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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 32/2023
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Vom 24. bis 28. August 2023 feiert die Stadt Cochem traditionell ihr Heimat- und Weinfest

In der Vergangenheit ist es häufig vorgekommen, dass die Straßen, insbesondere in der Innenstadt, mittags noch nicht gekehrt waren.

Da gerade an diesem Wochenende viele Gäste unsere Stadt besuchen, bitten wir alle Grundstückseigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die Straßenreinigung an diesen Tagen nicht nur am Samstag, sondern bereits am Donnerstagmorgen bis einschließlich Dienstagmorgen täglich durchgeführt wird.

Entsprechend der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Cochem vom 26.09.2022 ist die Straßenreinigungspflicht den Eigentümern und Besitzern derjenigen Grundstücke auferlegt, die durch diese Straßen erschlossen sind oder an sie angrenzen.

Grundsätzlich sind die Straßen an jedem Samstag und an jedem Feiertag vorhergehenden Werktag bis 18.00 Uhr zu reinigen, soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung erforderlich ist.

Gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Cochem vom 24.09.2022 werden während des Heimat- und Weinfestes, in der Zeit vom 24. bis 28. August 2023, in allen erforderlichen Bereichen Sonderreinigungen angeordnet.

Insbesondere auf dem Josef-Steib-Platz, Carlfritz-Nicolay-Platz, Blockbrunnenplatz und Markt, sowie in der Linusstraße, Bernstraße, Pater-Martin-Straße, Unterbachstraße, Herrenstraße und Oberbachstraße ist eine tägliche Reinigung dringend erforderlich, da in diesen Bereichen auch häufig Scherben vorzufinden sind.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bitten um entsprechende Beachtung. Für Ihre Bemühungen im Voraus besten Dank.

Walter Schmitz
Stadtbürgermeister