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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 32/2024
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Ernst vom 23.06.1998 zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 13.12.2010

Der Gemeinderat von Ernst hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) in seiner Sitzung am 29.07.2024 die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

1. Nach § 1 wird folgender neuer § 2 eingefügt:

§ 2 Beigeordnete

(1) Die Ortsgemeinde Ernst hat bis zu drei Beigeordnete.

2. Die bisherigen §§ 2 – 5 werden §§ 3 – 6.

Artikel 2

Diese Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ernst, den 30.07.2024
Gerhard Jobelius
Erster Beigeordneter

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ernst, den 30.07.2024
Gerhard Jobelius
Erster Beigeordneter