- Einladung vom 12.07.2022 -
| Beginn: | 17:00 Uhr |
| Ende: | 18:15 Uhr |
Anwesend
| Als Vorsitzender: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz |
| Als Mitglieder: | Ute Arens, Mesenich |
| Jürgen Claßen, Treis-Karden | |
| Volker Linden, Klotten | |
| Ulrich Möntenich, Müden | |
| Uli Oster, Klotten | |
| Walter Schmitz, Cochem | |
| Klaus Zucchet, Valwig (in Vertretung von Grünewald, Christine) | |
| Entschuldigt: | Diane Lauxen, Lieg (in Vertretung von Röhrig, Volker) |
| Jürgen Schneider, Klotten (in Vertretung von Franzen, Gaby) | |
| Horst Pullich, Cochem (in Vertretung von Marx, Udo) | |
| Die Beigeordneten: | Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete |
| Entschuldigt: | Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete |
| Heinz Bremm, Cochem, Beigeordneter | |
| Auf Einladung: | Udo Bukschat, Fachbereichsleiter, VGV Cochem (zu TOP 3) |
| Schriftführer: | Stephan Weber, VGV Cochem |
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Verbandsgemeinderates, die Beigeordnete sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 24.03.2022 statt. Die Niederschrift hierzu wurde den Damen und Herren des Rates am 04.04.2022 über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe KW 14 am 08.04.2022.
Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Durch einstimmigen Beschluss wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um einen weiteren Punkt „Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes - Beauftragung eines Planungsbüros“ ergänzt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Vorsitzenden
- Flächennutzungsplan:
Nach Mitteilung der Kreisverwaltung Cochem-Zell auf unsere Nachfrage hin kann die obere Landesplanungsbehörde (OLB) ihre Zustimmung zur beantragten landesplanerischen Stellungnahme zur Neufassung des Flächennutzungsplans noch nicht erteilen. Hinsichtlich der Schwellenwertthematik wurden weitere Unterlagen angefordert. Die landesplanerische Stellungnahme der Kreisverwaltung Cochem-Zell erfolgt daher voraussichtlich nicht vor September 2022.
- Darstellung von Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Flächennutzungsplan:
Der Verbandsgemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 29.03.2022 mit der Darstellung von Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Flächennutzungsplan befasst. Zwischenzeitig hatten alle Ortsgemeinden und die Stadt Cochem die Gelegenheit, sich mit der Entwurfsplanung zu befassen. Das Planungsbüro WeST, Ulmen, hat die über den Entwurf hinausgehenden Flächen in die Fortschreibung eingearbeitet. Auf dieser Grundlage wird nunmehr die landesplanerische Stellungnahme bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell als untere Landesplanungsbehörde beantragt.
- Neuabgrenzung der Forstreviere:
Im September 2021 hat die Gemeinde Senheim in Abstimmung mit dem Forstamt Cochem und der Verwaltung ein Verfahren zur Neuabgrenzung der Forstreviere angestoßen. Dem damals vorgelegten Vorschlag haben 16 der 17 beteiligten Ortsgemeinden zugestimmt; eine Ortsgemeinde hat den Vorschlag abgelehnt. Im weiteren Verfahren unterbreitet das Forstamt Cochem den Vorschlag, die Forstreviere wie ursprünglich geplant - mit Ausnahme der Ortsgemeinde Dohr- zu bilden. Die betroffenen Ortsgemeinden müssen innerhalb von drei Monaten über den Alternativvorschlag beraten und entscheiden. Entsprechende Sitzungsvorlagen werden für die kommenden Gemeinderatssitzungen vorbereitet.
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.03.2022
Die Beratungsergebnisse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 24.03.2022 wurden in der Sitzung bekanntgegeben.
3. Feuerwehrangelegenheit
- Anschaffung eines Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeuges 20 (HLF) für die FFW Cochem
- Anschaffung eines Kleinlöschfahrzeuges (KLF) für die FFW Lütz
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung in 2018 das Feuerwehrfahrzeugkonzept für die Jahre 2019 bis 2023 beschlossen. Hiernach sollen für den Standort Cochem ein HLF 20- und für den Standort Lütz ein KLF im Jahr 2022 angeschafft werden. Aufgrund der Corona Pandemie und Lieferverzögerungen bei der Beschaffung anderer Fahrzeuge war es bisher nicht möglich, die beiden o.g. Fahrzeuge i.S.d. Fahrzeugkonzeptes für 2022 anzuschaffen. Es ist daher beabsichtigt, jetzt mit dem Beschaffungsprozess der beiden Fahrzeuge zu beginnen.
Aufgrund der aktuellen Marktlage ist auch hier mit einer sehr langen Lieferzeit zu rechnen, bei dem HLF 20 etwa 20 Monate, bei dem KLF ca. 16 Monate nach Auftragsbestätigung, so dass im günstigsten Fall das KLF voraussichtlich erst Ende 2023- und das HLF 20 erst in 2024 geliefert werden würden.
Die Ausschreibung soll wie bisher durch die Kommunalberatung Rlp. erfolgen. Im Haushaltsplan 2022 wurde für die Anschaffung der beiden Fahrzeuge jeweils eine Verpflichtungsermächtigung veranschlagt.
Fachbereichsleiter Udo Bukschat ergänzte, dass das HLF 20 in der Stadt Cochem für die Sicherstellung des Brandschutzes verpflichtend vorgehalten werden müsse. In der Ortsgemeinde Lütz sei das älteste Fahrzeug der Verbandsgemeinde stationiert. Die bereits lange vorgesehene Neubeschaffung des Feuerwehrfahrzeugs sei nunmehr überfällig und sollte mit angestoßen werden.
Der Hauptausschuss ermächtigt die Verwaltung, mit den Beschaffungsprozess für das HLF 20 sowie das KLF zu beginnen und die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung zu beauftragen. Die Auftragsvergabe der Fahrzeuge soll anschließend im Verbandsgemeinderat beschlossen werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen;
- Höhe der Elternbeteiligung
Die Angelegenheit war zuletzt Gegenstand der Beratungen des Hauptausschusses am 30.06.2021. Der Hauptausschuss hat beschlossen, den Essenspreis zu vereinheitlichen und sich hierbei an der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SVEV) zu orientieren. Der Essenpreis wurde beginnend mit dem Schuljahr 2021/22 für alle Grundschulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Cochem auf 3,50 € festgelegt.
Mit der 12. Verordnung zur Änderung der SVEV vom 06.12.2021 wurde der Wert für Mahlzeiten ab dem 01.01.2022 auf 3,57 € für ein Mittag- oder Abendessen festgesetzt. Hiernach wäre eine Anpassung des Elternbeitrages auf 3,60 € vorzunehmen.
Aufgrund der seit März 2022 extrem gestiegenen Preise von u.a. Lebensmitteln, Energiekosten und Erhöhung des Mindestlohnes ab 01.07.2022 bzw. ab 01.10.2022 haben verschiedene Caterer unserer Grundschulen die Essenspreise bereits erhöht bzw. dies ab dem Schuljahr 2022/23 angekündigt. Es ist daher zu überlegen, die Elternbeteiligung über die Anlehnung an die SVEV hinaus zur Entlastung des Haushalts zu erhöhen.
Die Essenspreise stellen sich für unsere Schulen derzeit wie folgt dar:
Zusätzlich fallen Sachkosten (Kfz, Reinigung, Wäsche, Strom, Wasser, Küchengeräte etc.) an.
Bei den umliegenden Verwaltungen im Kreis Cochem-Zell werden zz. folgende Elternbeiträge für Mittagessen verlangt:
| Kreisverwaltung Cochem-Zell: | Erhöhung von 3,50 € auf 4,50 € seit 01.05.2022 (Erhöhung um 28,57 %) |
| Diese Erhöhung für die Kreisschulen ist u.a. einer aktuellen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Cochem-Zell durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz geschuldet. | |
| VG Ulmen: | Erhöhung von 3,50 € auf 4,00 € ab 01.09.2022 (Erhöhung um 14,29 %) |
| VG Kaisersesch: | 4,50 €, derzeit keine Erhöhung geplant |
| VG Zell (Mosel): | 3,50 €, derzeit keine Erhöhung geplant |
Finanziell benachteiligte Familien werden über einen Antrag aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes seit 01.08.2019 komplett von der Elternbeteiligung an der Mittagesverpflegung befreit. Darüber hinaus besteht für finanziell bedürftige Familien, die keinen Anspruch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, die Möglichkeit der Unterstützung aus dem Sozialfond des Landes Rheinland-Pfalz, der einen sozial angemessenen Eigenanteil von 1 € pro Mittagessen vorsieht.
Eine vollständige Kostendeckung durch den Elternbeitrag für das Mittagessen war in der Vergangenheit nicht gegeben und wird auch künftig nicht möglich sein. Mehreinnahmen aus einer Erhöhung des Eigenanteils führen zu einer Einnahmenverbesserung.
Im Hauptausschuss herrschte Konsens darüber, dass die Elternbeiträge für das Mittagessen aufgrund der enorm steigenden Preise angehoben werden müssen. Nach eingehender Beratung wurde nachfolgende Empfehlung an den Verbandsgemeinderat beschlossen.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Elternbeitrag für das Mittagessen an Ganztagsschulen auf 4,50 € pro Essen zu erhöhen. Die Anpassung der Elternbeiträge soll nach Möglichkeit zu Beginn des neuen Schuljahres erfolgen.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen
5. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Nach § 94 Abs. 3 Satz 5 der Gemeindeordnung entscheidet der Verbandsgemeinderat über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Der Verbandsgemeinderat hat die Entscheidung bis zu einem Spendenbetrag von 10.000 € auf den Hauptausschuss delegiert. Der Verbandsgemeinde werden folgende Spenden angeboten:
| Verwendungs-zweck | Zuwendungs-betrag | Zuwendungs- geber | Anderweitiges Beziehungs- verhältnis zur Gemeinde |
| Spende FFW Pommern | 300,00 € | Sven Becker, Keltenweg 13, 56829 Pommern | --- |
| Ferienspaß in 2022 | 500,00 € | Sparkassenstiftung für den Landkreis Cochem-Zell, Cusanusstraße 24 a, 54470 Bernkastel-Kues | --- |
| Spende FFW Treis | 250,00 € | Weingut Otto Knaup GbR, Am Rathaus 6, 56253 Treis-Karden | --- |
| Ukrainehilfe | 100,00 € | Birgit Lenz, Avallonstraße 3, 56812 Cochem | --- |
| FFW Treis-Karden | 500,00 € | VR Bank Rhein-Mosel eG, Postfach 2052, 56510 Neuwied | Geld- / Kreditanlagen-institut |
| FFW Klotten | 500,00 € | VR Bank Rhein-Mosel eG, Postfach 2052, 56510 Neuwied | Geld-/ Kreditanlagen-institut |
| FFW Pommern | 200,00 € | Schmitt & Pauken, Ingenieure, Architekten, Graf-von- Zeppelin- Straße 10, 56812 Cochem | --- |
| FFW Briedern | 100,00 € | Beate Klering, Keltenwerg 13, 56820 Briedern | --- |
| FFW Bremm | 1.500,00 € | Gewinnsparverein der Spardabank, Südwest eG, Postfach 10 05 53, 55136 Mainz | --- |
| Spende Ukraine | 3.333,00 € | Taktisches Luftwaffen-geschwader 33 der Bundeswehr, 56823 Büchel | --- |
| Spende FFW Poltersdorf | 1.000,00 € | Raiffeisenbank Moselkrampen Mittelstraße 9, 56814 Ernst | Geld-/ Kreditanlagen-institut |
| Spende FFW Pommern | 300,00 € | Birkenbeil GbR, Gaststätte Onkel Otto, Lindenstraße 13, 56829 Pommern | --- |
| Spende FFW Cochem | 950,00 € | Achim Lohner GmbH&Co.KG, Rudolf-Diesel-Str. 18, 56751 Polch | --- |
| Spende FFW Klotten | 300,00 € | Klaus Winterich, Hauptstr. 93, 56818 Klotten | --- |
Der Hauptausschuss bedankt sich bei allen Spendern für die großzügige finanzielle Unterstützung. Er hat keine Bedenken und beschließt die angebotenen Zuwendungen anzunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6. Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes - Beauftragung eines Planungsbüros
Die Transferstelle Bingen hat im Auftrag der Verwaltung die Potenziale von Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Liegenschaften der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden untersucht; das entsprechende Gutachten wurde nunmehr vorgelegt. Die Ergebnisse werden zunächst im Werksausschuss besprochen und anschließend den Ortsgemeinden zur Verfügung gestellt.
In dem Gutachten wird auch die Möglichkeit einer PV-Anlage auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes betrachtet. Die bisherige Annahme, dass eine solche Anlage profitabel betrieben werden kann, wurde auch seitens der TSB bestätigt. Mit Blick auf die aktuelle Entwicklung im Energiesektor wird vorgeschlagen, die bereits vorgesehene Maßnahme zur Errichtung einer entsprechenden PV-Anlage für den überwiegenden Eigenverbrauch der Verwaltung anzustoßen. Entsprechende Haushaltsmittel wurden bereit vorgesehen und bereitgestellt.
Bürgermeister Lambertz hob neben der Verbesserung der Energiesituation auch die positiven Effekte hinsichtlich des Klimaschutzes nochmals hervor.
Der Hauptausschuss spricht sich für den Beginn der Planung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes aus und ermächtigt die Verwaltung mit der Beauftragung eines Planungsbüros.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderats werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.