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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 30/2025
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters

In der Gemarkung Cochem, Flur 8, Flurstück 649/3 (Lagebezeichnung Schloßstraße 11, 13) wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass einer Zerlegungsvermessung durch den Fortführungsnachweis TV 00036739/2025 aktualisiert.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut: „Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Der Fortführungsnachweis kann in der Zeit vom 08.08.2025 bis 08.09.2025 beim Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Dienstort Simmern, (Hüllstraße 7-9, 55469 Simmern) eingesehen werden. Die Kontaktaufnahme kann während den Öffnungszeiten (Mo. - Do. von 8.00 bis 15.30 Uhr, Fr. von 8.00 bis 13.00 Uhr über Telefon (02651 9582-0) oder E-Mail (vermka-oeh@vermkv.rlp.de)) aufgenommen werden.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung kann auch im Internet unter https://vermka-osteifel-hunsrueck.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder

2.

schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Am Wasserturm 5a, 56727 Mayen

erhoben werden.

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück finden Sie unter https://vermka-osteifel-hunsrueck.rlp.de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation.

Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück

Im Auftrag

gez. Martin Kulhanek, Vermessungsrat