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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 31/2022
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Briedern

1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeiten zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wird bzw. wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

1.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem in der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, Zimmer 3.03, bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

Wegen der gebotenen Hygiene- und Abstandsregeln wird um Terminvereinbarung zur Einsichtnahme gebeten. Termine zur Einsichtnahme können telefonisch unter 02671 608126 oder per Email an marie.verstappen@vgcochem.de vereinbart werden.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Briedern haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 08.08.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 einzureichen.

Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, einzureichen.

Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Peter Görgen
Ortsbürgermeister