| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ende: | 18:27 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Ortsbürgermeister Frank Liebfried |
| Als Mitglieder: | Dieter Arenz |
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| Norbert Arenz |
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| Holger Dunkel |
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| Michael Kaiser |
| Entschuldigt: | Hermann Josef Löscher |
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| Andrea Theisen-Hundertmark |
| Auf Einladung: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem |
| Schriftführerin: | Marie Henzgen, VGV Cochem |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 02.12.2024 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
| a) | Das Licht an den Römergräbern wurde repariert. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 280 €. |
| b) | In der gesamten Verbandsgemeinde sollen Defibrillatoren in einer Sammelbestellung angeschafft werden. Hierfür wird es voraussichtlich Zuschüsse durch das Land geben.Auch die Ortsgemeinde Nehren zieht es in Betracht im Rahmen dieser Sammelbestellung Defibrillatoren anzuschaffen. |
| c) | In der Moselstraße wird die Straßenbeleuchtung auf LED umgestellt. |
| d) | Der Beginn des Glasfaserausbaus wird voraussichtlich Mitte / Ende 2026 stattfinden. |
| e) | Die Pflanzkübel vor dem Gemeindehaus sollen erneuert werden. |
| f) | Die Gemeinde beabsichtigt den Friedhof umzugestalten. Das Projekt soll Mitte / Ende August begonnen werden. Hierfür wird der Gemeinderat noch einen geeigneten Termin festlegen. |
| g) | Das Weinfest in der Ortsgemeinde Nehren findet am erstem Wochenende im August statt. |
2. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Nehren für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025-2026 der Ortsgemeinde Nehren wurde den Ratsmitgliedern bereits zugestellt. Der Vorsitzende begrüßt Frau Henzgen von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem und erteilt ihr das Wort.
Einwohnerbeteiligung
Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Nr. 15/2025, bekanntgegeben. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass die Einwohner/innen der Ortsgemeinde Nehren die Möglichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 14.04.2025 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 bei der Verbandsgemeinde Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgen.
Sollten innerhalb dieser Frist Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf eingereicht werden, sind diese im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes vorab zu behandeln.
Es wurden keine Vorschläge im Rahmen der Einwohnerbeteiligung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem eingereicht.
Haushaltsplan 2025
Im vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird mit Gesamterträgen von 186.660 € und Gesamtaufwendungen von 192.080 € ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.420 € ausgewiesen. Der Ergebnishaushalt ist demnach nicht ausgeglichen. Der ordentliche Finanzhaushalt weist mit Einzahlungen von 165.780 € und Auszahlungen von 175.340 € ebenfalls ein Defizit in Höhe von 9.560 € aus. Die Ortsgemeinde Nehren hat keine ordentlichen Tilgungen für Investitionskredite zu leisten.
Der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt ergibt sich insbesondere aus den Aufwendungen für die Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Da die Ortsgemeinde Hebesätze unterhalb den Nivellierungssätzen erhebt, zahlt sie auf fiktive Einzahlungen die Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Bei der Berechnung der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage wird die Ortsgemeinde Nehren so gestellt, als würde sie Einzahlungen aus Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer auf Grundlage der Nivellierungssätze erhalten.
Darüber hinaus erhält die Ortsgemeinde weniger Erträge aus der Schlüsselzuweisung A.
Für das Haushaltsjahr 2025 sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 1.500 € veranschlagt. Diesen stehen keine Investitionseinzahlungen gegenüber, so dass sich ein Defizit in Höhe von 1.500 € ergibt.
Zu Beginn des Haushaltsjahres 2025 verfügt die Ortsgemeinde über rund 430.600 €. Zur Finanzierung der Defizite im Haushaltsjahr 2025 müssen 11.060 € aus den liquiden Mitteln (Forderungen gegenüber der Einheitskasse) entnommen werden, so dass sich der Liquiditätsstand zum Ende des Haushaltsjahres 2025 auf rund 419.540 € reduziert.
Haushaltsplan 2026
Im Haushaltsjahr 2026 weist der Ergebnishaushalt einen Jahresüberschuss in Höhe von 8.910 € aus, der sich aus Erträgen von 206.010 € und Aufwendungen von 197.100 € ergibt. Zum Vorjahr stellt dies eine Verbesserung von 14.330 € dar. Auch der Finanzhaushalt weist ein positives Ergebnis in Höhe von 3.400 € aus, welches sich aus Einzahlungen von 183.590 € und Auszahlungen von 180.190 € ergibt. Der Ergebnis- sowie der Finanzhaushalt können in 2026 ausgeglichen werden.
Bereits wie im Vorjahr ergibt sich ein Investitionsdefizit in Höhe von 1.500 €. Dieses Defizit kann mit dem Überschuss aus dem ordentlichen Finanzhaushalt finanziert werden. Der restliche Überschuss aus dem ordentlichen Finanzhaushalt in Höhe von 1.900 € kann zu den liquiden Mitteln (Forderungen gegenüber der Einheitskasse) zugeführt werden.
Zum Ende des Haushaltsjahres 2026 verfügt die Ortsgemeinde somit voraussichtlich über liquide Mittle in Höhe von 421.440 €.
In den Planjahren 2027 und 2028 ist ebenfalls mit einem minimalen Überschuss geplant, der sodann zu den liquiden Mitteln zugeführt werden kann.
Die Steuersätze nach § 5 der Haushaltssatzung bleiben in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 unverändert.
Der Ortsgemeinderat beschließt die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Nehren für die Jahre 2025 und 2026.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
3. Bekanntgabe einer Eilentscheidung;
Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028
Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (KB) bat Gemeinden und kommunalen Einrichtungen die Möglichkeit an, sich zusammen zu schließen um Strom für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre) zu besseren Konditionen einzukaufen. Für die Teilnahme war eine Bevollmächtigung der KB durch die Ortsgemeinde erforderlich.
Da die Ortsgemeinde bereits über einen bestehenden Stromliefervertrag bis zum 31. Dezember 2026 verfügt, erfolgt der neue Lieferbeginn frühestens zum 1. Januar 2027.
Die Kosten betragen 150 Euro pro Teilnehmer plus 12 Euro ab der siebten zusätzlichen Abnahmestelle. Die Ortsgemeinde Nehren verfügt über 2 Abnahmestellen, sodass die voraussichtlichen Kosten 150 Euro betragen. Sollte die Ausschreibung vor dem Einzelwettbewerb durch die KB gestoppt werden oder die Ortsgemeinde ihre Teilnahme zurückziehen, wird eine Pauschale von 10 Euro pro Abnahmestelle fällig.
Die Ausschreibung wird europaweit durchgeführt und erfolgt in mehreren Wettbewerbsrunden, um günstige Marktbedingungen zu nutzen. Die Kommunalberatung übernimmt das gesamte Verfahren und erteilt den Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot.
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Bündelausschreibung endete am 4. April 2025. Da eine fristgerechte Beschlussfassung im Gemeinderat nicht mehr möglich war, wurde in Abstimmung mit den Beigeordneten folgende Eilentscheidung getroffen:
| 1. | Die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen wurden zustimmend zur Kenntnis genommen. |
| 2. | Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung ab dem 01.01.2027 zu beauftragen und alle erforderlichen Handlungen und Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Das Vergabegremium der Kommunalberatung wurde ermächtigt, im Namen der Ortsgemeinde Nehren die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen vorzunehmen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde Nehren verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als verbindlich anzuerkennen und den Strom für die vereinbarte Vertragslaufzeit von dem Anbieter zu beziehen, der den Zuschlag erhält. |
| 5. | Die Ausschreibung erfolgt für die Ortsgemeinde Nehren unter den folgenden Maßgaben: |
| A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms:Normalstrom | |
| B. Zuordnung: | |
| Die Auswahl nach A und B gilt für alle Abnahmestellen der Gemeinde. | |
| Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung zustimmend zur Kenntnis | |
| Abstimmungsergebnis: Einstimmig |
4. Anzeige im Heimatjahrbuch Cochem-Zell 2026
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell ist an die Ortsgemeinde Nehren herangetreten und fragt an, ob sich die Gemeinde mit einer Anzeige im Heimatjahrbuch Cochem-Zell 2026 beteiligen möchte. In den vergangenen Jahren hat sich die Ortsgemeinde regelmäßig jährlich mit einer Anzeige (1/2 Seite schwarz-weiß) im Heimatjahrbuch präsentiert; die Anzeige aus dem Heimatjahrbuch 2025 ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Nettopreise der einzelnen Anzeigengrößen betragen:
| Größe | schwarz-weiß | farbig |
| 1/8 ( 65 mm breit x 44 mm hoch) | 87 € | – |
| 1/4 ( 65 mm breit x 93 mm hoch) | 122 € | – |
| 1/3 (135 mm breit x 60 mm hoch) | 157 € | – |
| 1/2 (135 mm breit x 93 mm hoch) | 191 € | 284 € |
| 1/1 (135 mm breit x 190 mm hoch) | 306 € | 492 € |
Die Ortsgemeinde beteiligt sich mit einer Anzeige im Heimatjahrbuch.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.