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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 33/2025
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 5. Sitzung des Gemeinderates Pommern am 15.07.2025 im Bürgerhaus "Alte Schule", Am Spilles

– Einladung vom 08.07.2025 –

Beginn:

20:00 Uhr

Ende:

22:55 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzende:

Ortsbürgermeisterin Hildegard Moritz

Als Mitglieder:

Norbert Eiden

Christina Frevel

Markus Gebert

Thorsten Stein

Ruth Mentenich

Dieter Müller

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Dr.-Ing. Kaj Lippert und Frau Maja Schumann

Entschuldigt:

Kay Massion

Andreas Sturm

Schriftführer:

Udo Bukschat, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 24.03.2025 wird einstimmig gebilligt. Die Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin

Die Vorsitzende informiert

a)

über den Bescheid über die Festsetzung des laufenden Kostenanteils für die Entwässerung der in der Baulast stehenden Straßen der OG Pommern für das Jahr 2025 = 12.777.70 €.

b)

über den Stand Ausbau Glasfaser - Pommern ist in Los 2. Dies bedeutet, dass voraussichtlich Anfang 2026 mit dem Ausbau hier im Ort begonnen wird.

c)

über den Sachstand Spillesbrücke: es liegt noch keine konkrete Planung und Kostenermittlung der Firma Ruffert & Partner vor. Wir hoffen, dass eine solche rechtzeitig zur Beantragung von Mitteln aus dem I-Stock bis Mitte August vorliegt.

d)

über die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Moselvorgelände / Dreescheplatz.

Dies sieht eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger der öffentlichen Belange in Form einer Offenlegung vor. Dies ist am 23.06. geschehen.

e)

die Gewerbesteuerzerlegung der Mosel Island GmbH & Co.KG zwischen den OG Pommern und Treis-Karden.

f)

über die von der DB geplanten Baumaßnahmen am 26.07.2025 von 22.00 Uhr bis 6.45 Uhr des folgenden Tages am Bahnübergang "In der Furth" und dem damit verbundenen Lärm der akustischen Warnanlage.

g)

über den Sachtstand "Stromablesung Martberg" und einen eventuellen Wechsel des Schlosses des Zählerkastens, da kein passender Schlüssel für die OG dazu gefunden werden konnte.

2. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Pommern für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende Frau Anja Lorenz von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem und erteilt ihr das Wort. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025/2026 der Ortsgemeinde Pommern liegt den Ratsmitgliedern vor.

Einwohnerbeteiligung

Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Nr.22/2025, bekanntgegeben. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass die Einwohner/innen der Ortsgemeinde Pommern die Möglichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 02.06.2025 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 bei der Verbandsgemeinde Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgen. Sollten innerhalb dieser Frist Vorschläge zum Haushaltsentwurf eingereicht werden, sind diese im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes zu behandeln.

Es wurden keine Vorschläge im Rahmen der Einwohnerbeteiligung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem eingereicht.

Haushaltsplan 2025

Für das Haushaltsjahr 2025 belaufen sich nach der bisherigen Gegenüberstellung im Ergebnishaushalt die Gesamterträge auf 807.000 € und die Gesamtaufwendungen auf 794.680 €. Somit weist der Ergebnishaushalt 2025 einen Jahresüberschuss von 12.320 € aus. Gegenüber den Planansätzen des Vorjahres ist dies eine Abschlussverschlechterung um 25.100 €. Diese Verschlechterung kommt insbesondere durch deutlich höhere Personalkostenerstattungen für den Kindergarten (+16.000 €, somit fast Verdoppelung gegenüber Vorjahresansatz) sowie durch die Kreisumlageerhöhung (+10.000 €) zustande.

Unter Berücksichtigung der nicht zahlungswirksamen Erträge (Auflösungen der Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen, Auflösung der Ehrensoldrückstellung = 74.110 €) und der nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (Abschreibungen und Zuführung zur Ehrensoldrückstellung = 85.410 €) ergibt sich ein zahlungswirksamer Überschuss von 23.620 €.

Auch der Finanzhaushalt 2025 weist im ordentlichen Ein- und Auszahlungsbereich einen Überschuss von 23.620 € aus.

Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungsauszahlungen von 37.420 € sowie des Mindestrückführungsbetrages, der im Rahmen des PEK jährlich zu leisten ist in Höhe von 1.974 € ist der Finanzhaushalt 2025 gem. § 18 GemHVO nicht ausgeglichen und weist in der Summe einen Fehlbetrag von insgesamt 15.774 € aus. Dieser Fehlbetrag kann durch vorhandene liquide Mittel finanziert werden.

Investitionsauszahlungen sind im Finanzhaushalt 2025 insgesamt in Höhe von 40.000 € veranschlagt. Diese sind für folgende Auszahlungen vorgesehen:

-

Planungs- und erste Baukosten für die Neukonzeption des Moselvorgeländes in Höhe von 15.000 € („Treffpunkt für Jung und Alt“)

-

Planungskosten für die dringend sanierungsbedürftige Spillesbrücke in Höhe von 25.000,00 €.

Investitionseinzahlungen sind im Haushalt 2025 in Höhe von 19.400 € veranschlagt (Verkauf eines Grundstücks an LBM für Radwegebau). Somit ergibt sich im Investitionsbereich 2025 ein Defizit in Höhe von 20.600 €, das komplett über Investitionskredite finanziert werden soll.

Zu Beginn des Haushaltsjahres beträgt der Bestand an liquiden Mitteln voraussichtlich 110.900 € (Forderungen gegenüber der Einheitskasse). Zur Ausfinanzierung des laufenden Haushaltes 2025 muss die Ortsgemeinde liquide Mittel in Höhe von 15.774 € entnehmen, so dass der Stand der liquiden Mittel zum 31.12.2025 voraussichtlich auf rd. 95.130 € sinken wird.

Haushaltsplan 2026

Für das Haushaltsjahr 2026 belaufen sich nach der bisherigen Gegenüberstellung im Ergebnishaushalt die Gesamterträge auf 804.330 € und die Gesamtaufwendungen auf 843.700 €. Somit weist der Ergebnishaushalt 2026 einen Jahresfehlbetrag von 39.370 € aus. Dies stellt gegenüber dem Vorjahr 2025 eine Verschlechterung um 51.690 € dar.

Unter Berücksichtigung der nicht zahlungswirksamen Erträge (Auflösungen der Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen, Auflösung der Ehrensoldrückstellung = 63.090 €) und der nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (Abschreibungen und Zuführung zur Ehrensoldrückstellung = 81.700 €) ergibt sich ein zahlungswirksamer Fehlbetrag von 20.980 €.

In gleicher Höhe weist auch der Finanzhaushalt 2026 im ordentlichen Ein- und Auszahlungsbereich ein Defizit von 20.980 € aus. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungsauszahlungen von 22.050 € sowie des Mindestrückführungsbetrages, der im Rahmen des PEK jährlich zu tilgen ist in Höhe von 1.974 €, ist der Finanzhaushalt 2026 gem. § 18 GemHVO nicht ausgeglichen und weist in der Summe einen Fehlbetrag von 45.004 € aus. Zur Finanzierung dieses Fehlbetrages stehen liquide Mittel zur Verfügung.

An Investitionsauszahlungen sind im Finanzhaushalt 2026 insgesamt 472.650 € veranschlagt. Diese sind für folgende Auszahlungen vorgesehen:

-

Baukosten für die Neukonzeption des Moselvorgeländes in Höhe von 5.000 € („Treffpunkt für Jung und Alt“)

-

Baukosten für die Sanierung der Spillesbrücke in Höhe von 467.650 €.

Investitionseinzahlungen sind in 2026 im Rahmen einer erwarteten Landesförderung für die Sanierung der Spillesbrücke in Höhe von 300.000 € veranschlagt. Somit ergibt sich im Investitionsbereich 2026 ein Defizit von 172.650 €, das komplett über einen Investitionskredit in gleicher Höhe finanziert werden soll.

Zu Beginn des Haushaltsjahres 2026 beträgt der Bestand der liquiden Mittel voraussichtlich 95.130 €. Aufgrund der zuvor genannten Unterdeckung im Finanzhaushalt ist eine erneute Entnahme von liquiden Mitteln in Höhe von rd. 45.000 € erforderlich, so dass der Stand der liquiden Mittel zum 31.12.2026 voraussichtlich auf einen Stand von rd. 50.130 € sinken wird.

Sowohl die in der Haushaltssatzung wiedergegebenen Hebesätze für Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer, als auch die Hundesteuerbeträge und die übrigen Gebühren und Beiträge wurden gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Allerdings ist es zeitnah beabsichtigt, die in § 6 der Haushaltssatzung genannten Gebührensätze für die Nutzung des Bürgerhauses aus der Haushaltssatzung herauszulösen und eine gesonderte Nutzungsgebührensatzung zu erlassen, um diese flexibler anpassen zu können.

Gemeinderatsmitglied Stein fragt in diesem Zusammenhang nach, ob die Einnahmen nicht durch die Erhebung einer Grundsteuer C erhöht werden können. Bürgermeister Lambertz erhebt hiergegen Bedenken und bezweifelt, dass hierdurch der Haushalt entlastet werden würde. Dennoch sollte man diese Art der Einnahmen im Auge behalten und in Ruhe prüfen, ob es rechtlich möglich und sinnig sei.

Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Pommern für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

3. Örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Verbandsgemeinde Cochem;

Vorstellung des Konzeptes für die Ortsgemeinde Pommern

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.11.2021 der Beauftragung eines Fachbüros zur Erstellung eines Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für alle Ortsgemeinden sowie der Stadt Cochem zugestimmt. Mit der Erstellung wurde das Ingenieurbüro Björnsen Beratende Ingenieure Koblenz beauftragt. Die Konzepte der ersten 8 Ortsgemeinden sowie der Stadt Cochem wurden in der Zeit von 2022 bis 2024 erarbeitet und liegen nunmehr vor. Das Konzept dient u.a. dazu, Handlungsfelder zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge näher zu betrachten und die sich hieraus ergebenen Schutzmaßnahmen in der Zukunft umzusetzen. Das erarbeitete Konzept für die Ortsgemeinde Pommern wird durch Herrn Dr. Lippert in der Sitzung vorgestellt.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen über das Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept zur Kenntnis und wird über die möglichen umzusetzenden Schutzmaßnahmen in einer der nächsten Sitzungen weiter beraten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

4. Feststellung der Jahresrechnungen der Ortsgemeinde Pommern für die Haushaltsjahre 2017, 2018, 2019 und 2020

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Pommern hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 unter dem Vorsitz von Herrn Kay Massion sowie unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsausschussmitgliedes Herrn Andreas Sturm die vollständig vorgelegten Rechnungsprüfungsunterlagen der Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 geprüft.

Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.

Die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2017, 2018, 2019 und 2020 führten zu folgenden Ergebnissen:

a) Jahresabschluss der Ortsgemeinde Pommern für das Haushaltsjahr 2017

Die Prüfung des Jahresabschlusses führte zu folgendem Ergebnis:

1. Feststellung der Ergebnisrechnung:

Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 635.468,40 EUR und Gesamtaufwendungen von 626.396,21 EUR weist einen Überschuss von 9.072,19 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz (-49.980,00 EUR) hat sich das Ergebnis um 59.052,19 EUR verbessert. Der Überschuss ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.

2. Feststellungen zur Finanzrechnung:

Die ordentlichen Einzahlungen betragen 571.101,87 EUR und die ordentlichen Auszahlungen 540.349,74 EUR. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 30.752,13 EUR, der sich gegenüber der Planaufstellung um 57.132,13 EUR verbessert hat.

Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 37.073,76 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 38.032,90 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Fehlbetrag von -959,14 EUR (Verschlechterung gegenüber der Planaufstellung um -19.959,14 EUR).

Zusammen mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich beläuft sich das Ergebnis des Finanzhaushalts am Jahresende auf 29.792,99 EUR. Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich der Finanzmittelüberschuss um 37.172,99 EUR verbessert.

Bei der Planaufstellung wurde aufgrund des positiven Saldos der Ein- und Auszahlungen im Investitionsbereich keine Aufnahme eines Investitionsdarlehens eingeplant.

Die ordentlichen Tilgungsleistungen für die laufenden Investitionskredite beliefen sich für das Jahr 2017 auf 32.345,60 EUR (inkl. 295,70 EUR Kassenrest aus 2016).

Im Haushaltsjahr 2017 wurde zudem ein Investitionskredit in Höhe von 104.836,41 € umgeschuldet.

Bei der Planaufstellung musste zur Finanzierung aller Auszahlungen eine Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von netto (= abzgl. Tilgung i.R.d. KEF-RP i.H.v. 22.710,00 EUR) 48.930,00 EUR veranschlagt werden. Zum Jahresende hin ergibt sich unter Berücksichtigung der durchlaufenden Gelder eine Tilgung der Liquiditätsverschuldung in Höhe von insgesamt 34.597,61 EUR, was die Mindest-Tilgung im Rahmen des KEF-RP in Höhe von 22.710,00 EUR um 11.887,61 EUR überschreitet.

Ein Liquiditätskredit musste in 2017, entgegen der Planung, somit nicht aufgenommen werden. Aufgrund der Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse konnte das bestehende Liquiditätsdefizit in Höhe von -520.629,34 EUR zum Jahresende 2016 auf einen Stand von -486.031,73 EUR zum 31.12.2017 verringert werden.

In diesem Kassenbestand sind auch die Gelder der Jagdgenossenschaft in Höhe von 11.471,71 EUR enthalten, die von der Ortsgemeinde treuhänderisch verwaltet werden, sowie die treuhänderisch verwalteten Gelder für den Pommerner Martberg in Höhe von 50.000,00 EUR. Ohne diese Mittel steigt die Liquiditätsverschuldung der Ortsgemeinde Pommern auf -547.503,44 EUR.

3. Feststellungen zur Schlussbilanz:

Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 4.931.941,92 EUR ab. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 4.900.638,05 EUR und das Umlaufvermögen auf 30.619,63 EUR. Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben.

In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss von 9.072,19 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 1.649.912,85 EUR (Eigenkapitalquote rd. 33,45 %).

Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:

-

Sonderposten in Höhe von 2.234.117,72EUR

-

Rückstellungen in Höhe von 1.780,00 EUR

-

Verbindlichkeiten in Höhe von 1.046.131,35 EUR

Die Verbindlichkeiten enthalten unter anderem die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 475.214,34 EUR (= 32.049,90 EUR weniger als im Vorjahr) sowie die Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse in Höhe von 486.031,73 EUR (34.597,61 EUR weniger als im Vorjahr).

b) Jahresabschluss der Ortsgemeinde Pommern für das Haushaltsjahr 2018

Die Prüfung des Jahresabschlusses führte zu folgendem Ergebnis:

1. Feststellung der Ergebnisrechnung:

Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 616.491,33 EUR und Gesamtaufwendungen von 588.346,25 EUR weist einen Überschuss von 28.145,08 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz (geplanter Fehlbetrag = -54.520,00 EUR) hat sich das Ergebnis somit um 82.665,08 EUR verbessert. Der Überschuss ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.

2. Feststellungen zur Finanzrechnung:

Die ordentlichen Einzahlungen betragen 545.824,52 EUR und die ordentlichen Auszahlungen betragen 532.255,39 EUR. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 13.569,13 EUR, der sich gegenüber der Planaufstellung (geplanter Finanzmittelfehlbetrag = -32.030,00 €) um 45.599,13 EUR verbessert hat.

Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 21.022,00 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 7.058,88 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Überschuss von 13.963,12 EUR (Verbesserung gegenüber der Planaufstellung um 29.563,12 EUR).

Die aus dem Haushaltsjahr 2017 übertragenen investiven Mittel in Höhe von 160,00 EUR wurden in 2018 verausgabt für den Kostenanteil der Eintragung des Miteigentums am Bürgerhaus „Alte Schule“.

Zusammen mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelüberschuss am Jahresende auf 27.532,25 EUR. Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich das Finanzergebnis gegenüber einem geplanten Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von -47.790,00 EUR um 75.162,25 EUR verbessert.

Bei der Planaufstellung wurde aufgrund des negativen Saldos der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 15.600,00 EUR eingeplant. Da die Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr 2018 jedoch mit einem positiven Saldo abschließen konnte, konnte auf eine Darlehensaufnahme gänzlich verzichtet werden. Gleichzeitig wurden ordentliche Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten in Höhe von 33.784,31 EUR geleistet. Zudem wurde ein Investitionskredit in Höhe von 27.881,54 EUR umgeschuldet.

Bei der Planaufstellung musste zur Finanzierung aller Auszahlungen eine Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von netto (= abzgl. Tilgung i.R.d. KEF-RP i.H.v. 22.710,00 EUR) 75.460,00 EUR veranschlagt werden. Zum Jahresende hin wurde die Tilgung des KEF-RP in Höhe von 22.054,54 EUR (Mindest-Tilgung) vorgenommen. Darüber hinaus musste die Ortsgemeinde Pommern einen Liquiditätskredit in Höhe von 31.590,52 EUR aufnehmen. Trotz der Liquiditätskreditaufnahme ergibt sich eine Verbesserung gegenüber dem Planansatz in Höhe von 65.924,02 EUR. Mithin ergibt sich unter Berücksichtigung der durchlaufenden Gelder eine Zunahme der Liquiditätsverschuldung von insgesamt 9.535,98 EUR. Aufgrund der Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse erhöht sich das bestehende Liquiditätsdefizit in Höhe von -486.031,73 EUR zum Jahresende 2017 auf einen Stand von -495.567,71 EUR zum 31.12.2018.

In diesem Kassenbestand sind auch die Gelder der Jagdgenossenschaft in Höhe von 8.187,79 EUR enthalten, die von der Ortsgemeinde treuhänderisch verwaltet werden, sowie die treuhänderisch verwalteten Gelder für den Pommerner Martberg in Höhe von 50.000,00 EUR. Ohne diese Mittel steigt die Liquiditätsverschuldung der Ortsgemeinde Pommern auf -553.755,50 EUR.

3. Feststellungen zur Schlussbilanz:

Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 4.864.097,28 EUR ab.

Das Anlagevermögen beläuft sich auf 4.823.988,15 EUR und das Umlaufvermögen auf 39.471,82 EUR. Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben.

In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss von 28.145,08 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 1.678.057,93 EUR. (Eigenkapitalquote rd. 34,72 %).

Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:

-

Sonderposten in Höhe von 2.174.776,48 EUR

-

Rückstellungen in Höhe von 3.683,00 EUR

-

Verbindlichkeiten in Höhe von 1.007.579,87 EUR.

Die Verbindlichkeiten enthalten unter anderem die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 441.430,03 EUR (= 33.784,31 EUR weniger als im Vorjahr) sowie die Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse in Höhe von 495.567,71 EUR (= 9.535,98 EUR mehr als im Vorjahr).

c) Jahresabschluss der Ortsgemeinde Pommern für das Haushaltsjahr 2019

Die Prüfung des Jahresabschlusses führte zu folgendem Ergebnis:

1. Feststellung der Ergebnisrechnung:

Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 638.837,82 EUR und Gesamtaufwendungen von 596.983,96 EUR weist einen Überschuss von 41.853,86 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz (-30.690,00 EUR) hat sich das Ergebnis um 72.543,86 EUR verbessert. Der Überschuss ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.

2. Feststellungen zur Finanzrechnung:

Die ordentlichen Einzahlungen betragen 578.358,31 EUR und die ordentlichen Auszahlungen 517.842,18 EUR. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 60.516,13 EUR der sich gegenüber der Planaufstellung um 71.156,13 EUR verbessert hat.

Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 9.729.70 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 5.489,70 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Überschuss von 4.240,00 EUR (Verbesserung gegenüber der Planaufstellung um 28.850,00 EUR).

Zusammen mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelüberschuss am Jahresende auf 64.756,13 EUR. Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich der Finanzmittelüberschuss um 100.006,13 EUR verbessert.

Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde die Veranschlagung eines Investitionskredites in Höhe von 24.610,00 EUR notwendig. Letztlich kam es nicht zu der Aufnahme eines Investitionskredites, da der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit positiv ist. Gleichzeitig wurden ordentliche Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten in Höhe von 36.539,07 EUR geleistet.

Bei der Planaufstellung musste zur Finanzierung aller Auszahlungen eine Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von netto (= abzgl. Tilgung i.R.d. KEF-RP i.H.v. 22.710,00 EUR) 44.200,00 EUR veranschlagt werden. Zum Jahresende hin ergibt sich unter Berücksichtigung der durchlaufenden Gelder eine Tilgung der Liquiditätsverschuldung in Höhe von insgesamt 28.238,40 EUR, was die Mindest-Tilgung im Rahmen des KEF-RP in Höhe von 22.710,00 EUR um 5.528,40 EUR überschreitet.

Ein Liquiditätskredit musste in 2017, entgegen der Planung, somit nicht aufgenommen werden. Aufgrund der Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse konnte das bestehende Liquiditätsdefizit in Höhe von –495.567,71 EUR zum Jahresende 2018 auf einen Stand von -467.329,31 EUR zum 31.12.2019 verringert werden.

In diesem Kassenbestand sind auch die Gelder der Jagdgenossenschaft in Höhe von 11.329,82 EUR enthalten, die von der Ortsgemeinde treuhänderisch verwaltet werden, sowie die treuhänderisch verwalteten Gelder für den Pommerner Martberg in Höhe von 50.000,00 EUR. Ohne diese Mittel steigt die Liquiditätsverschuldung der Ortsgemeinde Pommern auf -528.659,13 EUR.

3. Feststellungen zur Schlussbilanz:

Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 4.789.557,55 EUR ab.

Das Anlagevermögen beläuft sich auf 4.747.130,71 EUR und das Umlaufvermögen auf 41.782,85 EUR.

Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben.

In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss von 41.853,86 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 1.719.911,79 EUR (Eigenkapitalquote rd. 35,91 %).

Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:

-

Sonderposten in Höhe von 2.119.942,39 EUR

-

Rückstellungen in Höhe von 3.676,00 EUR

-

Verbindlichkeiten in Höhe von 946.027,37 EUR

Die Verbindlichkeiten enthalten unter anderem die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 404.890,69 EUR (= 36.539,07 EUR weniger als im Vorjahr), sowie die Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse in Höhe von 467.329,31 EUR (= 28.238,40 EUR weniger als im Vorjahr).

d) Jahresabschluss der Ortsgemeinde Pommern für das Haushaltsjahr 2020

Die Prüfung des Jahresabschlusses führte zu folgendem Ergebnis:

1. Feststellung der Ergebnisrechnung:

Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 560.580,01 EUR und Gesamtaufwendungen von 591.751,73 EUR weist einen Fehlbetrag von -31.171,72 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz (-22.680,00 EUR) hat sich das Ergebnis um 8.491,72 EUR verschlechtert. Der Fehlbetrag ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.

2. Feststellungen zur Finanzrechnung:

Die ordentlichen Einzahlungen betragen 512.104,82 EUR und die ordentlichen Auszahlungen 522.153,43 EUR. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Fehlbetrag von -10.048,61 EUR der sich gegenüber der Planaufstellung (-2.730,00 EUR) um 7.318,61 EUR verschlechtert hat.

Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 1.290,00 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 102.812,46 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich ein Defizit von -101.522,46 EUR (Verbesserung gegenüber der Planaufstellung um 74.377,54 EUR).

Zusammen mit dem Fehlbetrag im ordentlichen Bereich beläuft sich das Finanzmitteldefizit am Jahresende auf -111.571,07 EUR. Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich der Finanzmittelfehlbetrag um 67.058,93 EUR verbessert.

Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde die Veranschlagung eines Investitionskredites in Höhe von 175.900,00 EUR notwendig. Die Kreditaufnahme ist in 2020 nicht erfolgt. Die Kreditermächtigung ist in Höhe von 101.530,00 EUR in das Folgejahr übertragen worden.

Gleichzeitig wurden in 2020 ordentliche Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten in Höhe von 36.952,65 EUR geleistet.

Bei der Planaufstellung musste zur Finanzierung aller Auszahlungen eine Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von netto (= abzgl. Tilgung i.R.d. KEF-RP i.H.v. 22.710,00 EUR) 37.040,00 EUR veranschlagt werden.

Zum Jahresende hin wurde die Tilgung des KEF-RP in Höhe von 22.054,54 EUR (Mindest-Tilgung) vorgenommen. Darüber hinaus musste die Ortsgemeinde Pommern jedoch einen Liquiditätskredit in Höhe von 170.859,48 EUR aufnehmen. Aus der Liquiditätskreditaufnahme ergibt sich eine Verschlechterung gegenüber dem Planansatz in Höhe von 111.764,94 EUR. Mithin ergibt sich unter Berücksichtigung der durchlaufenden Gelder eine Zunahme der Liquiditätsverschuldung von insgesamt -148.804,94 EUR.

Aufgrund dieser Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse erhöht sich das bestehende Liquiditätsdefizit in Höhe von -467.329,31 EUR zum Jahresende 2019 auf einen Stand von -616.134,25 EUR zum 31.12.2020.

In diesem Kassenbestand sind auch die Gelder der Jagdgenossenschaft in Höhe von 11.941,93 EUR enthalten, die von der Ortsgemeinde treuhänderisch verwaltet werden, sowie die treuhänderisch verwalteten Gelder für den Pommerner Martberg in Höhe von 50.000,00 EUR. Ohne diese Mittel steigt die Liquiditätsverschuldung der Ortsgemeinde Pommern auf -678.076,17 EUR.

3. Feststellungen zur Schlussbilanz:

Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 4.812.031,05 EUR ab.

Das Anlagevermögen beläuft sich auf 4.768.928,94 EUR und das Umlaufvermögen auf 42.430,31 EUR.

Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben.

In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresfehlbetrag von -31.171,72 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 1.688.740,07 EUR (Eigenkapitalquote rd. 35,09 %).

Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:

-

Sonderposten in Höhe von 2.056.075,79 EUR

-

Rückstellungen in Höhe von 5.674,00 EUR

-

Verbindlichkeiten in Höhe von 1.061.541,19 EUR

Die Verbindlichkeiten enthalten unter anderem die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 367.938,31 EUR (= 36.952,65 EUR weniger als im Vorjahr) sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse in Höhe von 616.134,25 EUR (= 148.804,94 EUR mehr gegenüber dem Vorjahr).

Da die Prüfung der Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 zu keinerlei Beanstandungen führte, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Gemeinderat vor, die Jahresabschlüsse der Ortsgemeinde Pommern für die Haushaltsjahre 2017, 2018, 2019 und 2020 festzustellen.

Der Ortsgemeinderat stellt die Jahresabschlüsse der Ortsgemeinde Pommern für die Haushaltsjahre 2017, 2018, 2019 und 2020 fest.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5. Entlastungserteilung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018

Wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO dürfen Frau Hildegard Moritz (2017 und 2018 Beigeordnete im Ortsgemeinderat) und Herr Bürgermeister Wolfgang Lambertz (2017 Beigeordneter des Verbandsgemeinderates, seit 2018 Bürgermeister der Verbandsgemeinde) nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen. Den Vorsitz übernimmt die Erste Beigeordnete Christina Frevel.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 die Empfehlung an den Ortsgemeinderat ausgesprochen, dem ehemaligen Ortsbürgermeister Willi Loosen und dessen ehemaligen Beigeordneten Robert Schneiders und Hildegard Moritz – soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben -, sowie dem ehemaligen Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dessen Vertretern Entlastung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zu erteilen.

Die Vorsitzende stellt die Entlastung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zur Abstimmung.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

6. Entlastungserteilung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020

Wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO dürfen Frau Hildegard Moritz sowie Frau Ruth Mentenich (Beigeordnete in 2019 und 2020) sowie Herr Bürgermeister Wolfgang Lambertz nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen. Den Vorsitz übernimmt die Erste Beigeordnete Christina Frevel.

a) Entlastung für das Haushaltsjahr 2019

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 die Empfehlung an den Ortsgemeinderat ausgesprochen, dem ehemaligen Willi Loosen und dessen ehemaligen Beigeordneten Robert Schneiders, Hildegard Moritz und Ruth Mentenich – soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben -, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wolfgang Lambertz und dessen Vertretern Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen.

b) Entlastung für das Haushaltsjahr 2020

Auch hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 20.03.2025 die Empfehlung an den Ortsgemeinderat ausgesprochen, dem ehemaligen Ortsbürgermeister Willi Loosen und dessen ehemaligen Beigeordneten Hildegard Moritz und Ruth Mentenich – soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben -, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wolfgang Lambertz und dessen Vertretern Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.

Die Vorsitzende stellt die Entlastung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zur Abstimmung.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Pommern

Durch die zwischenzeitlich erfolgte Anpassung der Gewinnsätze durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz für das Erhebungsjahr 2025 ist erneut eine Änderung der TBS erforderlich. Mit der erforderlichen Satzungsänderung werden die Gewinnsätze 2023 für das Beitragsjahr 2025 vom Gemeinderat festgesetzt. Weiterhin sind Betriebsarten in der anliegenden Betriebsartentabelle zu ergänzen.

Erläuterung zur Maßstabskomponente „Gewinnsatz“

Der sog. „Gewinnsatz“ beziffert den betriebsartspezifischen Gewinnanteil am Umsatz und wird aus Rechtssicherheitsgründen regelmäßig angepasst. Hierzu wurden die zum Jahresende 2024 vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz veröffentlichten Gewinnsätze für das Jahr 2023 in die nachstehende Satzungsänderung übernommen.

Die geänderten Gewinnsätze für das Jahr 2023 sind rot gekennzeichnet. Zum Vergleich sind die Gewinnsätze aus dem Jahr 2022 ebenfalls in der beigefügten Betriebsartentabelle dargestellt.

Erläuterung zur Ergänzung von Betriebsarten

Bei Satzungserstellung wurden in die Betriebsartentabelle nur die Betriebsarten aufgenommen, die auch den damals in der Ortsgemeinde Pommern angesiedelten Betrieben zuzuordnen waren. Zwischenzeitlich sind jedoch weitere tourismusbeitragspflichtige Betriebe hinzugekommen, deren Betriebsarten nicht in der bisherigen Betriebsartentabelle enthalten sind. Daher ist die Betriebsartentabelle um die folgenden Betriebsarten zu ergänzen; die Vorteilssätze sind vom Gemeinderat zu beschließen.

Nachrichtlich:

Betriebsart

Bezeichnung

Vorteilssatz übrige Ortsgemeinden im

Bereich der VG Cochem

FB07

Garten-/

Landschaftsbau

3 – 5 v. H.

FC05

Gebäude-/

Fensterreinigung

5 - 15 v. H.

Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags zu.

Die Vorteilssätze der zu ergänzenden Betriebsarten werden wie folgt festgesetzt:

FB07

Garten-/

Landschaftsbau

4 v. H.

FC05

Gebäude-/

Fensterreinigung

10 v. H.

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

8. Bildung eines Wahlvorstandes für die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Cochem

Für die am stattfindende Wahl zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem werden folgende Wahlhelfer der Verbandsgemeindeverwaltung gemeldet:

Wahlvorsteherin

Hildegard Moritz

Stellv. Wahlvorsteherin

Christina Frevel

Schriftführerin

Ruth Mentenich

Stellv. Schriftführerin

Andreas Sturm

Beisitzer

Dieter Müller, Markus Gebert, Thorsten Stein, Kay Massion, Lisa-Maria Stein, Franziska

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.