Vom 25. bis 29. August 2022, feiert die Stadt Cochem traditionell ihr Heimat- und Weinfest.
In der Vergangenheit ist es häufig vorgekommen, dass die Straßen, insbesondere in der Innenstadt, mittags noch nicht gekehrt waren.
Da gerade an diesem Wochenende viele Gäste unsere Stadt besuchen, bitten wir alle Grundstückseigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die Straßenreinigung an diesen Tagen nicht nur am Samstag, sondern bereits am Donnerstagmorgen bis einschließlich Dienstagmorgen täglich durchgeführt wird.
Entsprechend der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Cochem vom 28.03.1996 ist die Straßenreinigungspflicht den Eigentümern und Besitzern derjenigen Grundstücke auferlegt, die durch diese Straßen erschlossen sind oder an sie angrenzen.
Grundsätzlich sind die Straßen an jedem Samstag und an jedem einem Feiertag vorhergehenden Werktag bis 18:00 Uhr zu reinigen, soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung erforderlich ist.
Gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Cochem vom 28.03.1996 werden während des Heimat- und Weinfestes, in der Zeit vom 25. bis 29. August 2022 in allen erforderlichen Bereichen Sonderreinigungen angeordnet.
Insbesondere auf dem Josef-Steib-Platz, Carlfritz-Nicolay-Platz, Bockbrunnenplatz und Markt sowie in der Liniusstraße, Bernstraße, Pater-Martin-Straße, Unterbachstraße, Herrenstraße und Oberbachstraße ist eine tägliche Reinigung dringend erforderlich, da in diesen Bereichen auch häufig Scherben vorzufinden sind.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bitten um entsprechende Beachtung.
Für Ihre Bemühungen im Voraus herzlichen Dank.