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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 31/2023
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 30. Sitzung des Gemeinderates Lieg am 21.06.2023 in der Hunsrückhalle

- Einladung vom 14.06.2023 -

Beginn:

18:02 Uhr

Ende:

19:36 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Heinz Zilles

Als Mitglieder:

Klaus Bleser

Peter Christmann

Arndt Ehringhausen (Ab TOP 1 öS)

Bernd Reiz (Ab TOP 2 öS)

Joachim Schnorbach

Martin Weil

Thomas Wickert

Entschuldigt:

Anita Creutzer

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Schriftführerin:

Vanessa Bartolini

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 11.05.2023 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

1.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.05.2023 die Fortschreibung des Flächennutzungsplans für Freiflächen-Photovoltaikanlagen beschlossen. In der Ortsgemeinde Lieg wurden 7,64 ha entlang der L 108 vor dem Windpark dafür ausgewiesen. Unverständlich ist, dass die aus Sicht der Gemeinde bestgelegenen, ebenen und für das Vorhaben prädestinierten Grundstücke, links und rechts angrenzend an den „Heidweg“, weiterhin als landwirtschaftliche Vorrangflächen angesehen und nach jetzigen Stand nicht für o. a. Vorhaben herangezogen werden können. Abhilfe könnte vorerst nur ein aufwendiges und kostenintensives Zielabweichungsverfahren schaffen, oder wenn eine Änderung der Energiegesetze usw. eintritt.

2.

Im Kindergarten Lieg führen dringende notwendige Sanierungsmaßnahmen zur vorübergehenden Auslagerung einer Gruppe. Eventuell kann diese im Schulgebäude untergebracht werden. Damit sind leider unvermeidbare Einschränkungen für das Personal, die Kinder und Eltern verbunden. Die Lösungswege müssen noch mit dem Landes- bzw. Kreisjugendamt usw. abgestimmt werden. Neben erheblichen Aufwand hat es natürlich auch finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde.

3.

Die im März 2023 durchgeführte turnusmäßige Überprüfung des Spielplatzes an der Wendelinus-Grundschule ergab keine Beanstandungen.

4.

Für das Grundstück „In den Gärten 19“ wurde ein Bauantrag eingereicht.

Gemeindliche Belange sind nicht betroffen.

5.

Die Reparatur am Stromkasten auf dem Brunnenplatz kostete 218,96 €.

2. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023/2024 der Ortsgemeinde Lieg

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023/2024 der Ortsgemeinde Lieg wurde den Ratsmitgliedern bereits zugestellt.

Einwohnerbeteiligung:

Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan zur Einsichtnahme durch die Einwohner/-innen verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Ausgabe Nr. 22/2023, bekanntgegeben. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass die Einwohner/-innen der Ortsgemeinde Lieg die Möglichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 05.06.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahr 2023 und 2024 bei der Verbandsgemeinde Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgen.

Sollten innerhalb dieser Frist Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf eingereicht werden, sind diese im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes vorab zu behandeln.

In der genannten Frist wurden keine Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 eingereicht.

Haushaltsplan 2023:

Für das Haushaltsjahr 2023 belaufen sich nach der bisherigen Gegenüberstellung im Ergebnishaushalt die Gesamterträge auf 850.110 € und die Gesamtaufwendungen auf 722.450 €. Somit weist der Ergebnishaushalt 2023 einen Jahresüberschuss von 127.660 € aus. Gegenüber den Planansätzen des Vorjahres ist dies eine Abschlussverbesserung um 86.190 €. Diese Verbesserung gegenüber den Planansätzen des Vorjahres ist insbesondere auf Mehrerträge im Bereich der Steuern (+ 52.580 €), im Bereich der Zuwendungen (+ 35.410 €) und im Bereich der privatrechtlichen Leistungsentgelte (+ 76.720 €) zurückzuführen.

Unter Berücksichtigung der nicht zahlungswirksamen Erträge (Auflösungen der Sonderposten aus Zuwendungen, Beiträgen, Grabnutzungsentgelten, Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten sowie Auflösung der Ehrensoldrückstellung = 46.770 €) und der nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (Abschreibungen, Zuführung zur Ehrensoldrückstellung = 63.820 €) ergibt sich derzeit ein zahlungswirksamer Überschuss von 144.710 €.

In gleicher Höhe wie dieser zahlungswirksame Überschuss weist auch der Finanzhaushalt 2023 im ordentlichen Ein- und Auszahlungsbereich einen positiven Saldo von 144.710 € aus.

Da darüber hinaus keinerlei Tilgungsauszahlungen zu leisten sind, ist der Finanzhaushalt 2023 gem. § 18 GemHVO aufgrund des zuvor ausgewiesenen Überschusses in Höhe von 144.710 € ausgeglichen.

An Investitionsauszahlungen sind im Finanzhaushalt 2023 insgesamt 640.300 € veranschlagt. Diese sind für folgende Auszahlungen vorgesehen:

-

Anschaffung von Gerätschaften für den Baubetriebshof in Höhe von 2.500 €

-

Kosten für die Aufwertung des Kinderspielplatzes und Anschaffung eines Zaunes in Höhe von 17.800 €

-

Kosten für die Erschließung der Baugrundstücke im Neubaugebiet „In der Fehl“ in Höhe von 100.000 € für Planungs- und Erschließungskosten sowie die Kostenübernahme der Erschließungsbeiträge für die Straße in Höhe von 225.000 € (insgesamt also 325.000 €)

-

Kosten für die Planung und erstmalige Erschließung der Straße im Neubaugebiet „In der Fehl“ in Höhe von 250.000 €

-

Kosten für die Planung und Gestaltung des Begegnungsplatzes „Diewels Eck“ (ehemals Haus Dunz) in Höhe von 25.000 €

-

Kosten für die weitere Umgestaltung des Friedhofs in Höhe von 20.000 €

An Investitionseinzahlungen stehen diesen Auszahlungen insgesamt 260.550 € gegenüber, die sich wie folgt aufgliedern:

-

Spendeneinzahlungen sowie Fördergelder für die Aufwertung des Spielplatzes in Höhe von 4.800 €

-

Erschließungsbeiträge für die erstmalige Erschließung der Straße im Neubaugebiet „In der Fehl“ in Höhe von 225.000 € (werden bei 5.2.2.05/2100.7851000 mit als Kosten der OG aufgeführt, da Grundstücke in Besitz der OG)

-

Zuwendungen im Rahmen der Dorferneuerung für die Gestaltung des Begegnungsplatzes „Diewels Eck“ (ehemals Haus Dunz) in Höhe von 16.250 €

-

Investitionszuwendungen aus dem I-Stock für die Umgestaltung des Friedhofes in Höhe von 12.000 €

-

Grabnutzungsentgelte in Höhe von 2.500 €

Somit ergibt sich im Investitionsbereich 2023 ein Defizit von 379.750 €, das mit den vorhandenen liquiden Mitteln finanziert werden kann.

Zudem wurden folgende bereits im Haushaltsplan 2021/2022 veranschlagten und genehmigten Mittel in Höhe von insgesamt 130.070,63 € übertragen:

-

Übertragung von Restmitteln für die Beschaffung eines Traktors in Höhe von 25.293,55 €

-

Übertragung von noch nicht verausgabten Mitteln für die Beschaffung von Zusatzgeräten (Mulcher, Kehrbesen, etc.) in Höhe von 10.000 €

-

Übertragung von nicht verausgabten Mitteln für die Planung und Umsetzung eines Kindergartenneubaus/ -umbaus in Höhe von 20.000 €

-

Übertragung von Restmitteln für die Erschließung der Baugrundstücke im Neubaugebiet „In der Fehl“ in Höhe von 74.757,08 €

Zu Beginn des Haushaltsjahres beträgt der liquide Mittelbestand der Ortsgemeinde voraussichtlich rd. 900.000 € (Forderungen gegenüber der Einheitskasse). Die Ortsgemeinde muss unter Berücksichtigung des Überschusses im laufenden Bereich in Höhe von 144.710 € sowie des Fehlbedarfs im investiven Bereich in Höhe von 379.750 € zum Ende des Haushaltsjahres 2023 voraussichtlich liquide Mittel in Höhe von 235.040 € aus dem vorhandenen Guthaben entnehmen. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass auch die übertragenen Mittel in Höhe von 130.070.63 € aus dem liquiden Mittelbestand gedeckt werden muss, so dass sich dieser zum Ende des Haushaltsjahres 2023 voraussichtlich auf rd. 534.890 € verringern wird.

Da das Investitionsdefizit mittels der liquiden Mittel finanziert werden kann, wird in 2023 weder die Aufnahme eines Investitionskredites noch die Aufnahme eines Liquiditätskredites erforderlich.

Haushaltsplan 2024:

Für das Haushaltsjahr 2024 belaufen sich nach der bisherigen Gegenüberstellung im Ergebnishaushalt die Gesamterträge auf 759.590 € und die Gesamtaufwendungen auf 686.900 €. Somit weist der Ergebnishaushalt 2024 einen Jahresüberschuss von 72.690 € aus. Dies stellt gegenüber dem Vorjahr 2023 eine Verschlechterung um 54.970 € dar.

Diese Verschlechterung ist vor allem auf sinkende Miet-/ Pachteinnahmen (- 83.000 €) im Bereich der Erneuerbaren Energien zurückzuführen, da hier die Schätzung der voraussichtlichen Einnahmen schwer abzusehen ist und diese daher vorsichtig veranschlagt wurden.

Unter Berücksichtigung der nicht zahlungswirksamen Erträge (Auflösungen der Sonderposten aus Zuwendungen, Beiträgen, Grabnutzungsentgelten, Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten sowie Auflösung der Ehrensoldrückstellung = 47.160 €) und der nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (Abschreibungen und Zuführung zur Ehrensoldrückstellung = 64.380 €) ergibt sich ein zahlungswirksamer Überschuss von 89.910 €.

In gleicher Höhe wie dieser zahlungswirksame Überschuss weist auch der Finanzhaushalt 2024 im ordentlichen Ein- und Auszahlungsbereich einen positiven Saldo von 89.910 € aus.

Da auch in 2024 keinerlei Tilgungsauszahlungen zu leisten sind, ist der Finanzhaushalt 2024 gem. § 18 GemHVO auf Grundlage des vorgenannten Überschusses in Höhe von 89.910 € ausgeglichen.

An Investitionsauszahlungen sind im Finanzhaushalt 2024 insgesamt 1.356.500 € veranschlagt. Diese sind für folgende Auszahlungen vorgesehen:

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Anschaffung von Gerätschaften für den Baubetriebshof in Höhe von 1.500 €

-

Kosten für den Neu-/ Umbau des Kindergartens in Höhe von 400.000 €

-

Kosten für die Erschließung der Baugrundstücke im Neubaugebiet „In der Fehl“ in Höhe von 200.000 € für Erschließungskosten sowie die Kostenübernahme der Erschließungsbeiträge für die Straße in Höhe von 270.000 € (insgesamt also 470.000 €)

-

Kosten für die erstmalige Erschließung der Straße im Neubaugebiet „In der Fehl“ in Höhe von 320.000 €

-

Kosten für die Gestaltung des Begegnungsplatzes „Diewels Eck“ (ehemals Haus Dunz) in Höhe von 125.000 €

-

Kosten für die weitere Umgestaltung des Friedhofs in Höhe von 40.000 €

An Investitionseinzahlungen stehen diesen Auszahlungen insgesamt 1.000.750 € gegenüber, die sich wie folgt aufgliedern:

-

mgl. Investitionszuwendungen für den Neu-/ Umbau des Kindergartens in Höhe von 168.000 €

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Einzahlungen aus dem Verkauf von Baugrundstücken im Neubaugebiet „In der Fehl“ in Höhe von 455.000 €

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Erschließungsbeiträge für den endgültigen Ausbau der Straße im Neubaugebiet „In der Fehl“ in Höhe von 270.000 € (werden bei 5.2.2.05/2100.7851000 mit als Kosten der OG aufgeführt, da Grundstücke in Besitz der OG)

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Zuwendungen im Rahmen der Dorferneuerung für die Gestaltung des Begegnungsplatzes „Diewels Eck“ (ehemals Haus Dunz) in Höhe von 81.250 €

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Investitionszuwendungen aus dem I-Stock für die Umgestaltung des Friedhofes in Höhe von 24.000 €

-

Grabnutzungsentgelte in Höhe von 2.500 €

Somit ergibt sich im Investitionsbereich 2024 ein Defizit von 355.750 €, das mit den vorhandenen liquiden Mitteln finanziert werden kann.

Zum Ende des Haushaltsjahres 2024 muss die Ortsgemeinde unter Berücksichtigung des Überschusses im laufenden Bereich in Höhe von 89.910 € sowie des Fehlbedarfs im investiven Bereich in Höhe von 355.750 voraussichtlich liquide Mittel in Höhe von 265.840 € aus dem vorhandenen Guthaben entnehmen. Der liquide Mittelbestand wird sich somit zum Ende des Haushaltsjahres 2024 voraussichtlich auf 269.050 € verringern.

Da das Investitionsdefizit mittels der liquiden Mittel finanziert werden kann, wird auch in 2024 weder die Aufnahme eines Investitionskredites noch die Aufnahme eines Liquiditätskredites erforderlich.

Mit dem Erlass des Landesgesetzes über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) vom 07.02.2023 ging eine Änderung der Gemeindeordnung einher. Nach § 95 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 105 Abs. 3 GemO n.F. ist zukünftig der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (Liquiditätsverschuldung) in der Haushaltssatzung festzusetzen und von der Kommunalaufsicht zu genehmigen. Für die Planjahre 2023 und 2024 sind nach § 4 der Haushaltssatzung keine Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse festgesetzt.

Die Steuersätze nach § 5 der Haushaltssatzung werden sich in den Jahren 2023 und 2024 gegenüber dem Vorjahr wie folgt ändern:

Grundsteuer A:

Anhebung von 300 v.H.

auf 345 v.H.

Grundsteuer B:

Anhebung von 365 v.H.

auf 465 v.H.

Gewerbesteuer:

Anhebung von 365 v.H.

auf 380 v.H.

Hundesteuer: keine Anpassung gegenüber dem Vorjahr

In § 6 der Haushaltssatzung wird unter Punkt „I. Friedhofsgebühren“ die Gebühr für die Überlassung einer Rasengrabstätte als Reihengrabstätte (Punkt 3.1) ab 2024 um 350 € auf nun 2.350 € angehoben, um die in 2022 entstandenen Kosten für die Neuanlage der Rasengräber zu kompensieren.

Grundsätzlich wird empfohlen, nach der Umsetzung der in 2023/2024 geplanten weiteren Umgestaltung des Friedhofs die Friedhofsgebührensatzung aus der Haushaltssatzung herauszulösen und diese gesondert zu beschließen, um hier flexibler agieren zu können.

Unter Punkt „III. Gebühren für die Benutzung der Gemeinderäume in der Hunsrückhalle“ wurden die Gebühren für die Verleihung von Gebrauchsgegenständen (Nr.3) angepasst.

In der anschließenden Diskussion führte Bürgermeister Lambertz u.a. an, dass aufgrund des Schimmelbefalls im Kindergarten Lieg akuter Handlungsbedarf gegeben sei. Im Konsens ist der Gemeinderat Lieg sich darüber einig, dass der Kindergartenstandort in Lieg auf jeden Fall erhalten bleiben muss. Da es aber den Kindern sowie auch den Betreuerinnen während den erforderlichen Sanierungsarbeiten nicht zuzumuten ist, im Kindergartengebäude zu verweilen, werde die Gemeinde Lieg zur Unterbringung der Kindergartenkinder entsprechende Container zur Verfügung stellen. Damit für diese Anschaffung auch die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, beschloss der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2023 bei der Maßnahme „Neubau eines Kindergartens (HHSt. 36502.2202.78623000) einen Haushaltsansatz von 500.000 € mit aufzunehmen. Im Gegenzug wird die Auszahlungsermächtigung bei der Maßnahme-Nr. 2100 „Erschließung des NBG „In der Fehl“ für das Planjahr 2023 von 325.000 € vollständig auf die Haushaltsjahre 2024 und 2025 verschoben. Die hier aus dem Haushaltsjahr 2022 noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen für das Planjahr 2023 vollkommen aus, so dass für 2023 keine neue Ermächtigung veranschlagt werden muss.

Ferner wird auch bei der Maßnahme-Nr. 2302 „Erstmalige Herstellung der Straße im NBG „In der Fehl“ die in 2023 vorgesehene Auszahlungsermächtigung um 175.000 € auf 75.000 € reduziert. Die 175.000 € werden auf die Haushaltsansätze für die Planjahre 2024 und 2025 umgelegt.

Der Finanzierungstätigkeitsbereich ist entsprechend anzupassen.

Der Ortsgemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 mit den vorgetragenen Änderungen im Investitions- und Finanzierungstätigkeitsbereich.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

3. Dorferneuerungsprogramm 2024

-

Platzgestaltung des (Abbruch-)Grundstücks 'Hauptstraße 24' als II. Bauabschnitt

-

Beantragung von Fördermitteln nach Nr. 2.1.5 VV-Dorf

Die Angelegenheit war bereits mehrfach Gegenstand der Beratungen des Gemeinderates.

Es ist beabsichtigt, das Grundstück der Hauptstraße 24 als II. Bauabschnitt einer Freiflächengestaltung zu unterziehen und der Dorfgemeinschaft zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Ebenso wie die Grunderwerbs- und Abbruchkosten ist auch die Freiflächengestaltung nach VV-Dorf zuwendungsfähig.

Ein gemeinsamer Ortstermin mit Vertretern der ADD, Kreisverwaltung und Verbandsgemeindeverwaltung hat zwischenzeitlich stattgefunden.

Das Vorhaben wird von Seiten der Dorferneuerung begrüßt.

Das Ingenieurbüro Schmitt+Pauken aus Cochem-Brauheck wurde mit der Erstellung der Gestaltungsplanung einschließlich Kostenaufstellung beauftragt.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Es besteht noch weitere Abstimmungsbedarf mit dem Ingenieurbüro Schmitt+Pauken.

Eine erneute Beschlussfassung über die Planung findet in der nächsten Sitzung statt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

4. Anzeige im Heimatjahrbuch Cochem-Zell 2024

Gemäß Ausschließungsgründen nach § 22 GemO nimmt Herr Ortsbürgermeister Heinz Zilles nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

Den Vorsitz zu diesem TOP übernimmt der Erste Beigeordnete Joachim Schnorbach.

Die Kreisverwaltung Cochem-Zell ist an die Ortsgemeinde Lieg herangetreten und fragt an, ob sich die Gemeinde mit einer Anzeige im Heimatjahrbuch Cochem-Zell 2024 beteiligen möchte.

Im vergangenen Jahr hat die Ortsgemeinde keine Anzeige geschaltet.

Die Nettopreise der einzelnen Anzeigengrößen betragen:

Größe

schwarz-weiß

farbig

1/8 ( 65 mm breit x 44 mm hoch)

85 €

-

1/4 ( 65 mm breit x 93 mm hoch)

119 €

-

1/3 (135 mm breit x 60 mm hoch)

153 €

-

1/2 (135 mm breit x 93 mm hoch)

186 €

277 €

1/1 (135 mm breit x 190 mm hoch)

299 €

480 €

Die Ortsgemeinde beteiligt sich nicht mit einer Anzeige im Heimatjahrbuch.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

5. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahmen von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

Der Ortsgemeinde Lieg wird folgende Spende angeboten:

Verwendungs-zweck

Zuwendungs-betrag

Zuwendungs-

geber

Anderweitiges Beziehungs-verhältnis zur Gemeinde

Neugestaltung des Spielplatzes

Angeboten: 2.000,00 €

Alfred Thiel-Gedächtnis-Unter-stützungskasse GmbH, Florianstraße 15-21,

44139 Dortmund (Westenergie aktiv vor Ort-Projekt)

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Der Gemeinderat hat keine Bedenken und beschließt die angebotene Zuwendung anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Der Vorsitzende bedankt sich im Namen der Ortsgemeinde ganz herzlich bei der Westenergie – aktiv vor Ort für die Zuwendung.

6. Umzäunung des Spielplatzes an der Grundschule

- Auftragsvergabe

Die Neugestaltung des Spielplatzes an der Grundschule ist im Sommer/Herbst dieses Jahres geplant. Der Sachkundige für Spielplätze, Uwe Hölzenbein, empfiehlt, nach Abschluss der Arbeiten aus Sicherheitsgründen eine Umzäunung des Spielplatzes entlang der Schulstraße und des unmittelbar angrenzenden Wohnhauses vorzunehmen.

Der Vorsitzende hat mehrere Firmen für die Abgabe eines Angebotes angefragt. Die Angebote liegen den Ratsmitgliedern in der Sitzung vor.

Die Finanzierung erfolgt aus bereitgestellten Haushaltsmitteln bzw. evtl. Spenden.

Nach Auswertung der Angebote soll die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter erfolgen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

7. Einwohnerfragestunde

Es lagen keine Einwohnerfragen vor.

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.