- Einladung vom 17.06.2025 -
| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ende: | 19:20 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz |
| Als Mitglieder: | Philipp Thönnes, Treis-Karden |
| Markus Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf (in Vertretung von Jürgen Schneider) | |
| Arno Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf | |
| Dirk Mohrs, Faid | |
| Werner Lauxen, Lieg | |
| Bernd Schuwerack, Cochem | |
| Günter Hammes, Cochem | |
| Ulrich Burkholz, Cochem | |
| Entschuldigt: | Gregor Fuhrmann, Cochem |
| Udo Marx, Lieg | |
| Jürgen Schneider, Klotten | |
| Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete | |
| Die Beigeordneten: | Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete |
| Marco Steuer, Cochem, Beigeordneter | |
| Auf Einladung: | Max Senger HSI Consult GmbH (zu TOP 1 öS) |
| Weiter anwesend: | Abwassermeister Karl Neiß |
| Auszubildende Frida Pöschel | |
| Schriftführer: | Bernd Nitzsche, VGV Cochem |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Damen und Herren des Werks-, Bau- und Umweltausschusses, die Beigeordneten, den Vertreter des Ingenieurbüros HSI sowie die Mitarbeiterin und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung.
Anschließend stellt er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Werks-, Bau- und Umweltausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 12.03.2025 statt.
Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 13/2005 am 28.03.2025. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Im Übrigen werden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen.
Auf Antrag wird die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung um einen zweiten Tagesordnungspunkt - Antrag auf Teilerlass von Schmutzwassergebühren ergänzt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Umstellung der Kläranlage Treis auf Schlammfaulung;
a) Sachstand wasserrechtlicher Erlaubnisantrag und Landesförderung
b) Beauftragung der Baufeldvorbereitung - Vorratsbeschluss -
c) Beauftragung der Anlagentechnik - Vorratsbeschluss -
Zu a) In regelmäßigen Abständen finden Planungsbesprechungen auf der Kläranlage Treis statt.
Bereits 2024 wurde die Planung zur Beantragung der notwendigen wasserrechtlichen Erlaubnis erstellt und bei der SGD Nord zur Genehmigung eingereicht. Die Hoffnung, dass bis zum Jahresende 2024 die notwendige wasserrechtliche Erlaubnis der SGD Nord, Koblenz, vorliegt, damit auf der Grundlage die Ausschreibung für die Baufeldfreimachung vorbereitet werden kann, wurde nicht erfüllt.
Im laufenden Genehmigungsverfahren wurde immer jeweils kurzfristig auf Nachforderungen der SGD Nord reagiert.
Für das Abwasserwerk besteht aufgrund der Bewilligung von Bundesmittel der Druck, die Fördermittel, beginnend ab 2025, auch abzurufen und die dazu notwendigen Arbeiten durchzuführen. Für 2025 ist die Rodung (zwischenzeitlich erfolgt) und die Baufeldfreimachung sowie die Beauftragung der Anlagentechnik (aufgrund der Vorlaufzeit) vorgesehen.
Zwischenzeitlich liegt die naturschutzfachliche Genehmigung der Oberen Naturschutzbehörde für die benötigten Ausgleichsflächen (in der Gemarkung Dohr) vor.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage war die Erlaubniserteilung durch die SGD Nord in Arbeit; diese liegt zwischenzeitlich vor. Die Landesförderung ist beantragt (Gesamtkosten 6,8 Mio €, förderf. Kosten 6,3 Mio €, beantragte Förderung 2,876 Mio. €). Mit einer Bewilligung der Landesförderung kann kurzfristig gerechnet werden, so dass die weiteren Arbeitsschritte (Ausschreibung der Baufeldvorbereitung und der Anlagentechnik) zeitnah erfolgen können.
Zu b) Es ist beabsichtigt, die Baufeldvorbereitung bereits sehr frühzeitig durchzuführen, um die weitere Bauausführung nicht zu behindern. Gleichzeitig soll damit auch der bewilligten Bundesförderung Rechnung getragen werden, da in 2025 die ersten Fördermittel abgerufen werden müssen. Hierzu sind folglich auch die notwendigen Kosten nachzuweisen.
Durch den Vertreter des planenden Ingenieurbüros HSI wurden die aktuelle Planung mittels Geländeschnitten vorgestellt. In die Planungen für die Geländeabtragungen bzw. Sicherung wurde der Bodengutachter und der Statiker mit eingebunden. Es wurden verschiedene Varianten der Baufeldvorbereitung untersucht (Abböschung, Nagelwand (Sicherung mit Spitzbeton) sowie eine überschnittene Bohrpfahlwand) und vorgestellt sowie die voraussichtlichen Kosten hierzu bekanntgegeben. Es wurde sich für die Bohrpfahlwand ausgesprochen, auch weil sie im Kostenvergleich etwas günstiger ist.
Es ist vorgesehen, nach Erhalt des Bewilligungsbescheides oder der Erteilung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns, die Maßnahme kurzfristig auszuschreiben und zu vergeben.
Zu c) Es ist beabsichtigt, die benötigte Anlagentechnik bereits frühzeitig auszuschreiben und zu vergeben, um die weitere Bauausführung aufgrund der üblichen Lieferzeiten nicht zu behindern. Gleichzeitig soll damit auch der bewilligten Bundesförderung Rechnung getragen werden, da in 2025 die ersten Fördermittel abgerufen werden müssen. Hierzu sind folglich auch die notwendigen Kosten nachzuweisen.
Seitens des beteiligten Ingenieurbüros HSI wurden die auszuschreibenden Leistungen aufgrund der aktuellen Planung erläutert sowie die voraussichtlichen Kosten hierzu bekanntgegeben (Stand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ca. 1,2 Mio. €, wobei sich die konkreten Kosten erst aus dem bepreisten LV ergeben werden).
Es ist vorgesehen, nach Erhalt des Bewilligungsbescheides oder der Erteilung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns, die Maßnahme kurzfristig auszuschreiben und zu vergeben.
Notwendige Haushaltsmittel sind im Wirtschaftsplan 2025 eingestellt.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss
Zu a)
nimmt die Sachstandsmitteilungen zur Kenntnis.
Zu b)
beschließt, die Baufeldvorbereitung mit überschnittener Bohrpfahlwand umzusetzen und ermächtigt den Bürgermeister, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu c)
beschließt die Durchführung der Anlagenbeschaffung im Bestand und ermächtigt den Bürgermeister, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Umbau der Klärschlammentwässerung auf der Kläranlage Treis;
a) Beauftragung von Lieferungen und Leistungen für den notwendigen Tief- und Ingenieurbau (Los 1)
b) Beauftragung von Lieferungen und Leistungen für die notwendige Anlagen- und EMSR-Technik (Los 2)
Die weitere Umsetzung (Ausschreibung) der nächsten Großbaumaßnahme auf der Kläranlage Treis (nach der Erneuerung der Belüfter und Gebläse) wurde zunächst aufgrund der beabsichtigten Umstellung auf Klärschlammfaulung gestoppt. Nach dem Planungsstand für die Klärschlammfaulung, die keinen Einfluss auf die geplante Klärschlammentwässerung haben wird, konnte die Umsetzung weiter betrieben werden.
Eine Änderung der Ursprungsplanung wurde allerdings vorgenommen; die ursprünglich geplante Weiterverwendung der Zentrifuge wurde aufgrund des Alters des Entwässerungsaggregates sowie der anstehenden Erneuerung der Steuerungstechnik verworfen. Es wird nun eine neue Zentrifuge vorgesehen. Die Beschlussfassung hierzu erfolgte durch den Werks-, Bau- und Umweltausschuss in 2023.
Die Maßnahme, die auch durch das Land Rheinland-Pfalz gefördert wird, ist mittlerweile soweit geplant worden, dass auch die bauliche Umsetzung erfolgen kann.
Die Arbeiten wurden zwischenzeitlich im offenen Verfahren öffentlich ausgeschrieben.
Die Ausschreibung erfolgte losweise als Los 1 Tief- und Ingenieurbau und Los 2 EMSR-Technik.
Die Submission fand am 30.05.2025 statt. Die Angebotsprüfung konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Der Vergabevermerk derVergabeberatungsstelle, Montabaur, liegt den Ausschussmitgliedern zur Sitzung vor.
Werkleiter Nitzsche erläutert das jeweilige Ausschreibungsergebnis und die zwischenzeitlich durch das Ingenieurbüro Dr. Siekmann angestellten Nachforschungen aufgrund der geringen Bieterresonanz. Aus dem Grund habe man auch keine Aufhebung der Ausschreibung in Erwägung gezogen, da bei einer Neuausschreibung keine anderen Ergebnisse bzw. keine Kostenreduzierungen zu erwarten sind.
Hinweis:
Gemäß Bewilligungsbescheid behält sich der Fördergeber die Zustimmung zur Auftragsvergabe vor, wenn es zu einer Kostenüberschreitung von mindestens 20 v.H. kommt, d.h. vor der förmlichen Auftragserteilung war zwingend die Zustimmung des Umweltministeriums einzuholen. Über die Förderung der Mehrkosten ist ein Aktualisierungsantrag zu stellen.
Hierzu teilt Werkleiter Nitzsche mit, dass die Zustimmung des Fördergebers kurz vor Sitzungsbeginn per Mail erteilt wurde.
Im Wirtschaftsplan 2025 sind ausreichende Haushaltsmittel vorgesehen. Evtl. Mehrkosten sind im Wirtschaftsplan 2026 zu veranschlagen.
a) Beauftragung Los 1 Tief- und Ingenieurbau
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe des Loses 1 Tief- und Ingenieurbau an den günstigsten Bieter gemäß Vergabevorschlag.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
b) Beauftragung Los 2 EMSR-Technik
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe des Loses 2 EMSR-Technik an den günstigsten Bieter gemäß Vergabevorschlag.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. Klärschlammverwertung des Abwasserwerkes Cochem;
Verlängerungsangebot des MBR Agrar-Service vom 01.07.2025 - 30.06.2026
Seit dem 01.01.2021 ist das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Cochem Mitglied in der landesweit tätigen Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunale Klärschlammverwertung RLP = KKR-AöR), die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Klärschlammverwertung sowie die Übernahme von Klärschlämmen für die thermische Verwertung zu übernehmen.
Das operative Geschäft erfolgt durch die VK Kommunal GmbH (Gesellschaft für Verwertung von Klärschlämmen für Kommunen mbH, die sich regionalen Dienstleistern bedient. Im Falle des hiesigen Abwasserwerkes ist dies der MBR Agrar-Service Daun GmbH.
Aufgrund gestiegener Maschinen-, Lohn- und Dienstleistungskosten müssen die bisherigen Angebotspreise, nach drei gleichbleibenden Vertragsjahren, angepasst werden. Die bisherigen und die neuen Preise, gültig für die Zeit vom 01.07.2025 - 30.06.2026, waren der Anlage zur Beschlussvorlage zu entnehmen.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt die Anpassung der Preise für die landwirtschaftliche Klärschlammentwässerung auf der Grundlage des Angebotes des MBR Agrarservice Daun GmbH vom 03.06.2025.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Beauftragung von Ingenieurleistungen zur Vorbereitung von Klärschlämmen für die Mitbehandlung in der Kläranlage Zell-Bullay-Alf;
a) Kläranlage Briedern
b) Kläranlage Bremm
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits mehrfach mit der Angelegenheit befasst und einstimmig beschlossen, der Mitbehandlung des Klärschlammes von den eigenen Kläranlagen Bremm und Briedern, auf der Kläranlage Zell-Bullay-Alf, weiterhin positiv gegenüberzustehen. Die Werkleitung wurde ermächtigt, entsprechende Verhandlungen mit dem Abwasserwerk Zell zu führen. Über das Ergebnis ist der Werks-, Bau- und Umweltausschuss zu informieren.
Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen auf der Kläranlage Zell-Bullay-Alf sind mittlerweile so weit fortgeschritten, dass die Thematik seitens der Werkleitung Zell wieder aufgegriffen wurde und Gegenstand einer gemeinsamen Besprechung mit den Werkleitern Zell, Ulmen und Cochem war.
Durch die Ausfaulung der Schlämme auf der Kläranlage Zell-Bullay-Alf kann die Schlammmenge durch den weitergehenden biologischen Abbau gegenüber der simultan-aeroben Schlammstabilisierung reduziert werden. Durch die anschließende stationäre Entwässerung dort werden überdies weitere Klärschlammverwertungswege erschlossen und im Vergleich zur Nassschlammverwertung in der Landwirtschaft die Kosten reduziert.
Wesentlich für eine zielgerichtete Mitbehandlung ist, dass die zuliefernden Kläranlagen (hier die Kläranlagen Bremm und Briedern) das Schlammalter in der biologischen Reinigungsstufe reduzieren und den Schlamm nicht mehr stabilisieren. Dadurch wird das Faulgaspotenzial der Schlämme erhöht und zugleich der Sauerstoffbedarf der Biologie auf unseren schlammabgebenden Kläranlagen reduziert, so dass der Stromverbrauch reduziert werden kann.
Um darüber hinaus den Transportaufwand zu reduzieren und parallel eine effiziente Mitbehandlung in der Faulung der Kläranlage Zell-Bullay-Alf zu ermöglichen, ist auf eine ausreichende Eindickung des Überschussschlammes zu achten (Zielgröße mindestens 5 % TS). Aufgrund des notwendigen, regelmäßigen Transportes (mind. einmal pro Woche) kann ein ausreichender Eindickungsgrad häufig nicht durch einen statischen Eindicker erreicht werden, sondern muss eine maschinelle Überschussschlammeindickung (MÜSE) erfolgen.
Die Kläranlage Briedern besitzt bereits eine (veraltete) maschinelle Schlammeindickung; die Kläranlage Bremm noch nicht.
Zwischenzeitlich wurden zur Erbringung der notwendigen Ingenieurleistungen Honorarangebote eingeholt.
Werkleiter Nitzsche gibt das Ergebnis der beiden Honorarangebote bekannt. Aufgrund des zwischenzeitlich feststehenden Leistungsumfanges und der voraussichtlichen Honorarhöhe ist der Auftraggeber verpflichtet zusätzlich Vergleichsangebote einzuholen.
Im Wirtschaftsplan sind derzeit keine Haushaltsmittel vorgesehen und werden spätestens in den Wirtschaftsplan 2026 aufgenommen. Bis dahin entstehende Kosten sind im Rahmen der Gesamtdeckung finanziert.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Werkleitung, zwei zusätzliche Honorarangebote einzuholen und ermächtigt den Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Auftragsvergabe;
Überprüfung EX-Schutz 2025 (Wiederholungsprüfung) an abwassertechnischen Anlagen des Abwasserwerkes Cochem
Die Überprüfung des Explosionsschutzes (EX-Schutz) an den abwassertechnischen Anlagen des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Cochem ist im Turnus von 4 Jahren durchzuführen (Wiederholungsprüfung).
Für die nun anstehende EX-Schutz-Überprüfung wurden 2 Angebote eingeholt. Die Angebote wurden von der Verwaltung geprüft und waren einschließlich eines Vergabevermerkes als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügt.
Es wird vorgeschlagen, die Durchführung der EX-Schutz-Überprüfung 2025 (Wiederholungsprüfung) an den abwassertechnischen Anlagen des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Cochem an den günstigsten Bieter gemäß Vergabevermerk zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6. Ergebnis des landesweiten Preis-/Tarifinformationsblattvergleiches durch die Fa. Aquabench
Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde hat am Benchmarking der Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz teilgenommen. Im Rahmen des Preis- und Tarifinformationsblattes (PTib), welches auf Grund der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2025 erstellt wurde, kann ein durchaus positives Bild hinsichtlich der Gebühren- und Kostenstruktur vermittelt werden. So liegt unser Abwasserwerk in diesen Bereichen vergleichsweise im Median bzw. leicht darunter.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
7. Selbstüberwachungsbericht 2024
Nach der Eigenüberwachungsverordnung für Abwasseranlagen ist der oberen Wasserbehörde ein jährlicher Bericht über die durchgeführten Abwassermessungen vorzulegen. Dies ist im März 2025 für das Berichtsjahr 2024 erfolgt. Der Bericht wurde im Internet erstellt und termingerecht der Wasserbehörde in der einheitlich vorgegebenen Form über deren Online-Portal zugeleitet sowie für unsere Akten dokumentiert. Anmerkungen bei der Qualitätssicherung und Analyse der Daten wurden ebenso dokumentiert, so dass dem Selbstüberwachungsbericht 2024 entsprechende Tabellen zugefügt und entsprechend in das Online-Portal hochgeladen werden konnten. Eine Übersicht über die Bewertung der verschiedenen Parameter bei den jeweiligen Kläranlagen liegt den Ausschussmitgliedern zur Sitzung vor.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen und die Berichterstattung zur Kenntnis.
Gleichzeitig dankt Bürgermeister Lambertz den Außendienstmitarbeitern für die geleistete Arbeit.
8. Unterhaltungsmaßnahme an der Gewässersohle des Endertbaches innerhalb der Bachüberbauung des LBM
Der Endertbach (Gewässer III. Ordnung) ist in der Cochemer Innenstadt (ab Notariat Schäfer bis zur TI Cochem) überbrückt. Mit der Fusion der Stadt Cochem im Jahr 2009 ist die Aufgabe der Gewässerunterhaltung auf die Verbandsgemeinde Cochem übergegangen; ebenso die Verpflichtung zur Unterhaltung der Gewässersohle, für die die Stadt Cochem bis dahin verpflichtet war.
Der LBM Cochem hat mitgeteilt, dass er Ende 2026 das Bauwerk der Endertbachüberbauung sanieren möchte. Da die Gewässersohle schadhaft ist (es fehlen Teile der Sohlbefestigung) sollen die Sanierungsarbeiten für die Sohlbefestigung durch die Verbandsgemeinde vorgezogen werden. Die Kosten belaufen sich nach einer ersten Kostenschätzung auf ca. 150.000,00 € (inkl. Nebenkosten).
Es wurde zwischenzeitlich Kontakt mit der SGD Nord aufgenommen, um eine 100%-ige Förderung über die Wiederaufbauhilfe zu erhalten. Für den Förderantrag ist die Bestätigung eines „Sachverständigen“ erforderlich. Hierzu wurde von der SGD Nord empfohlen, ein entsprechend befähigtes Ingenieurbüro zu beauftragen. Im Falle einer Förderung durch die Wiederaufbauhilfe sind die Ingenieurleistungen förderfähig.
Es wurde ein Honorarangebot eingeholt, das der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt war.
Im Haushalt der Verbandsgemeinde Cochem sind noch keine Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Mittel sind in den Haushalt der VG Cochem einzuplanen; ebenso die evtl. Förderung. Der Maßnahmenplan ist zu aktualisieren.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt
a) die Durchführung der Maßnahme.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
b) die Beauftragung der notwendigen Ingenieurleistungen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
9. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Gemarkungsbereich Ellenz- Poltersdorf; Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich der St. Sebastianusstraße;
- Vorberatung -
Der Gemeinderat von Ellenz-Poltersdorf hat in seiner Sitzung am 10.02.2025 über die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der St. Sebastianusstraße beraten und in diesem Zusammenhang einen Antrag auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gestellt. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich des Bebauungsplanentwurfes derzeit teilweise als gemischte Baufläche und als landwirtschaftliche Fläche dar. Aufgrund der bisherigen Gespräche soll die gesamte Fläche zwischen der St. Sebastianusstraße und dem oberhalb verlaufenden Wirtschaftsweg als gemischte Baufläche im Flächennutzungsplan dargestellt werden.
Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, das Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Gemarkungsbereich Ellenz-Poltersdorf zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
10. Mitteilungen und Verschiedenes
10.1 Planungen der neuen Bundesregierung beim Wasser
In dem neuen Koalitionsvertrag zwischen der Union und der SPD nimmt das Thema Wasserwirtschaft eine wichtige Rolle ein. Lt. einer Studie muss die kommunale Wasserwirtschaft in den kommenden 20 Jahren etwa 800 Milliarden € in den Erhalt und die Anpassung der Wasserinfrastruktur investieren, wovon schätzungsweise zwischen 80 und 120 Milliarden € auf die Anpassung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung an die Herausforderungen des Klimawandels entfallen. Der größte Teil der Summe wird folglich für die Instandhaltung benötigt.
10.2 Spurenstoffstrategie Rheinland-Pfalz Teilbereich Kläranlagen
Zwischenzeitlich wurden die Abwasserwerke in RLP durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität darüber unterrichtet, welche Kläranlagen zur Einrichtung von 4. Reinigungsstufen vorgesehen sind. Aktuell sind dies 66 Kläranlagen in RLP. Keine Kläranlage aus dem hiesigen Zuständigkeitsbereich ist davon betroffen.
10.3 Kommunalabwasserrichtlinie (KARL)
Die Kommunalabwasserrichtlinie ist zum 01.01.2025 in Kraft getreten und muss bis Ende 2028 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie sieht u.a. eine erweitere Herstellerverantwortung vor. Künftig müssen sich Kosmetik- und Pharmaindustrie, deren Produkte Gewässer belasten, an den dadurch verursachten Kosten der Abwasserbehandlung beteiligen. Dadurch soll ein Teil der Umsetzung neuer Vorgaben und Anforderungen an Kläranlagen (4. Reinigungsstufe) finanziert werden. Von der Wasserwirtschaft wird die verursachergerechte Beteiligung ausdrücklich begrüßt.
Aktuell klagen sechs Pharmaunternehmen vor dem EuGH, da man darin Verstöße gegen EU-Recht sowie eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort und die Versorgung mit Human-Arzneimitteln in Deutschland und Europa sieht.
10.4 Geplantes Neubaugebiet gegenüber des Freizeitzentrums
Nachdem Anfang 2024 bereits die Beschlussfassung zum Standort der geplanten Rückhaltebecken (des Abwasserwerkes und der Stadt Cochem) erfolgt ist, wurde zwischenzeitlich nochmal über eine Standortverschiebung innerhalb des Plangebietes (z.B. in Richtung der Gemeinbedarfsfläche „Kindergarten) beraten.
10.5 Nächste Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses
Die nächste Sitzung ist am 17.09.2025 geplant. Da sich die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 durch die Mittelrheinische Treuhand, aufgrund der verspäteten Verbrauchsabrechnung, terminlich nach hinten verschoben hat muss die geplante Sitzung voraussichtlich in den Oktober verschoben werden.
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.