- Einladung vom 17.05.2024 –
| Beginn: | 16:00 Uhr |
| Ende: | 17:15 Uhr |
Anwesend
| Als Vorsitzender: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz |
| Als Mitglieder: | Stephan Hilken, Cochem (in Vertretung von Ute Arens) |
| Fraktionsvorsitzender Hans Bleck, Cochem |
| Ulrich Burkholz, Cochem |
| Gregor Fuhrmann, Cochem |
| Peter Krötz, Ediger-Eller |
| Werner Lauxen, Lieg |
| Dirk Mohrs, Faid |
| Jürgen Schneider, Klotten |
| Herbert Thönnes, Wirfus, Ortsbürgermeister |
| Klaus Zucchet, Valwig |
| Entschuldigt: | Ute Arens, Mesenich |
| Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete |
| Heinz Bremm, Cochem, Beigeordneter |
| Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete |
| Weiter anwesend: | Julian Bauer, VGV Cochem (Azubi) |
| Schriftführer: | Bernd Nitzsche, VGV Cochem |
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Herren des Werks-, Bau- und Umweltausschusses, die anwesenden Zuhörer sowie die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Werks-, Bau- und Umweltausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 12.12.2023 statt. Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 01/2024 am 05.01.2024. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.12.2023
In der nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.12.2023 wurde über den Wechsel der tarifvertraglichen Einordnung des Außendienstpersonals beim Abwasserwerk vom TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) in den TV-V (Tarifvertrag Versorgung) sowie über die Beantragung eines Zwangsversteigerungsverfahrens beim Amtsgericht Cochem beraten.
2. Umstellung der Kläranlage Treis auf Schlammfaulung;
| a) | Vorstellung der Genehmigungsplanung |
| b) | Beauftragung der Prüfstatik |
Zu a)
In regelmäßigen Abständen finden Planungsbesprechungen auf der Kläranlage Treis statt. Ein Zwischenergebnis wurde dem Werks-, Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung am 11.09.2023 durch Herrn Max Senger vom Ingenieurbüro HSI vorgestellt.
Der Konzeptvorschlag wurde zur Kenntnis genommen und die weitere Fortführung der vorgestellten Planung wurde einstimmig beschlossen. Es ist vorgesehen, auf der zwischenzeitlich erworbenen Nachbarparzelle zwei baugleiche Vorklärbecken, die Faulung mit Maschinenhaus und BHKW`s (einschl. Gasaufbereitung vorkonfektioniert als Containerlösung), sowie den Gasspeicher mit Gasfackel unterzubringen. Die beiden Schlammstapelbehälter im Bereich des bestehenden Betriebsgebäudes sollen für die Verfahrensumstellung umgenutzt werden. Diese werden als Vorlage für die Faulung, sowie als Vorlage für die Schlammentwässerung dienen.
Zwischenzeitlich wurde die Planung zur Beantragung der notwendigen wasserrechtlichen Erlaubnis weiter konkretisiert. Details wurden durch die Werkleitung vorgetragen und anhand von Planunterlagen, die allen Ausschussmitgliedern vorlagen, erläutert.
Es bleibt zu hoffen, dass bis zum Jahresende die notwendige wasserrechtliche Erlaubnis der SGD Nord, Koblenz, vorliegt, damit auf der Grundlage die Ausschreibung vorbereitet werden kann.
Zu b)
In der Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschuss am 12.12.2023 wurde die Vergabeentscheidung über die Statik bekanntgegeben. Aufgrund des aktuellen Planungsstandes ist auch die vorgeschriebene Prüfstatik zu beauftragen. Durch das Ingenieurbüro HSI werden hierzu Honoraranfragen eingeholt.
Sofern bis zur Sitzung keine Angebotsauswertung vorliegt soll der Vorsitzende ermächtigt werden, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag an den niedrigstfordernden Anbieter zu vergeben.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss
Zu a)
beschließt die Genehmigungsplanung in der vorgestellten Form.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu b)
ermächtigt den Vorsitzenden, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag an den niedrigstfordernden Anbieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. Gewässerausbaumaßnahme am Dekernbach;
| a) | Vorstellung der Vorplanung |
| b) | Grunderwerb |
| c) | Weitere Vorgehensweise |
Der Dekernbach als Gewässer 3.Ordnung mündet im Bereich der Anwesen Endertstraße 152 und 154 in der Gemarkung Cochem in den Endertbach. Vor der Einmündung in den Endertbach quert er die Landesstraße L 98 mittels Durchlass. In der Vergangenheit kam es zu wiederholten Überschwemmungen der L 98 sowie der anliegenden Wohnbebauung. Im Jahr 2006 wurde daher ein vorgelagerter Geröllfang (Anlage 3) auf dem Flurstück 473 durch die seinerzeit gewässerunterhaltungspflichtige Stadt Cochem (heute Mitglied der Verbandsgemeinde Cochem) errichtet.
Bei einer Kontrolle wurde nun festgestellt, dass der Teilbereich des Bachlaufes zwischen dem Geröllfang und dem Durchlass der L98 saniert werden muss. Die Stützwände des Baches in Form von Gabionen müssen auf einer Länge von ca. 80 m erneuert werden. Die Planungen hat der Werks-, Bau- und Umweltausschuss am 08.12.2022 in Auftrag gegeben.
Nach § 35 Abs.1 Nr. 3 Landeswassergesetz ist bei Gewässern dritter Ordnung die Verbandsgemeinde Träger der Unterhaltungslast.
Zu a)
Zwischenzeitlich wurde eine erste Entwurfsplanung (Anlage 1) mit den Anwohnern und Vertretern der Unteren Wasserbehörde (Kreisverwaltung Cochem-Zell) und der Oberen Wasserbehörde (SGD Nord, Koblenz) erörtert. Ziel der Maßnahme ist es, die beschädigten Gabionen und sonstigen Einfassungen zu ersetzen und die Bachsohle zu verbreitern. Vor dem bestehenden Durchlassbauwerk müssen die ersten 12-18 m des Bachs eingefasst werden. Ob dies mit Gabionen oder Stützwänden möglich ist, wird noch anhand des zu wählenden Bauverfahren bestimmt werden müssen. Dabei ist die Beengtheit und Zugänglichkeit, insbesondere im Bereich der beiden Wohnhäuser zu berücksichtigen. Kritisch wird hierbei die zwischenzeitlich entstandene Bebauung auf dem Grundstück Endertstr. 154 und der Überbau der Bachparzelle gesehen (Anlage 2). Um dem Gewässer mehr Raum zu geben sollen die im weiteren Vorlauf vorhandenen, abgängigen Gabionen nicht mehr erneuert und mit Böschungen eingefasst werden.
Die Einfassung soll mit Wasserbausteinen erfolgen. Schwellen im Bach sollen die Fließgeschwindigkeit reduzieren. Insgesamt ist festzuhalten, dass sich der Umfang der Arbeiten gegenüber den im Januar 2023 grob veranschlagten Baukosten deutlich erhöhen wird. Die Planung wurde in der Sitzung vorgestellt.
Zu b)
Von den Vertretern der Wasserbehörden wurde angeregt, den Bach mit einer Lenkungsbuhne und einer entsprechenden Abgrabung mehr in Richtung des bestehenden Erdwalls (entlang der rechten Uferseite) zu lenken. Hierdurch kann die Fließgeschwindigkeit abgesenkt werden. Das Grundstück befindet sich jedoch im Privateigentum. Hierzu lag als Anlage ein voraussichtlicher Grunderwerbsplan zur Vorabstimmung mit den Grundstückseigentümern bei.
Die betroffenen Grundstückseigentümer waren in der Sitzung als Zuhörer anwesend; der Vorsitzende erteilte Ihnen das Wort. Es wurde vorgetragen, dass der Bach tatsächlich nicht in der im Kataster ausgewiesenen Parzelle verlaufe und man bei der Planung und Ausführung auf die Eigentumsverhältnisse achten müsse. Der Grunderwerbsplan wird den betroffenen Grundstückseigentümer übermittelt. Aus der Mitte des Ausschusses kam die Anregung, auch über eine evtl. Verrohrung nachzudenken. Diesem Vorschlag wurde entgegnet, dass dies von der Genehmigungsbehörde aller Voraussicht sehr kritisch gesehen werden und deshalb auch voraussichtlich nicht genehmigungsfähig sei.
Zu c)
Es ist geplant, für die Maßnahme (Grunderwerb u. Verbreiterung der Gewässersohle) Fördermittel zu beantragen. Bei einer Bachrenaturierung käme evtl. eine Förderung nach dem Programm „Aktion Blau“ in Frage. Für die Uferbefestigung im Bereich der Wohnhäuser käme evtl. eine Förderung aus dem Hochwasserrisikomanagement oder evtl. nach I-Stock in Frage.
Die Maßnahme wird aus den Mitteln der Gewässerunterhaltung finanziert. Im Haushalt der Verbandsgemeinde Cochem sind entsprechende Haushaltsmittel aufgenommen worden.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt,
Zu a)
die bisherige Entwurfsplanung zur Kenntnis zu nehmen und die Maßnahme auf der Grundlage weiter fortzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu b)
den Bürgermeister zu ermächtigen, Grundstücksverhandlungen zu führen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu c)
auf der Grundlage der vorliegenden Planung (mit Renaturierung) die Fördermöglichkeiten zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Umbau der Kläranlage Cochem-Brauheck;
| a) | Klärschlammentwässerung - Sachstandsbericht |
| b) | Umsetzung des Zukunftskonzeptes (Probebetrieb zur Außerbetriebnahme der Abwasservorbehandlung) |
Zu a)
Die weiteren Ingenieurleistungen wurden zwischenzeitlich an das Ingenieurbüro Dr. Siekmann + Partner, Thür, beauftragt und die weiteren Planungsschritte durch den Werks-, Bau- und Umweltausschuss vergeben. Die Erstellung des notwendigen wasserrechtlichen Antrages befindet sich in der Endbearbeitung und soll zeitnah eingereicht werden. Zwischenzeitlich wurde ein Förderungsantrag (Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz aus Mitteln der Wasserwirtschaft) gestellt.
Zu b)
Zur Umsetzung des Zukunftskonzeptes wurde zwischenzeitlich bei der SGD Nord der Probebetrieb zur Außerbetriebnahme der Abwasservorbehandlung formlos beantragt.
Eine Rückmeldung seitens der SGD Nord liegt vor. Nach Abschluss des Probebetriebes war der Werks-, Bau- und Umweltausschuss über das Ergebnis zu unterrichten.
Der Probebetrieb war für eine Zeitspanne von 8 – 12 Wochen angesetzt und sollte schrittweise erfolgen. Die Auswirkungen des geänderten Anlagenbetriebes wurden vom Kläranlagenpersonal analytisch begleitet und wöchentlich betrieblich sowie ingenieurtechnisch bewertet, so dass zeitnah auf Veränderungen reagiert werden konnte. Nach Beendigung eines jeden „Außerbetriebnahmeteilschrittes“ erfolgte eine Dokumentation, die der SGD Nord zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt wurde.
Die ersten beiden Versuchsphasen, durch schrittweise Außerbetriebnahme der Vorbehandlung, liefen absolut zufriedenstellend. Die Ablaufwerte bewegten sich konstant auf einem niedrigen Niveau, so dass am 19.02. mit der 3 Versuchsphase begonnen wurde. Aufgrund der nochmaligen Höherbelastung hat sich allerdings relativ schnell gezeigt, dass die vorhandene Belüftungskapazität an ihre Grenzen stößt. Um eine Sauerstoffunterversorgung der Belebungsbecken zu vermeiden wurde daher entschieden, den Versuchsbetrieb an dieser Stelle abzubrechen. Es ist beabsichtigt, den Versuchsbetrieb nach der vorgeschlagenen Erneuerung der Belüftungseinrichtung und der Gebläseaggregate fortzusetzen. Dies wird dann voraussichtlich erst im nächsten Jahr stattfinden können.
In diesem Zusammenhang informierte der Werkleiter über die zögerliche Bearbeitung bei der Förderung nach der Kommunalrichtlinie für die notwendige Machbarkeitsstudie. Der Förderantrag für die bloße Machbarkeitsstudie sei noch nicht bewilligt. Diese sei wiederum Voraussetzung für die Förderung. Einen vorzeitigen Maßnahmebeginn für diese Förderung gibt es nicht, d.h. alle Folgemaßnahmen (Erneuerung Belüfter, Gebläse, Kläranlagenerweiterung) verzögerten sich. Notfalls müssen betriebsnotwendige Erneuerungen, z.B. der Belüfter und Gebläse, ohne Bundesförderung erfolgen.
Der Werks-, Bau und Planungsausschuss
Zu a)
nimmt die Sachstandsmitteilungen zur Klärschlammentwässerung zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu b)
nimmt die Sachstandsmitteilungen über den Probebetrieb zur Außerbetriebnahme der Abwasservorbehandlung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergänzend beschloss der Werks-, Bau- und Umweltausschuss, falls es aus Gründen der Betriebssicherheit notwendig ist, unbedingt erforderliche Erneuerungen, z.B. die Erneuerung der Belüfter und Gebläse, auch ohne Bundesförderung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Erneuerung der Pumpwerke Brauheck 1 (Siedlung) und Brauheck 2 (Brochumerbach):
Mitteilung einer Vergabeentscheidung für das Los 1 Erd-, Kanal- und Leitungsarbeiten
Die Leistungen für das Los 1 Erd-, Kanal- und Leitungsarbeiten wurden Ende letzten Jahres öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 12.12.2023 statt. Die Angebote wurden durch das beauftragte Ing.-Büro geprüft. Nach Vorliegen des Vergabevorschlages wurde der Auftrag durch den Bürgermeister im Einvernehmen mit den Beigeordneten an den wirtschaftlich günstigsten Bieter mit Auftragsschreiben vom 18.01.2024 erteilt. Die Auftragssumme liegt unter der aktuellen Kostenschätzung.
Weitere Angaben waren aus dem als Anlage beigefügten Vergabevorschlag zu entnehmen.
Der Ausschuss nimmt die Vergabeentscheidung zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
In diesem Zusammenhang informierte der Werkleiter darüber, dass mit den Bauarbeiten noch immer nicht begonnen worden sei und man mittels fachanwaltlicher Hilfe ggfs. auch die Entziehung des Auftrages in Erwägung ziehe.
6. Erneuerung der EMSR-Technik auf der Kläranlage Bremm / Pumpwerk Bremm;
Mitteilung einer Vergabeentscheidung
Die Leistungen für die Erneuerung der EMSR-Technik auf der KA Bremm / PW Bremm wurden Ende letzten Jahres öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 21.02.2024 statt. Die Angebote wurden durch das beauftragte Ing.-Büro geprüft. Nach Vorliegen des Vergabevorschlages wurde der Auftrag durch den Bürgermeister an den wirtschaftlich günstigsten Bieter mit Auftragsschreiben vom 14.03.2024 erteilt. Die Auftragssumme liegt unter der aktuellen Kostenschätzung. Weitere Angaben konnten aus dem als Anlage beigefügten Vergabevermerk entnommen werden.
Der Ausschuss nimmt die Vergabe zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
7. Restliche Erschließungsarbeiten für die Niederschlagswasserbeseitigung des Gewerbegebietes Heckbaum in der Ortsgemeinde Dohr;
| a) | Vergabe von Ingenieurleistungen |
| b) | Vertragsentwurf mit dem Grundstückseigentümer |
Das zu ergänzende Regenrückhaltebecken auf der Restgewerbefläche soll ein Mindestspeichervolumen von 100 Kubikmeter erhalten, um die genehmigte Systemsicherheit zu erreichen. Der mögliche Standort des vorgesehen Rigolenbeckens ist aus einem der Beschlussvorlage beigefügten Lageplan ersichtlich.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat sich zuletzt in der Sitzung am 11.04.2023 mit der Angelegenheit befasst und einstimmig beschlossen, die Maßnahme (Schaffung von zusätzlichem Rückstauvolumen) durchzuführen und entsprechende Gespräche sowie Verhandlungen zu führen.
Zu a)
Zur Erbringung der notwendigen Ingenieurleistungen liegt ein Honorarangebot vor, dass der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt war.
Zu b)
In Gesprächen mit dem Geschäftsführer des Gewerbebetriebes wurden die vertraglichen Eckpunkte einvernehmlich besprochen. Diese sind in eine noch abzuschließende Nutzungsvereinbarung eingeflossen. Der Entwurf der Nutzungsvereinbarung einschl. Lageplänen lag der Beschlussvorlage als Anlage bei.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt,
| a) | die Ingenieurleistungen zu vergeben. |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig |
| b) | den Vertragsentwurf mit dem Grundstückseigentümer. Die Werkleitung wird ermächtigt den Nutzungsvertrag unterschriftsreif abzustimmen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
8. Durchführung von Maßnahmen (Lieferungen und Leistungen) für das Abwasserwerk;
Auftragsvergabe von Ingenieurleistungen zur Durchführung der Kanalsanierung in den Ortsgemeinden Ediger-Eller, Ernst und Senheim - Vorratsbeschluss -
In den Ortsgemeinden Ediger-Eller, Ernst und Senheim erfolgte die Zweitbefahrung der Ortsnetzkanalisation. Nach Vorliegen der Auswertung und dem darauf basierenden Kanalsanierungskonzept ist nun die Kanalsanierung der Schadensklassen 0+1 durchzuführen. Die hierzu erforderlichen Ingenieurleistungen für die weitere Planung, Ausschreibung der Sanierungsarbeiten und Bauüberwachung (HOAI, Leistungsphasen 3-9) sollen nun im Rahmen einer Preisanfrage vergeben werden. Die Verwaltung wird hierzu von verschiedenen Ingenieurbüros Honorarangebote anfordern. Nach Prüfung der Angebote soll der Auftrag über die Leistungsphasen 3-9 nach HOAI an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter erteilt werden.
Der Ausschuss ermächtigt den Bürgermeister, nach Vorliegen der geprüften Angebotsergebnisse den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter im Einvernehmen mit den Beigeordneten zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
9. Klärschlammverwertung im Verbund;
Mitbehandlung von Klärschlämmen der Kläranlagen Bremm und Briedern in der Kläranlage Zell-Bullay-Alf
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat sich zuletzt am 09.06.2020 mit der Angelegenheit befasst:
„Die Kläranlage Zell-Bullay-Alf (Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Zell) wird in naher Zukunft saniert und die Abwasserbehandlung auf Klärschlammfaulung umgestellt. Bereits in 2017 wurde in Zusammenarbeit und mit Zustimmung aller Abwasserwerke im Landkreis Cochem-Zell ein Klärschlammbehandlungs- und – verwertungskonzept durch die Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner, Thür, erarbeitet sowie den Werksausschüssen vorgestellt und von diesen gebilligt. Die Studie beinhaltete auch die Annahme von Fremdschlämmen aus Nachbarverbandsgemeinden (hier von den Kläranlagen Bremm und Briedern aus der Verbandsgemeinde Cochem sowie von der Kläranlage Bad Bertrich aus der Verbandsgemeinde Ulmen). Unter den Werkleitern der hiesigen Kreisgruppe wurde die Möglichkeit dieser interkommunalen Zusammenarbeit bereits mehrfach besprochen und es wurde gegenseitiges Interesse geweckt. Die zuständigen Gremien der Verbandsgemeinde Zell haben kürzlich die entsprechenden Beschlüsse gefasst.
Auch der hiesige Werks-, Bau- und Umweltausschuss nahm die Ausführungen mit Interesse zur Kenntnis.“
Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen auf der Kläranlage Zell-Bullay-Alf sind mittlerweile so weit fortgeschritten, dass die Thematik seitens der Werkleitung Zell wieder aufgegriffen wurde und Gegenstand einer gemeinsamen Besprechung mit den Werkleitern Zell, Ulmen und Cochem war.
Durch die Ausfaulung der Schlämme auf der Kläranlage Zell-Bullay-Alf kann die Schlammmenge durch den weitergehenden biologischen Abbau gegenüber der simultan-aeroben Schlammstabilisierung reduziert werden. Durch die anschließende stationäre Entwässerung dort werden überdies weitere Klärschlammverwertungswege erschlossen und im Vergleich zur Nassschlammverwertung in der Landwirtschaft die Kosten deutlich reduziert.
Wesentlich für eine zielgerichtete Mitbehandlung ist, dass die zuliefernden Kläranlagen (hier die Kläranlagen Bremm und Briedern) das Schlammalter in der biologischen Reinigungsstufe reduzieren und den Schlamm nicht mehr stabilisieren.
Dadurch wird das Faulgaspotenzial der Schlämme erhöht und zugleich der Sauerstoffbedarf der Biologie auf unseren schlammabgebenden Kläranlagen reduziert, so dass der Stromverbrauch reduziert werden kann.
Um darüber hinaus den Transportaufwand zu reduzieren und parallel eine effiziente Mitbehandlung in der Faulung der Kläranlage Zell-Bullay-Alf zu ermöglichen, ist auf eine ausreichende Eindickung des Überschussschlammes zu achten (Zielgröße mindestens 5 % TS). Aufgrund des notwendigen, regelmäßigen Transportes (mind. 1 mal pro Woche) kann ein ausreichender Eindickungsgrad häufig nicht durch einen statischen Eindicker erreicht werden, sondern muss evtl. eine maschinelle Überschussschlammeindickung (MÜSE) erfolgen.
In einer ersten Abfrage wurden die Klärschlammmengen und der TS-Gehalt der beiden Kläranlagen Bremm und Briedern abgefragt. Die Kläranlage Briedern besitzt bereits eine maschinelle Schlammeindickung; die Kläranlage Bremm noch nicht.
Das Abwasserwerk Zell wird die Auswirkungen einer möglichen Klärschlammverwertung im Verbund mit der KKR-AÖR besprechen. Gleiches gilt mit der SGD Nord hinsichtlich des erforderlichen Klärschlammmeldeverfahrens.
Das Ingenieurbüro Dr. Siekmann+Partner, das für das Abwasserwerk Zell derzeit die dortige Baumaßnahme betreut, beschäftigt sich mit den weitergehenden Fragestellungen, wie z.B. der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung oder der Notwendigkeit des Baues einer maschinellen Schlammeindickung, bspw. auf der KA Bremm. Für den Abschluss der Planungen und die Ausschreibung des BHKW ist die Festlegung der Aggregatgröße notwendig. Aufgrund der Lieferzeiten ist für die geplante Inbetriebnahme Anfang des Jahres 225 eine zeitnahe Festlegung zwingend erforderlich.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss steht der Mitbehandlung des Klärschlammes von den eigenen Kläranlagen Bremm und Briedern, auf der Kläranlage Zell-Bullay-Alf, weiterhin positiv gegenüber. Die Werkleitung wird ermächtigt, entsprechende Verhandlungen mit dem Abwasserwerk Zell zu führen. Über das Ergebnis ist der Werks-, Bau- und Umweltausschuss zu informieren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
10. Ergebnis des landesweiten Preis-/Tarifinformationsblattvergleiches durch die Fa. Aquabench
Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde hat am Benchmarking der Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz teilgenommen. Im Rahmen des Preis- und Tarifinformationsblattes (PTib), welches auf Grund der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2024 erstellt wurde, kann ein durchaus positives Bild hinsichtlich der Gebühren- und Kostenstruktur vermittelt werden. So liegt unser Abwasserwerk in diesen Bereichen vergleichsweise im Median bzw. leicht darunter.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
11. Selbstüberwachungsbericht 2023
Nach der Eigenüberwachungsverordnung für Abwasseranlagen ist der oberen Wasserbehörde ein jährlicher Bericht über die durchgeführten Abwassermessungen vorzulegen. Dies ist im Februar 2024 für das Berichtsjahr 2023 erfolgt. Der Bericht wurde im Internet erstellt und der Wasserbehörde in der einheitlich vorgegebenen Form über deren Online-Portal zugeleitet sowie für unsere Akten dokumentiert. Bei der Qualitätssicherung und Analyse der Daten wurden keine wesentlichen Feststellungen gemacht, so dass dem Selbstüberwachungsbericht 2023 entsprechende Tabellen zugefügt und entsprechend in das Online-Portal hochgeladen werden konnten. Eine Übersicht über die Einhaltung der verschiedenen Parameter bei den jeweiligen Kläranlagen lag der Vorlage bei.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen und die Berichterstattung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
12. Mitteilungen und Verschiedenes
12.1 Wechsel der tarifvertraglichen Einordnung des Außendienstpersonals beim Abwasserwerk Cochem vom TVöD in den TV-V (Tarifvertrag Versorgung)
Werkleiter Nitzsche teilte mit, dass man zuversichtlich sei, dass die Tarifumstellung zum 01.07.2024 erfolgen werde.
12.2 Erschließung des Neubaugebietes „In der Fehl“ in der Ortsgemeinde Lieg
Werkleiter Nitzsche teilte mit, dass zwischenzeitlich die wasserrechtliche Erlaubnis der Kreisverwaltung Cochem-Zell vorliege und die Ausschreibung vorbereitet werde.
12.3 Erschließung des Neubaugebietes „Oberhalb Freizeitzentrum“ der Stadt Cochem
Werkleiter Nitzsche informierte darüber, dass die Stadt Cochem die notwendigen Flächen für das Regenrückhaltebecken des Abwasserwerkes und für das eigene Becken, das dem Überflutungsschutz dienen wird, im Baugebiet bereitstelle.
12.4 Erschließung des Neubaugebietes „St.-Sebastianus-Str.“ in der Ortsgemeinde Ellenz-Poltersdorf
Werkleiter Nitzsche teilte mit, dass das Thema Überflutungsschutz für das geplante Neubaugebiet mit dem gemeindlichen Arbeitskreis besprochen wurde und dort auch der Überflutungsschutz neben der Rückhaltung des Niederschlagswassers in einem Regenrückhaltebecken berücksichtigt werden soll.