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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 32/2023
Amtlicher Teil
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Wahlen zur Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

am 1. Oktober 2023

Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahlgänge I (Eigentümer/innen, Nießbraucher/innen, Pächter/innen), II (mitarbeitende Familienangehörige) und III (ständige Arbeitnehmer/innen)

Die Verbandsgemeinde

Cochem

Landkreis

Cochem-Zell

legt ein Wählerverzeichnis für die Wahlen zur Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz an, die

am Sonntag, dem 1. Oktober 2023,

in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr,

stattfinden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist. Die Eintragung erfolgt auf Antrag, der schriftlich nach vorgeschriebenem Muster zu stellen ist.

Die Wahlberechtigten, die im Gebiet der Verbandsgemeinde Cochem ihre Hauptwohnung haben, werden aufgefordert,

spätestens bis zum 5. September 2023

(26. Tag vor der Wahl) ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis zu beantragen. Antragsformulare liegen für den jeweiligen Wahlgang bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, Tel.: 02671 608-199 oder 02671 608-105

bereit und können dort abgeholt oder angefordert werden. Jede/r Wahlberechtigte hat einen eigenen Antrag zu stellen. Anträge, die verspätet eingehen oder unvollständig sind und nicht rechtzeitig ergänzt werden, können nur dann noch berücksichtigt werden, wenn die/der Antragsteller/in nachweist, dass sie/er die Antragsfrist unverschuldet versäumt hat oder dass ihr/sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist.

Die Wahlberechtigung ist in § 8 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LwKG) geregelt. Der Wortlaut dieses Gesetzes kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem bzw. auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem eingesehen werden.

Cochem, den 10.08.2023
Wolfgang Lambertz (DS)
Bürgermeister