Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Briedern hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.12.2003 (GVBl. S. 390) sowie des § 47 Abs. 4 der Landesbauordnung (LBauO) in der Fassung vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365, BS 213-1) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2003 (GVBl. S. 396) - in seiner Sitzung am 01.07.2026 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz oder Garage wird auf 3.000 € festgesetzt. Der Ablösebetrag ist fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach der Unterzeichnung des mit dem Stellplatzpflichtigen abzuschließenden Vertrages. Eine Überprüfung und ggf. Neukalkulation des Geldbetrages erfolgt alle fünf Jahre.
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 06.03.2006 außer Kraft.
Hinweis zur Bekanntmachung
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.