- Einladung vom 12.06.2023 -
| Beginn: | 20:00 Uhr |
| Ende: | 21:42 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Hermann Oster |
| Als Mitglieder: | Frank Dreis |
| Dirk Fischer | |
| Angelina Franzen | |
| Clara Franzen | |
| Torsten Franzen | |
| Wolfram Müller | |
| Günter Reis | |
| Entschuldigt: | Gaby Franzen |
| Dominik Zirbes | |
| Auf Einladung: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem |
| Petra Junglas, VGV Cochem | |
| Tom Schlägel, VGV Cochem | |
| Schriftführer: | Mario Münnich, VGV Cochem |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 19.04.2023 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Von den Zuhörern werden folgende Fragen gestellt:
Was wird seitens der Ortsgemeinde gegen die angespannte Parkplatzsituation in einigen Ortsstraßen aufgrund von Touristen und bei Sportveranstaltungen unternommen?
Der Vorsitzende verweist auf TOP 7 dieser Sitzung.
Es wird von einem Zuhörer angemerkt, dass die Lautstärke auf dem Sportplatz insbesondere bei „Siegesfeiern“ teilweise eine Belästigung für die Anwohner darstellt.
Der Gemeinderat möchte an die Mitglieder des Sportvereins herantreten und diese Bitten, bei den Vereinsmitgliedern auf die Problematik aufmerksam zu machen.
Was geschieht mit dem stillgelegten Wohnwagen an der Mosel?
Der Vorsitzende erklärt, dass die entsprechende Behörde informiert ist und sich darum kümmert.
2. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
2.1 Die Förderbescheide für die Dorferneuerung sind kürzlich bei der Ortsgemeinde eingegangen. Der Rat wird sich nun Gedanken über die genaue Umsetzung machen.
2.2 Nach einigen Anlaufschwierigkeiten wurde zwischenzeitlich mit dem Ausbau der Gartenstraße und der Kloster-Stuben-Straße begonnen. Dies führt für die Anlieger erfahrungsgemäß zu Einschränkungen. Der Vorsitzende bedankt sich schon jetzt für das Verständnis der Anlieger.
2.3 Die Arbeiten an der Baustelle in der Kurve an der L 106 neigen sich langsam dem Ende zu. Der Träger lässt es sich nicht nehmen, die neue Betonmauer, die von der Straße nicht einzusehen ist, mit einem Sichtmauerwerk zu verkleiden.
2.4 Das Problem mit dem Grüngutplatz ist seitens der Kreisverwaltung noch nicht gelöst.
2.5 Die Vorarbeiten zur Errichtung des Windparks haben begonnen. Zurzeit wird der Bestand an Vögeln und Fledermäusen erfasst. Weiterhin muss die Höhe der Windräder noch in Bezug auf evtl. Vorgaben vom Flugplatz Büchel überprüft werden, da dieser hier Bedenken wegen der Höhe hat. Im Herbst ist eine Bürgerversammlung geplant. Bis dahin wird auch eine Entscheidung der Bundeswehr erwartet.
2.6 Laut Flächennutzungsplan hat die Ortsgemeinde Bremm eine Fläche von knapp 40 ha, auf denen die Errichtung von Flächenphotovoltaik möglich wäre. Das Genehmigungsverfahren läuft zurzeit.
2.7 Es stehen verschiedene Wegearbeiten an, wie z. b. freischneiden, mulschen und abgerutschte Schuttmassen beseitigen. Dies ist für den Herbst geplant. Im Rat muss darüber beraten werden, wie das säubern und entfernen von Schuttmassen künftig gehandhabt werden soll.
2.8 Der Vorsitzende bedankt sich beim Planungsteam „Spielplatz“, ganz besonders bei Angelina Franzen, für das Engagement. Es sind bereits Spenden i. H. v. 20.000,00 EUR eingegangen. Die Arbeiten sollen ebenfalls im Herbst beginnen, da hier zuerst einige Bäume gefällt werden müssen.
2.9 Laut Aussagen des Veranstalters war das Pfingstfest „Oos Fest“ ein voller Erfolg. Der Vorsitzende bedankt sich auch hier bei dem Veranstalter.
2.10 Ein weiteres Fest „Oos Bremm“ wird schon zu einer festen Größe. Auch hier bedankt sich der Vorsitzende.
2.11 Die nächste Veranstaltung, das große Weinfest in Bremm, nähert sich. Die Planungen sind fast abgeschlossen. Gesucht werden noch Freiwillige, die beim Auf- und Abbau des Zeltes usw. helfen können.
2.12 Die Innenbeleuchtung vom Kindergarten wurde auf LED umgerüstet und der Sandkasten wurde neu befestigt.
3. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.04.2023
Die Bekanntgabe erfolgt auf einer der nächsten Sitzungen.
4. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 / 2024 der Ortsgemeinde Bremm
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 / 2024 der Ortsgemeinde Bremm wurde den Ratsmitgliedern bereits zugestellt.
Einwohnerbeteiligung:
Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Ausgabe Nr.22/2023, bekanntgegeben. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass die Einwohner/innen der Ortsgemeinde Bremm die Möglichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 05.06.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahr 2023 und 2024 bei der Verbandsgemeinde Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgen. Sollten innerhalb dieser Frist Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf eingereicht werden, sind diese im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes vorab zu behandeln.
Haushaltsplan 2023:
Für das Haushaltsjahr 2023 belaufen sich nach der bisherigen Gegenüberstellung im Ergebnishaushalt die Gesamterträge auf 1.818.750 € und die Gesamtaufwendungen auf 1.617.740 €. Somit weist der Ergebnishaushalt 2023 einen Jahresüberschuss von 201.010 € aus. Gegenüber den Planansätzen des Vorjahres ist dies eine Abschlussverbesserung um 320.580 €. Diese Verbesserung gegenüber den Planansätzen des Vorjahres ist insbesondere auf Mehrerträge im Bereich der Steuern (+ 106.710 €), im Bereich der Zuwendungen (+ 123.370 €) und im Bereich der privatrechtlichen Leistungsentgelte/ Ersatzleistungen (Entschädigungszahlungen für Umspannwerk, etc.) zurückzuführen.
Unter Berücksichtigung der nicht zahlungswirksamen Erträge (Auflösungen der Sonderposten aus Zuwendungen, Beiträgen, Grabnutzungsentgelten sowie Auflösung der Ehrensoldrückstellung = 118.620 €) und der nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (Abschreibungen, Zuführung zur Ehrensoldrückstellung = 159.160 €) ergibt sich derzeit ein zahlungswirksamer Überschuss von 241.550 €.
In gleicher Höhe wie dieser zahlungswirksame Überschuss weist auch der Finanzhaushalt 2023 im ordentlichen Ein- und Auszahlungsbereich einen positiven Saldo von 241.550 € aus. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungsauszahlungen von 19.360 € ist der Finanzhaushalt 2023 gem. § 18 GemHVO ausgeglichen und weist einen Überschuss von 222.190 € aus.
An Investitionsauszahlungen sind im Finanzhaushalt 2023 insgesamt 1.017.500 € veranschlagt. Diese sind für folgende Auszahlungen vorgesehen:
| - | Anschaffung von Gerätschaften für den Baubetriebshof in Höhe von 1.500 € |
| - | Kosten für Neuanlage des Kinderspielplatzes und Anschaffung neuer Spielgeräte in Höhe von 40.000 € |
| - | Zuschuss der Ortsgemeinde an TuS Bremm für Umbau des Sportplatzgebäudes in Höhe von 20.000 € (1. Rate) sowie für Umstellung auf LED-Beleuchtung in Höhe von 10.000 € |
| - | Kosten für Ausbau Gartenstraße in Höhe von 728.000 € (+ 8.944 € Übertragung von bereits 2022 genehmigten Haushaltsmitteln) |
| - | Kosten für Ausbau Kloster-Stuben-Straße in Höhe von 119.000 € |
| - | Kosten für Fußgängerweg/ Verbindungsweg Steinbecher in Höhe von 5.000 € (+ 25.000 € Übertragung von bereits 2022 genehmigten Haushaltsmitteln) |
| - | Kosten für Ausbau Parkplatz Kloster-Stuben-Straße in Höhe von 47.000 € (+ 5.000 € Übertragung von bereits 2022 genehmigten Haushaltsmitteln) |
| - | Anschaffung von zwei Liegebänken in Höhe von 2.000 € |
| - | Kosten für Friedhofsumgestaltung in Höhe von 15.000 € (+ 5.000 € Übertragung von bereits 2022 genehmigten Haushaltsmitteln) |
| - | Kosten für Photovoltaikanlage auf Calmont-Forum in Höhe von 30.000 € (+ 40.000 € Übertragung von bereits 2022 genehmigten Haushaltsmitteln) |
Auch die bereits für 2022 veranschlagten und genehmigten Mittel in Höhe von 235.000 € für die endgültige Erschließung der Straße im Neubeugebiet Steinbecher sind in voller Höhe nach 2023 übertragen worden.
An Investitionseinzahlungen stehen diesen Auszahlungen insgesamt 754.050 € gegenüber, die sich wie folgt aufgliedern:
| - | Spendeneinzahlungen für die Neuanlage des Spielplatzes in Höhe von 30.000 € |
| - | Investitionszuwendungen vom Land für den Ausbau der Gartenstraße in Höhe von 140.400 € |
| - | Investitionszuwendungen vom Land für den Ausbau der Kloster-Stuben-Straße in Höhe von 35.600 € |
| - | Investitionszuwendungen vom Land für den Ausbau des Parkplatzes in der Kloster-Stuben-Straße in Höhe von 24.000 € |
| - | Ausbaubeiträge für den Ausbau der Gartenstraßen in Höhe von 453.000 € |
| - | Ausbaubeiträge für den Ausbau der Kloster-Stuben-Straße in Höhe von 41.650 € |
| - | Stellplatzablösebeträge in Höhe von 2.400 € |
| - | Spendeneinzahlungen für die Anschaffung von zwei Liegebänken in Höhe von 2.000 € |
| - | mgl. Zuschüsse für die Umgestaltung des Friedhofs in Höhe von 15.000 € |
| - | Grabnutzungsentgelte in Höhe von 10.000 € |
Somit ergibt sich im Investitionsbereich 2023 ein Defizit von 263.450 €, das mit den vorhandenen liquiden Mitteln finanziert werden kann.
Zu Beginn des Haushaltsjahres beträgt der liquide Mittelbestand der Ortsgemeinde voraussichtlich rd. 320.000 € (Forderungen gegenüber der Einheitskasse). Die Ortsgemeinde muss zur Ausfinanzierung des Haushaltes 2023 liquide Mittel in Höhe von 59.960 € entnehmen. Es wird somit weder die Aufnahme eines Investitionskredites noch die Aufnahme eines Liquiditätskredites erforderlich.
Haushaltsplan 2024:
Für das Haushaltsjahr 2024 belaufen sich nach der bisherigen Gegenüberstellung im Ergebnishaushalt die Gesamterträge auf 1.543.200 € und die Gesamtaufwendungen auf 1.588.350 €. Somit weist der Ergebnishaushalt 2024 einen Jahresfehlbedarf von 45.150 € aus. Dies stellt gegenüber dem Vorjahr 2023 eine Verschlechterung um 246.160 € dar.
Diese Verschlechterung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Entschädigungszahlungen und Erlöse aus Grundstücksverkäufen nur einmalig im Haushaltsjahr 2023 zu Buche schlagen, so dass sich vor allem im Bereich der privatrechtlichen Leistungsentgelte deutliche Mindererträge gegenüber dem Vorjahr ergeben.
Unter Berücksichtigung der nicht zahlungswirksamen Erträge (Auflösungen der Sonderposten aus Zuwendungen, Beiträgen, Grabnutzungsentgelten und Belastungen aus dem KFA sowie Auflösung der Ehrensoldrückstellung = 118.450 €) und der nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (Abschreibungen und Zuführung zur Ehrensoldrückstellung = 158.800 €) ergibt sich ein zahlungswirksamer Fehlbetrag von 4.800 €.
In gleicher Höhe wie dieser zahlungswirksame Überschuss weist auch der Finanzhaushalt 2023 im ordentlichen Ein- und Auszahlungsbereich einen negativen Saldo von 4.800 € aus.
Unter Berücksichtigung der Tilgungsauszahlungen in Höhe von 18.270 € ist der Finanzhaushalt 2024 gem. § 18 GemHVO nicht ausgeglichen und weist einen Fehlbedarf von 23.070 € aus.
An Investitionsauszahlungen sind im Finanzhaushalt 2024 insgesamt 26.500 € veranschlagt. Diese sind für folgende Auszahlungen vorgesehen:
| - | Anschaffung von Gerätschaften für den Baubetriebshof in Höhe von 1.500 € |
| - | Zuschuss der Ortsgemeinde an TuS Bremm für Umbau des Sportplatzgebäudes in Höhe von 25.000 € (2. Rate) |
| An Investitionseinzahlungen stehen diesen Auszahlungen insgesamt 205.900 € gegenüber, die sich wie folgt aufgliedern: | |
| - | Erschließungsbeiträge für den endgültigen Ausbau der Straße im Neubaugebiet Steinbecher in Höhe von 193.500 € |
| - | Stellplatzablösebeträge in Höhe von 2.400 € |
| - | Grabnutzungsentgelte in Höhe von 10.000 € |
Somit ergibt sich im Investitionsbereich 2024 ein Überschuss von 179.400 €, der die Aufnahme eines Investitionskredites überflüssig macht.
Zum Ende des Haushaltsjahres 2024 wird voraussichtlich eine Auszahlung zum Guthaben bei der Einheitskasse in Höhe von 156.330 € erfolgen.
Mit dem Erlass des Landesgesetzes über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) vom 07.07.2023 ging eine Änderung der Gemeindeordnung einher. Nach § 95 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m. § 105 Abs. 3 GemO n.F. ist künftig der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (Liquiditätsverschuldung) in der Haushaltssatzung festzusetzen und von der Kommunalaufsicht zu genehmigen. In § 4 der Haushaltssatzung wird der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse ausgewiesen. Im Fall der Ortsgemeinde Bremm wurde kein Betrag eingestellt, da die Ortsgemeinde in den letzten Jahren keine Liquiditätsverschuldung ausgewiesen hat.
Ferner wurde aufgrund der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) die Anpassung der Steuersätze an die Nivellierungssätze erforderlich. Hier wird auf die Beschlussfassung des Ortsgemeinderates vom 04.10.2022 verwiesen.
Entsprechend sind in § 5 der Haushaltssatzung die Steuersätze für die Jahre 2023 und 2024 wie folgt geändert worden:
| Grundsteuer A: | Anhebung von 300 v.H. auf 345 v.H. |
| Grundsteuer B: | Anhebung von 365 v.H. auf 465 v.H. |
| Gewerbesteuer: | Anhebung von 365 v.H. auf 400 v.H. |
| Hundesteuer: | Anhebung der Hundesteuersätze ab 2024 |
| von 72 € auf 80 € für den ersten Hund | |
| von 84 € auf 90 € für den zweiten Hund | |
| von 96 € auf 180 € für jeden weiteren Hund |
Die Hundesteuersätze für gefährliche Hunde bleiben unberührt.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
5. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023 und 2024 der Jagdgenossenschaft Bremm
Die Haushaltssatzung der Jagdgenossenschaft Bremm weist für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 Einnahmen in Höhe von jeweils 15.560 € sowie Ausgaben in Höhe von jeweils 6.800 € aus, so dass in beiden Jahren ein Überschuss in Höhe von 8.760 € zu verzeichnen ist.
Die Übersicht der veranschlagten Einnahmen und Ausgaben zur Haushaltssatzung lag dem Gemeinderat vor.
Der Mittelbestand der Jagdgenossenschaft wird von der Ortsgemeinde treuhänderisch verwaltet und beläuft sich Ende 2022 voraussichtlich auf 73.780 €.
Der Ortsgemeinderat stimmt der vorliegenden Haushaltssatzung der Jagdgenossenschaft Bremm für die Jahre 2023 und 2024 zu.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
6. Antrag des TuS Bremm auf Gewährung eines Zuschusses für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik am Sportplatz Bremm
Der TuS Bremm 1920 e. V. beabsichtigt die bestehende Flutlichtanlage am Sportplatz in Bremm auf energiesparende LED-Technik umzurüsten. Die vorhandene Flutlichtanlage besteht aus HQL-Strahlern, die zum einen sehr viel Strom verbrauchen und zum anderen können wegen einem gesetzlichen Verbot seit 2015 keine Ersatzleuchten mehr beschafft werden.
Die Maßnahme wird auch vom Sportbund Rheinland gefördert; die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten beträgt 50.000,00 €. Nach Abzug aller Förderungen verbleibt ein Betrag von rd. 10.000 Euro beim TuS Bremm. Da der Verein sich bereits bei der anstehenden Renovierung und dem Umbau des Vereinsgebäudes am Sportplatz in finanzieller Hinsicht überaus stark einbringt, wird beantragt, dass die Ortsgemeinde den ungedeckten Anteil in voller Höhe übernimmt.
Der Rat beschließt, dem TuS Bremm, nach Prüfung der eingereichten Unterlagen, einen Zuschuss des Differenzbetrages, maximal jedoch in Höhe von 10.000,00 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
7. Parksituation Auf Cales
Mit Schreiben vom 20.05.2023 haben Bürger der Ortsgemeinde Bremm eine Petition an die Ortsgemeinde Bremm eingereicht.
Hier geht es im Allgemeinen um die angespannte Parksituation in Bremm, die sich zum einen durch ein steigendes Angebot an Ferienwohnungen ohne entsprechende Parkmöglichkeiten und zum anderen durch Wanderer (Besucher des Calmont-Klettersteiges) weiter verschärft.
Die Thematik wird anschließen im Rat diskutiert.
Dabei werden folgende Punkte angesprochen:
| - | die Vermieter von Ferienwohnungen haben oftmals keine Parkplätze |
| - | teilweise wird auf dem Bürgersteig geparkt |
| - | es muss ein Parkkonzept für die Ortsgemeinde Bremm erstellt werden |
In der Zeit von 20:57 bis 21:10 Uhr hat der Vorsitzende die Sitzung unterbrochen, um den anwesenden Zuhörern Gelegenheit zu Wortmeldungen zu geben.
Der Rat beschließt, das eine Beratung im Arbeitskreis Bau stattfinden soll. Hier wird darum gebeten, mögliche Parkflächen in einem entsprechenden Plan zu kennzeichnen.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
8. Anzeige im Heimatjahrbuch Cochem-Zell 2024
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell ist an die Ortsgemeinde Bremm herangetreten und fragt an, ob sich die Gemeinde erneut mit einer Anzeige im Heimatjahrbuch Cochem-Zell 2024 beteiligen möchte. Im vergangenen Jahr hat sich die Ortsgemeinde mit einer Anzeige (1/2 Seite farbig) im Heimatjahrbuch präsentiert; die Anzeige aus dem letzten Heimatjahrbuch ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Nettopreise der einzelnen Anzeigengrößen betragen:
| Größe | schwarz-weiß | farbig |
| 1/8 ( 65 mm breit x 44 mm hoch) | 85 € | - |
| 1/4 ( 65 mm breit x 93 mm hoch) | 119 € | - |
| 1/3 (135 mm breit x 60 mm hoch) | 153 € | - |
| 1/2 (135 mm breit x 93 mm hoch) | 186 € | 277 € |
| 1/1 (135 mm breit x 190 mm hoch) | 299 € | 480 € |
Die Ortsgemeinde beteiligt sich mit einem neuen Foto der Moselschleife mit einer Anzeige ½ Seite farbig am Heimatjahrbuch.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
9. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahmen von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.
Der Ortsgemeinde Bremm wird folgende Spende angeboten:
| Verwendungs-zweck | Zuwendungs-betrag | Zuwendungs- geber | Anderweitiges Beziehungs- verhältnis zur Gemeinde |
| Spende für den Spielplatz | 100,00 € | Wolfgang Lambertz, Moselprome-nade 47, 56812 Cochem | Bürgermeister der Verbands- gemeinde Cochem |
| Spende für den Spielplatz | 2.000,00 € | Raiffeisenbank Zeller Land eG, Bergstraße 2-6, 56867 Briedel | Geld-/ Kreditanlagen-institut |
| Spende für den Spielplatz | 6.600,00 € | Ortsgemeinde Bremm (Verschiedene Einzahler/Erlös Spielplatzfest) | ---- |
| Spende für den Spielplatz | 100,00 € | Juri Kurz, Reutterstraße 15, 80687 München | ---- |
| Spende für den Spielplatz | 250,00 € | Kreisverwaltung Cochem-Zell, Endertplatz 2, 56812 Cochem | ---- |
| Spende für den Spielplatz | Angeboten: 2.000,00 € | „Dat Bremmer Knubbetheater! 56814 Bremm | ---- |
Der Gemeinderat hat keine Bedenken und beschließt die angebotenen Zuwendungen anzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
10. Durchführung von Wegeunterhaltungsarbeiten
Im Rahmen der Wegeunterhaltung ist es erforderlich, kurzfristig folgendes in Auftrag zu geben:
| a) | Die Wegeentwässerung am Wirtschaftsweg oberhalb der Kirche muss erneuert werden. Hier ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen gekommen und die Stelle ist zurzeit provisorisch mit Sandsäcken gesichert. Ein Angebot zur Durchführung der Arbeiten liegt vor. |
| b) | Im Bereich des Moselufervorgeländes (in Verlängerung der Kloster-Stuben-Straße/Radweg) hat sich Treibgut abgelagert, das beseitigt werden muss. Ein Angebot liegt vor. |
Der Gemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister, im Benehmen mit den Beigeordneten die Aufträge
| a) | für die Herstellung der Wegeentwässerung am Wirtschaftsweg oberhalb der Kirche zu erteilen. |
| b) | für die Beseitigung von Treibgut am Radweg im Moselufervorgelände im Benehmen mit den Beigeordneten zu erteilen. |
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.