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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 31/2022
Amtlicher Teil
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Aus der Niederschrift

über die 13. Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses am 06.07.2022 im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes, Zimmer-Nr. 2.04

- Einladung vom 27.06.2022 -

Beginn:

16:00 Uhr

Ende:

17:05 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz

Als Mitglieder:

Ute Arens, Mesenich

Fraktionsvorsitzender Hans Bleck, Cochem

Ulrich Burkholz, Cochem

Gregor Fuhrmann, Cochem

Peter Krötz, Ediger-Eller

Werner Lauxen, Lieg

Dirk Mohrs, Faid

Herbert Thönnes, Wirfus, Ortsbürgermeister

Klaus Zucchet, Valwig

Bernhard Himmen, Ediger-Eller,

Ortsbürgermeister (in Vertretung von Schneider, Jürgen)

Die Beigeordneten:

Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete (ab TOP 3 der öffentl. Sitzung)

Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete

Heinz Bremm, Cochem, Beigeordneter

Schriftführer:

Bernd Nitzsche, VGV Cochem

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Werks-, Bau- und Umweltausschusses sowie die/den Beigeordnete(n). Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Werks-, Bau- und Umweltausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 28.03.2022 statt. Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe vom 15.04.2022.

Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Neufassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Cochem;

Sachstand

Nach Mitteilung der Kreisverwaltung Cochem-Zell, kann die Obere Landesplanungsbehörde (OLB) ihre Zustimmung zur beantragten landesplanerischen Stellungnahme zur Neufassung des Flächennutzungsplanes noch nicht erteilen.

Hinsichtlich der Schwellenwertthematik wurden weitere Unterlagen angefordert. Die landesplanerische Stellungnahme der Kreisverwaltung Cochem-Zell erfolgt nach Mitteilung der zuständigen Sachbearbeiterin daher nicht vor September.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

2. Photovoltaikfreiflächenanlagen in der Verbandsgemeinde Cochem;

Sachstand

Der Verbandsgemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 29.03.2022 mit der Darstellung von Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Flächennutzungsplan befasst. Zwischenzeitlich hatten alle Ortsgemeinden sowie die Stadt die Gelegenheit, sich mit der Entwurfsplanung zu befassen. Das Planungsbüro WeSt, Ulmen, hat die über den Entwurf hinausgehenden Flächen in die Fortschreibung eingearbeitet. Hierzu wird nunmehr die landesplanerische Stellungnahme bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Untere Landesplanungsbehörde, beantragt. Hierzu werde in den nächsten Tagen ein vorbereitendes Gespräch mit dem Planer stattfinden.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

3. Verfahrensumstellung auf Schlammfaulung (Kläranlage Treis);

Beauftragung von Ingenieurleistungen und Planungsleistungen für die EMSR-Technik

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 03.11.2021 einstimmig das Ergebnis der Potenzialstudie zur Umstellung der Kläranlage Treis auf Schlammfaulung nach den Vorgaben der Kommunalrichtlinie beschlossen und entschieden, die Umsetzung weiter voranzutreiben. Zur Umsetzung sind umfangreiche Planungen und die Erstellung detaillierter Antragsunterlagen durch Fachplaner notwendig.

Bereits bei der Auswahl der Fachplaner hat sich der Auftraggeber vergaberechtlich konform zu verhalten, insbesondere um Bewilligungen für die notwendigen Bundes- und Landesfördermittel zu erhalten. Aufgrund der zu erwartenden Auftragswerte sind bereits bei den Ingenieurleistungen europaweite Ausschreibungen durchzuführen. Bei vergleichbaren Projekten hat es sich als unbedingt erforderlich erwiesen, bereits bei den Ausschreibungen zur Auswahl der erforderlichen Fachplaner und der anschließenden Bauleistungen sich externer Hilfen mittels eines Dienstleistungsrahmenvertrages zu bedienen.

Aus diesem Grund hat der Werks-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.12.2021 beschlossen, für die europaweite Ausschreibung einen Dienstleistungsrahmenvertrag mit der Rechtsanwaltskanzlei Webeler, Koblenz, abzuschließen.

Zwischenzeitlich wurde die europaweite Ausschreibung der Ingenieurleistungen sowie der Planungsleistungen für die EMSR-Technik durchgeführt.

Bei der Bieterauswahl wurden

a)

Erfahrungen beim Neubau, der Sanierung oder Erweiterung von Kläranlagen mit vergleichbarer Größe (20 %)

b)

Erfahrungen bei Kläranlagen mit einer Verfahrensführung der anaeroben Schlammstabilisierung (20 %)

c)

Erfahrungen mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen der technischen Ausrüstung/Elektrotechnik von Neubauten/Erweiterungsbauten von Kläranlagen (20%)

d)

Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (20%) und

e)

gesammelte Berufserfahrung anhand von Referenzen (20 %) verlangt.

Die Beauftragung hat stufenweise zu erfolgen (Leistungsphasen 1-4, 5-7 und 8-9).

Um die o.g. Leistungen haben sich drei Ingenieurbüros beworben, die die v.g. vorgegebenen Eignungskriterien erfüllt haben. Diese wurden zu einem Bieter- bzw. Präsentationstermin eingeladen. Hier hatte jedes Ingenieurbüro die Möglichkeit, sich selbst aber auch die Herangehensweise an die Aufgabenstellung sowie deren Umsetzung vorzustellen.

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte nach den Kriterien

a)

Preis (Honorarangebot) und der

b)

Bearbeitungsorganisation.

Die Auswertungsunterlagen mit der Gewichtung sowie das Ausschreibungsergebnis liegen der Beschlussvorlage bei und werden vom Vorsitzenden bzw. vom Werkleiter in der Sitzung erläutert.

Das wirtschaftlichste Angebot wurde demnach vom Ingenieurbüro HSI Consult GmbH abgegeben, dem der Auftrag erteilt werden soll.

Werkleiter Nitzsche erläuterte im Detail das Auswahlverfahren und den Vergabevorschlag.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Ingenieurleistungen sowie die die Planungsleistungen für die EMSR-Technik an das Ingenieurbüro HSI Consult GmbH zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

4. Durchführung von Maßnahmen (Lieferungen und Leistungen) für das Abwasserwerk Cochem;

Umbau der Klärschlammentwässerung auf der Kläranlage Treis

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 13.02.2019 den Planungsauftrag für die technische Umsetzung des Klärschlammkonzeptes, die beiden Kläranlagen Brauheck und Treis-Karden betreffend, an das Ingenieurbüro Dr. Siekmann+Partner, Thür, beschlossen.

In den Ausschusssitzungen am 14.05.2019 und 16.10.2019 wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie durch das Ingenieurbüro Dr. Siekmann+Partner, Thür, vorgestellt und die erste Planung gebilligt.

Auf der Kläranlage Treis war planerisch zu untersuchen, wie ein automatischer Klärschlammaustrag zum Transport in die beiden Schlammhallen umgesetzt werden kann und wie die Lagerkapazitäten vergrößert werden können. Für die Kläranlage Treis wurde als endgültiges Ergebnis der Machbarkeitsstudie das Versetzen der vorhandenen Zentrifuge aus der Schlammhalle in ein neues Gebäude neben die Schlammlagerhallen präferiert. Auch wenn diese Variante (gegenüber der Förderung von entwässerten Schlammes in die Lagerhallen) kostenintensiver war, sprachen für diese Maßnahme im Wesentlichen die verbesserte Zugänglichkeit des Aggregates sowie die leichtere Wartung und der geringere Stromverbrauch. Der Transport des entwässerten Schlammes in die Hallen sollte durch eine Förderbrücke mittels Rohrkettenförderer erfolgen. Zusätzlich sollte die Stapelkapazität der bestehenden, beiden Lagerhallen durch Innenwände erhöht werden. Letzteres wurde zwischenzeitlich bereits umgesetzt.

In der weiteren Planung empfahl das Ingenieurbüro lediglich, die Fördertechnik zwischen dem neuen Zentrifugengebäude und den Schlammhallen zu ändern und den ntwässerten Schlamm mittels Rachenpumpe, die unter der Zentrifuge aufgestellt ist, unterirdisch in die Hallen zu pumpen. Diese Entwurfsplanung wurde vom Werks-, Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung am 08.09.2020 beschlossen und die nächsten Detailplanungen durchgeführt.

In der Sitzung am 27.04.2021 wurde die detaillierte Genehmigungsplanung einschl. aktualisierter Kostenschätzung vorgestellt, woraufhin dann die wasserrechtliche Erlaubnis über die SGD Nord, Koblenz, beantragt wurde. Die Erlaubnis wurde mit Bescheid vom 31.01.2022 erteilt.

Zwischenzeitlich wird die Ausschreibung vorbereitet. Die daraufhin aktualisierte Kostenschätzung lag bei Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht vor und das Ergebnis wurde in der Sitzung bekanntgegeben.

Aufgrund der Baugrunduntersuchung und der zwischenzeitlich vorliegenden Statik sind erhebliche Mehrkosten zu verzeichnen. Hinzu kommen weitere Preissteigerungen aufgrund der aktuellen Marktsituation.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Preissituation und der Tatsache, dass man die Umstellung auf Faulung plane, wurde angeregt, die Gesamtsituation im Rahmen der Vorplanung zur Faulungsanlage einschl. Aufstellung der Zentrifuge neu zu überdenken.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt

a)

an der grundsätzlichen Durchführung der Maßnahme festzuhalten und

b)

zunächst die Vorplanung der Klärschlammfaulung abzuwarten.

c)

Die Ausschreibung soll vorerst zurückgestellt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5. Mitteilung einer Vergabeentscheidung zur vorgezogenen, entwässerungstechnischen Erschließung eines ersten Teilabschnittes (ca. 56 m) des Neubaugebietes "Brückenstraße" in der Ortsgemeinde Ernst

Die Ortsgemeinde Ernst plant die Umsetzung des o.g. Neubaugebietes.

Im Vorfeld wurde auch die Möglichkeit erörtert, dass aufgrund der aktuellen Realisierung von privaten Bauvorhaben die kanaltechnische Erschließung für einen ersten Teilabschnitt bereits frühzeitig hergestellt werden soll. Dies betrifft den Schmutzwasserkanal auf einer Länge von ca. 56 m. Der Kanal wird bereits in der endgültigen Ausführung sowie Lage hergestellt und im Rahmen der restlichen Gesamterschließung fortgeführt. Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat am 28.03.2022 entschieden, dass die vorgezogene Maßnahme durchgeführt werden soll und die Auftragsvergabe/Ausführung kurzfristig auf der Grundlage einer Preisanfrage erfolgen soll. Der Vorsitzende wurde ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag zu erteilen.

Zwischenzeitlich wurden die Preisanfragen durchgeführt. Es wurden zwei Angebote abgegeben. Nach dem Vergabevorschlag des beauftragten Ingenieurbüros HSI Consult, Trier, hat die Firma Ulmener Baudienstleistungen, Ulmen, das gesamtwirtschaftlich günstigste Angebot (Wasser und Abwasser) abgegeben. Der Auftrag wurde nach Zustimmung durch die Beigeordneten an die Baufirma erteilt.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Vergabeentscheidung zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

6. Mitteilung von Vergabeentscheidungen (Eilentscheidung);

Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen

Um maximale Sicherheit im Umgang mit gewerblich benutzter Elektrik und Maschinen zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Überprüfungen der Anlagen vor. Die Prüfung erfolgt nach der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3). Neben den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften fließt die Betriebssicherheitsverordnung in die Durchführung der Überprüfung ein und regelt, was und in welchem Intervall geprüft werden muss.

Für die abwassertechnischen Anlagen des Abwasserwerkes der VG Cochem (seinerzeit 6 Kläranlagen, 49 Sonderbauwerke) wurde festgelegt, dass die Erstprüfung der ortsfesten Betriebsmittel und stationären Anlagen nach der DGUV Vorschrift 3 erfolgen soll.

Mit der Grundlagenermittlung, Erstellung der fachtechnisch und vergaberechtlich korrekten Ausschreibungsunterlagen, Mitwirkung bei der Vergabe (Angebotsprüfung) sowie optional mit der Bauüberwachung wurde das Büro BITControl GmbH durch Beschluss des Werks-, Bau- und Umweltausschuss beauftragt.

Über die Leistungen wurden Preisanfragen eingeholt; die Submission erfolgte am 11.04.2022. Es wurden zwei Angebote abgegeben. Nach rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung wurde empfohlen, die Leistungen an die Fa. Hermos, 56295 Rüber, zu vergeben.

Die Vergabeentscheidung erfolgte im Wege einer Eilentscheidung nach § 48 GemO durch den Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Eilentscheidung zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7. Mitteilung von Vergabeentscheidungen (Eilentscheidung):

Anschaffung eines Dienstwagens für die Kläranlage Treis

Ein Dienst-Fahrzeug des Abwasserwerkes ist abgängig. Das Fahrzeug hat derzeit noch eine gültige Prüfplakette über eine Hauptuntersuchung und ist fahrbereit. Die Voraussetzungen für eine mängelfreie Hauptuntersuchung sind fraglich. Diese können voraussichtlich nur mit mehr Aufwand geschaffen werden, als dass dies die Wertigkeit des Fahrzeugs widergibt. Da die Lieferzeiten von Neufahrzeugen, aus den verschiedensten Gründen (Ukraine-Krieg, Corona-Krise, Kurzarbeit etc.) sehr lang sind und von einer Preissteigerung ausgegangen werden kann, musste vorzeitig eine Auftragsvergabe für ein neues Ersatzfahrzeug erfolgen.

Aus diesen Gründen wurden Angebote bei 6 regionalen Firmen über einen Opel Astra Sports Tourer eingeholt. Lediglich ein Angebot wurde abgegeben. Die entsprechenden Finanzmittel sind im Wirtschaftsplan eingestellt.

Auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes wurde am 17.05.2022 die Vergabeentscheidung im Wege einer Eilentscheidung (§ 48 GemO) durch den Unterzeichner, im Benehmen mit den Beigeordneten, getroffen.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

8. Mitteilung von Vergabeentscheidungen (Eilentscheidung);

Anschaffung einer Fertiggarage für die Kläranlage Briedern

Aus Gründen des Platzmangels und zur Unterbringung von neuen Geräten/Materialien war eine Fertiggarage für die Kläranlage Briedern anzuschaffen. Entsprechende Haushaltsmittel wurde deshalb in den Wirtschaftsplan 2022 eingestellt.

Zwischenzeitlich wurden für die erforderliche Lieferung/Arbeiten verschiedene Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Zu a)

Für die Lieferung einer Doppelgarage sind drei Firmen der Angebotsaufforderung nachgekommen.

Zu b)

Für die Herstellung der Fundamente wurden vier Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, eine Firma kam der Angebotsaufforderung nach.

Das jeweilige Ergebnis ist aus dem beigefügten Vergabevermerk liegt den Ausschussmitgliedern vor.

Bei der Planung der Maßnahme ist man von geschätzten Baukosten von 20.000 EUR ausgegangen (Wirtschaftsplan 2022 = 20.000 EUR). Die Kostensteigerung ist mit der allgemeinen Preisentwicklung des Marktes begründbar. Die Mehrkosten sind durch Minderausgaben oder Einsparungen bei anderen veranschlagten Maßnahmen gedeckt.

Die Vergabeentscheidung erfolgte im Wege einer Eilentscheidung nach § 48 GemO durch den Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Eilentscheidung zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

9. Durchführung einer Maßnahme (Lieferung und Leistung) für das Abwasserwerk Cochem;

Erneuerung Schmutzwasser-Hausanschluss Faider Weg 3+4 / Dohr

Die Anwesen Faider Weg 3 und Faider Weg 4 entwässern zurzeit das anfallende Schmutzwasser über jeweils eigene Pumpen in die im Faider Weg verlaufende Druckleitung des Abwasserwerkes.

Nach Erschließung des Gewerbegebietes Dohr und Inbetriebnahme des dortigen Pumpwerkes kommt es wiederholt zu Störungen bei der Entwässerung der beiden Anwesen. Bedingt durch den zu überwindenden Gegendruck der Druckleitung des AWW werden die Rückschlagklappen der Pumpen - insbesondere beim Anwesen Faider Weg 4 - beschädigt, sodass Abwasser aus der Druckleitung des AWW in die Anwesen gedrückt wird und dort zu Verunreinigungen und Schäden führt. Die Kosten für Reparatur und Reinigung wurden bisher von den Eigentümern getragen.

Es soll nun kurzfristig Abhilfe in Form eines Anschlusses der beiden Anwesen an die Freispiegelleitung des Pumpwerkes Gewerbegebietes geschaffen werden. Hierfür soll eine Freispiegelleitung im Bankettbereich verlegt werden, die an den bestehenden Freispiegel-Hausanschluss des Anwesens Faider Weg 6 angeschlossen wird. Die Gesamtkosten belaufen sich laut beigefügter Kostenschätzung auf ca. 24.000 € (brutto).

Die Arbeiten sollen nun im Rahmen einer Preisanfrage (Netto-Baukosten < 40.000 €) vergeben werden.

Im Wirtschaftsplan sind aufgrund der Unvorhersehbarkeit keine Haushaltsmittel vorhanden. Die Finanzierung erfolgt durch Minderausgaben oder Einsparungen bei anderen Maßnahmen. Die Maßnahme ist kurzfristig umzusetzen, da die Entsorgung des häuslichen Abwassers gewährleistet werden muss.

Der Ausschuss stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

10. Projektstudie Nutzung von Niederschlagswasser zur Bewässerung des Sportplatzes Faid

Das Ingenieurbüro IBS hat das erste Planungsergebnis für das zu untersuchende Bewässerungskonzept Sportplatz Faid übermittelt. In einem ersten Schritt wurden zwei Varianten gerechnet, die sich in der jeweiligen Tiefe des Auffangbeckens und der sich daraus resultierenden, angeschlossenen Dach- und Hofflächen des benachbarten DEG-Geländes ergeben. Kosten der verschiedenen Varianten wurden zunächst noch nicht ermittelt. Vergleiche mit ähnlich großen Regenrückhaltebecken des Abwasserwerkes ließen seinerzeit schon erhebliche Investitionskosten vermuten.

Bis jetzt sind Planungskosten in Höhe von ca. 3.000 € entstanden.

Hinsichtlich der anfallenden Wassermenge sind es bei der Variante 1 (tieferes Becken, mehr angeschlossene Fläche) ca. 1.850 Kubikmeter/a und bei der Variante 2 (weniger tiefes Becken, weniger angeschlossene Fläche) ca. 950 Kubikmeter. Die Variante 1 wird folglich auch teurer sein.

Zuletzt lag der Wasserverbrauch des Sportplatzes im Jahr 2018 lt. Ablesung bei 1.929 Kubikmeter Frischwasser, wobei der tatsächliche Wasserbedarf i.d.R. höher gewesen wäre, weil man aufgrund der langanhaltenden Hitze und der zu befürchteten Wasserkosten die Bewässerung vorzeitig eingestellt hat. Der Verbrauch 2019 ist absolut identisch mit dem Wasserverbrauch von 2018, was die Vermutung zulässt, dass die Wasseruhr nicht mehr abgelesen wurde und der Wasserverbrauch aufgrund des Vorjahresverbrauches von den Kreiswerken fortgeschrieben wurde. Die registrierten Wassermengen decken nicht den tatsächlichen Wasserbedarf bei den Wetterverhältnissen der letzten Jahre. In den Jahren 2020 war der Wasserverbrauch 535 Kubikmeter; 2021 wurden 323 Kubikmeter verbraucht. Dies resultierte voraussichtlich aus dem Trinkwasseraufbringungsverbot der Kreiswerke.

Zuletzt hat der Werks-, Bau- und Umweltausschuss entschieden, die Planungen noch mit einer Kosten-/Nutzenanalyse belegen zu lassen.

Diese liegen nunmehr für die beiden Planungsvarianten (s. Anlage) vor und wurden aufgrund der derzeitigen Marktpreisentwicklung auf den aktuellen Stand gebracht.

Hinweise:

1.

Einige Kosten konnten vom Ingenieurbüro IBS im jetzigen Stadium noch nicht genauer beziffert werden. Diese sind aber zur Vollständigkeit mit aufgelistet (rote Schrift, z.B. Kosten für etwaige Bodenbelastungen, Grunderwerb, Entschädigungen, Umbau vorhandenes Entwässerungssystem).

2.

Bei Variante 1 wurde im Becken nicht das volle Niederschlagsvolumen (ca. 2610 Kubikmeter/a) geschaffen, da dieses sonst noch wesentlich tiefer hätte ausgeführt werden müssen, was wohl technisch als auch finanziell nicht oder nur schwer umsetzbar gewesen wäre. Hinzu kommen zudem die Unwägbarkeiten aus Punkt

3.

Die Entwicklung der Niederschlagsmengen und die etwaigen Trockenperioden sind nicht vorhersehbar.

4.

Die angenommene Laufzeit beträgt 50 Jahre.

Unter diesen Bedingungen wurden folgende Herstellungskosten ermittelt, die einem fiktiven Wassereinkauf gegenübergestellt wurden:

V1:

Herstellung u.lfd. Kosten rd. 625.000 € (brutto)

> Wassereinkauf rd. 165.000 (brutto)

V2:

Herstellung u.lfd. Kosten rd. 629.000 € (brutto)

> Wassereinkauf rd. 165.000 (brutto)

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nimmt den derzeitigen Planungsstand sowie die Kosten-/Nutzenanalyse zur Kenntnis und entscheidet, dass Projekt in der Form nicht weiterzubetreiben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

11. Mitteilungen und Verschiedenes

a) Klärschlammaufbringung - Energiezuschlag - Mehrkosten VKK/KKR-AöR

Aufgrund der aktuellen Preisentwicklung, u.a. bei den Betriebsstoffen, hat die VKK-Kommunal bereits Ende März Preiserhöhungen bei der Klärschlammverwertung angekündigt. Nunmehr wurde die Preiserhöhung schriftlich konkretisiert und beträgt netto für Nassschlamm 0,60 €/Kubikmeter und für entwässerten Schlamm 2,00 €/t. Das Abwasserwerk ist vertraglich verpflichtet, die der AöR entstehenden Kosten zu übernehmen. Aus diesem Grund ist der Energiezuschlag zu tragen. Die voraussichtlich dem Abwasserwerk entstehenden Mehrkosten der Klärschlammaufbringung wurden bekanntgegeben. Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nahm die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

b) Entwässerungsplanung für das Neubaugebiet der Stadt Cochem oberhalb des Freizeitzentrums

Die in der letzten Sitzung vorgestellte Entwässerungsplanung sollte im städtischen Bau-und Planungsausschuss vorgestellt werden. Auf Wunsch des dortigen Vorsitzenden wurde der Tagesordnungspunkt vertagt. Die Stadt Cochem verfolgt Überlegungen, im Neubaugebiet auch eine Tiefgarage zu integrieren, in die auch Schutzräume oder aber auch Technikräume für ein Nahwärmenetz vorgesehen werden können. Das Ingenieurbüro, das auch die Straßen- und Entwässerungsplanung betreut, wurde zwecks Abgabe eines Honorarangebotes für eine Machbarkeitsstudie kontaktiert. Das Ergebnis soll in die weiteren Planungen einfließen.

c) Sitzungstermine 2022 des Werks-, Bau- und Umweltausschusses

Die nächsten Sitzungen finden voraussichtlich am 22.09. und 08.12.2022, jeweils um 16.00 Uhr statt. Aufgrund der verspätet zugegangenen landesplanerischen Stellungnahme zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird voraussichtlich in Kürze noch eine zusätzliche, vorbereitende Werks-, Bau- und Umweltausschusssitzung stattfinden.

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.