Der Gemeinderat von Ernst hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) in seiner Sitzung am 29.07.2024 die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
1. Nach § 1 wird folgender neuer § 2 eingefügt:
(1) Die Ortsgemeinde Ernst hat bis zu drei Beigeordnete.
2. Die bisherigen §§ 2 – 5 werden §§ 3 – 6.
Diese Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.