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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 32/2023
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 33. Sitzung des Gemeinderates Treis-Karden am 13.07.2023 im Stiftsmuseum

- Einladung vom 06.07.2023 -

Beginn:

20:00 Uhr

Ende:

22:20 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Hans-Josef Bleser

Als Mitglieder:

Andreas Balmes

Kilian Beckenkamp

Petra Boos

Marco Böttcher ( bis einschl. TOP 15 öS)

Marco Freimuth

Günter Freiwald

Michael Grans

Christina Krämer

Jörg Lemler

Michael Nikolay

Hiltrud Schauster

Maximilian Senger

Entschuldigt:

Jürgen Claßen

Roberta Kastor, Beigeordnete

Matthias Knaup

Katharina Weins

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem (ab TOP 3 öS)

Kira Theobald, VGV Cochem

Schriftführerin:

Katharina Gräf, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben.

Aus der Mitte des Rates wird eine Änderung in TOP 12 der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung Treis-Karden vom 22.05.2023 beantragt. Die Worte „langfristig“ sollen durch „zeitnah“ ersetzt werden. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Niederschrift einstimmig zu. Unter Berücksichtigung der Änderung, wird die Niederschrift über die Sitzung vom 22.05.2023 einstimmig gebilligt.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung einstimmig um TOP 15 „Gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung einer Photovoltaikanlage im Steinbruch zu Stromgewinnung für die Aufbereitungsanlage“ ergänzt.

Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

1.1 Bücherschrank

Der Standort des Bücherschranks wurde mit Vertretern von Westnetz festgelegt. Er kommt auf den Marktplatz. Die weiteren Abstimmungsarbeiten sind ebenfalls abgeschlossen, so dass der Bücherschrank aufgestellt werden muss.

1.2 Lärmbelästigung durch Fluss Kreuzfahrtschiffe

Der Köln-Düsseldorfer als Betreiber des Anlegestegs soll die Versorgung mit Landstrom angeboten werden.

1.3 Weiterer Ausbau der St.Castor-Straße

Das Vergabeverfahren ist abgeschlossen. Die Firma Thomas Bau aus Simmern hat den Zuschlag erhalten. Nach Angaben der Firma soll mit den Arbeiten an der Straße Mitte August begonnen werden.

1.4 Tourist-Info Treis-Karden

Aufgrund eines Personalabgangs wird die Tourist-Info im Juli samstags geschlossen bleiben. Ab dem 02. September 2023 wird die Tourist-Info samstags dann wieder von 9:00 – 12:00 Uhr das Büro öffnen.

1.5 Eilentscheidung Sanierung der Stützmauer „Am Laach“

Die Mauerkappen befinden sich in einem schlechten Zustand. Da diese zum Zeitpunkt der Ausschreibung mit Schutt überdeckt und stark überwachsen waren, konnte man diesen Zustand nicht erkennen. Der Aufwand erhöht sich nun, nach Freilegung der Mauerkappen, von den angefragten 10 Metern auf 140 Meter Sanierungslänge. In Abstimmung mit den Beigeordneten wurde das Angebot der Firma Witsch zur Sanierung der Mauerkappen in Höhe von 15.993,60 € inkl. MwSt. angenommen.

2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.05.2023

Der Vorsitzende gibt die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.05.2023 bekannt.

3. Energiekonzept zur Beheizung der Wildburg und der Wildburgmühle mit Erneuerbarer Energie

Der Ortsgemeinde liegt ein Konzept zur Beheizung der Wildburg und der Wildburgmühle mit erneuerbare Energie vor. Der Vorsitzende begrüßt Herrn Peter Zenz von der Firma Zenz erneuerbare Energietechnik GbR und teilt den aktuellen Sachstand mit, bevor er das Wort an Herrn Zenz übergibt. Die bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragten Fördermittel sind bewilligt und stehen der Ortgemeinde zur Verfügung. Mit dem Planungsbüro West wurde Kontakt aufgenommen. In der nächsten Woche findet ein Termin mit der zuständigen unteren Wasserbehörde statt. Dabei sollen vorab die Voraussetzungen für die Umsetzung des Projektes eruiert werden. Ein Termin mit der unteren Naturschutzbehörde hat bereits stattgefunden. Herr Zenz erhält das Wort und stellt das Konzept mit den verschiedenen Möglichkeiten vor. Er geht auf die weitere Planung, die Baukostenschätzung und die zur Verfügung stehenden Fördermittel ein. Ziel ist es eine zukunftsfähige, Co² neutrale Heizmöglichkeit zu installieren.

Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich die Umsetzung des vorliegenden Konzeptes zur Beheizung der Wildburg und der Wildburgmühle mit erneuerbare Energie. Bezüglich der Umsetzung des Projektes werden noch weitere Planungen notwendig.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

4. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wildburg

Der Vorsitzende beantragt aufgrund einer Änderung des Sachverhalts, den Tagesordnungspunkt auf eine der nächsten Sitzungen zu Vertagen. Statt der vorliegenden Gebührensätze, entsprechend der Gebührenordnung, soll nun ein Nutzungsentgelt im privatrechtlichen Sinne erhoben werden. Diese Änderung soll vonseiten der Verwaltung erst angepasst werden, bevor der Gemeinderat entsprechend darüber berät und entscheidet.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5. Nachtrag Forstwirtschaftspläne

Der Vorsitzende berichtet über Verbesserungsmaßnahmen der Infrastruktur (Wirtschaftswege). Es ist geplant 3 Wegebauprojekte durchzuführen. Hierfür sollen Fördermittel beantragt werden.

-

Wegegrundinstandsetzung Abt. 52/60 Kosten ca. 8.000 Euro (netto) Förderung 42%

-

Wegeausbau Abt. 29 Kosten ca. 16.500 Euro (netto) Förderung 42 %

-

Wegeausbau Abt. 19/20 Kosten ca. 31.250 Euro (netto) Förderung 42 %

Die Kosten sind durch die Förderung klimaangepasster Wälder in Höhe von 108.000 Euro abgedeckt. Eine Durchführung der Maßnahmen in diesem Jahr macht Sinn, da die Förderung für Wegebaumaßnahmen im kommenden Jahr sinken wird.

Der Gemeinderat beschließt die entsprechenden Maßnahmen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

6. Bebauungsplanentwurf für die Straße "Am Laach";

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Bodengutachtens

Die Ortsgemeinde Treis-Karden hat für die Straße „Am Laach“ die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. In diesem Zusammenhang soll auch eine bisher von der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Untere Bauaufsichtsbehörde, als Außenbereich gewertete Fläche als Baufläche überplant werden.

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde auf eine kartierte Altlast hingewiesen, die einer näheren Betrachtung bedarf. Von der Verwaltung wurden vier Firmen zur Abgabe eines Angebotes für die erforderliche Bodenuntersuchung angefragt.

Zwei Angebote sind eingegangen. Beide Firmen fordern die Bestätigung der Kampfmittelfreiheit. Diesbezüglich wurden weitere Firmen angefragt.

Der Gemeinderat beauftragt die günstigst anbietende Firma mit der Durchführung der Bodenuntersuchung. Zwischenzeitlich liegt ein Angebot für die Kampfmitteluntersuchung vor. Der Vorsitzende wird ermächtigt, dass Angebot anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7. Sondernutzung in der Lisbergstraße;

Antrag auf Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs Marktplatz

Seitens der Ortsgemeinde wurde bei der Ordnungsbehörde nachgefragt welche Schritte zur Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs (sog. „Spielstraße“) notwendig wären.

Hintergrund ist die beabsichtigte Fortführung einer Außenbestuhlungsfläche einer dortigen Gaststätte im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis. Die Ordnungsbehörde teilt hierzu Folgendes mit:

Sondernutzungserlaubnisse, d.h. Nutzungen von gewidmeten Straßenflächen zu einem anderen als dem Verkehrszweck (sog. „Gemeingebrauch“) sind nach den Maßgaben des § 41 LStrG grundsätzlich erlaubnisfähig. Bei der Bewertung solcher Erlaubnisse sind grundsätzlich zuförderst die Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu prüfen.

Während die Auswirkungen auf die Leichtigkeit des Verkehrs bei der im vorliegenden Fall beabsichtigten Aufstellung von Tischen und Stühlen im unmittelbaren Bereich der Fahrbahn im vorliegenden Fall als relativ gering angesehen werden, ergeben sich hinsichtlich der Sicherheit hier weitergehende Bedenken.

Die Kirchstraße ist in Richtung Marktplatz nicht geschwindigkeitsbeschränkt, d.h. Fahrzeuge dürfen den Bereich derzeit rechtlich grundsätzlich mit bis zu 50 km/h befahren.

Die fragliche Außenbestuhlungsfläche befindet sich ausgehend von „Am Plenzer“ genau geradeaus zum Straßenverlauf und damit frontal vor den dort einfahrenden Fahrzeugen.

Sollte es hier, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Fehleinschätzung o.ä. des Fahrzeugführers kommen, kann das jeweilige Fahrzeug ggf. ungebremst in die dortige Bestuhlung prallen. Bei sitzenden Gästen ergibt sich regelmäßig eine längere Reaktionszeit durch Nichtbeachtung des Straßenverkehrs sowie der Tatsache dass zum Ausweichen zunächst aufgestanden werden muss. Auch geringste Geschwindigkeiten können zu potentiell lebensbedrohlichen Verletzungen bei den sitzenden Personen.

Hierdurch ergibt sich ein starkes Gefährdungspotential für die dort sitzenden Gäste, welches bei der Bewertung der Angelegenheit nicht außer Acht gelassen werden kann.

Eine Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten demnach nur denkbar, wenn die v.g. Gefahrensituation auf ein absolutes Mindestmaß reduziert wird. Dies kann ggf. durch folgende Maßnahmen erfolgen:

-

Vollsperrung des Straßenabschnitts zu den Zeiten in den dort eine Außenbestuhlung stattfindet

-

Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs aus Richtung Marktplatz in Verbindung mit baulichen Änderungen vor Ort

In verkehrsberuhigten Bereich darf grundsätzlich nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, so dass dem Fahrzeugführer hier regelmäßig deutlich größere Zeitfenster für Reaktionen verbleiben, zudem ergäbe sich durch die geringere Geschwindigkeit eine deutlich kleinere Aufprallenergie sowie mehr Zeit für eine Reaktion durch die sitzenden Gäste.

Soweit die Bestuhlungsfläche nach außen baulich entsprechend abgesichert wird um einem Anprall standzuhalten, könnte das Gefahrenrisiko weiterhin gesenkt werden so dass eine Erlaubnis nicht bereits aus grundsätzlichen Bedenken abgelehnt werden müsste.

Auf die sich durch den verkehrsberuhigten Bereich ergebenden Änderungen hinsichtlich des ruhenden Verkehrs (kein Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen) wird im Übrigen hingewiesen.

Aus der Mitte des Rates wird angemerkt, dass in diesem Bereich bereits Tempolimit 30 und nicht wie beschrieben Tempolimit 50 sei.

Die Ortsgemeinde beantragt die Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs aus Richtung Markplatz. Dies bedeutet eine Erweiterung bis auf die Ecke Am Plenzer/Johannesstraße in östlicher Richtung sowie eine Erweiterung in südwestlicher Richtung unterhalb der Einmündung der Lisbergstraße in die Katharinenstraße.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Weiterhin soll die beantragte Sondernutzung erteilt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Der Gemeinderat beauftragt den Bauausschuss, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, mögliche effektive Verkehrsberuhigende Maßnahmen zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

8. Bauhofangelegenheiten;

Anschaffung eines Wasserfasswagens zur Nutzung von Brauchwasser

Die Ortsgemeinde beabsichtigt die Anschaffung eines Wasserfasswagens zur Nutzung von Brauchwasser für den gemeindlichen Bauhof.

Der Bauhof nutzt seit Jahren Brauchwasser aus einer Quelle in der Kläranlage Treis für das Bewässern gemeindeeigener Flächen. Bisher wird das Wasser in verschiedenen Behelfsbehältnissen (IBC-Würfel, altes Alu Fass) auf dem gemeindlichen Kipperfahrzeug transportiert.

Die zunehmenden Klimaveränderungen und die trockenen Sommer der letzten Jahre erschweren insbesondere das Bewässern der Pflanzbeete etc. Bisher provisorisch wird aus eigenen Mitteln eine Zweitakt-Bewässerungspumpe mit Schlauchleitungen und Strahlrohr eingesetzt. Der nun gewünschte und dringend benötigte Wassertransportwagen stellt somit auch keine Ersatzbeschaffung, sondern vielmehr eine erstmalig wirtschaftliche und praktikable Lösung dar, die das bisherige Provisorium ablösen soll. Durch den Bauhof wurden verschiedene Varianten eruiert und bei unterschiedlichen Anbietern angefragt. Dabei sehen alle ein Wasserfassungsvermögen von 1.500 Litern vor. Es liegen jeweils entsprechende Angebote vor.

Ideal wäre die Lösung mit einem straßenzugelassenen Anhänger, hierzu liegt der Beschlussvorlage ein Angebot der Firma S & S Profiltechnik GmbH & Co. KG (Fasswagen.com) bei. Eine preiswertere, jedoch auch weniger praktikable Lösung wäre ein Wassertankanhänger bestehend aus Anhänger und Fass als einsatzfähiges Komplettsystem. Das Angebot der Firma Zieglmeier Tankstellen GmbH befindet sich ebenfalls als Anlage zur Beschlussvorlage.

Die kostengünstigste Lösung wäre ein mobiles Bewässerungssystem, welches mit dem vorhandenen Doppelachsanhänger des Bauhofes betrieben werden könnte. Dies wäre jedoch im Bedarfsfall regelmäßig mit Umladen verbunden und erweist sich somit nicht zwangsläufig als wirtschaftlich günstigste Lösung. Das diesbezügliche Angebot der Firma CEMO liegt der Beschlussvorlage ebenfalls bei.

Der gemeindliche Bauhof plädiert für eine kurzfristige Anschaffung, da eine zeitnahe Verfügbarkeit für die Sommermonate wichtig ist.

Im Zusammenhang mit der Beschaffung eines solchen Bewässerungssystems wurde seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Kontakt mit den Kreiswerken Cochem-Zell aufgenommen, ob hier eine Förderfähigkeit im Sinne der Förderrichtlinie über die Förderung der Nutzung von Brauchwasser des Landkreises Cochem-Zell – Eigenbetrieb Wasserversorgung besteht.

Nach dortiger Auskunft tagt der zuständige Werksausschuss regelmäßig erst wieder im Oktober, über eine Zuwendungsfähigkeit kann somit erst dann beschieden werden. In unbürokratischer Abstimmung mit den Kreiswerken wurde von dort jedoch vorsorglich eine vorzeitige Anschaffung genehmigt („Zustimmung zum Vorzeitigen Maßnahmenbeginn“), sodass sich diese im Falle einer Zuwendungsfähigkeit nachträglich nicht als förderschädlich erweisen wird und eine Beschaffung baldmöglichst erfolgen kann.

Die Kreiswerke halten eine Förderung grundsätzlich für möglich und werden daher dem Werksausschuss in seiner nächsten Sitzung vorschlagen, die geplante Maßnahme mit 2.000,00 € zu bezuschussen, wobei dies für alle drei o. g. Varianten gelten soll.

In diesem Zusammenhang wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Risiko, dass der Werkausschuss diesem Vorschlag auf Förderung in Höhe von 2000,00 € nicht oder nicht in vollem Umfang entspricht, ausschließlich bei der Ortsgemeinde verbleibt. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung besteht also nicht.

Auf der Haushaltsstelle 1.1.4.03 / 1510. 78561000 (Fahrzeuge für den Bauhof > 1.000 €) stehen aktuell für derartige Anschaffungen noch 25.600 € zur Verfügung.

Der Gemeinderat berät und entscheidet über die Art und den Umfang der Beschaffung.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Er berät unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Bauhofes über die vorliegenden Angebote und beschließt das Angebot Nr. 109727 mit der Artikelnummer 60002 der Firma Ziegelmeier Tankstellen anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

9. Bauhofangelegenheiten;

Anschaffung eines gebrauchten Minibaggers

Die Ortsgemeinde unterhält eine Vielzahl von Wegen, Plätzen und Grünanlagen mit Gräben und Banketten. Die Anschaffung eines Minibaggers erweitert den Fuhrpark des gemeindlichen Bauhofs sehr sinnvoll und erleichtert den Mitarbeitern den Arbeitsalltag sowie die Organisation von Arbeitsabläufen. Ein geeignetes Markengerät mit wenigen Betriebsstunden und in ausgezeichnetem Zustand kann von einem Privatanbieter erworben werden. Funktionen und Zustand des Minibaggers wurden vom Bauhofpersonal geprüft. Es handelt sich um ein Profigerät mit gesicherter Ersatzteilversorgung. Der Kaufpreis ist angemessen. Vergleichbare Geräte mit weit mehr Betriebsstunden werden zu höheren Preisen angeboten. Haushaltsmittel für den Erwerb des Minibaggers sind vorhanden.

Ratsmitglied Günter Freiwald erhält von Ortsbürgermeister Hans-Josef Bleser das Wort und schildert die Situation aus Sicht des Bauhofs.

Der Gemeinderat beschließt, den gebrauchten Minibagger für den gemeindlichen Bauhof zu erwerben.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen

10. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahmen von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

Der Ortsgemeinde Treis-Karden werden folgende Spenden angeboten:

Verwendungs-zweck

Zuwendungs-betrag

Zuwendungs-geber

Anderweitiges Beziehungs-verhältnis zur Gemeinde

Kompuskopf Karden

300,00 €

Werner Elwig, Hauptstraße 11, 56754 Forst

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Kompuskopf Karden

200,00 €

Marianne Röhrig, Pilliger Heck 4, 56754 Münstermaifeld

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Kompuskopf Karden

250,00 €

Peter Schaden, Pilligerheck 1, 56754 Pilligerheck

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Kompuskopf Karden

200,00 €

Gaststätte Onkel Otto, Lindenstraße 13, 56829 Pommern

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Der Gemeinderat hat keine Bedenken und beschließt die angebotene Zuwendung anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

11. Antrag auf Überbau eines gemeindeeigenen Grundstückes zur Anbringung einer Wärmedämmung an einem Wohnhaus in der St.-Castor-Straße

Die Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Karden, Flur 9, Parzelle 131, möchten an dem aufstehenden Gebäude auf einer Länge von ca. 10 m die Fassade erneuern. Durch die geplante Anbringung einer Wärmedämmung von ca. 15 cm wird das gemeindeeigene Grundstück Gemarkung Karden, Flur 9, Parzelle 190/1, (St.-Castor-Straße) überbaut. Die Eigentümer bitten um Zustimmung zu dieser Überbauung.

Die Ortsgemeinde kann eine Gebühr für den Überbau nach § 912 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erheben. In gleichgelagerten Fällen wird der Bodenrichtwert als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Im vorliegenden Fall beträgt der Bodenrichtwert 60 € / m². Hieraus ergibt sich folgendes Berechnungsbeispiel:

10 m x 0,15 m = 1,5 m²

1,5 m² x 60 € = 90 € Überbaurente

Der Gemeinderat stimmt dem geplanten Überbau zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Die Verwaltung wird beauftragt – wie in vergleichbaren Fällen – eine entsprechende Vereinbarung vorzubereiten. Für den Überbau soll eine einmalige Überbaurente in Höhe von 90,00 € gezahlt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

12. Antrag auf Überbau eines gemeindeeigenen Grundstückes zur Anbringung einer Wärmedämmung an einem Wohnhaus in der Vordere Rainstraße

Die Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Treis, Flur 2, Parzelle 37, möchten an dem aufstehenden Gebäude auf einer Länge von ca. 11 m die Fassade und den Außenputz erneuern. Durch die geplante Anbringung einer Wärmedämmung sowie Putz von ca. 20 cm wird das gemeindeeigene Grundstück Gemarkung Treis, Flur 2, Parzelle 28, (Vordere Rainstraße) überbaut. Die Eigentümer bitten um Zustimmung zu dieser Überbauung.

Die Ortsgemeinde kann eine Gebühr für den Überbau nach § 912 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erheben. In gleichgelagerten Fällen wird der Bodenrichtwert als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Im vorliegenden Fall beträgt der Bodenrichtwert 70 € / m². Hieraus ergibt sich folgendes Berechnungsbeispiel:

11 m x 0,20 m = 2,2 m²

2,2 m² x 70 € = 154 € Überbaurente

Der Gemeinderat stimmt dem geplanten Überbau zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Die Verwaltung wird beauftragt – wie in vergleichbaren Fällen – eine entsprechende Vereinbarung vorzubereiten. Für den Überbau soll eine einmalige Überbaurente in Höhe von 154,00 € gezahlt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

13. Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung von fünf Garagen und Nebenräume in der Römerstraße und hier Antrag auf Unterschreitung des festgesetzten Stauraums vor Garagen

Es ist beabsichtigt, auf dem im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Schwarzerd – Im Schaemel“ gelegenen Grundstück Garagen zu errichten. Der Bebauungsplan setzt einen Stauraum von 5 m vor Garagen fest. Der Straßenabstand der Garagen kann bis auf 2 m reduziert werden, wenn ungünstige Geländeverhältnisse unwirtschaftliche oder gestalterische unbefriedigende Baukörper ergeben oder die zulässigen Höhenmaße nach Landesbauordnung nicht eingehalten werden können.

Nach den vorgelegten Unterlagen ist geplant, die Garage grenzständig auf die Straßengrenze zu setzen. Begründet wird dies mit dem steilen, stark ansteigenden Gelände. Der Bauherr beantragt diesbezüglich eine Befreiung vom Bebauungsplan, die festgesetzte Baugrenze wird durch das Vorhaben ebenfalls überschritten. Die Garagen sollen dem gegenüberliegenden Gebäude als zusätzliche Stellplätze dienen.

Diesbezüglich wäre auch noch eine Baulast einzutragen.

Nach kurzer Beratung wird die Sitzung, auf Antrag des Vorsitzenden, einstimmig, in der Zeit von 21.46 Uhr bis 21.48 Uhr unterbrochen.

Im Anschluss berät der Gemeinderat weiter über diese Angelegenheit und entscheidet.

Der Gemeinderat lehnt den Antrag ab.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

14. Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Um- und Ausbau eines Wohnhauses in der Kirchberger Straße

Es ist beabsichtigt, auf dem im unbeplanten Innenbereich gelegenen Grundstück in der Kirchberger Straße ein bestehendes Wohnhaus in ein Zweifamilienwohnhaus um- bzw. auszubauen. Hierzu soll das vorhandene Dachgeschoss abgetragen und neu aufgebaut werden. Die bisherige Firsthöhe wird nicht überschritten. Die Details ergeben sich aus der Anlage.

Im unbeplanten Innenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34 Baugesetzbuch). Die Erschließung ist gesichert und der geplante Umbau fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Gemeindliche Belange werden durch das Vorhaben nicht berührt.

Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Bauvoranfrage zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

15. Gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung einer Photovoltaikanlage im Steinbruch zu Stromgewinnung für die Aufbereitungsanlage

Es ist beabsichtigt, auf einer Fläche von rd. 1 – 2,7 ha im Steinbruch eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Die Anlage soll den Strom für die bestehende Aufbereitungsanlage liefern. Das Grundstück liegt im Außenbereich der Ortsgemeinde Treis-Karden und ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Abgrabungsfläche dargestellt. Gemeindliche Belange werden durch das geplante Vorhaben nicht berührt.

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Das Ratsmitglied Kilian Beckenkamp hat freiwillig nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen.

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.