen decken. Da im Jahr 2017 die Erträge nicht ausreichen um die Aufwendungen zu decken (Jahresfehlbetrag) ist die Ergebnisrechnung 2017 der Ortsgemeinde Bruttig-Fankel nicht ausgeglichen.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen betragen 1.175.399,78 EUR (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 1.173.209,59 EUR und Zinseinzahlungen = 2.190,19 EUR) und die ordentlichen Auszahlungen betragen 1.159.499,18 EUR (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 1.137.185,76 EUR und Zinsauszahlungen = 22.313,42 EUR).
Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Finanzmittelüberschuss von 15.900,60 EUR, der sich gegenüber der Planaufstellung um 134.300,60 EUR verbessert hat.
Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 58.114,30 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 67.274,45 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Fehlbetrag von 9.160,15 EUR (Verbesserung gegenüber der Planaufstellung um 93.209,85 EUR).
Zusammen mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelüberschuss am Jahresende auf 6.740,45 EUR. Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich der Finanzmittelfehlbetrag um 227.510,45 EUR (aus dem Finanzmittelfehlbetrag wurde ein Finanzmittelüberschuss) verbessert.
Es wurden keine neuen Investitionskredite für das Jahr 2017 aufgenommen. Außerdem wurden ordentliche Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten in Höhe von 34.850,60 EUR geleistet.
Unter Berücksichtigung der Ein- und Auszahlungen der durchlaufenden Gelder nahmen die Forderungen gegenüber der Einheitskasse (sog. Liquiden Mittel) insgesamt um 21.260,94 EUR ab. Gegenüber der Planung stellt dies eine Verbesserung um 131.999,06 EUR dar.
Der sogenannte Kassenbestand der Ortsgemeinde beläuft sich somit zum 31.12.2017 auf 264.000,59 EUR.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 11.286.671,92 EUR ab. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 10.924.128,37 EUR und das Umlaufvermögen auf 361.196,84 EUR. Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben.
In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresfehlbetrag von 107.764,43 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 6.491.920,51 EUR.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
- Sonderposten in Höhe von 3.886.084,70 EUR
- Rückstellungen in Höhe von 40.145,12 EUR
- Verbindlichkeiten in Höhe von 841.599,88 EUR.
Die Verbindlichkeiten enthalten unter anderem die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 514.936,95 EUR.
b) Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018
Feststellung der Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 1.501.167,31 EUR und Gesamtaufwendungen von 1.360.046,26 EUR weist einen Jahresüberschuss von 141.121,05 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich der Abschluss der Ergebnisrechnung um 304.011,05 EUR verbessert. Der Jahresüberschuss ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Ergebnisrechnung ist ausgeglichen, wenn die Erträge mindestens die Aufwendungen decken. Da im Jahr 2018 die Erträge ausreichen um die Aufwendungen zu decken (Jahresüberschuss) ist die Ergebnisrechnung 2018 der Ortsgemeinde Bruttig-Fankel ausgeglichen.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen betragen 1.336.340,03 EUR (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 1.331.965,03 EUR und Zinseinzahlungen = 4.375,00 EUR) und die ordentlichen Auszahlungen betragen 1.243.456,46 EUR (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 1.219.536,41 EUR und Zinsauszahlungen = 23.920,05 EUR).
Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 92.883,57 EUR, der sich gegenüber der Planaufstellung um 201.093,57 EUR verbessert hat.
Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 58.521,37 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 239.366,40 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Fehlbetrag von 180.845,03 EUR (Verschlechterung gegenüber der Planaufstellung um 111.645,03 EUR).
Zusammen mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelfehlbetrag am Jahresende auf 87.961,46 EUR. Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich der Finanzmittelfehlbetrag um 89.448,54 EUR verbessert.
Es wurden keine neuen Investitionskredite für das Jahr 2018 aufgenommen. Außerdem wurden Auszahlungen (ordentliche Ausz. = 35.551,13 € und außerordentliche Ausz. = 9.081,26 €) zur Tilgung von Investitionskrediten in Höhe von 44.632,39 EUR geleistet.
Unter Berücksichtigung der Ein- und Auszahlungen der durchlaufenden Gelder nahmen die Forderungen gegenüber der Einheitskasse (sog. Liquiden Mittel) insgesamt um 125.178,85 EUR ab. Gegenüber der Planung stellt dies eine Verschlechterung um 62.278,85 EUR dar.
Der sogenannte Kassenbestand der Ortsgemeinde beläuft sich somit zum 31.12.2018 auf 138.821,74 EUR.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 11.339.686,70 EUR ab. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 11.010.177,46 EUR und das Umlaufvermögen auf 328.157,24 EUR. Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben.
In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss von 141.121,05 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 6.633.041,56 EUR.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
- Sonderposten in Höhe von 3.836.127,73 EUR
- Rückstellungen in Höhe von 41.773,80 EUR
- Verbindlichkeiten in Höhe von 802.750,23 EUR.
Die Verbindlichkeiten enthalten unter anderem die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 470.304,56 EUR.
c) Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019
Feststellung der Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 1.269.011,75 EUR und Gesamtaufwendungen von 1.396.651,68 EUR weist einen Jahresfehlbetrag von 127.639,93 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich der Abschluss der Ergebnisrechnung um 174.140,07 EUR verbessert. Der Jahresfehlbetrag ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Ergebnisrechnung ist ausgeglichen, wenn die Erträge mindestens die Aufwendungen decken. Da im Jahr 2019 die Erträge nicht ausreichen um die Aufwendungen zu decken (Jahresfehlbetrag) ist die Ergebnisrechnung 2019 der Ortsgemeinde Bruttig-Fankel nicht ausgeglichen.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen betragen 1.222.290,42 EUR (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 1.215.873,92 EUR und Zinseinzahlungen = 6.416,50 EUR) und die ordentlichen Auszahlungen betragen 1.266.827,43 EUR (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 1.248.299,16 EUR und Zinsauszahlungen = 18.528,27 EUR).
Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Fehlbetrag von 44.537,01 EUR, der sich gegenüber der Planaufstellung um 208.792,99 EUR verbessert hat.
Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf -7.239,20 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 72.985,25 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Fehlbetrag von 80.224,45 EUR (Verschlechterung gegenüber der Planaufstellung um 23.494,45 EUR).
Zusammen mit dem Fehlbetrag im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelfehlbetrag am Jahresende auf 124.761,46 EUR. Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich der Finanzmittelfehlbetrag um 185.298,54 EUR verbessert.
Es wurden keine neuen Investitionskredite für das Jahr 2019 aufgenommen. Außerdem wurden ordentliche Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten in Höhe von 34.816,81 EUR geleistet. Unter Berücksichtigung der Ein- und Auszahlungen der durchlaufenden Gelder nahmen die Forderungen gegenüber der Einheitskasse (sog. Liquiden Mittel) insgesamt um 138.821,74 EUR ab. Weiterhin musste ein Liquiditätskredit in Höhe von 12.242,35 € bei der Einheitskasse der Verbandsgemeinde Cochem aufgenommen werden. Gegenüber der Planung stellt dies eine Verschlechterung um 62.884,09 EUR dar.
Der sogenannte Kassenbestand der Ortsgemeinde beläuft sich somit zum 31.12.2019 auf – 12.242,35 EUR (Liquiditätskredit).
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 11.062.446,99 EUR ab. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 10.936.321,00 EUR und das Umlaufvermögen auf 124.509,30 EUR. Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben.
In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresfehlbetrag von 127.639,93 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 6.505.305,30 EUR.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
- Sonderposten in Höhe von 3.720.555,95 EUR
- Rückstellungen in Höhe von 30.323,00 EUR
- Verbindlichkeiten in Höhe von 781.197,69 EUR.
Die Verbindlichkeiten enthalten unter anderem die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 435.487,75 EUR.
Da die Prüfung der Jahre 2017 bis 2019 zu keinerlei Beanstandungen geführt hat, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Gemeinderat vor, die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 der Ortsgemeinde Bruttig-Fankel festzustellen.
Der Ortsgemeinderat stellt die Jahresabschlüsse der Ortsgemeinde Bruttig-Fankel für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 fest.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
4. Feststellung der Jahresrechnungen 2017 und 2018 der Jagdgenossenschaft Bruttig-Fankel
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.11.2024 unter dem Vorsitz von Herrn Jörg Lengert und den weiteren Rechnungsprüfungsausschussmitgliedern, Frau Theresa Vanzetta, Herr Ludwig Götz, Herr Andreas Hoppe und Herr Michael Zelt die vollständig vorgelegten Rechnungsprüfungsunterlagen der Jahre 2017 und 2018 der Jagdgenossenschaft Bruttig-Fankel geprüft. Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.
Die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 führten zu folgenden Ergebnissen:
| a) Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 | |
| 1. | Abschluss für den Ergebnishaushalt |
| Erträge — 35.642,80 EUR |
| Aufwendungen — 28.598,81 EUR |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag — 7.043,99 EUR |
| 2. | Abschluss für den Finanzhaushalt |
| Einzahlungen — 28.598,81 EUR |
| Auszahlungen — 28.598,81 EUR |
| Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag — 0,00 EUR |
| b) Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 | |
| 1. | Abschluss für den Ergebnishaushalt |
| Erträge — 28.773,09 EUR |
| Aufwendungen — 28.773,09 EUR |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag — 0,00 EUR |
| 2. | Abschluss für den Finanzhaushalt |
| Einzahlungen — 28.773,09 EUR |
| Auszahlungen — 28.773,09 EUR |
| Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag — 0,00 EUR |
Da die Prüfung der Jahre 2017 und 2018 zu keinerlei Beanstandungen geführt hat, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Ortsgemeinderat vor, die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 der Jagdgenossenschaft Bruttig-Fankel festzustellen.
Der Ortsgemeinderat stellt die Jahresabschlüsse der Jagdgenossenschaft der Ortsgemeinde Bruttig-Fankel für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 fest.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5. Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2017 der Ortsgemeinde Bruttig-Fankel
Entlastung für das Haushaltsjahr 2017
Wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO darf der jetzige erste Beigeordnete Herr Mario Zender, welcher ab dem 19.03.2017 auch erster Beigeordneter gewesen ist sowie der Ortsbürgermeister Hermann-Josef Scheuren und Rainer Welches, damaliger Ortsbürgermeister, welcher ab dem 19.03.2017 Beigeordneter gewesen ist, nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen.
Den Vorsitz übernimmt das älteste anwesende Ratsmitglied Manfred Heckmann.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.11.2024 die Empfehlung an den Ortsgemeinderat ausgesprochen, den damaligen Ortsbürgermeistern Herrn Manfred Ostermann (bis 18.03.2017) und Herrn Rainer Welches (ab 19.03.2017), sowie den damaligen ersten Beigeordneten Herrn Rainer Welches (bis 18.03.2017), den ersten Beigeordneten Mario Zender (ab 19.03.2017), den damaligen Beigeordneten Hermann-Josef Scheuren, als auch den damaligen Bürgermeister der Verbandsgemeinde und deren Vertretern, Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für das Haushaltsjahr 2017 zu.
Die Herren Scheuren, Zender und Welches haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
6. Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2018 der Ortsgemeinde Bruttig-Fankel
Entlastung für das Haushaltsjahr 2018
Wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO darf der jetzige erste Beigeordnete Herr Mario Zender, welcher in 2018 auch erster Beigeordneter gewesen ist sowie der Ortsbürgermeister Hermann-Josef Scheuren, welcher in 2018 Beigeordneter gewesen ist, und Rainer Welches damaliger Ortsbürgermeister, nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen. Ebenso darf auch Herr Bürgermeister Lambertz, der mit Wirkung vom 01.03.2018 zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem ernannt wurde, an der Beratung nicht teilnehmen.
Den Vorsitz übernimmt das älteste anwesende Ratsmitglied Manfred Heckmann.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.11.2024 die Empfehlung an den Ortsgemeinderat ausgesprochen, dem damaligen Ortsbürgermeister Herrn Rainer Welches, sowie den ersten Beigeordneten Herrn Mario Zender und dem damaligen Beigeordneten Herrn Hermann-Josef Scheuren, als auch den damaligen Bürgermeistern der Verbandsgemeinde und deren Vertretern, Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilen.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für das Haushaltsjahr 2018 zu.
Die Herren Scheuren, Zender und Welches haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
7. Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2019 der Ortsgemeinde Bruttig-Fankel
Entlastung für das Haushaltsjahr 2019
Wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO darf der jetzige Ortsbürgermeister Herr Hermann-Josef Scheuren (1. Halbjahr u. 2 Halbjahr = Beigeordneter) und der erste Beigeordnete Herr Mario Zender (1. und 2. Halbjahr Erster Beigeordneter) und Rainer Welches damaliger Ortsbürgermeister, sowie Herr Bürgermeister Lambertz, nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen.
Den Vorsitz übernimmt das älteste anwesende Ratsmitglied Manfred Heckmann.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.11.2024 die Empfehlung an den Ortsgemeinderat ausgesprochen, dem damaligen Ortsbürgermeister Herrn Rainer Welches (1 und 2. Halbjahr 2019), den ersten Beigeordneten Herrn Mario Zender (1. und 2. Halbjahr 2019 Erster Beigeordneter), den damaligen Beigeordneten Herrn Hermann-Josef Scheuren (1 und 2. Halbjahr 2019 Beigeordneter) sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Herrn Wolfgang Lambertz und dessen Vertretern, Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für das Haushaltsjahr 2019 zu.
Die Herren Scheuren, Zender und Welches haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
8. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage im Tannenweg und hier Antrag auf Abweichung von der festgesetzten Dachneigung
Es ist beabsichtigt, auf dem im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Zwischen den Ortsteilen Bruttig und Fankel, Ortsteil Bruttig“ gelegenen Grundstück im Tannenweg ein bestehendes Gebäude abzureißen und ein Wohnhaus mit Garage zu errichten. Der Bebauungsplan setzt für Wohnhäuser eine Mindestdachneigung von 35° fest und bei Garagen sind Flachdächer bis zu einer Größe von 35 m² zulässig.
Geplant ist eine Dachneigung von 25° für das Hauptgebäude und 17° für die Garage (94 m²). Der Bauherr beantragt daher eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag (auch im Grundsatz für den Bereich des Bebauungsplanes) zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
9. Kinderspielfläche am Festplatz in Bruttig;
Errichtung einer neuen Zaunanlage
Im Frühjahr dieses Jahres konnten aus verbliebenen Spendengeldern der Neugestaltung des Kleinkinderspielplatzes Fankel noch eine Kleinkinder-Nestschaukel und ein Xylophon für die Spielfläche am Festplatz/Bushaltestelle im Ortsteil Bruttig angeschafft und montiert werden. Drei kleine Wipptiere befinden sich schon länger auf der Spielfläche.
Der Sachkundige für Spielplätze, Uwe Hölzenbein, empfiehlt, aus Sicherheitsgründen eine Umzäunung der Spielfläche vorzunehmen. Es wurden mehrere Angebote für eine Zaunanlage angefragt. Sobald diese vollständig vorliegen, werden sie den Ratsmitgliedern noch vor der Sitzung weitergeleitet.
Die Finanzierung erfolgt aus bereitgestellten Haushaltsmitteln bzw. evtl. Spenden.
Nach Auswertung der Angebote soll die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter erfolgen.
Ratsmitglied Therese Vanzetta hat an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
10. Übertragung der Aufgabe "Ärztliche Versorgung" auf die Verbandsgemeinde gem. § 67 Abs. 4 GemO
Eine gute und ausreichende haus- und fachärztliche Versorgung einer Region bestimmt maßgeblich die Standortattraktivität und bildet die Grundlage für Lebensqualität für Jung und Alt, Tourismus, Wachstum und Entwicklung. Um sich den zukünftigen Herausforderungen und dem stetig wachsenden Wettbewerb um Haus- und Fachärzte zu stellen, hat der Verbandsgemeinderat in der Sitzung vom 21.09.2023 beschlossen, diverse Maßnahmen zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem in Angriff zu nehmen und entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen. Neben dem bereits umgesetzten Projekt „Frühe Hilfen – Hebamme Plus“ wurde eingehend über eine finanzielle und bedarfsgerechte Unterstützung ansiedlungswilliger Ärzte beraten und diese grundsätzlich befürwortet.
Gemäß der Rücksprache mit der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Cochem-Zell sollen die entsprechenden Voraussetzungen zur Handlungsfähigkeit in diesem Bereich geschaffen werden. Da die medizinische bzw. ärztliche Versorgung keine Selbstverwaltungsaufgabe der Verbandsgemeindeverwaltung ist, sondern in die Allzuständigkeit der Ortsgemeinden fällt, ist ein Beschluss zur Aufgabenübernahme durch die Verbandsgemeinde gemäß § 67 bs. 4 GemO erforderlich. Darüber hinaus ist Voraussetzung für die Aufgabenübernahme, dass die gemeinsame Erfüllung im dringenden öffentlichen Interesse liegt. Dies wird sowohl von der hiesigen Verwaltung als auch seitens der Kommunalaufsicht als gegeben angesehen. Ohne die erforderliche Aufgabenübernahme nach § 67 Abs. 4 GemO durch die Verbandsgemeinde Cochem, müssen die Ortsgemeinden/die Stadt Cochem selbst entsprechende Strukturen schaffen. Die Übernahme der Aufgaben ist an die Bedingung geknüpft, dass die Verbandsgemeinde (der positive Beschluss wurde am 05.09.2024 gefasst) und mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zustimmen und in den zustimmenden Ortsgemeinden die Mehrzahl der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnt. Die Kommunalaufsicht fordert zudem den Erlass einer Förderrichtlinie, die insbesondere Zweckbindung, Gegenstand und Höhe der Förderung sowie die Zuwendungsvoraussetzungen regeln soll, um die Umsetzung des Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 Grundgesetz in den Grundzügen der Ärzteförderung zu verankern und festzulegen. Eine entsprechende „Richtlinie zur Förderung der haus- und fachärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem“ wird in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates beraten. Eckpunkt ist eine mögliche direkte Förderung in Höhe von 20 T€ und eine Unterstützung im investiven Bereich der Praxisausstattung z.B. in Form eines Ultraschallgerätes. Beide Förderungen sollen eine Aufrechterhaltung des medizinischen Angebotes für zumindest fünf Jahre garantieren.
Die am 06.11.2024 im Ärztehaus des Cochemer Marienkrankenhaus gestartete Kinderarztpraxis von Dr. Jansen wurde im Vorgriff auf die vorstehende Regelung und in enger Abstimmung mit der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) noch ohne diese Förderung konzipiert und realisiert.
Da viele Verbandsgemeinden bereits Ansiedlungen von Ärzten direkt fördern, erscheint ein Förderprogramm auch für die Verbandsgemeinde Cochem als notwendig. Durch die Förderung des investiven Bereichs erhofft man sich eine bessere Sicherstellung des Förderziels. Nach Ablauf der Bindungsfrist soll das im Rahmen der investiven Förderungzur Verfügung gestellte Gerät in das Eigentum des Arztes/der Ärztin übergehen.
Die Stadt Cochem und die Ortsgemeinden haben nun darüber zu entscheiden, ob der Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 4 GemO auf die Verbandsgemeinde Cochem zugestimmt werden soll. Die Verbandsgemeindeverwaltung arbeitet derweil weiter an der Ausgestaltung der Förderrichtlinie, um einer aktuellen Anfrage zur Unterstützung einer Praxisnachfolge zeitnah nachkommen zu können.
Der Rat stimmt der Aufgabenübernahme nach § 67 Abs. 4 GemO im Hinblick auf die Unterstützung ansiedlungswilliger Haus- und Fachärzte durch die Verbandsgemeinde Cochem zu und dankt Bürgermeister Lambertz für seine Mühen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
11. Technische Ausstattung der Ortsbürgermeister/innen
Die Ortsbürgermeister/innen der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Cochem sollen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der neuen Legislaturperiode mit einer einheitlichen EDV-Hardware ausgestattet werden.
In der vergangenen Legislaturperiode haben die Ortsbürgermeister/innen zur Bewältigung der täglichen Aufgaben ihre private EDV-Hardware genutzt. Dies soll sich für die kommende Legislaturperiode ändern. Die Verbandsgemeinde beabsichtigt bei der Ausstattung der Ortsbürgermeister/innen einen einheitlichen EDV-Standard zu etablieren.
Dieser umfasst:
EDV-Hardware:
Die Ortsbürgermeister erhalten für die neue Legislaturperiode ein Notebook, inklusive Zubehör. Die Notebooks werden durch das Sachgebiet EDV der Verbandsgemeinde Cochem betreut und verwaltet. Bei EDV-Problemen mit dem Gerät erhalten die Ortsgemeinden innerhalb der Kernarbeitszeit (Remote per Team Viewer) Unterstützung.
Um die Sicherheit und ein einheitliches Arbeiten zu gewährleisten, erfolgt der Zugriff auf die Terminalserver der Verwaltung. Diese werden durch das Sachgebiet EDV zentral betreut. Updates, sicherheitsrelevante Einstellungen und Anpassungen müssen nicht durch die Ortsgemeinden vorgenommen werden. Der Zugriff auf die Terminalserver erfolgt per sicherer zwei-Faktor-Authentifizierung. Es wird lediglich eine Internetverbindung benötigt. Den Ortsbürgermeister/innen werden auf der Arbeitsumgebung der Verwaltung alle Funktionen, Programme (Word, Excel etc.), sowie eine eigene Ordnerstruktur und ein Austauschordner (Transfer von Daten) zur Verfügung gestellt.
Vorteile:
| - | Zentrale Anbindung an die EDV-Infrastruktur der Verwaltung. |
| - | Umfangreicher Support zu den Kernarbeitszeiten. |
| - | Einführung einer einheitlichen EDV-Ausstattung sowie eine sichere Arbeitsplattform (Daten- und Internetsicherheit). |
| - | Durch die Nutzung der Terminalserver und der damit verbundenen Dateistruktur sind die Daten der Ortsgemeinden Teil der Datensicherung der Verwaltung. Die Daten können somit durch das Sachgebiet EDV im Problemfall wiederhergestellt werden. |
| - | Nutzung der Softwarekomponenten der Verwaltung (z.B. MS Office) über die Terminalserver. |
| - | Das Ausdrucken von größeren gemeindebezogenen Druckaufträgen kann, durch die Arbeit auf den Terminalservern, vereinfacht auf den Kopierern der Verwaltung durchgeführt werden. Kleinere Druckaufträge können auf Druckern der Gemeinde vorgenommen werden (Zusätzliche Drucker sind nicht Teil der gestellten Ausstattung). |
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| Vorhandene Drucker können durch das Sachgebiet EDV softwareseitig auf den Notebooks installiert werden. |
Kosten:
| - | Notebook Fujitsu Lifebook E559 15,6 Zoll (39,6 cm) samt Zubehör 440,00 € |
| - | Virenschutz (1. Anschaffungsjahr) 65,00 € |
Die laufenden jährlichen Lizenzgebühren (Fachanwendungen, MS-Office, Virenschutz etc.) werden von Seiten der Verbandsgemeinde getragen.
Der Verwaltung ist bewusst, dass die Ortsbürgermeister/innen mit unterschiedlicher EDV-Hardware arbeiten und in vielen Fällen auch individuelle EDV Komponenten (2er Bildschirm, WLAN Stick etc.) nutzen. Die Verwaltung wird die Ortsbürgermeister/innen bei der Anpassung der EDV-Hardware an die individuellen Bedürfnisse unterstützen.
Hinweis:
Die technische Ausstattung der Ortsbürgermeister/innen ist ein Angebot der Verwaltung.
Es besteht keine Pflicht zur Nutzung der Ausstattung. Sofern sich die Ortsgemeinde für die Nutzung von privater Hardware entscheidet, ist ein technischer Support über das Sachgebiet EDV der Verwaltung nicht möglich.
Auslieferung und Schulung
Nach einer positiven Beschlussfassung erfolgt die kurzfristige Auslieferung der EDV-Hardware. Mit der Auslieferung der EDV-Hardware ist eine Einführung/ EDV Schulung verbunden.
Digitale Telefonanlage
Zusätzlich zu der neuen Hardware sollen die Ortsgemeinden zukünftig an der digitalen Telefonanlage der Verbandsgemeinde angebunden werden. Jede Ortsgemeinde erhält eine dienstliche Telefonnummer der Verwaltung. Die Nutzung der Telefonanlage erfolgt per App über ein Smartphone mit Internetverbindung oder alternativ per Telefon, welches bei der Verwaltung angefragt werden kann. Diese Telefone benötigen lediglich eine bestehende LAN-Internetverbindung. Durch die Anbindung ist eine einfachere Kommunikation mit der Verwaltung möglich. Zusätzlich ist die Übergabe der Kommunikationskomponenten bei einem Wechsel des Ortsbürgermeister/in vereinfacht.
Die Ortsgemeinde stimmt der Beschaffung der technischen Ausstattung der Ortsbürgermeister zu. Die Kosten werden von der Ortsgemeinde getragen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.