- Einladung vom 05.07.2023 –
| Beginn: | 18:02 Uhr |
| Ende: | 19:13 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz |
| Als Mitglieder: | Ute Arens, Mesenich |
| Jürgen Claßen, Treis-Karden |
| Jürgen Schneider, Klotten (in Vertretung von Franzen, Gaby) |
| Fraktionsvorsitzender Volker Linden, Klotten |
| Udo Marx, Lieg |
| Ulrich Möntenich, Müden (bis Top 4 ö.S. ) |
| Uli Oster, Klotten |
| Volker Röhrig, Treis-Karden |
| Stadtbürgermeister Walter Schmitz, Cochem |
| Entschuldigt: | Gaby Franzen, Bremm |
| Christine Grünewald, Bruttig-Fankel |
| Klaus Zucchet, Valwig (in Vertretung von Grünewald, Christine) |
| Die Beigeordneten: | Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete |
| Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete |
| Heinz Bremm, Cochem, Beigeordneter |
| Auf Einladung: | Fraktionsvorsitzender der SPD Hans Bleck |
| Schriftführer: | Elmar Konzen, VGV Cochem |
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Dame und Herren des Hauptausschusses, die/den Beigeordnete(n), den Fraktionsvorsitzenden im Verbandsgemeinderat Hans Bleck sowie Herrn Konzen von der Verbandsgemeindeverwaltung. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 11.05.2023 statt. Die Niederschrift hierzu wurde den Damen und Herren des Rates am 01.06.2023 über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt. Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 23/2023 am 09.06.2023.
Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Vorsitzenden
a) Glasfaserausbau im Landkreis Cochem-Zell
Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens zur Glasfaserversorgung des gesamten Landkreises der BIG hat die Deutsche Glasfaser intern einen Ausbau in weiteren Ortsgemeinden, auch in der Verbandsgemeinde Cochem, angekündigt.
Die Deutsche Glasfaser will in Kürze entsprechende Interessenbekundungsverfahren in den betroffenen Ortsgemeinden anstoßen.
b) Zustellung Stadt- und Landbote Cochem und Einführung einer App
Die Geschäftsführerin des Linus-Wittig Verlags, Frau Martina Drolshagen, hat die Verwaltung über die aktuelle wirtschaftliche Situation des Produktes „Stadt- und Landbote Cochem“ informiert. Insbesondere steigende Kosten in den Bereichen Druck und Zustellung (Papier, Energie, Lohn) und rückläufige Erlöse sorgen für eine gravierende Finanzierungslücke. Darüber hinaus gestalte sich die Rekrutierung von (zuverlässigen) Zustellern/innen zunehmend schwieriger; in einigen Ortsgemeinden könne eine Zustellung, welche den rechtlichen Vorgaben entspricht, bereits jetzt nicht mehr gewährleistet werden.
Frau Drolshagen hat der Verwaltung als mögliche Varianten zur Lösung des Problems vorgeschlagen:
| 1. | Eine Bezugsgeltanpassung 1:1 |
| 2. | Eine moderate Bezugsgeltanpassung in Verbindung mit der Umstellung auf Verteilung durch die Post und gleichzeitige Einführung der meinOrt-App als digitaler Kanal zur Bürgerinformation. |
Im Zuge einer Umstellung auf die Postzustellung macht Frau Drolshagen darauf aufmerksam, dass es bei der Verteilung durch die Post strikte Einlieferungstermine gibt, welche eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses beim Verlag auf Freitag der Vorwoche, 10:00 Uhr, mit sich bringen würde. Es muss eine für alle Gemeinden und die Stadt Cochem einheitliche Regelung geben.
Die App würde vom Verlag bis Ende 2025 kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung gestellt bzw. wäre im Bezugsentgelt enthalten. Die aktuellen Kosten seien mit rd. 150,-- € pro Gemeinde zuzüglich 1 Cent je Einwohner kalkuliert.
Ein anderer Verlag konnte von der Verwaltung nicht gefunden werden, steht nicht zur Verfügung bzw. lässt keine Verbesserung der Situation erwarten.
Die Damen und Herren Ortsbürgermeister wurden in der Dienstbesprechung am 13.07.2023 über die aktuelle Situation informiert. Es wurde hierbei der Sorge Ausdruck verliehen, dass ein notwendig vorgezogener Redaktionsschluss die Aktualität des Mitteilungsblatts deutlich einschränke. Im Bereich des Ehrenamtes und der Vereine verbleibe zu wenig Zeit, um aktuelle Beiträge zu veröffentlichen bzw. um die Aktualität und damit das Interesse der Bürgerschaft zu gewährleisten.
Betreffend die amtlichen Bekanntmachungen (Einladungen zu den Ratssitzungen u.a.) geht dem Redaktionsschluss des Verlages der Redaktionsschluss der Verbandsgemeindeverwaltung noch voraus, da hier weitere Arbeitsschritte wie z.B. rechtliche Prüfungen und die Erstellung der Sitzungsvorlagen vorgeschaltet sind.
Mangels einer alternativen Lösung haben sich die Damen und Herren Ortsbürgermeister für die Variante 2 ausgesprochen. Aus sozialen Gründen soll die Postzustellung mit Rücksicht auf die beschäftigten Zusteller nach Möglichkeit erst nach entsprechender Vorankündigung ab dem 01.01.2024 erfolgen. Der Vorsitzende wurde beauftragt, in weitere Verhandlungen mit dem Verlag einzutreten.
Hierbei soll auch eruiert werden, ob eigene Beiträge der Gemeinden/Vereine über CMS nicht noch bis montagmorgens eingestellt werden können.
c) Projektstand Sanierung und Teilmodernisierung Altbau VGV Cochem
Die energetische Sanierung und Teilmodernisierung des Altbaus der VGV Cochem kann bis auf die Erneuerung der Aufzugsanlage voraussichtlich bis Ende Juli 2023 abgeschlossen werden. Die Einschränkungen für die Besucher und den Dienstbetrieb werden damit ab August 2023 weitgehend entfallen. Der Einbau der neuen Aufzugsanlage ist in den Monaten August/September 2023 vorgesehen.
d) Einführung einer neuen Haushalts- und Buchhaltungssoftware u. a. der Fa. Orgasoft (OSK)
Da die aktuell im Einsatz befindliche Software von MPS die Anforderungen der Verwaltung zunehmend nicht mehr erfüllt, eine Aktualisierung auf sich warten lässt bzw. nicht mehr erfolgt – die Fa. MPS konzentriert sich in ihrem Wirken und Kundeninteresse im Schwerpunkt auf die private Wirtschaft – ist es notwendig und beabsichtigt, eine neue Haushalts- und Buchhaltungssoftware u. a. der Fa. Orgasoft (OSK) zu beschaffen. Dies soll im Rahmen einer gemeinsamen Beschaffungsaktion zusammen mit dem Landkreis (LK) und den übrigen Verbandsgemeinden im LK erfolgen.
Die Firma Orgasoft Kommunal hat der Verwaltung in der Zwischenzeit ein erstes Angebot vorgelegt, was noch geprüft und mit den übrigen Verwaltungen abgestimmt werden muss. Anschließend wird die Angelegenheit Gegenstand der Beratungen in den VG-Gremien werden.
Vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien und der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel soll die neue Software in der VGV Cochem und ggf. auch im Eigenbetrieb (Abwasserwerk) im Jahr 2025 eingeführt werden. Es bedarf hierzu einer Vorbereitungszeit von ca. einem ¾ Jahr. Die ersten Haushaltsmittel müssten im Rahmen des Haushalts der Verbandsgemeinde für das Jahr 2024 und im Wirtschaftsplan des Abwasserwerks 2024 bereitgestellt werden.
Nach dem vorliegenden (noch vorläufigen) Angebot ist im Zusammenhang mit der Umstellung der Software von einmaligen Kosten in Höhe von rd. 70.000 € auszugehen. Der anschließende mtl. Aufwand für Unterhaltung, Wartung und Support ist mit insges. rd. 4.000 € zu beziffern, wobei rd. 2.400 € auf die Verbandsgemeinde und rd. 1.600 € auf das Abwasserwerk entfallen. Die bisherigen Kosten bei der VGV für die Software von MPS betragen rd. 3.100,-- €/mtl.. Beim Abwasserwerk ist überwiegend Eigensoftware mit Kosten von rd. 250,-- €/mtl. in Anwendung. Hier ist davon auszugehen, dass sich bei Einsatz der beabsichtigten Fachsoftware die Verwaltungsabläufe und damit der Personalaufwand merklich verbessern lassen.
e) Landratswahl 2024 und Kommunalwahl u. a. 2025
Allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in der Stadt Cochem und den Ortsgemeinden gilt mein herzlicher Dank für die reibungslose Abwicklung der am 18.06.2023 durchgeführten Landratswahl.
Meinen herzlichen Glückwunsch gilt der Wahlsiegerin, Frau Anke Beilstein aus Ernst, die ihr Amt zum 01.11.2023 antreten wird.
Wie immer gilt aber auch, „nach der Wahl ist vor der Wahl“. Die Vorbereitungen für die zusammen mit der nächsten Europawahl stattfindenden Kommunalwahlen laufen bereits. Als voraussichtlicher Wahltermin wird Sonntag, der 09.06.2024, genannt.
Am 16.05.2024 beabsichtigen wir, im Gemeindehaus in Faid einen Schulungsabend für alle interessierten Wahlhelfer und Mitglieder der gemeindlichen Gremien durchzuführen. Ich bitte, diesen Termin schon einmal vorzumerken.
f) Gästebeitrag / Mitteilung zum aktuellen Sachstand
Herr Rechtsanwalt Elmenhorst hat der Verwaltung aufgrund der bisher verfügbaren Datengrundlagen eine erste vorläufige Beitragskalkulation und am 29.06.2023 ein Kurzgutachten zur Frage der Einführung eines Gästebeitrages zur Bäderfinanzierung in der Verbandsgemeinde Cochem vorgelegt.
Nach dem Gutachten wird unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wegen rechtlicher Bedenken von der Erhebung des Gästebeitrages für den beabsichtigten Zweck abgeraten. Eine Gästebeitragsatzung zur Finanzierung lediglich von Badeinrichtungen stünde ungeachtet der Vielfalt touristischer Gästeaufenthaltszwecken in der VG Cochem nicht im Einklang mit dem Sinn und Zweck und insbesondere der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Gästebeitrages i. S. v. § 12 Abs. 2 KAG RLP. Die Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein Beitrag nur von einer Personengruppe erhoben werden darf, von der typischerweise anzunehmen ist, dass sie die beitragsfinanzierten Einrichtungen nahezu geschlossen benutzt, würde durch einen Gästebeitrag von allen Ortsfremden, die im Gebiet der VG Cochem Unterkunft nehmen, nicht erfüllt. Unabhängig von der rechtlichen Unzulässigkeit einer Gästebeitragserhebung dem Grunde nach, beliefe sich der kalkulierte, im Rahmen der rechtlichen Umlagefähigkeit des Aufwands für die Bädereinrichtungen der Verbandsgemeinde höchstens zulässige Tagessatz auf 0,26 € je Übernachtung und Person. Hierbei ist die gem. § 12 Abs. 2 Satz 5 KAG RLP vorgeschriebene Schätzung eines angemessenen Vorteilswertes der nicht als Bad-Nutzer erfassten Tagesgäste noch nicht berücksichtigt.
Nach den parallel zu der Arbeit von Herrn Elmenhorst von der Verwaltung durchgeführten Recherchen muss bei der Einführung eines Gästebeitrages in der VG Cochem von jährlichen Personal- und EDV-Kosten in Höhe von rd. 50.000 € ausgegangen werden. Diese Kosten sind nicht umlagefähig und bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zusätzlich in Abzug zu bringen.
Um die rechtlichen Bedenken zu entkräften ist zu überlegen, ob weitere Aufgaben des Tourismus von der VG übernommen bzw. von der Stadt Cochem und den Ortsgemeinden an die VG Cochem übertragen werden können. Weitere einzelne Aufgaben (Radwege, Fernwanderwege) sind hierbei wohl nicht ausreichend. Als Maßstab muss von beitragsfinanzierten Einrichtungen/Aufgaben ausgegangen werden, die nahezu geschlossen von allen ortsfremden Übernachtungsgästen genutzt werden. Ob dies von der Stadt Cochem und den Ortsgemeinden mitgetragen wird, ist für uns (die Verwaltung) mehr als fraglich und wäre zu klären.
Zudem wären die entstehenden Kosten über den Haushalt der VG zu finanzieren und würden zusätzlich in die allgemeine Umlage einfließen.
Der Ältestenrat hat in seiner letzten Besprechung am 04.07.2023 die Angelegenheit zur weiteren Diskussion in die Fraktionen verwiesen, bevor in den Gremien über die weitere Vorgehensweise beraten und entschieden wird.
g) Ärztliche Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem
Betreffend die sich besorgniserregend verschlechternde ärztliche Versorgung fand am 19.07.2023 ein erstes Gespräch mit der Ärzteschaft statt. Über das Ergebnis wird noch informiert.
h) Vorankündigung der voraussichtlichen nächsten Sitzung des Hauptausschusses
Die nächste Sitzung des Hauptausschusses findet aller Voraussicht nach am 14.09.2023, also kurz nach den Sommerferien, statt. Die lt. Jahresvorausschau für den 04.10.2023 vorangekündigte Sitzung entfällt. Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates ist für den 21.09.2023 geplant.
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.05.2023
In der Sitzung des Hauptausschusses am 11.05.2023 wurde in nichtöffentlicher Sitzung über zwei Höhergruppierungen und eine Pachtangelegenheit entschieden.
3. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Nach § 94 Abs. 3 S. 5 der Gemeindeordnung entscheidet der Verbandsgemeinderat über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Der Verbandsgemeinderat hat die Entscheidung bis zu einem Spendenbetrag von 10.000 € auf den Hauptausschuss delegiert. Der Verbandsgemeinde werden folgende Spenden angeboten:
| Verwendungszweck | Zuwendungsbetrag | Zuwendungsgeber | Anderweitiges Beziehungsverhältnis zur Gemeinde |
| Spende Feuerwehr Briedern | 250,00 € | Schassberger GmbH & Co. KG, Hauptstraße 12, 56820 Briedern | ---- |
| Spende Feuerwehr Bruttig-Fankel (Jugendförderung) | 300,00 € | Sparkasse Mittelmosel EMH, Cusanussstr. 24 a, 54470 Bernkastel-Kues | Geld-/Kreditanlageninstitut |
| 60 Jahre Grundschule Lieg | 250,00 € | Raiffeisenbank eG Kastellaun, Marktplatz 7, 56288 Kastellaun | ---- |
| Spende Feuerwehr Ernst | 1.000,00 € | Raiffeisenbank Moselkrampen eG, Mittelstraße 9, 56812 Ernst | Geld-/Kreditanlageninstitut |
| Spende Jugendfeuerwehr Ediger-Eller | 2.000,00 € | Gewinnsparverein der Sparda-Bank Suedwest eG, Postfach 100553, 55136 Mainz | ---- |
| Anschaffung Mannschaftstransportwagen FFW Klotten | 200,00 € | Gertrud Marquet-Matheisen, Mittelstraße 38, 56818 Klotten | ---- |
| Spende Feuerwehr Ernst | 200,00 € | Frank Schinnen, Weingartenstr. 97, 56814 Ernst | ---- |
| Spende FFW Ernst (Funkgeräte) | 200,00 € | Hotel-Restaurant Pollmanns, Moselstr. 53-55, 56814 Ernst | ---- |
| Spende Jugendfeuerwehr Ellenz | 250,00 € | Wi Solar GmbH, Am Römerturm 4-6, 56759 Kaisersesch | ---- |
Der Hauptausschuss bedankt sich bei allen Spendern für die großzügige finanzielle Unterstützung. Er hat keine Bedenken und beschließt die angebotenen Zuwendungen anzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
4. Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH - Wirtschaftsplan 2023
In der Sitzung vom 17.11.2022 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, der Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH mit einem Geschäftsanteil von 5.000 € am Stammkapital beizutreten. Dem Gesellschaftervertrag wurde zugestimmt. Im Jahr 2022 konnte der Gründungsprozess für die „Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH“ (KEG) mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags am 24.11.2022 erfolgreich gestaltet werden. Die Gesellschaftsgründung wurde im Januar 2023 vollständig abgeschlossen. Die Kreisenergiegesellschaft stellt der Verbandsgemeinde Cochem nunmehr den Wirtschaftsplan 2023 am 24.04.2023 zur Verfügung.
Der Wirtschaftsplan ist im Vermögensplan ausgeglichen. Im Erfolgsplan schließt er mit einem Verlust von 200.000 € ab.
Der Verlust ermittelt sich wie folgt:
Erfolgsplan
Erträge 0,00 €
Aufwendungen 200.000,00 €
Voraussichtlicher Verlust 2023 200.000,00 €
Der Verlust i. H. v. 200.000 € wird durch die Gesellschafter mit der Gewährung von Gesellschafterdarlehen ausgeglichen. Der Liquiditätsrahmen für die Anlaufphase (ca. 2 – 3 Jahren), in der zunächst Projekte entwickelt werden müssen, soll insgesamt 500.000 € betragen. Der Anteil der Verbandsgemeinde Cochem beträgt entsprechend dem Gesellschafteranteil (20%) 100.000 €. Von diesem, über ein Gesellschafterdarlehen gewährten Liquiditätsrahmen, werden im Jahr 2023 voraussichtlich maximal 40.000 € von der KEG abgerufen. Haushaltsmittel i.H.v. 40.000 € sind für das Jahr 2023 bereits eingeplant.
Da noch keine Projekte realisiert wurden, erhält der Erfolgsplan keine Erträge. Die Aufwendungen belaufen sich auf 200.000 € und setzen sich im Wesentlichen aus einem Verwaltungskostenbeitrag für die Stelle des Geschäftsführers (0,50 Stelle, ½ Jahr) i. H. v. 26.305,00 € und sonstigen Aufwendungen in Form von externen Beratungskosten (60.000 €) und Projektentwicklungskosten (103.725,15 €) zusammen. Daneben enthält der Wirtschaftsplan 9.000 € an Zinsaufwendungen für Gesellschafterdarlehen und 969,85 € für Versicherungen. Der Wirtschaftsplan der Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH für das Geschäftsjahr 2023 ist den Ratsmitgliedern mit entsprechenden Erläuterungen mit der Einladung zur Sitzung zugegangen.
Aktuell wird ein Konzept zur Auswahl eines strategischen Partners für die Projektumsetzung erarbeitet. Parallel erfolgen die Änderungen der Flächennutzungspläne durch die Verbandsgemeinden.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, dem Wirtschaftsplan 2023 der Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH (KEG) zuzustimmen. Die Empfehlung erfolgt verbunden mit der Hoffnung, dass möglichst bald konkrete Projekte umgesetzt und Erträge erzielt werden können.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5. Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH
- Gewährung eines Gesellschafterdarlehens
Die Verbandsgemeinde Cochem ist mit 20% Gesellschafter der „Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH“ (KEG). Die weiteren Gesellschafter sind die Verbandsgemeinden Ulmen, Kaisersesch und Zell sowie der Landkreis Cochem-Zell. Gegenstand der Kreisenergiegesellschaft ist u. a. die Planung von Anlagen der Energieversorgung aus regenerativen Energien. Im zweiten Schritt sollen die Energieprojekte durch eigens dafür eingerichtete Projektgesellschaften umgesetzt werden.
Nach der Sicherung von potentiell geeigneten Flächen soll die KEG als Projektierer tätig werden. Das heißt, die Planung der einzelnen Projekte startet. Im Zuge der Projektarbeit fallen neben den reinen Projektentwicklungskosten, Fixkosten für den laufenden Betrieb der Gesellschaft an. Im Wirtschaftsplan 2023 der KEG wurden dafür p.a. 200 T € eingeplant. Die Finanzierung der im Wirtschaftsplan angesetzten Kosten für die Anlaufphase der KEG (ca. 2 – 3 Jahre) soll durch Gesellschafterdarlehen der einzelnen Gesellschafter in je gleicher Höhe erfolgen. Insgesamt sind für die kommenden drei Jahre 500 T € veranschlagt (je 100 T € pro Gesellschafter).
Der Abschluss der Gesellschafterdarlehen soll über eine Laufzeit von 10 Jahren erfolgen. Es soll endfällig sein und mit einem festen (marktüblichen) Zins bepreist werden. Das Darlehen soll durch die KEG jederzeit in voller Höhe jeweils gleichzeitig sondertilgbar sein. Die Konditionen sollen tagesaktuell sein und sich am Fremdkapitalzins für Kreditnehmer bester Bonität orientieren.
Bei der Ausgestaltung der Finanzierung wurde darauf geachtet, dass es sich nicht um einen EU-Beihilfetatbestand handelt. Dadurch, dass die Gesellschaft einen marktüblichen Zins zahlt, wird ein beihilferelevanter Vorteil ggü. anderen Marktteilnehmern von vorneherein vermieden. Grundsätzlich ist auch die beihilfekonforme Ausgestaltung über eine De-Minimis Beihilfe, die von der Notifizierungspflicht ausgenommen ist, denkbar. Voraussetzung ist, dass die Höhe der Beihilfen 200 T € in drei Steuerjahren nicht überschreitet. Dies wäre zwar grds. möglich, jedoch wird nach interner juristischer Abstimmung der Abschluss eines Gesellschafterdarlehens mit marktüblichem Zinssatz empfohlen. So kann ein Beihilfetatbestand von vorneherein ausgeschlossen werden.
Die Zinsen sollen sich an der aktuellen Marktlage orientieren und können daher im Vorfeld noch nicht festgesetzt werden. Die Mittel sollen von der KEG bedarfsgerecht abgerufen werden, sodass die Zeitpunkte der tatsächlichen Darlehensauszahlung und der ersten Zinszahlungen noch nicht absehbar sind.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, Herrn Wolfgang Lambertz zu ermächtigen, für die Verbandsgemeinde Cochem als Gesellschafter der Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH (KEG) einen Gesellschafterdarlehensvertrag über ein Gesellschafterdarlehen i. H. v. insgesamt 100 T € als Darlehensgeber abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
6. Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
- Beteiligung am Kreisförderprogramm
| Kommune | Anteil |
| Landkreis Cochem-Zell | 902.012,32 € |
| VG Cochem | 566.177,64 € |
| VG Kaisersesch | 459.867,75 € |
| VG Ulmen | 323.517,56 € |
| VG Zell | 454.461,66 € |
| Insgesamt | 2.706.036,93 € |
Über das geplante KIPKI will das Land den rheinland-pfälzischen Kommunen insgesamt rd. 250 Mio. € für Klimaschutz-Projekte sowie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zur Verfügung stellen. Die Aufteilung der Mittel erfolgt über 2 Säulen. 180 Mio. € werden über eine einwohnerbezogene Pauschalförderung verteilt, 60 Mio. € sollen über einen separaten Wettbewerb zur Verfügung gestellt werden. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell stellt den Verbandsgemeinden Folgendes vor:
Mittelaufteilung 1. Säule (Einwohnerbetrag):
Das KIPKI ist zum 01.07.2023 in Kraft getreten. Für die Auswahl von investiven Maßnahmen, die nach Möglichkeit eine hohe Wirksamkeit bzgl. des Klimaschutzes entfalten, wurde seitens des Ministeriums eine sog. Positivliste zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus können mit entsprechender Begründung über eine „Öffnungsklausel“ auch andere Maßnahmen gefördert werden. Nach der Positivliste werden Maßnahmen in folgenden Bereichen gefördert:
- Investitionen in eine nachhaltige kommunale Energieversorgung,
- Investitionen in die Nutzung von Biomasse,
- Investitionen in energetische Sanierung, Ressourcenschonung und Effizienz,
- Investitionen in Schulen und Kindertagesstätten,
- Investitionen in klimafreundliche Mobilität,
- Investitionen in multimodale und Sharing-Mobilität,
- Investitionen in nachhaltigen Logistikverkehr,
- Investitionen in kommunale Maßnahmen zur Klimawandelanpassung (auch für Schulen und Kindertagesstätten)
Der Bereich energetische Sanierung umfasst auch die Möglichkeit, kommunale Förderprogramme oder Förderprogramme kommunaler Gesellschaften für Klimaschutz in Privathaushalten aufzulegen. Im Hinblick auf die Wirksamkeit und zur Schaffung von Investitionsanreizen im Bereich der Bürgerinnen und Bürger wird seitens des Landkreises beabsichtigt, zumindest einen Teil des Kreisbudgets hierfür zur Verfügung zu stellen.
Konkrete Ideen zur Umsetzung von klimawirksamen Förderprogrammen für Privathaushalte wurden im Rahmen eines Workshops mit der Gertec GmbH, die an der Erstellung des aktuellen Klimaschutzkonzept (Masterplan 100% Klimaschutz) beteiligt war, entwickelt. Entsprechend der Budgetaufteilung (1/3 Landkreis, 2/3 VG’s) wurden die Bürgermeister der VG’en im Rahmen von zwei Bürgermeisterdienstbesprechungen angefragt, inwieweit die Bereitschaft besteht, kommunale Förderprogramme für Privathaushalte zu unterstützen. Auf Basis konkreter Vorschläge erklärten die Bürgermeister dann in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 30.05.2023 die grds. Bereitschaft, Förderanträge von Bürger:innen aus ihren VG’s budgetmäßig zu unterstützen. Eine verbindliche Zusage wurde jedoch mit Verweis auf die noch ausstehenden Gremienbeschlüsse noch nicht erteilt.
Folgende Vorschläge für gemeinsame Förderprogramme für Privathaushalte wurden erarbeitet:
Förderprogramm Solarstromspeicher:
Die Auswertung aus dem Marktstammdatenregister zeigt eine zunehmende Zahl von neuen Stromspeichern, meist in Verbindung mit der Neuinstallation einer PV-Anlage.
| Jahr | PV-Anlagen | Stromspeicher |
| 2020 | 198 | 61 |
| 2021 | 306 | 156 |
| 2022 | 433 | 200 |
Eine Unterscheidung, ob der Zubau der Speicher i. V. m. der Neuinstallation einer PV-Anlage erfolgte, ist im Marktstammdatenregister nicht ersichtlich. Über ein Förderprogramm könnte der weitere Zubau von Stromspeichern, sowohl für Bestandsanlagen wie auch für Neuanlagen, gefördert werden. Zusätzlich könnte über das Solardachkataster eine begleitende Beratung seitens der Kreiswerke angeboten werden.
Ziele:
- Erhöhung Eigenverbrauchsquote
- Netzentlastung
- Motivation zur Installation größerer Stromspeicher, Sektorenkopplung (E-Auto, Wärmepumpe)
- THG-Minderung
- Nutzung vorhandener Potenziale (bisher verfügen nur rd. 50% der Neuanlagen über einen Speicher)
Klimawirksamkeit:
Jede kWh vermiedener Netzstrom spart 420 g CO2. Für einen Durchschnittshaushalt sind dies ca. 0,5 to/a. Bei Förderung von 200 Speichern ergibt sich demnach eine Einsparung von rd. 100 to/a, zzgl. Sekundäreffekten.
Rahmenbedingungen:
- Budget: 200.000 € (je 50% Landkreis / VG)
- Fördergegenstand: Neuanlagen / Bestandsanlagen ab mind. 5 kW Speicherkapazität
- Förderhöhe: 150 € je kWh Speicherkapazität, max. 1.000 €
- Ablauf: Förderantrag einreichen, Antragsprüfung, Bewilligung, Umsetzung, Auszahlung nach Vorlage Abschlussrechnung
Förderprogramm „Clever heizen – einfach sanieren“:
Für die Umsetzung von umfangreichen Sanierungsmaßnahmen gibt es bereits durch den Bund ein vielfältiges Förderangebot. Oftmals scheitern jedoch umfangreiche Teil- oder Komplettsanierungen daran, dass die Gebäudeeigentümer, trotz Förderung, nicht über das erforderliche Budget zur Umsetzung der Maßnahmen verfügen, sich diese auch mit Förderung nur über sehr lange Zeiträume amortisieren, oder die Inanspruchnahme eines zertifizierten Energieberaters Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel ist. So ist das Angebot an Energieberaterleistungen niedriger als der Bedarf, weiterhin scheuen sich die Gebäudeeigentümer teilweise diese „zusätzliche Hürde“ zu nehmen, insbesondere wenn die Förderquote gering ist.
In der Konsequenz werden dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen unterlassen bzw. auf unabsehbare Zeit zurückgestellt.
Über ein Förderprogramm „Clever heizen – einfach sanieren“ soll ein Angebot auf niedrigschwelliger Ebene geschaffen werden, dass einerseits Förderlücken schließt bzw. ergänzt und andererseits Gebäudeeigentümer motiviert, ohne größeren administrativen Aufwand in eine verbesserte Energieeffizienz und Sanierung des Gebäudes zu investieren. Letztlich sollen durch das Programm signifikante Investitionsanreize geschaffen werden. Das Förderprogramm soll bestehende kommunale Förderprogramme (z. B. Leerstandsprogramme) oder Sanierungsgebiete nach § 142 BauGB, die steuerliche Sonderabschreibungen ermöglichen, aber ebenfalls umfassende Sanierungsmaßnahmen voraussetzen, nicht ersetzen, sondern ebenfalls sinnvoll ergänzen.
Dementsprechend wurde eine „Positivliste“ mit förderfähigen Maßnahmen erstellt, die einzeln oder kumulativ bis zu einem Förderhöchstbetrag gefördert werden können und die nach der Umsetzung zu einer signifikanten CO2- und Energiekosteneinsparung führen.
Positivliste:
Nachweispflichten:
Wichtig für die Akzeptanz und Inanspruchnahme der Fördermittel ist ein einfaches Verfahren. Für die Antragstellung sollte ein einfaches Formular ausreichen. Auf die Vorlage eines Angebots wird verzichtet, da dies oftmals aufgrund der Auslastung der Handwerkskapazitäten nicht möglich ist.
Klimawirksamkeit:
Eine exakte Ermittlung ist im Vorhinein nicht möglich. Unter der Annahme, dass mit 1.000 € Fördergeld jeweils eine CO2-Ersparnis von mind. rd. 1.000 kg erzielt werden kann, ergibt sich eine Einsparung von insgesamt rd. 300 to/a.
Rahmenbedingungen:
- Budget: 300.000 € (je 50% Landkreis / VG)
- Förderhöhe: siehe oben (Positivliste); pro Antragsteller sollte ein Höchstbetrag von 3.000 € gelten
- Ablauf: Förderantrag einreichen, Antragsprüfung, Bewilligung, Umsetzung,
Auszahlung nach Vorlage Rechnungen & Fotodokumentation
Zusammenfassung Kommunale Förderprogramme:
Bei Umsetzung der o. a. Förderprogramme ergibt sich nachfolgender Mittelbedarf auf Landkreis- und VG-Ebene:
| Maßnahme | Gesamtkosten | Anteil Landkreis | Anteil VG | Erläuterungen |
| Förderprogramm Solarstromspeicher | 200.000 € | 100.000 € | 100.000 € | je 50% LKr/VG |
| Förderprogramm Clever heizen – einfach sanieren | 300.000 € | 150.000 € | 150.000 € | je 50 % LKr/VG |
| Summe | 500.000 € | 250.000 ´€ | 250.000 € | 62.500 € je VG |
Je nach Inanspruchnahme ist es möglich, die Mittel innerhalb des Gesamtbudgets bedarfsgerecht zu verschieben. Zusätzlich entstehen auf Landkreisebene ggfs. ein zusätzlicher Personalbedarf für die Abwicklung der Förderprogramme und ggfs. weitere Kosten (Öffentlichkeitsarbeit, pp.).
Voraussetzung für die Umsetzung der Förderprogramme ist grundsätzlich, dass sich alle Verbandsgemeinden daran beteiligen und zusammen 50% des bereitzustellenden Budgets übernehmen! Sollten sich einzelne VG’s nicht für eine Unterstützung der Förderprogramme entscheiden, wird die Kreisverwaltung Cochem-Zell die Umsetzbarkeit nochmals insgesamt prüfen.
Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisverwaltung Cochem-Zell zur Kenntnis. Die geringe Höhe der vorgesehenen ergänzenden Förderung im Verhältnis zum Verwaltungsaufwand und der mögliche Wirksamkeitserfolg werden im Ausschuss kontrovers diskutiert. Im Ergebnis erfolgt keine empfehlende Beschlussfassung für den Verbandsgemeinderat. Die Angelegenheit wird zur weiteren Vorberatung und Meinungsbildung in die Fraktionen des Verbandsgemeinderates verwiesen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
7. Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
- Diskussion und Eruierung möglicher eigener Maßnahmen der Verbandsgemeinde Cochem -
Das KIPKI ist zum 01.07.2023 in Kraft getreten. Für die Auswahl von investiven Maßnahmen, die nach Möglichkeit eine hohe Wirksamkeit bzgl. des Klimaschutzes entfalten, wurde seitens des Ministeriums eine sog. Positivliste zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus können mit entsprechender Begründung über eine „Öffnungsklausel“ auch andere Maßnahmen gefördert werden. Nach der Positivliste werden Maßnahmen in folgenden Bereichen gefördert:
- Investitionen in eine nachhaltige kommunale Energieversorgung,
- Investitionen in die Nutzung von Biomasse,
- Investitionen in energetische Sanierung, Ressourcenschonung und Effizienz,
- Investitionen in Schulen und Kindertagesstätten,
- Investitionen in klimafreundliche Mobilität,
- Investitionen in multimodale und Sharing-Mobilität,
- Investitionen in nachhaltigen Logistikverkehr,
- Investitionen in kommunale Maßnahmen zur Klimawandelanpassung (auch für Schulen und Kindertagesstätten)
Projektanmeldungen/Antragstellungen für eigene Projekte der Verbandsgemeinde Cochem müssen bis zum 31.01.2024 erfolgen. Die Abwicklung erfolgt über eine eigens hierfür beim Land Rheinland-Pfalz eingerichtete Fördermittelplattform ausschließlich digital. Die Mittelabrufe und damit die Umsetzung der Maßnahmen müssen bis spätestens zum 31.01.2026 erfolgen. Im Rahmen des für jede einzelne Maßnahme zu führenden Verwendungsnachweises ist zu belegen, dass die Vorhabenziele erreicht wurden. Es ist hierzu u.a. ein Eintrag im Energieatlas des Landes Rheinland-Pfalz vorzunehmen.
Die Stadt Cochem und die Ortsgemeinden sind bei der Umsetzung entsprechender Projekte angemessen zu beteiligen. Von einzelnen Ortsgemeinden wurden bereits konkrete Wünsche zur Berücksichtigung benannt.
Im Ausschuss wird über eine schwierig zu wahrende gerechte “Mittelverteilung”, eine Projektwahl/Projektauswahl nach der Höhe des möglichen Energieeinsparpotenzials, eine mögliche Bündelung von Kleinprojekten/Sammelprojekten und/oder die Auswahl/Verwirklichung weniger zentraler Projekte, die direkt bzw. indirekt allen Gemeinden und der Stadt zugute kommen, diskutiert.
Damit eine rechtzeitige Antragstellung und Zuschussbeantragung durch die Verwaltung erfolgen kann, muss die Projektauswahl in der für den 21.09.2023 geplanten nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates erfolgen.
Eine empfehlende Beschlussfassung im Hauptausschuss erfolgt zunächst nicht. Die Angelegenheit wird zur weiteren Diskussion in die Fraktionen des Verbandsgemeinderates verwiesen. Parallel hierzu wird die Verwaltung weitere Projektideen sammeln, bevor sich der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 14.09.2023 erneut vorberatend mit dem Thema beschäftigt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.