Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz und der Satzung des Zweckverbandes vom 31.10.1985, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 337.470,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 337.470,00 €
Jahresergebnis — 0,00 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 0,00 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0,00 €
verzinste Kredite auf — 0,00 €
zusammen auf — 0,00 €
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf: — 0,00 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf: — 0,00 €
Kredite zur Liquiditätssicherung werden festgesetzt auf — 0,00 €
Die Umlage ist von den Verbandsmitgliedern wie folgt aufzubringen:
| a) | Die bei der Ersteinrichtung des Kindergartens entstehenden Kosten für Einrichtungsgegenstände je zur Hälfe nach Einwohnerzahl und der für die Berechnung der Verbandsgemeindeumlage maßgebende Umlagegrundlagen. |
| b) | Die Kosten für den Umbau von der Ortsgemeinde Lieg nach deren Erklärungen vom 07.09.1983 und 26.11.2002. |
| c) | Die jährlich nicht gedeckten Personal-, Sach- und Investitionskosten entsprechend der Zahl der Kinder (Stichtag: 01.10. des Vorjahres) der Mitgliedergemeinden. |
Die Umlage der Mitgliedsgemeinden wird vorläufig auf 75.820 € festgesetzt.
Demnach entfallen auf die Verbandsmitglieder folgende Umlagebeträge:
| Lahr: | 0 Kinder | 0 € |
| Lieg: | 12 Kinder | 47.886,32 € |
| Zilshausen: | 7 Kinder | 27.933,68 € |
| Gesamt: | 19 Kinder | 75820 € |
Die vorläufige Umlage ist in vierteljährlichen Abschlagszahlungen zum 15.02., 15.05., 15.08. und zum 15.11. fällig. Die endgültige Abrechnung der Verbandsumlage erfolgt beim Jahresabschluss. Der Abrechnungsbetrag ergibt sich aus dem Differenzbetrag zwischen den gesamten Erträgen und gesamten Aufwendungen sowie der ungedeckten Investitionsauszahlungen unter Beachtung der Abschlagszahlungen.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt — 0,00 €.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt
- zum 31.12.2022 — 0,00 €,
- zum 31.12.2023 — 0,00 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall der Haushaltsansatz mehr als 20 v.H. bzw. maximal ab einem Betrag von 500 € überschritten und die Deckung nicht anderweitig gewährleistet ist.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Lahr-Lieg-Zilshausen für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.07.2023 angezeigt worden.
Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 20.07.2023 gemäß §§ 7 Absatz 1 KomZG in Verbindung mit 97 Absatz 2 und 95 Absatz 5 Satz 2 GemO mitgeteilt, dass gegen den Vollzug des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen geltend gemacht werden.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 07.08.2023, bis Dienstag, 15.08.2023, im Rathaus Kastellaun, Zimmer 41, während den Dienststunden öffentlich aus.
Termine zur Einsichtnahme können telefonisch unter 06762/403401 oder per Email an m.heinz-lauf@kastellaun.de vereinbart werden.