- Einladung vom 19.06.2023 –
| Beginn: | 20:02 Uhr |
| Ende: | 21:38 Uhr |
Anwesend
| Als Vorsitzender: | Ortsbürgermeister Rainer Welches |
| Als Mitglieder: | Elke Dax |
| Eileen Eschbach |
| Ludwig Götz |
| Mark Grünewald |
| Andreas Hoppe |
| Matthias Klein |
| Hubert Marx |
| Hermann-Josef Scheuren |
| Sonja Weyrauch |
| Entschuldigt: | Karl-Heinz Bleser |
| Jens Kreutz |
| Bettina Lenz |
| Rita Pearse-Danker |
| Alexander Zabel |
| Michael Zelt |
| Mario Zender |
| Auf Einladung: | Petra Junglas, VGV Cochem (bis TOP 4) |
| Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem |
| Schriftführer: | Anja Westhöfer, VGV Cochem |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
| a) | TOP 5 Tourismusbeitragssatzung der OG Bruttig-Fankel wird auf die nächste Sitzung vertagt. |
| b) | Der Vorsitzende dankt allen Personen, die bei der Landratswahl am 18.06.2023 mitgeholfen haben. |
| c) | Die defekte Wasserleitung auf dem Friedhof Bruttig konnte mittlerweile repariert werden. |
| d) | Die fehlenden Ersatzteile in der Kita für die Spielplätze und Innenräume sind zwischenzeitlich eingetroffen und eingebaut worden, kleine Restarbeiten werden zeitnah erledigt. |
| e) | Am 17.07.2023 findet ein Treffen mit der KiTa GmbG statt, hier geht es um die Zukunft der KITA Bruttig-Fankel. |
| f) | Für den Parkscheinautomat am Wohnmobilstellplatz liegen bisher noch keine Angebote vor. |
| g) | Die Slipanlage in Bruttig-Fankel, welche sich unmittelbar neben dem Campingplatz befindet, wird an vereinzelten Tagen dieses Jahres zur Auffahrt von Betonfahrzeugen genutzt. Der genutzte Teil des Grundstückes wird nach Beendigung der Maßnahme in seine Ursprungsform zurückgebaut. |
| h) | Das Brennholz soll in den nächsten Tagen zur Verfügung stehen. Hierzu folgt noch eine Mitteilung im Amtsblatt. |
| i) | Anfang Juli 2023 kommt ein Techniker der Telekom Festplatz Fankel zur Prüfung eines Anschlusses um ein offenes W-Lan einzurichten. |
| j) | Das Gutachten für das Bild im Lager auf der „Kipp“ ist mittlerweile da und wird an alle Mitglieder per Mail weitergeleitet werden. |
| k) | Von einem Gemeinderatsmitglied wurde nach dem Sachstand der Entlastung der Haushalte der letzten Jahre gefragt. Hierzu gab der Bürgermeister Auskunft. |
| l) | Von einem Gemeinderatsmitglied wurde die Straßenbeleuchtung an Festtagen im Dorf angesprochen. |
| m) | Von einem Gemeinderatsmitglied wurden die fehlenden Bekanntmachungen über die Termine der Feste vom Verkehrsamt kritisiert. |
| n) | Von einem Gemeinderatsmitglied wurde eine Geruchsbelästigung wegen dem Restmüll in der Gemeindehalle kritisiert. |
| o) | Am Brandweiher in Fankel „Friedhof“ ist mehrfach wieder kein Wasser für den Friedhof vorhanden. Hier soll ein Hinweisschild aufgestellt werden. |
| p) | Der Bewuchs auf verschiedenen Grünflächen in der Ortsgemeinde ist zu hoch und soll dringend geschnitten werden. |
| q) | Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bezüglich der Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist in Bearbeitung. |
| r) | Die Grünflächen am Spielplatz in Bruttig sind ebenfalls sehr hoch und müssen dringend gemäht werden. |
| s) | Der Spielplatz in Fankel bedarf dringend einer Überholung. Hierzu haben sich Frau Weyrauch und Frau Eschbach bereit erklärt hier ein geeignetes Konzept für die nächste Sitzung zu erstellen. |
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.05.2023
Der Vorsitzende gab die Beratungsergebnisse der letzten nichtöffentlichen Sitzung bekannt. Die nächste Sitzung findet am 04.09.2023 statt.
3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Ortsgemeinde Bruttig-Fankel
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 liegt den Ratsmitgliedern zur Sitzung vor.
Einwohnerbeteiligung
Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes nach Zuleitung bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Ausgabe 18/2023, bekanntgemacht. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass die Einwohner und Einwohnerinnen der Ortsgemeinde Bruttig-Fankel die Möglichkeiten haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 12.06.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan erfolgen. Sollten innerhalb der o.g. Frist Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf eingereicht werden, sind diese im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes vorab zu behandeln.
Haushaltsplan 2023
Nach der bisherigen Gegenüberstellung belaufen sich im Ergebnishaushalt 2023 die Gesamterträge auf 1.695.633 € und die Gesamtaufwendungen auf 1.672.796 €. Somit weist der Ergebnishaushalt 2023 einen Jahresüberschuss von 22.837 € aus. Gegenüber den Planansätzen des Vorjahres hat sich der Abschluss um über 254.600 € verbessert, was insbesondere auf die veranschlagten Mehrerträge im Steuer- und Zuwendungsbereich zurückzuführen ist. Der Ergebnishaushalt 2023 ist somit in der Planaufstellung ausgeglichen.
Der Finanzhaushalt 2023 weist im ordentlichen Ein- und Auszahlungsbereich ein Einzahlungsüberhang von 74.720 € aus. Abzüglich der ordentlichen Tilgungsauszahlungen von 35.420 € ergibt sich im Finanzhaushalt 2023 eine freie Finanzspitze von 39.300 €. Somit ist auch der Finanzhaushalt 2023 nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben ausgeglichen.
An Investitionsauszahlungen sind im Finanzhaushalt 2023 insgesamt 442.500 € und an Investitionseinzahlungen 328.170 € veranschlagt. Das hier ausgewiesene Investitionsdefizit von 114.330 € wird zum einen aus dem v.g. Überschuss des Finanzhaushaltes und zum anderen aus einer Liquiditätsentnahme von 75.030 € finanziert. Die einzelnen Investitionsmaßnahmen können der Investitionsübersicht, die dem Haushaltsplan beigefügt ist, entnommen werden.
Haushaltsplan 2024
Nach der bisherigen Gegenüberstellung belaufen sich im Ergebnishaushalt 2024 die Gesamterträge auf 1.628.080 € und die Gesamtaufwendungen auf 1.654.133 €. Somit weist der Ergebnishaushalt in 2024 einen Jahresfehlbetrag von 26.053 € aus. Gegenüber den Ansätzen des Vorjahres eine Verschlechterung um 48.890 €. Der Ergebnishaushalt ist somit in der Planung nicht ausgeglichen.
Der Finanzhaushalt 2024 weist im ordentlichen Ein- und Auszahlungsbereich ein Überschuss von 24.920 € aus. Abzüglich der ordentlichen Tilgungsauszahlungen von 42.430 € ergibt sich im Finanzhaushalt 2024 jedoch ein Fehlbetrag von 17.510 €, der aber durch eigene liquiden Mitteln finanziert werden kann.
An Investitionsauszahlungen sind im Finanzhaushalt 2024 insgesamt 110.500 € und an Investitionseinzahlungen 76.500 € veranschlagt. Auch diese Finanzierung des Investitionsdefizits von 34.000 € erfolgt durch eine Liquiditätsabnahme. Die einzelnen Investitionsmaßnahmen können der Investitionsübersicht, die dem Haushaltsplan beigefügt ist, entnommen werden.
Die in 2021 und 2022 veranschlagten Investitionsauszahlungen, die Ende 2022 noch zur Verfügung stehen und auch weiterhin benötigt werden, werden nicht -wie in den Vorjahren praktiziert - neu im Haushaltsplan 2023/2024 veranschlagt, sondern werden durch die Bildung von Haushaltsausgaberesten in das Haushaltsjahr 2023 übertragen. Eine erneute Veranschlagung dieser Mittel im Haushaltsplan 2023/2024 erübrigt sich somit.
In der Summe werden aus 2022 Investitionsauszahlungsermächtigungen von 249.161 € in das Haushaltsjahr 2023 übertragen. Zur Finanzierung dieser Haushaltsauszahlungsreste steht eine Investitionskreditermächtigung aus 2022 in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Die Forderungen gegenüber der Einheitskasse bzw. der liquide Mittelbestand der Ortsgemeinde beläuft sich zum 31.12.2022 auf rd. 210.900 €. Abzüglich der Entnahmen zur Ausfinanzierungen der Finanzhaushalte 2023 und 2024 wird sich dieser Mittelbestand Ende 2024 auf voraussichtlich 84.360 € reduzieren.
Mit dem Erlass des Landesgesetzes über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) vom 07.02.2023 ging eine Änderung der Gemeindeordnung einher. Nach § 95 Abs. 4 Nr. 3 i.V. m § 105 Abs. 3 GemO n.F. ist zukünftig der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (Liquiditätsverschuldung) in der Haushaltssatzung festzusetzen und von der Kommunalaufsicht zu genehmigen. Für die Planjahre 2023 und 2024 sind nach § 4 der Haushaltssatzung vorsorglich jeweils 200.000 € als Höchstbetrag der Verbindlichkeit gegenüber der Einheitskasse veranschlagt.
Ferner wurde aufgrund der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes die Anpassung der Steuersätze an die neuen Nivellierungssätze des Landes erforderlich.
Bereits in der Sitzung am 21.11.2022 hat der Gemeinderat beschlossen die Steuersätze entsprechend anzupassen. Demzufolge sind in § 5 der Haushaltssatzung die Steuersätze für die Jahre 2023 und 2024 für die Grundsteuer A von bisher 309 v.H. auf neu 345 v.H., für die Grundsteuer B von bisher 366 v.H. auf neu 465 v.H. und für die Gewerbesteuer von bisher 365 v.H. auf neu 380 v.H. festgesetzt.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
4. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 der Jagdgenossenschaft Bruttig-Fankel
Die Haushaltssatzung weist für die Jahre 2023 und 2024 jeweils Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 21.010 € aus. Die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben können der Anlage zur Haushaltssatzung entnommen werden. Der Mittelbestand der Jagdgenossenschaft zur Unterhaltung der Wirtschaftswege, wird von der Ortsgemeinde treuhänderisch verwaltet und beläuft sich Ende 2022 auf rd. 282.800 €.
Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 der Jagdgenossenschaft Bruttig-Fankel zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5. Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Bruttig-Fankel;
Sachstandsmitteilung
Wird auf die nächste Sitzung vertagt.
6. Anzeige im Heimatjahrbuch Cochem-Zell 2024
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell ist an die Ortsgemeinde Bruttig-Fankel herangetreten und fragt an, ob sich die Gemeinde erneut mit einer Anzeige im Heimatjahrbuch Cochem-Zell 2024 beteiligen möchte. Im vergangenen Jahr hat sich die Ortsgemeinde mit einer Anzeige (1 Seite schwarz-weiß) im Heimatjahrbuch präsentiert; die Anzeige aus dem letzten Heimatjahrbuch ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Nettopreise der einzelnen Anzeigengrößen betragen:
| Größe | schwarz-weiß | farbig |
| 1/8 ( 65 mm breit x 44 mm hoch) | 85 € | - |
| 1/4 ( 65 mm breit x 93 mm hoch) | 119 € | - |
| 1/3 (135 mm breit x 60 mm hoch) | 153 € | - |
| 1/2 (135 mm breit x 93 mm hoch) | 186 € | 277 € |
| 1/1 (135 mm breit x 190 mm hoch) | 299 € | 480 € |
Die Ortsgemeinde beteiligt sich am Heimatjahrbuch. Hier wurde für eine ½ Seite farbig mit wenig Text abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
7. Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung eines Dachgeschosses am bestehenden Wohnhaus in der Mühlenbachstraße
Der Gemeinderat hatte sich bereits am 03.05.2021 mit einem gleichlautenden Antrag zur Errichtung einer neuen Dachkonstruktion auf einem Wohngebäude in der Mühlenbachstraße befasst. Die Dachneigung ist geringer als 30° vorgesehen. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich der Ortsgemeinde. Hier ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Eine Abschließende Prüfung erfolgt durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell, Untere Bauaufsichtsbehörde.
Zwischenzeitlich hat die Ortsgemeinde die Dachgestaltungssatzung (Mindestdachneigung 30°) für die gesamte Ortslage aufgehoben. Somit ist zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebung einfügt.
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
8. Gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf Umnutzung von Parkplätzen zur Außengastronomie (Petrus-Mosellanusstraße)
Es ist beabsichtigt, auf dem im ungeplanten Innenbereich der Ortsgemeinde gelegenen Grundstück auf den vorhandenen Parkplätzen für den Hotelbetrieb einen Weinpavillon aufzustellen und eine Außengastronomie zu betreiben. In den Antragsunterlagen sind die an anderer Stelle nachgewiesenen und zusätzlichen Stellplätze dargestellt (1-16). Von den 16 dargestellten Stellplätzen ist der größte Teil unmittelbar vor Garagen- und Hallenzufahrten des bestehenden Weinbaubetriebes geplant. Da die Stellplätze auch als Ersatz für die dem Hotel zugeordneten Stellplätze nachgewiesen werden, muss davon ausgegangen werden, dass die Parkplätze auch über Tag belegt werden und somit den Betriebsablauf stören. Des Weiteren sind verschiedene Parkplätze hintereinander (sogenannte gefangene Stellplätze) angeordnet. Diese Form der Anordnung kann nur in Ausnahmefällen, z.B. bei Familienangehörigen, anerkannt werden. Insgesamt fehlen in den Unterlagen eine Aufstellung der Stellplätze für den bestehenden Betrieb sowie eine konkrete Anzahl der entfallenden Stellplätze.
Von den dargestellten Stellplätzen sind nach einer Begehung insgesamt 5 Stellplätze (Nr. 3, 4, 6, 7 und 15) unbedenklich anzuerkennen.
Da die erforderlichen Stellplätze nicht nachgewiesen sind, stimmt der Gemeinderat dem Vorhaben nicht zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig