Der Gemeinderat von Ernst hat in seiner Sitzung am 16.06.2021 im Rahmen der Erschließung der Brückenstraße die 4 Änderung des Bebauungsplanes „Südlicher Ortsrand“, Teil I, beschlossen. Dieser Beschluss wurde in der Sitzung am 08.03.2022 konkretisiert. Dies wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht. Ziel der Planung ist die Verbreiterung der geplanten Erschließungsstraße auf eine Gesamtbreite von 5,50 m zur Bergseite.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan.
Der Entwurf der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Südlicher Ortsrand“, Teil I, liegt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom 08.08.2022 bis zum 08.09.2022, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 3.23, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, öffentlich aus. Die öffentliche Einsichtnahme kann auch über das Internet unter www.vgcochem.de (Aktuelles; Landesplanung; Raumordnung; Bauleitplanung) erfolgen sowie während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 und von Montag bis Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr, am Dienstleistungsabend Donnerstag bis 18.00 Uhr) nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme mit Frau Mohr, 02671-608228. Betroffenen Bürgern werden die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Hierbei wird jedem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung sind.