- Einladung vom 26.06.2024 –
| Beginn: | 17:00 Uhr |
| Ende: | 18:30 Uhr |
Anwesend
| Als Vorsitzender: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz |
| Als Mitglieder: | Thomas Basten, Ellenz-Poltersdorf |
| Gaby Franzen, Bremm | |
| Gregor Fuhrmann, Cochem | |
| Markus Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf | |
| Bernhard Himmen, Ediger-Eller | |
| Nicole Jobelius-Schausten, Ellenz-Poltersdorf | |
| Lisa Loosen, Cochem | |
| Kilian Moritz, Pommern | |
| Uli Oster, Klotten | |
| Thomas Schäfer, Dohr | |
| Hermann-Josef Scheuren, Bruttig-Fankel | |
| Walter Schmitz, Cochem | |
| Marco Steuer, Cochem (Ratsmitglied bis TOP 3) | |
| Stefanie Balthasar-Schäfer, Dohr (Ratsmitglied bis TOP 3) | |
| Roberta Kastor, Treis-Karden (Ratsmitglied bis TOP 3) | |
| Stefan Thomas, Faid | |
| Philipp Thönnes, Treis-Karden | |
| Jakob Zenzen, Pommern | |
| Ute Arens, Mesenich | |
| Hans Bleck, Cochem | |
| Günter Hammes, Cochem | |
| Jens Mindermann, Greimersburg | |
| Bernd Schuwerack, Cochem | |
| Markus Breidtscheidel, Cochem | |
| Caroline Lauxen, Cochem | |
| Fabian Mentenich, Klotten | |
| Ulrich Möntenich, Müden | |
| Tanja Schmidt, Valwig | |
| Peter Krötz, Ediger-Eller | |
| Heinz Bremm, Cochem | |
| Diane Lauxen, Lieg (Ratsmitglied ab TOP 3) | |
| Thomas Rings, Cochem (Ratsmitglied ab TOP 3) | |
| Jürgen Schneider, Klotten (Ratsmitglied ab TOP 3) | |
| Entschuldigt: | Ralf Pauken, Treis-Karden |
| Heike Raab, Cochem |
| Die geschäftsführenden Beigeordneten (bis TOP 2): | Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete |
| Heinz Bremm, Cochem, Beigeordneter | |
| Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete | |
| Die Beigeordneten (ab TOP 3): | Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete |
| Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete | |
| Marco Steuer, Cochem, Beigeordneter | |
| Auf Einladung: | Stephan Weber, Büroleiter, VGV Cochem |
| Udo Bukschat, Fachbereichsleiter, VGV Cochem | |
| Schriftführer: | Stephan Weber, VGV Cochem |
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Verbandsgemeinderates, die/den Beigeordnete(n), die anwesenden Ortsbürgermeister/Beigeordneten, die Vertreter der Presse, die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Weiter erläuterte er, dass die Verbandsgemeinderatssitzungen üblicherweise bewusst in gemeindlichen Räumlichkeiten unserer Verbandsgemeinde stattfinden würden. Immer wieder werde aber auch an besondere Orten, so auch heute hier beim taktischen Luftwaffengeschwader 33 in Braucheck, getagt. In dieser Liegenschaft befinde sich auch das Sanitätsunterstützungskommando. Gerade in diesen für die Bundeswehr herausfordernden Zeiten möchten wir ein Zeichen der Verbundenheit mit den Männern und Frauen der Bundeswehr setzen, so Lambertz weiter. Er bedankte sich bei Kommodore Samuel Mbassa, der sich zurzeit dienstlich in Alaska befindet, für die Bereitstellung des Sitzungsraumes in der GHG.
Mit Blick auf die durchgeführten Europa- und Kommunalwahlen bedankte sich der Vorsitzende bei den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung und insbesondere bei den zahlreichen ehrenamtlichen Mitgliedern der Wahlvorstände und der Wahlausschüsse für die geleistete Arbeit. Die durchschnittlich hohe Wahlbeteiligung bei den Kommunalwahlen hebe die Wichtigkeit der kommunalen Wahlen und das Interesse der Bürger/innen hieran hervor. Weiter zeigte Bürgermeister Lambertz auf, dass die Durchführung und Abwicklung der Wahlen für die handelnden Personen, insbesondere für die Ehrenamtlichen am Wahltag, zunehmend schwerer und umfassender werde und das Land hier gefordert sei, z.B. mit technischen Lösungen, Abhilfe zu schaffen und die Durchführung und Auswertung der Wahlen zu vereinfachen.
Der Vorsitzende gratulierte den Damen und Herren des Verbandsgemeinderates noch einmal zu ihrer Wahl und bot allen Ratsmitgliedern und im Rat vertretenen Fraktionen eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle der Verbandsgemeinde und den in der Verbandsgemeinde lebenden und arbeitenden Menschen an.
Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Verbandsgemeinderates fest. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Nach § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) verpflichtet der Bürgermeister die Ratsmitglieder namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Die Ratsmitglieder sind insbesondere zur Verschwiegenheit (§ 20 GemO), zur Treue gegenüber der Gemeinde (§ 21 GemO) verpflichtet und gehalten, ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben (§ 30 Abs. 1 Satz 1 GemO).
1. Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 20 GemO)
Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht für solche Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze berechtigter Interessen einzelner beschlossen ist.
Die Geheimhaltung ist vorgeschrieben, wenn
a) eine Rechtsvorschrift dies ausdrücklich bestimmt, z. B. § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, § 30 der Abgabeordnung, § 35 des Sozialgesetzbuches Allgemeiner Teil und § 16 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke, oder
b) ein Schriftstück in einem aus der Verschlusssachenanweisung sich ergebenden Geheimhaltungsgrad eingestuft ist.
Die Geheimhaltung ist der Natur der Sache nach vor allem erforderlich bei Vorgängen, die die privaten Verhältnisse einzelner Personen betreffen. Schweigepflicht besteht auch gegenüber Ratsmitgliedern, die wegen Sonderinteresse von der Beratung und Entscheidung ausgeschlossen sind. Meinungsäußerungen der Sitzungsteilnehmer und Stimmabgaben einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten.
2. Treuepflicht (§ 21 GemO)
Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde grundsätzlich nicht vertreten. Ausnahmsweise ist dies zulässig, wenn sie als gesetzliche Vertreter handeln.
3. Sonderinteresse (§ 22 GemO)
Ratsmitglieder dürfen nicht beratend oder entscheidend mitwirken,
| 1. | wenn die Entscheidung ihnen selbst, ihrem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner/in, ihrem geschiedenen Ehegatten oder Lebenspartner/in, ihren Verwandten bis zum dritten, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner der Verwandten bis zum zweiten Grade, Verschwägerten bis zum zweiten Grade oder einer von ihnen kraft Gesetztes oder Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann oder |
| 2. | wenn sie zu dem Beratungsgegenstand in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben haben oder sonst tätig geworden sind oder |
| 3. | wenn sie |
| a) bei einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Vereinigung gegen Entgelt beschäftigt sind oder | |
| b) bei juristischen Personen als Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines gleichartigen Organs tätig sind, sofern sie diesem Organ nicht als Vertreter der Gemeinde angehören oder | |
| c) Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder Vorstandsmitglied eines nicht rechtsfähigen Vereins sind |
und die unter den Buchstaben a bis c Bezeichneten ein unmittelbares persönliches oder wirtschaftliches Interesse an der Entscheidung haben. Satz 1 Nr. 3 Buchst. a. gilt nicht, wenn nach den tatsächlichen Umständen der Beschäftigung anzunehmen ist, dass Betroffene sich deswegen nicht in einem Interessenwiderstreit befinden.
Liegt ein Ausschließungsgrund vor oder sprechen Tatsachen dafür, dass ein solcher Grund vorliegen könnte, so hat dies das Ratsmitglied dem Bürgermeister vor Beratung und Entscheidung mitzuteilen.
Folgen bei Nichtbeachtung
Verletzt ein Ratsmitglied eine der in Ziffer 1 bzw. 2 genannten Pflichten, kann der Bürgermeister diesem nach Zustimmung durch den Rat ein Ordnungsgeld bis zu 500,00 € auferlegen.
Eine Entscheidung, die gegen die Bestimmungen über das Sonderinteresse verstößt (Ziffer 3), ist unwirksam. Dies gilt auch für Entscheidungen in den Fällen, in denen eine mitwirkungsberechtigte Person ohne Ausschließungsgrund von der Beratung und Entscheidung ausgeschlossen wurde. Sie gilt jedoch als von Anfang an wirksam, wenn nicht innerhalb von drei Monaten ihre Ausführung vom Bürgermeister ausgesetzt oder von der Aufsichtsbehörde beanstandet wird. Die Wirksamkeit tritt nicht gegenüber demjenigen ein, der vor Ablauf der Dreimonatsfrist einen förmlichen Rechtsbehelf eingelegt hat, wenn im Verlauf dieses Verfahrens der Mangel festgestellt wird. Die ausgesetzte oder beanstandete Entscheidung ist unverzüglich unter Vermeidung des Fehlers, der zur Aussetzung oder Beanstandung geführt hat, zu wiederholen.
Der Vorsitzende erläuterte kurz die in der Sitzungsvorlage und auf den ausgehändigten Merkblättern wiedergegebenen Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder und verpflichtete die Ratsmitglieder jeweils durch Handschlag auf die gewissenhafte Ausübung ihres Ratsmandats.
2. Bestellung eines Schriftführers
Nach § 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung ist über jede Sitzung des Gemeinderates eine Niederschrift anzufertigen. Hierzu bestellt der Vorsitzende nach § 41 Absatz 1 Satz 2 Halbsatz 2 der Gemeindeordnung einen Schriftführer. Zum Schriftführer soll nach der Verwaltungsvorschrift Nr. 1 zu § 41 der Gemeindeordnung ein/e Bedienstete/r der Gemeinde/Stadt, bei Ortsgemeinden und verbandsangehörigen Städten im Einvernehmen mit der Verbandsgemeindeverwaltung ein/e Bedienstete/r der Verbandsgemeinde bestellt werden. Bürger sollen nur dann zum Schriftführer bestellt werden, wenn ein/e Bedienstete/r der Verwaltung nicht zur Verfügung steht.
Der Vorsitzende beabsichtigt, den von der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem vorgeschlagenen stv. Büroleiter Herrn Stephan Weber (bzw. dessen Vertreter) zum Schriftführer für die Sitzungen des Verbandsgemeinderates Cochem zu bestellen.
Der Rat nimmt von der in der Sitzung vom Vorsitzenden durch Handschlag vorgenommenen Bestellung von Herrn Weber zum Schriftführer zustimmend Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
a) Erste(r) Beigeordnete(r)
b) Weitere(r) Beigeordnete(r)
c) Weitere(r) Beigeordnete(r)
Nach § 50 Absatz 1 der Gemeindeordnung hat jede Gemeinde einen oder zwei Beigeordnete. Bei Gemeinden mit bis zu 25.000 Einwohner kann die Hauptsatzung bestimmen, dass die Zahl der Beigeordneten bis auf drei erhöht wird. Die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Cochem vom 20.12.2018 in der Fassung vom 30.12.2019 sieht die Wahl von bis zu drei Beigeordneten vor. In der abgelaufenen Wahlzeit hatte die Verbandsgemeinde drei Beigeordnete.
Die/Der „Erste Beigeordnete“ mit gleichnamiger Amtsbezeichnung ist der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung. Die übrigen Beigeordneten führen die Amtsbezeichnung „Beigeordneter“ und sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der Bürgermeister und die/der „Erste Beigeordnete“ verhindert ist. Die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung ergibt sich aus dem der Wahl zugrundeliegenden Ratsbeschluss.
Die Wahl der Beigeordneten hat nach § 53 a Absatz 1 i.V.m. § 40 Absatz 5 der Gemeindeordnung in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu erfolgen. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht hierbei, soweit er nicht gewähltes Ratsmitglied ist (§ 36 Absatz 3 Gemeindeordnung). Die Bestimmungen zum Sonderinteresse finden nach § 22 Absatz 3 der Gemeindeordnung bei Wahlen keine Anwendung. Bürgermeister Wolfgang Lambertz ist kein gewähltes Ratsmitglied. Er darf deshalb an der Wahlhandlung nicht teilnehmen.
Nach § 53 a Absatz 1 Satz 2 i.V.m. § 53 Absätze 3 und 4 Gemeindeordnung sind zur/zum „Ersten Beigeordneten“ bzw. zur/zum weiteren „Beigeordneten“ wählbar, wer:
| - | Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des GG oder |
| - | Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, |
| - | am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, |
| - | nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist, |
| - | Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des GG eintritt, |
| - | Bürger der Gemeinde ist, |
| - | nicht gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde, der zuständigen Verbandsgemeinde oder eines öffentlich-rechtlichen Verbandes, bei dem die Gemeinde Mitglied ist, steht, |
| - | nicht gegen Entgelt im Dienst einer Gesellschaft steht, an der die Gemeinde mit mindestens 50 v. H. beteiligt ist, |
| - | nicht mit Aufgaben der Staatsaufsicht über die Gemeinde oder der überörtlichen Prüfung der Gemeinde unmittelbar beauftragt ist. |
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (§ 40 Absatz 3 der Gemeindeordnung). Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Unbeschriebene Stimmzettel gelten als Stimmenthaltungen. Einzelheiten zum Wahlverfahren, den technischen Vorkehrungen, der Kennzeichnung der Stimmzettel, zur Bildung des Wahlvorstandes, zur Durchführung der Wahl und zur Feststellung des Wahlergebnisses wurden in der Sitzung bekanntgegeben.
Den Wahlvorstand bilden der Vorsitzende und mindestens zwei von ihm zu beauftragende Ratsmitglieder. Die Ratsmitglieder
1) Ute Arens,
2) Heinz Bremm
werden mit der Zustimmung der Verbandsgemeinderatsmitglieder als Mitglieder in den Wahlvorstand und
Herr Alexander Schröder von der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem
zum Schriftführer für die zu erstellende Wahlniederschrift bestellt.
Die/Der „Erste Beigeordnete“ und die weiteren „Beigeordneten“ sind getrennt voneinander zu wählen.
a) Wahl des/der Ersten Beigeordneten
Nachdem sich der Wahlvorstand vom ordnungsgemäßen Zustand der Wahlurne und der Wahlkabine überzeugt hat, eröffnet der Vorsitzende die Wahlhandlung und bittet die Damen und Herren des Rates zunächst um Wahlvorschläge für die Wahl der/des „Ersten Beigeordneten“.
Von der Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Nicole Jobelius-Schausten, wurde Frau Stephanie Balthasar-Schäfer vorgeschlagen. Weitere Wahlvorschläge wurden nicht gemacht.
Die Wahl erfolgte nach namentlichem Aufruf der stimmberechtigten Ratsmitglieder geheim mittels Stimmzettel und Umschlägen in den bereitgestellten Wahlkabinen.
Von den 30 gültigen Stimmen entfielen auf Frau Balthasar-Schäfer 29 Ja-Stimmen und eine Nein-Stimme; damit war Frau Balthasar-Schäfer gewählt. Sie nahm die Wahl an.
Bürgermeister Wolfgang Lambertz ernannte Frau Balthasar-Schäfer zur Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Cochem, händigte ihr die Ernennungsurkunde aus und führte sie durch Handschlag in das Amt der Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Cochem ein.
b) Wahl des/der weiteren (2.) Beigeordneten
Im Anschluss an die Wahl der „Ersten Beigeordneten“ bittet der Vorsitzende um Wahlvorschläge für die Wahl einer/eines weiteren (2.) Beigeordneten.
Von der Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Nicole Jobelius-Schausten, wurde Frau Roberta Kastor vorgeschlagen. Weitere Wahlvorschläge wurden nicht gemacht.
Die Wahl erfolgte nach namentlichem Aufruf der stimmberechtigten Ratsmitglieder geheim mittels Stimmzettel und Umschlägen in den bereitgestellten Wahlkabinen. Es wurden 30 Stimmen abgegeben; hierunter waren 2 Enthaltungen.
Von den somit 28 gültigen Stimmen entfielen auf Frau Kastor 23 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen; damit war Frau Kastor gewählt. Sie nahm die Wahl an. Bürgermeister Wolfgang Lambertz ernannte Frau Kastor zur Beigeordneten der Verbandsgemeinde Cochem, händigte ihr die Ernennungsurkunde aus und führte sie durch Handschlag in das Amt der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Cochem ein.
c) Wahl des/der weiteren (3.) Beigeordneten
An die Wahl der „2. Beigeordneten“ schloss sich die geheime Wahl einer/ eines weiteren (3.) Beigeordneten an.
Nach Aufforderung durch den Vorsitzenden wurden folgende Personen vorgeschlagen:
| 1. | von Frau Nicole Jobelius-Schausten, Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Marco Steuer und |
| 2. | von Herrn Ulrich Möntenich, FWG-Fraktion, Herr Hubert Blümmert. |
Vor Eintritt in die Wahlhandlung begründete Ulrich Möntenich den Wahlvorschlag der FWG-Fraktion. Er erläuterte, dass die Wählerinnen und Wähler in der Verbandsgemeinde Cochem mit gesundem Menschenverstand, breit und bunt gewählt haben. Diese Vielfalt könnte sich mit dem weiteren Wahlvorschlag auch in der Besetzung der Beigeordneten der Verbandsgemeinde wiederspiegeln, so Möntenich weiter.
Die SPD-Fraktion, Herr Hans Bleck, unterstützte den Wahlvorschlag der FWG-Fraktion und wies darauf hin, dass trotz des guten Ergebnisses der CDU auch 48 Prozent der Wählerinnen und Wähler nicht die CDU gewählt haben. Diese Stimmen würden sich in dem weiteren Vorschlag wiederfinden.
Die Wahl erfolgte nach namentlichem Aufruf der stimmberechtigten Ratsmitglieder geheim mittels Stimmzettel und Umschlägen in den bereitgestellten Wahlkabinen.
Von den 30 gültigen Stimmen entfielen auf Herrn Steuer 18 Stimmen und auf Herrn Blümmert 12 Stimmen; damit war Herr Steuer gewählt. Er nahm die Wahl an.
Bürgermeister Wolfgang Lambertz ernannte Herrn Steuer zum Beigeordneten der Verbandsgemeinde Cochem, händigte ihm die Ernennungsurkunde aus, vereidigte ihn und führte ihn durch Handschlag in das Amt des Beigeordneten der Verbandsgemeinde Cochem ein.
Die gewählten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Cochem bedankten sich für das entgegengebrachte Vertrauen und sicherten dem Bürgermeister ihre umfängliche Unterstützung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde zu.
Weiterhin legten die Erste Beigeordnete und die weitern Beigeordneten ihre Ratsmandate schriftlich nieder. Die in der Sitzung anwesenden Ersatzpersonen Diane Lauxen, Thomas Rings, Jürgen Schneider aus der CDU-Fraktion erklärten im Anschluss die Annahme der auf sie entfallenden Ratsmandate und wurden vom Bürgermeister auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Ratsmitglieder verpflichtet.
4. Bildung von Ausschüssen
Die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter der Ausschüsse des Verbandsgemeinderates soll wie in der vergangenen Wahlzeit auch in der ersten Arbeitssitzung des VG-Rates nach der konstituierenden Sitzung erfolgen.
Damit die Fraktionen die Vorschläge für die Besetzung der Ausschüsse erarbeiten können, muss im Vorfeld natürlich feststehen, welche Ausschüsse durch den Verbandsgemeinderat gebildet werden.
Entsprechend der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Cochem (§ 4 Absätze 1 und 2) vom 20.12.2018 in der Fassung vom 30.12.2019 werden folgende Ausschüsse gebildet:
| - | Hauptausschuss (10er Ausschuss, nur gewählte Ratsmitglieder) |
| - | Werks-, Bau- und Umweltausschuss (10er Ausschuss, „gemischter“ Ausschuss) |
| - | Ausschuss für Freizeiteinrichtungen (10er Ausschuss, „gemischter“ Ausschuss) |
| - | Rechnungsprüfungsausschuss (10er Ausschuss, „gemischter“ Ausschuss) und |
| - | Schulträgerausschuss (10er Ausschuss, „gemischter“ Ausschuss + Lehrkräfte und Elternvertreter) |
Daneben besteht gemäß der Zweckvereinbarung mit der Stadt Cochem über die gemeinsame Tourismusförderung der Rat für Tourismus, in den ebenfalls Vertreter des VG-Rates entsendet werden.
Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 der Hauptsatzung der VG Cochem können bei Bedarf weitere Ausschüsse gebildet werden.
Die Verwaltung schlägt nach Abstimmung und Beratung mit den Fraktionsvorsitzenden folgende Vorgehensweise für die Bildung der Ausschüsse vor:
| a) | Beibehaltung der in der Hauptsatzung geregelten Ausschüsse (vgl. oben), |
| b) | Beschlussfassung über die Bildung eines Ausschusses für soziales Miteinander (10er Ausschuss, „gemischter“ Ausschuss; siehe nachfolgende Begründung), |
| c) | Beschlussfassung über die Bildung eines Ausschusses für Tourismus (8er Ausschuss, „gemischter“ Ausschuss), |
| d) | Wahl der Ausschussmitglieder in der ersten Arbeitssitzung; hierbei wird eine Wahl als sog. „unechte Mehrheitswahl“ (ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller im Verbandsgemeinderat vertretenen politischen Gruppen) angestrebt. |
Hinweis zu den durch Beschluss gebildeten Ausschüssen:
Ausschuss für Soziales Miteinander:
Die kommunalpolitisch bedeutsame Aufgabe des Sozialen Miteinanders (wozu beispielhaft die Jugend- und Seniorenarbeit, Menschen mit Behinderung oder die Integration gehört) wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode 2014 - 2019 diskutiert.
Der Rat kam überein, sich dem Thema Jugendarbeit und Jugendpflege noch stärker zu widmen und bildete in der abgelaufenen Legislaturperiode den Ausschuss für Soziales Miteinander.
Ausschuss für Tourismus:
In der vergangenen Wahlzeit hat der Ausschuss lediglich einmal getagt und darüber hinaus keine besonderen Themen behandelt und folglich auch keine weitergehenden Beschlussfassungen getroffen. Gleichwohl ist die Bedeutung des Tourismus in der Ferienregion Cochem unumstritten. Der Verbandsgemeinderat entscheidet, ob bereits zum jetzigen Zeitpunkt die konkrete Notwendigkeit für die Bildung eines „Tourismusausschusses“ gesehen wird. Andernfalls kann ein solcher Ausschuss bei Bedarf jederzeit durch entsprechenden Beschluss des Verbandsgemeinderats gebildet werden.
Für den Fall, dass ein Ausschuss für Tourismus gebildet wird, schlägt die Verwaltung vor, dass die gewählten Mitglieder/Stellvertreter des Ausschusses für Tourismus –wie auch in der vergangenen Wahlzeit- gleichzeitig dem Rat für Tourismus angehören, also eine personengleiche Besetzung von Ausschuss für Tourismus der VG und Rat für Tourismus.
Abweichend von der Zahl der Ausschussmitglieder in den übrigen Ausschüssen (10) sollte der Ausschuss für Tourismus 8 Mitglieder haben, da auch 8 Mitglieder von der VG in den Rat für Tourismus mit der Stadt zu entsenden sind.
Die Bildung eines Ausschusses für Tourismus auf VG-Ebene steht dem gemeinsam mit der Stadt Cochem bestehenden Rat für Tourismus auch nicht entgegen. Es ist aus Sicht der Verwaltung opportun auf Ebene der VG einen Fachausschuss zu bilden, der das Themenfeld Tourismus für den VG-Rat vorberät. So hat bspw. auch die Stadt Cochem neben dem Rat für Tourismus einen Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus.
Der Verbandsgemeinderat beschließt nachfolgend über einzelne Punkte hinsichtlich der Bildung der Ausschüsse:
| a) | Beibehaltung der in der Hauptsatzung geregelten Ausschüsse und Aufgabenübertragungen, |
| b) | Bildung eines Ausschusses für soziales Miteinander (10er Ausschuss, „gemischter“ Ausschuss), |
| c) | Bildung des Ausschusses für Tourismus (8er Ausschuss, „gemischter“ Ausschuss, Mitglieder und Stellvertreter sollen dem Rat für Tourismus angehören), |
| d) | die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgt in der ersten Arbeitssitzung des Verbandsgemeinderats; hierbei wird eine Wahl als sog. „unechte Mehrheitswahl“ (ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller im Verbandsgemeinderat vertretenen politischen Gruppen) angestrebt. |
Die konkrete Ausgestaltung und entsprechende Änderungen der Hauptsatzung dazu, welche Angelegenheiten diesen Ausschüssen übertragen werden, kann bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt nach entsprechender Beratung im Verbandsgemeinderat erfolgen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Ehrung langjähriger Ratsmitglieder
In den vielen kleinen Gemeinden und Städten in Rheinland-Pfalz und auch in der Verbandsgemeinde Cochem sind das Ehrenamt, ehrenamtliche Tätigkeiten und soziales Engagement von großer Bedeutung. Die Lebendigkeit unserer Dörfer lebt von engagierten Menschen und lebendigen Dorfgemeinschaften. Zu unserer Demokratie und einem funktionierenden und sich zukunftsfähig entwickelnden Gemeinwesen trägt jeder bei, der zur Wahl geht, sich politisch oder in Vereinen, Verbänden und Interessengemeinschaften engagiert. Im Besonderen gilt dies für die Menschen, die sich für die Lenkung der Geschicke in ihren Heimatgemeinden in den städtischen und gemeindlichen Gremien als Ratsmitglied oder in der Funktion eines Beigeordneten oder des Ortsbürgermeisters ehrenamtlich einbringen.
Bürgermeister Wolfgang Lambertz bedankt sich bei nachfolgenden Mandatsträgern für ihre langjährige Tätigkeit im kommunalen Ehrenamt durch Aushändigung einer Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.
| lfd. Nr. | Ratsmitglied | kommunales Ehrenamt |
| 1. | Christina Krämer | 20 Jahre |
| 2. | Peter Krötz | 20 Jahre |
| 3. | Gregor Fuhrmann | 21 Jahre |
| 4. | Gabriele Franzen | 22 Jahre |
| 5. | Hubert Blümmert | 22 Jahre |
| 6. | Elisabeth Geipel van Hauth | 25 Jahre |
| 7. | Hans Bleck | 25 Jahre |
| 8. | Stefanie Balthasar-Schäfer | 30 Jahre |
| 9. | Bernhard Himmen | 30 Jahre |
| 10. | Uli Möntenich | 30 Jahre |
| 11. | Ute Arens | 30 Jahre |
| 12. | Walter Schmitz | 35 Jahre |
| 13. | Jürgen Claßen | 50 Jahre |
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
Es wurden keine Mitteilungen vorgetragen.