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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 34/2023
Amtlicher Teil
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Aus der Niederschrift

über die 14. Sitzung des Verbandsgemeinderates Cochem am 24.05.2023 im Bürgerhaus Senheim

– Einladung vom 16.05.2023 –

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

20:20 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz

Als Mitglieder:

Volker Linden, Klotten

Anke Beilstein, Ernst (bis TOP 7 öS)

Gaby Franzen, Bremm

Gregor Fuhrmann, Cochem

Markus Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf

Elisabeth Geipel-van Hauth, Cochem

Bernhard Himmen, Ediger-Eller

Uli Oster, Klotten

Volker Röhrig, Treis-Karden

Walter Schmitz, Cochem

Jürgen Schneider, Klotten

Marco Steuer, Cochem

Hans Bleck, Cochem

Ute Arens, Mesenich (bis TOP 11 öS)

Jürgen Claßen, Treis-Karden

Ralf Pauken, Treis-Karden

Jens Mindermann, Greimersburg

Klaus Zucchet, Valwig (bis TOP 10 öS)

Horst Pullich, Cochem

Peter Krötz, Ediger-Eller

Udo Marx, Lieg

Peter Mauer, Treis-Karden

Hubert Blümmert, Klotten

Caroline Lauxen, Cochem

Ulrich Möntenich, Müden

Tanja Schmidt, Valwig

Christina Krämer, Treis-Karden

Entschuldigt:

Diane Lauxen, Lieg

Kilian Moritz, Pommern

Angela Schwarz-Bleser, Müden

Christine Grünewald, Bruttig-Fankel

Stephan Hilken, Cochem

Die Beigeordneten:

Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete

Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete

Heinz Bremm, Cochem, Beigeordneter

Auf Einladung:

Elmar Konzen, Büroleiter, VGV Cochem

Bernhard Fuhrmann, FB-Leiter 2, VGV Cochem

Udo Bukschat, FB-Leiter 3, VGV Cochem

Dipl. Ing. Rolf Weber, Planungsbüro WeSt

Angela Mohr, VGV Cochem

Faid Ortsbürgermeister

Greimersburg Ortsbürgermeister

Lieg Ortsbürgermeister

Moselkern Ortsbürgermeister

Senheim Ortsbürgermeister

Frank Wagner, Geschäftsführer Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH

Jörg Hirschen, Wehrleiter VG Cochem

Schriftführer:

Stephan Weber, VGV Cochem

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Verbandsgemeinderates, die/den Beigeordnete(n), die anwesenden Ortsbürgermeister / Beigeordneten, den Geschäftsführer der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH Hr. Wagner, den Wehrleiter der Verbandsgemeinde Cochem Hr. Hirschen, die Vertreter der Presse, die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Er bedankte sich bei Ortsbürgermeister Volker Ahnen für die Bereitstellung des Sitzungsraumes im Gemeindehaus Senheim.

Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Verbandsgemeinderates fest. Die letzte Sitzung fand am 02.02.2023 statt. Die Niederschrift hierzu wurde den Damen und Herren des Rates am 13.06.2023 über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 24/2023 am 16.06.2023. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Verpflichtung eines Ratsmitglieds

Das Mitglied des Verbandsgemeinderats, Frau Heike Raab, hat ihr Ratsmandat im Verbandsgemeinderat aus persönlichen Gründen mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Frau Raab war seinerzeit bei der Wahl zum Verbandsgemeinderat als Bewerberin der Partei „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ (SDP) in den Rat gewählt worden.

Als Listenbewerber mit der nächstfolgend höchsten Stimmenzahl wurde Herr Jens Mindermann, 56814 Greimersburg, in den Verbandsgemeinderat einberufen.

Der Vorsitzende verpflichtet Herrn Mindermann namens der Bürgerschaft auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben.

2. Einwohnerfragestunde

Es lagen keine Anfragen vor.

3. Mitteilungen des Vorsitzenden

a) Resolution zur EU-Pflanzenschutzverordnung

Die Angelegenheit wurde in der letzten Verbandsgemeinderatssitzung am 02.02.2023 und in der Ältestenratssitzung am 07.02.2023 erörtert. Es sollte auf einen Schulterschluss und eine gemeinsame Resolution aller betroffenen Parteien im Landkreis hingewirkt werden. Jedoch konnten nicht alle Betroffenen rechtzeitig eingebunden werden. Dennoch sind die Bedenken und Bemühungen im Landkreis bis zum Präsident des Weinbauverbands Hr. Clüsserath vorgedrungen; dieser bedankte sich in einem persönlichen Gespräch mit dem Vorsitzenden für die Unterstützung und zeigte sich zuversichtlich, dass eine tragbare Lösung für die Winzer erzielt werden könne.

b) Elternbeteiligung an der Mittagsverpflegung in den Grundschulen

Der Ältestenrat hat sich erneut mit der Thematik auseinandergesetzt und empfiehlt, dass die Verbandsgemeindegremien zum neuen Jahr nochmals über die Höhe der Elternbeiträge beraten und befinden.

c) Entnahme von Moselwasser durch die Freibäder - Wasseranalysen

Im Artikel der Rhein-Zeitung „Zu viel Gift: Der Mosel geht es nicht gut“ vom 20.05.2023 wurde über eine starke Belastung der Mosel mit verschiedenen Chemikalien (u.a. PFAS, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) berichtet.

Da in der Verbandsgemeinde Wasser für die Becken der Bäder aus der Mosel entnommen wird, wurden vorsorglich entsprechende Wasseranalysen bei unserem Dienstleister „Mittelrheinlabor“ in Auftrag gegeben.

d) Aufnahme von Asylbewerbern – aktueller Sachstand

In Abstimmung mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell wird nach wie vor nach Wohnraum für die Aufnahme von Flüchtlingen gesucht.

Die Zuweisungszahlen für das zweite Quartal wurden vom Land von 423 auf 250 pro Woche reduziert. Insoweit wird mit einer durchschnittlichen Zuweisung von 4 Personen (anstatt 6 Personen) gerechnet. Im dritten Quartal wird mit einer Zunahme der Zuweisungen gerechnet.

Aktuell werden 86 Personen, welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch XII beziehen, betreut; davon circa die Hälfte aus der Ukraine.

e) Gästebeitrag / Mitteilung zum aktuellen Sachstand

Betreffend die mögliche Einführung eines Gästebeitrages fand am 19.04.2023 ein weiteres Gespräch der Verwaltung mit Herrn Elmenhorst statt.

Herr Elmenhorst machte hierbei deutlich, dass bezogen auf den Aufwand der Verbandsgemeinde Cochem für die Bäder nur der externe Gästeanteil (Übernachtungsgäste ohne Einheimische und ohne Tagesgäste) in den beitragsfähigen Aufwand eingerechnet werden könne. Es sei zwingend eine Trennung zwischen Einheimischen, Tagesgästen ohne Übernachtung und Gästen mit Übernachtung) vorzunehmen. Die Beitragsgrundlage müsse dabei so genau als irgendmöglich nachvollziehbar ermittelt werden. Um dies zu ermöglichen sei eine möglichst breite Quellengrundlage wünschenswert und von Vorteil (z. B. Bädernutzung, Reisebusse, Parkplätze, Fahrradfahrer, Schiffsverkehr – ggf. Datenerhebung durch Besucherbefragung im Ferienland Cochem während der Saison 2023). Da die Freibäder nur in der Sommersaison betrieben werden, sei zudem eine jahreszeitliche Differenzierung notwendig.

EDV-Software und ggf. zu betreibender Personalaufwand im Zusammenhang mit der Beitragserhebung zählen nicht zum beitragsfähigen Aufwand. Beitragsfähig ist nur der Aufwand der dem Bädergast unmittelbar als Leistung zufließt.

Herr Elmenhorst verlieh der Sorge Ausdruck, dass die möglichen Beitragseinnahmen größtenteils durch (nicht beitragsfähige) Kosten aufgezehrt werden.

Im Gespräch wurde deutlich, dass die bisher erhobenen Grundlagen (Gästebefragung in Teilen der Freibadsaison 2022) nicht ausreichend sind und durch weitere Erhebungen im Jahr 2023 ergänzt werden müssen.

Herr Elmenhorst sagte im Gespräch am 19.04.2023 zu, auf der bisher vorhandenen Datengrundlage eine vorläufige Kalkulation eines möglichen Gästebeitrages vorzunehmen. Die voraussichtlichen Kosten für eine Software und der Personalaufwand werden parallel hierzu von der TI Treis-Karden eruiert. Sobald diese Daten vorliegen kann die wirtschaftliche Einführung eines Gästebeitrages (hoffentlich besser) beurteilt werden. Die Angelegenheit wird voraussichtlich Gegenstand der Beratungen in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses/Verbandsgemeinderates werden.

f) Projektstand Sanierung und Teilmodernisierung Altbau VGV Cochem

Bedingt durch die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahme im Altgebäude der Verwaltung musste der Haupteingang zum Verwaltungsgebäude vorübergehend an den Nebeneingang an der Ravenéstr. im Erweiterungsbau verlegt werden.

Die neue Eingangstüre am Haupteingang einschl. Windfang wurde bereits installiert, kann aber wegen der weiteren Bauarbeiten im Eingangsbereich (Empfang und Telefonzentrale) noch nicht in Betrieb genommen werden. In diesem Bereich sind die Abbrucharbeiten abgeschlossen. Die notwendigen Elektro- und Heizungsbauarbeiten wurden in der Grundinstallation abgeschlossen.

Aktuell wird der Estrichboden ergänzt. Anschließend folgen ab der 19. KW 2023 die Trockenbau-, Maler- und Fußbodenlegerarbeiten. Wir sind zuversichtlich, die Arbeiten in diesem Bereich bis zu den Sommerferien 2023 insgesamt abschließen zu können.

Betreffend die Erneuerung der Aufzugsanlage darf ich auf die Sitzungsvorlage für den Verbandsgemeinderat verweisen. Die Beauftragung ist in der Zwischenzeit an die Fa. OTIS erfolgt. Der Einbau der neuen Aufzugsanlage soll in den Monaten August/September 2023 erfolgen.

g) Einführung einer neuen Hauhalts- und Buchhaltungssoftware u. a. die Fa. Orgasoft (OSK)

Unsere derzeit in Verwendung befindliche Haushalts- und Buchhaltungssoftware der Fa. „MPS“ ist veraltet und wird den Anforderungen einer modernen in die Zukunft gerichteten Kommunalverwaltung nicht mehr gerecht. Ursprünglich war von der Fa. MPS eine - mit erheblichem finanziellen und vermutlich auch personellen Aufwand – verbundene Umstellung der Software auf die Upgrade-Version „K1“ angekündigt.

Aktuell ist festzustellen, dass dieses Vorhaben – die Fa. MPS ist als Dienstleister überwiegend für die Privatwirtschaft tätig – nicht dem notwendigen Nachdruck (evtl. gar nicht mehr) verfolgt wird. Im Landkreis Cochem-Zell stehen die Kreisverwaltung Cochem-Zell sowie die Verbandsgemeindeverwaltungen in Zell und Kaisersesch, derzeit alle ebenfalls noch mit MPS arbeiten, deshalb vor der Frage auf die wesentlich performantere und inzwischen im Vergleich zu MPS aus Sicht der Kommunalverwaltung wesentlich zukunftsfähiger aufgestellte Software der Fa. Orgasoft Kommunal GmbH (Tochterfirma des Gemeinde- und Städtebundes RLP) umzustellen. Die Software ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen bereits in Anwendung. Neben einem deutlich verbesserten Handling für die Anwender, im Hinblick auf die Verwaltungsdigitalisierung angepassten, teils neuen Funktionen werden bei einer kreisweit einheitlichen Einführung dieser Software in der internen Abstimmung und auch Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen Verbesserungen erwartet. Die Software der Fa. OSK ist in der Zwischenzeit in RLP weit verbreitet und Marktführer. Aktuell sind die Verwaltungen um eine interne Abstimmung und um ein gemeinsames Angebot der Fa. OSK für eine kreisweit einheitliche Umstellung der Software bemüht. Die Angelegenheit wird zu ggZt. Gegenstand der Beratungen / Haushaltsberatungen für die Haushaltsjahre 2024/2025 werden.

4. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.02.2023

Die Beratungsergebnisse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 02.02.2023 wurden in der Sitzung bekanntgegeben.

5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für Freiflächen-Photovoltaikanlagen

- Beratung und Beschlussfassung über die landesplanerische Stellungnahme

Der Verbandsgemeinderat hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 29.03.2022 mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bezüglich der Freiflächen-Photovoltaikanlagen befasst und beschlossen, dass nach einer abschließenden Beteiligung der Ortsgemeinden die landesplanerische Stellungnahme gemäß § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG) beantragt werden soll. Die landesplanerische Stellungnahme mit den abgestimmten Flächen wurde daraufhin am 31.10.2022 bei der zuständigen Unteren Landesplanungsbehörde bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell beantragt. Danach wurden für 13 Ortsgemeinden rd. 26 Flächen mit einer Gesamtgröße von rd. 140 ha auf überwiegend landwirtschaftlichen Nutzflächen zur Errichtung von PV-Anlagen vorgesehen. Hierbei wurden keine Vorranggebiete für die Landwirtschaft überplant bzw. sind diesbezüglich geringfügige Korrekturen vorzunehmen. Die Träger öffentlicher Belange (TÖP) wurden von der Unteren Landesplanungsbehörde um Stellungnahme gebeten und das Benehmen mit der Planungsgemeinschaft Mittelrhein Westerwald hergestellt. Die zwischenzeitlich vorliegende Stellungnahme sowie die vom Planungsbüro erarbeiteten Abwägungen ergeben sich aus der Anlage 1, welche den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen hat und im Ratsinfosystem der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden kann.

Der Vorsitzende informierte kurz über den aktuellen Sachstand und übergab das Wort an Dipl. Ing. Rolf Weber, Planungsbüro West. Dieser stellte nochmals die Eckpunkte der angestrebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans dar. Er wies darauf hin, dass alle von den Ortsgemeinden und der Stadt Cochem vorgetragenen Flächen betrachtet und in einem Ampelsystem bewertet wurden. Hierbei konnten rd. 86 ha „grüne“ Flächen ermittelt werden; für diese Flächen kann das Startzeichen gegeben werden. Die weiteren aufgezeigten Flächen müssen noch besonderen Untersuchungen unterzogen werden, bevor abschließend Aussagen zur Realisierbarkeit und zur Wirtschaftlichkeit getroffen werden können.

Auf dieser Grundlage soll das Flächennutzungsplanverfahren nunmehr schnellstmöglich vorangetrieben werden, damit die Ortsgemeinden und die Stadt Cochem zeitnah in die konkreten Bebauungsplanverfahren bzw. in die Umsetzung von Projekten einsteigen können. Hr. Weber wies auch darauf hin, dass der (digitale) Flächennutzungsplan bei Bedarf jederzeit angepasst werden könne und Änderungen aus den Gemeinden auch zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden können.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.04.2023 und der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2023 mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes befasst. Die Ausschüsse empfehlen dem Verbandsgemeinderat folgende Vorgehensweise:

Der Verbandsgemeinderat beschließt: Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen. Die Planunterlagen sind entsprechend der Kommentierung zu überarbeiten. Nach Würdigung der gesamten Stellungnahme sind aus planerischer Sicht, die sich aus der nachfolgenden Tabelle ergebenden Flächen, unter Beachtung der geforderten zusätzlichen vertiefenden Untersuchungen, wie landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse, Zielabweichungsverfahren und Prospektionen weiter zu verfolgen:

-

Bremm 38,69 ha Landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse, Freileitung 220 kv-Höchstspannungsfreileitung, Vorranggebiet Grundwasserschutz, Geomagnetische Voruntersuchung

-

Ediger-Eller 4,06 ha, Wirtschaftlichkeit, Altablagerung

-

Ellenz-Poltersdorf 4,98 ha Altablagerung

-

Ernst 14,62 ha Vorranggebiet regionaler Biotopverbund

-

Faid 19,83 ha

-

Klotten 11,27 ha, Zuschnitt Plangebiete

-

Lieg 7,64 ha, Flurbereinigungsverfahren

-

Lütz 4,05 ha, Wirtschaftlichkeit, Landschaftsbild

-

Moselkern 1,33 ha, Wirtschaftlichkeit, Altablagerung

-

Müden 1,60 ha, Wirtschaftlichkeit, Altablagerung

-

Senheim 3,08 ha, Wirtschaftlichkeit

-

Treis-Karden 2,21 ha, Wirtschaftlichkeit, erhebliche Bedenken gegen Teilfläche 2 (9,5 ha) wegen der Nähe zum Martberg.

Damit beträgt die Gesamtfläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen nach der Würdigung rd. 113 ha. Es soll die Option bestehen, dass weitere Flächen der Gemeinden mit aufgenommen werden können, wenn sie das laufende Verfahren nicht behindern bzw. verzögern.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

6. Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem“ hat den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen und kann im Ratsinfosystem der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden. Der Vorsitzende der antragstellenden Fraktion, Horst Pullich, erläutert den eingereichten Antrag und schlug vor, dass man sich zunächst einen Überblick über die aktuelle Situation verschaffe, indem man mit den ansässigen Ärzten redet. Seiner Meinung nach solle auf Ebene der Verbandsgemeinde eruiert werden, ob und wie hier unterstützt werden kann.

Der Vorsitzende wies eingangs darauf hin, dass die Möglichkeiten des Tätigwerdens eingeschränkt seien, da die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung grundsätzlich Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung (KV RLP) ist. Dennoch sei nicht abzustreiten, dass hier ein dringender Handlungsbedarf besteht. Nach dieser Sitzungsrunde sollen (erneut) Gespräche mit der KV RLP und den ansässigen Ärzten initiiert werden.

Verbandsgemeinderatsmitglied Udo Marx schlug vor, einen Ärzteplan – ähnlich wie die Schulentwicklungsplanung – für den Bereich der Verbandsgemeinde zu erstellen.

Das Mitglied des Verbandsgemeinderats, Anke Beilstein, machte darauf aufmerksam, dass die Situation nicht mit der Schulentwicklungsplanung vergleichen werden könne, da hier zahlreiche weitere Faktoren eine Rolle spielen und zudem die Zuständigkeit der KV RLP und dem entsprechenden Ministerium liegt. Frau Beilstein machte darauf aufmerksam, dass bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell bereits ein Projekt für die Akquise von Ärzten angestoßen wurde. Darüber hinaus könnten Ideen der Verbandsgemeinden in ein kreisweites Konzept eingebracht und in großer Runde mit den Verbandsgemeinden und dem Landkreis beraten werden.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Hans Bleck, bestätigte die Wichtigkeit der Angelegenheit auch auf der VG-Ebene. Dennoch fragte er in Richtung antragstellende Fraktion, welcher konkrete Beschluss gefasst werden solle. Gegebenenfalls könne man sich Modelle in anderen Verwaltungen anschauen und hieraus Vor- und Nachteile ableiten.

Der Verbandsgemeinderat betont die Wichtigkeit der Angelegenheit und sieht dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung.

In Gesprächsrunden mit den ansässigen Ärzten soll die aktuelle Situation und deren Sicht abgefragt werden. Darüber hinaus soll sich die Verbandsgemeinde in einem weiteren Schritt bei der KV RLP für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum stark machen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7. Konzept zur überörtlichen Hilfe und des Katastrophenschutzes im Landkreis Cochem-Zell

- Beteiligung der Verbandsgemeinde Cochem an der Anschaffung von Fahrzeugen und Geräten

Die Kreisverwaltung hat ein Konzept zur überörtlichen Hilfe und des Katastrophenschutzes im Landkreis Cochem-Zell erstellt. Dieses Konzept wurde den hauptamtlichen Bürgermeistern sowie den zuständigen Fachbereichsleitern der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen am 28.03.23 vorgestellt. Das Konzept (Entwurf) zur überörtlichen Hilfe des Katastrophenschutzes im Landkreis Cochem-Zell hat den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen und kann zudem im Ratsinfosystem eingesehen werden.

Der Entwurf sieht vor, dass die zur Sicherstellung des Katastrophenschutzes im Landkreis Cochem-Zell notwendigen Fahrzeuge in allen Verbandsgemeinden stationiert werden sollen. Hierdurch sei eine effektive und schnelle Hilfe im Katastrophenfall gewährleistet, da u.a. das entsprechende Feuerwehrpersonal vor Ort ist. Das erstellte Konzept soll ebenfalls in Kürze im Kreistag vorgestellt und darüber entsprechend beraten werden. Die Umsetzung des Konzeptes ergibt jedoch nur dann Sinn, wenn die Verbandsgemeinden bereit seien, die entsprechenden Fahrzeuge unterzubringen. Darüber hinaus sollen die Verbandsgemeinden prüfen, ob eine Kostenbeteiligung an der Beschaffung der Fahrzeuge in Betracht kommt.

Laut dem Konzept ist vorgesehen, dass in der Verbandsgemeinde Cochem ein TLF 3000, ein LF KatS, ein MZF 3, ein MTF sowie ein ATV stationiert werden sollen. Die Wehrleitung hat mitgeteilt, dass das TLF 3000 sowie das MZF 3 grundsätzlich in den Feuerwehrgerätehäusern untergebracht werden könnten. Für das LF KatS Fahrzeug bestehe derzeit kein Platz, jedoch wäre denkbar, dass bei einem möglicherweise anstehenden Neubau eines Feuerwehrhauses in der VG Cochem ein zusätzlicher Stellplatz errichtet werden könnte, auf dem dann das LF KatS Fahrzeug des Kreises untergebracht werden könnte. Die Stationierung eines MTF zum Zwecke des Katastrophenschutzes wird aus Sicht der Verwaltung nicht für notwendig erachtet, da bereits im Feuerwehrbereich der VG Cochem zahlreiche MTF`s stationiert sind die auch im Katastrophenschutzfall eingesetzt bzw. zur Verfügung gestellt werden könnten.

Bei einer Umsetzung dieses Konzeptes entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von gesamt 2.528.000 Euro. Der Kostenanteil der VG Cochem würde hierbei 322.626 Euro betragen. Bei dieser Kostenschätzung wird davon ausgegangen, dass die Verbandsgemeinde bereits vorhandene Stellplätze zur Verfügung stellen kann. Kosten für einen etwaigen Neubau eines Stellplatzes sind hierin nicht enthalten.

Der Hauptausschuss begrüßt die Erstellung eines Katastrophenschutzkonzeptes auf Landkreisebene. Er empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Vorgehensweise:

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

1.

Der Unterbringung der Fahrzeuge TLF 3000, MZF 3 sowie des ATV in den Feuerwehrgerätehäusern der VG Cochem zuzustimmen.

2.

Der Unterbringung des LF KatS nur zuzustimmen, wenn ein Stellplatz in der VG Cochem zur Verfügung steht. Dieser kann ggf. durch die zusätzliche Errichtung eines Stellplatzes, entweder durch einen Anbau an einem neuen Feuerwehrgerätehaus oder an einem bestehenden Feuerwehrgerätehaus, entstehen. Die Kosten hierfür muss dann der Landkreis Cochem-Zell tragen.

3.

Der Kostenbeteiligung gemäß dem vorgelegten Konzept von derzeit ca. 322.626 Euro abzüglich der Kosten zur Anschaffung eines MTF zuzustimmen. Bei einer Kostensteigerung von mehr als 10% soll der Verbandsgemeinderat erneut beteiligt werden.

Obwohl eine unmittelbare Zuständigkeit der Verbandsgemeinde nicht gegeben ist, bestand im Verbandsgemeinderat Konsens darüber, dass die Aufgabe sinnvollerweise gemeinschaftlich angegangen werden soll. Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst.

Der Verbandsgemeinderat spricht sich grundsätzlich für eine gemeinschaftliche Lösung und ein gemeinschaftliches überörtliches Fahrzeugkonzept zur Sicherstellung des Katastrophenschutzes aus und ist bereit, entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitsebene soll nochmals die Bedarfe und die technischen Details hinsichtlich der Fahrzeuge prüfen und besprechen.

Weiterhin soll überprüft werden, wie die MTFs und die Katastrophenschutzfahrzeuge im örtlichen Feuerwehrfahrzeugkonzept mitberücksichtigt werden könnten.

8. Kreisenergiegesellschaft - Vertretung der Verbandsgemeinde Cochem in der Gesellschafterversammlung ggf. Wahl eines zweiten Vertreters

In der Sitzung am 17.11.2022 wurde die Gründung der Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH und der Beitritt der Verbandsgemeinde Cochem als Gesellschafter mit einem Geschäftsanteil von 5.000 € am Stammkapital der Gesellschaft beschlossen.

Dem vorgelegten Gesellschaftsvertrag wurde zugestimmt.

Die Gesellschaftsgründung und die Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages erfolgten am 24.11.2022. Gemäß § 7 des Gesellschaftervertrages entsendet jeder Gesellschafter mindestens einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung. Soweit Gesellschafter mindestens 5.000 Geschäftsanteile halten, können sie einen zweiten Vertreter in die Gesellschafterversammlung entsenden. Entsprechend § 88 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung der Kreisenergiegesellschaft („erster Vertreter“). Sofern ein zweiter Vertreter entsendet werden soll – der Rat kann dem/den Vertreter(n) Richtlinien und Weisungen erteilen; Stimmen können nur einheitlich abgegeben werden -, ist/sind diese(r) in sinngemäßer Anwendung von § 45 GemO (Mitgliedschaft in Ausschüssen) zu wählen.

Die Wahl erfolgt hiernach auf Grund von Vorschlägen der im Rat vertretenen politischen Parteien/Gruppen. Die Verwaltung schlägt vor, die Wahl gemäß § 45 Absatz 1 Satz 2 der GemO als sogenannte Unechte Mehrheitswahl durchzuführen. Dies setzt einen gemeinsamen Wahlvorschlag aller im Rat vertretenen politischen Gruppen voraus.

Gewählt ist der/die im gemeinsamen Wahlvorschlag genannte Kandidat/Kandidatin, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder dem Wahlvorschlag zustimmt.

Die Wahl ist nach § 40 Absatz 5 der GemO grundsätzlich durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung durchzuführen, es sei denn, der Rat beschließt eine offene Abstimmung über den gemeinsamen Wahlvorschlag per Handzeichen. Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der kein gewähltes Ratsmitglied ist, ruht gemäß § 36 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 der GemO bei Wahlen. Er wird in die Berechnung der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates nicht einbezogen. Die Bestimmungen über Ausschließungsgründe (§ 22 GemO) gelten für Wahlen nicht.

a)

Der Rat beschließt, einen weiteren Vertreter/eine weitere Vertreterin in die Gesellschafterversammlung der Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH zu entsenden.

Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen

b)

Im Rahmen eines gemeinsamen Wahlvorschlages wird Herr Udo Marx als weiterer Vertreter der Verbandsgemeinde Cochem in der Gesellschaftsversammlung der Kreisenergiegesellschaft vorgeschlagen.

c)

Der Rat beschließt die Wahl in offener Abstimmung per Handzeichen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

d)

Abstimmung über den gemeinsamen Wahlvorschlag:

Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen

Der Vorsitzende hat nach § 36 III 2 Nr. 1 GemO RP an der Wahl des weiteren Vertreters für die Gesellschafterversammlung der Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH nicht mitgewirkt.

9. Schulentwicklungsplanung der Verbandsgemeinde

Kaisersesch

- Grundschule Landkern mit dem Schulstandort Greimersburg

Nach einer Änderung des Schulgesetzes zum 1.8.2020 sind die Schulträger der Grundschulen innerhalb einer Frist von 10 Jahren verpflichtet, eine verbindliche Schulentwicklungsplanung aufzustellen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch hat hiermit die SEP-Beratung Reinermann-Matatko, Bonn, beauftragt. In der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Grundschule Landkern am 28.2.2023 wurde über die Entwurfsergebnisse der Schulentwicklungsplanung des beauftragten Büros informiert. Auszüge aus dem Entwurf des Schulentwicklungsplanes, die den Grundschulbezirk Landkern betreffen, sind aus der Anlage 1 zu entnehmen. In Bezug auf die Grundschule Landkern wurden u. a. folgende Optionen zur Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat Kaisersesch kommuniziert:

Option 1

Alle Grundschulen der Verbandsgemeinde Kaisersesch bleiben in Bezug auf die Schulbezirke und die Schulstandorte in der derzeitigen Form erhalten.

Option 2

Die Verbundschulen Hambuch-Gamlen, Laubach-Masburg, Landkern-Greimersburg werden jeweils auf einen Schulstandort konzentriert. Es bleiben selbstständige Grundschulen mit den Schulstandorten Brohl, Kaisersesch, Hambuch und Landkern bestehen. Die Schulstandorte Gamlen und Greimersburg werden aufgegeben, sobald die erforderlichen Voraussetzungen an den Schulstandorten Hambuch und Landkern geschaffen wurden.

Bürgermeister Wolfgang Lambertz als Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Schulzweckverbandes „Grundschule Landkern“ sowie Ortsbürgermeister Junglas haben in der Zweckverbandssitzung am 28.2.2023 Bedenken wegen des in der Option 2 vorgeschlagenen Wegfalls des Schulstandortes Greimersburg geäußert (siehe Auszug aus der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Grundschule Landkern vom 28.2.2023, Anlage 2).

Inzwischen hat sich der Verbandsgemeinderat von Kaisersesch in der Sitzung am 28.3.2023 mit der Schulentwicklungsplanung der Grundschulen der Verbandsgemeinde Kaisersesch befasst und u.a. beschlossen, die Verbundschule Landkern-Greimersburg auf den Schulstandort Landkern zu konzentrieren und den Schulstandort Greimersburg aufzugeben, sobald die erforderlichen Voraussetzungen an dem Schulstandort Landkern geschaffen wurden (siehe Anlage 3, VG-Ratsbeschluss Kaisersesch vom 20.3.2023). Bürgermeister Jung ist daher gehalten, diesen Beschluss bei Beratung und Beschlussfassung des entsprechenden Tagesordnungspunktes in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung des Schulzweckverbands „Grundschule Landkern“ zu vertreten*.

Bevor die Angelegenheit im Verbandsgemeinderat Cochem behandelt wird, war wegen der Bedeutung der dislozierten Schulstandorte für die Ortsgemeinde Greimersburg (aktuell sind im Greimersburger Schulgebäude drei Schulklassen untergebracht) deren Votum einzuholen.

Der Gemeinderat von Greimersburg hat sich in der Sitzung am 26.4.2023 mit der Angelegenheit auseinandergesetzt und weist ausdrücklich auf Folgendes hin:

a)

Es wird bemängelt, dass der Verbandsgemeinderat Kaisersesch eine Standortentscheidung zu Lasten des Schulstandortes Greimersburg trifft, ohne dass substanzielle Untersuchungen (z.B. Machbarkeitsstudie) für den Schulstandort Landkern, auch im Lichte einer in Rede stehenden Erweiterung des Kindergartens Landkern, der sich in unmittelbarer Nähe zum Schulgebäude befindet, vorliegen.

b)

Es wird auf den guten baulichen Zustand des Schulgebäudes in Greimersburg hingewiesen. Erst vor Kurzem wurden die Toilettenanlage saniert, die Fenster erneuert sowie ein zusätzlicher Klassenraum neu eingerichtet. Ferner wird in Bezug auf die Durchführung des Sportunterrichts auf die Nutzung der unmittelbar neben dem Schulgebäude liegenden Sporthalle und des angrenzenden Sportplatzes verwiesen.

Daher lehnt der Gemeinderat von Greimersburg einstimmig die geplante Schließung des Standortes der Grundschule Landkern in Greimersburg ab.

*Hinweis:

Die Mitglieder der Verbandsversammlung eines Zweckverbandes haben lediglich ein sogenanntes gebundenes Mandat inne. Dies bedeutet, dass sie entsprechend der Beschlussfassung in den jeweiligen Räten gehalten sind, die dort gefassten Beschlüsse in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zu vertreten.

Die oben aufgeführten Anlagen 1 – 3 haben den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen und können im Ratsinfosystem eingesehen werden.

Bürgermeister Lambertz schilderte den aktuellen Sachverhalt und erläuterte, dass er in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Bedenken gegen die Schließung des Schulstandorts in Greimersburg vorgetragen habe und man sich gemeinsam mit der Ortsgemeinde Greimersburg für den Erhalt des Standorts in Greimersburg stark mache.

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderats waren sich einig, dass der Schulstandort in Greimersburg nicht aufgegeben werden darf. Man solle bei den weiteren Gesprächen offen als Partner auftreten und nach Lösungen suchen. Dennoch müsse klar aufgezeigt werden, dass die Verbandsgemeinde für den Erhalt des Schulstandorts kämpft und im Zweifelsfalle auch eigene Wege denkbar sind.

Der Verbandsgemeinderat stellt die Wichtigkeit des Erhalts des Schulstandorts Greimersburg fest und schließt sich dem Beschluss der Ortsgemeinde vollinhaltlich an.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

10. Erneuerung der Holzfeuerungsanlage zur Sicherstellung der Wärmeversorgung des Moselbades

Für die Erneuerung der Holzfeuerungsanlage wurden Mitte Dezember 2022 auf der Grundlage der durch das Fachplanungsbüro ibs Energie GmbH, Stromberg, vorgenommenen Kostenberechnung von netto 477.240 € folgende Förderanträge gestellt:

a)

Landeszuweisung aus dem Förderprogramm „Zukunftsfähige Energiestruktur“(Zeiss), erbetene Förderung 20 % der zuwendungsfähigen Kosten = 95.448 €. Mit dem Vorhaben darf erst nach Zugang des Bewilligungsbescheides begonnen werden.

b)

Bundeszuweisung aus dem Förderprogramm „Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßmaßnahmen, beantragte Fördersumme 15 % der zuwendungsfähigen Kosten = 71.586 €.

Mit dem Vorhaben darf begonnen werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die beantragte Bundeszuweisung

Nach der Antragstellung hatte die Verwaltung wegen der besonderen Eilbedürftigkeit der Maßnahme mehrfach Kontakt mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz (Stelle für die Antragsprüfung) und letztlich auch mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Nach anfänglichen positiven Signalen bei der Energieagentur konnte dann Mitte März 2023 in Erfahrung gebracht werden, dass das Land das Förderfenster für 2023 ohne Vorankündigung vorerst geschlossen hat (Förderkontingent 2023 ist aufgebraucht). Es wurde uns eine Rücknahme des Förderantrages und nach Öffnung eines neuen Förderfensters eine erneute Beantragung ohne eine Zusage einer zeitnahen Förderung anheimgestellt. Dies stellt im Hinblick auf die Dringlichkeit der Maßnahmenrealisierung keine Option dar, zumal keine verbindliche Aussage seitens des Ministeriums gemacht werden kann, ob dann überhaupt noch in 2023 eine Förderung erfolgen kann. Auch wurde nochmals vom Ministerium darauf hingewiesen, dass Anträge auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn generell abgelehnt würden.

Anfang Mai 2023 musste nach Mitteilung des Geschäftsführers der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH (FZZ) die Holzhackschnitzel (HHS)-Feuerungsanlage wegen eines größeren Schadens abgestellt werden. Die komplette Wärmeversorgung des Moselbades wird aktuell über die Notbeheizung mittels Öl sichergestellt. Es wird kurzfristig unter Hinzuziehung einer Fachfirma ermittelt, mit welchem Aufwand die Anlage auf Sicht bis zu der in Rede stehenden Erneuerung der HHS-Feuerungsanlage repariert werden kann. Hierüber wird dann der Geschäftsführer der FZZ in der Sitzung informieren. Nach Mitteilung des beauftragten Planungsbüros beträgt die Lieferzeit für eine neue zeitgerechte HHS-Feuerungsanlage ab Auftragsvergabe rd. ein halbes Jahr.

Der Ausschuss stellt Folgendes fest und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat:

a)

Es ist notwendig, dass die vorhandene HHS-Feuerungsanlage – trotz des Ausfalls der beantragten Landeszuweisung (Zeis-Förderung) sobald als möglich durch eine neue zeitgemäße Anlage ersetzt wird.

b)

Die sich abzeichnende Finanzierungslücke aufgrund des Einnahmenausfalls von rd. 96.000 € könnte durch Einsparungen im investiven Bereich (Nichtinanspruchnahme Haushaltsmittel für die Anlegung von Parkflächen im Bereich des Moselbades von 70.000 €) zu einem großen Teil gedeckt werden. In diesem Kontext wird darauf hingewiesen, dass wahrscheinlich in diesem Jahr wegen der Lieferfrist für eine neue Holzfeuerungsanlage nicht mit den Arbeiten begonnen werden kann und dass daher lediglich für die entsprechende Auftragsvergabe eine Verpflichtung einzugehen ist.

c)

Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die öffentliche Ausschreibung des Vorhabens zu veranlassen, damit alsbald die entsprechenden Arbeiten vergeben werden können.

d)

Der Vorsitzende wird im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Das Mitglied des Verbandsgemeinderats, Tanja Schmidt, gab zu bedenken, dass das Moselbad ein Fass ohne Boden sein könnte und stellte einen möglichen Neubau eines Schwimmbads in den Raum.

Auch Verbandsgemeinderatsmitglied Ulrich Möntenich schlug vor, dass ein Neubau aus Wirtschaftlichkeitsgründen zumindest in Betracht gezogen und geprüft werden sollte. Seiner Meinung nach werde aktuell nur „Flickschusterei“ betrieben.

Der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Horst Pullich, entgegnete, dass beim Moselbad keine Flickschusterei betrieben werde. Vielmehr werde bei jeder notwendigen Reparatur auch die Verbesserung und Optimierung der Technik im Moselbad mitbetrachtet.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Volker Linden, merkte an, dass man ein entsprechendes Schwimmbad nicht mal eben kaufen könne und abwarten die Situation auch nicht verbessere.

Hans Bleck, Fraktionsvorsitzender der SPD, ergänzte, dass hier und jetzt keine Grundsatzentscheidung über das Moselbad getroffen werde. Vielmehr gehe es um eine kurzfristige Entscheidung für eine dringend notwendige Reparatur. Die Fragestellung, wie viel Geld man zukünftig ausgeben kann und will, müsse separat betrachtet werden.

Verbandsgemeinderatsmitglied Marco Steuer wies darauf hin, dass seitens des Verbandsgemeinderats die Erstellung eines langfristiges Konzepts gewünscht war.

Der Fraktionsvorsitzende der FWG/FDP, Hubert Blümmert, rief das damals in Auftrag gegebene Bäderstrategiekonzept in Erinnerung und stellte fest, dass hiervon keine Empfehlungen umgesetzt wurden.

Der Verbandsgemeinderat stimmt den Feststellungen und der Beschlussempfehlung des Fachausschusses zu.

Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

11. Energetische Gebäudesanierung und Teilmodernisierung Altbau Verbandsgemeindeverwaltung Cochem

Auftragsvergabe zur Erneuerung der Aufzugsanlage

- Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Im Rahmen der energetischen Sanierung und Teilmodernisierung des Verwaltungsgebäudes (Altbau) ist u. a. die Erneuerung der inzwischen sehr wartungs- und reparaturanfälligen (mehrfache TÜV-Beanstandungen) Aufzugsanlage vorgesehen. Die entsprechenden Arbeiten wurden bereits im Jahr 2021 mehrfach beschränkt ausgeschrieben. Das Angebotsinteresse war jedoch sehr gering und das einzig vorliegende Angebot im Vergleich zur Kostenschätzung stark überhöht, weshalb die Ausschreibung aufgehoben und die Ausführung zunächst zurückgestellt wurde.

Die mit Fördermitteln des Landes Rheinland-Pfalz bezuschusste Projektmaßnahme muss zwingend bis zum 01.12.2023 zum Abschluss gebracht und fördertechnisch abgerechnet werden. Die Erneuerung der Aufzugsanlage wurde deshalb Anfang März 2023 erneut beschränkt ausgeschrieben. Von insgesamt 5 eingegangenen Angeboten konnten 4 gewertet werden. Das Ausschreibungsergebnis hat den Ratsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen und kann im Ratsinfosystemeingesehen werden.

Das wirtschaftlichste Angebot (Vergabeempfehlung) liegt bei brutto 65.450,00 €. Die vom Ingenieurbüro auf der Grundlage der aktuellen Markt- und Preislage aktualisierte Kostenschätzung ging von Kosten von rd. 71.300,00 € aus. Die ursprüngliche Kostenschätzung aus dem Jahr 2020 lag bei rd. 40.000,00 € und ist (leider) nicht mehr marktgerecht. Die im Zusammenhang mit der Maßnahme aufgrund von Kostensteigerungen (Ukraine-Krieg und Energiekrise) zu erwartenden Mehrkosten wurden im Rahmen des Haushalts der Verbandsgemeinde Cochem 2023 zusätzlich veranschlagt. Entsprechende Mittel stehen damit zur Verfügung.

Nach Rücksprache mit dem Anbieter benötigt die Fertigung der Aufzugsanlage aktuell eine Vorlaufzeit bis zur Montage von 3 – 4 Monaten. Die Ausführung und geprüfte Schlussrechnung muss zwecks Abrechnung mit dem Zuschussgeber bis spätestens Ende November 2023 vorliegen. Es war insoweit eine umgehende Vergabeentscheidung zu treffen, die bis zur Sitzung des Hauptausschusses nicht aufgeschoben werden konnte. Die entsprechende Eilentscheidung erfolgte durch den Vorsitzenden in Abstimmung mit den Beigeordneten und einem vorausgegangenen einstimmigen Votum des Bau-, Werks- und Umweltausschusses im Rahmen dessen Sitzung am 11.05.2023. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Auftrag zur Erneuerung der Aufzugsanlage umgehend an den wirtschaftlichsten Anbieter zum Angebotspreis von 65.450,00 € zu erteilen.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.05.2023 von der getroffenen Eilentscheidung zustimmend Kenntnis genommen. Da die Angelegenheit zuletzt Gegenstand der Beratungen im Verbandsgemeinderat war (Aufhebung der Ausschreibung im Jahr 2021), wird die Angelegenheit dem Verbandsgemeinderat ebenfalls zur Kenntnis gegeben.

Der Verbandsgemeinderat nimmt von der getroffenen Eilentscheidung ebenfalls zustimmend Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

12. Ausschreibung / Beauftragung eines Drucker- und Kopiersystems für die Verwaltung

- Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Cochem kaufte zuletzt in dem Jahr 2018 Drucker- und Kopiergeräte bei der Firma Blum GmbH in Waldesch. Mit dieser Beschaffung wurde ein FullService-Instandhaltungsvertrag mit der Laufzeit von 60 Monaten vereinbart.

Bedingt durch den Auslauf der Wartungsverträge zum 27.07.2023 und die altersbedingte Zunahme der Fehleranfälligkeit der Zentralkopierer, sollten neue Geräte mit einem neuem Miet- und Wartungsvertrag beschafft werden.

Eine ähnliche Ausgangssituation stellt sich in den beiden Nachbarverbandsgemeinden Zell (Mosel) und Kaisersesch. Auch hier strebt man eine Neuausschreibung der Systeme an. Da die Verbandsgemeindeverwaltung Cochem bereits seit mehreren Jahren erfolgreich mit den Verwaltungen im Landkreis in Sachen eGovernment kooperiert und auch schon gemeinsame Beschaffungen von Verfahren und Softwarelösungen umgesetzt wurden, hat man sich dazu entschlossen, vorgenannte Ausschreibung gemeinsam für alle drei Verbandsgemeinden durchzuführen. Hiervon erhoffen sich alle Beteiligten wesentlich wirtschaftlichere Konditionen.

Mit der anstehenden Ausschreibung der Systeme wurde in der Folge die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz beauftragt. Diese hat nunmehr in Zusammenarbeit mit der KIS GmbH, 64625 Bensheim, die Ausschreibungsunterlagen nach Abstimmung mit den Verwaltungen finalisiert. Bedingt durch den Zusammenschluss der drei Verbandsgemeindeverwaltungen wird eine nationale Ausschreibung vorgenommen.

Anders als bisher sollen die Geräte nicht gekauft, sondern gemietet werden, somit werden die einmaligen Beschaffungs- und Entsorgungskosten stark reduziert, sowie eine höhere Flexibilität in Bezug auf das jeweilige Druckvolumen ermöglicht. Zudem wurde mit Blick auf die steigenden Energiekosten und die Klimakrise ein besonderes Augenmerk auf den Energieverbrauch und die Umweltverträglichkeit der Geräte gelegt.

Unter Berücksichtigung der sich so neu darstellenden Situation hat die Verbandsgemeinde Cochem mit aufzuwendenden Kosten von ca. 1.179,64 Euro netto monatlich zu rechnen. Die Vertragslaufzeit wird auf 60 Monate festgesetzt, wobei der Verwaltung eine Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr eingeräumt wird. Auf die Laufzeit von 60 Monaten betrachtet, wurde ein Auftragswert in Höhe von rd. 70.778,40 Euro netto (84.226,30 EUR brutto) ermittelt. Entsprechende Haushaltsansätze sind im Haushaltsplan 2023 berücksichtigt. Durch die zuvor beschriebene Situation ist es der Verwaltung möglich, fabrikneue Drucker und Multifunktionsgeräte bereitzustellen.

Die Konzeption der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem sieht insgesamt 21 Systeme vor, welche Gegenstand der Ausschreibung werden. Wartungs- und Reparaturservices sind Bestandteil des Full-Service-Vertrages.

Die Frist für die Abgabe der Angebote endete zum 13.04.2023, 10 Uhr. Ein Vergabevorschlag wurde uns von dem mit der Ausschreibung beauftragten Dienstleister, der KIS GmbH, am 22.04.2023 vorgelegt; hiernach hat die Fa. BeMa-Tech OHG, 56218 Mülheim-Kärlich, das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Die sich an das Ausschreibungsverfahren anschließende Rahmenvereinbarung für die Verbandsgemeindeverwaltung Cochem beginnt zum 01.08.2023. Bedingt dadurch und den damit verbundenen kurzen Zeitraum, der für den potentiellen Anbieter verbleibt, um die Geräte zu besorgen und aufzustellen, hat eine Auftragserteilung unmittelbar im Anschluss an die Ausschreibung, spätestens bis zum 05.05.2023, zu erfolgen.

Da die VG-Gremienrunde aufgrund der Angelegenheit „Flächennutzungsplan“ nach hinten verschoben werden musste, wurde die Freigabe zur Auftragserteilung für die Drucker- und Kopiersysteme an den wirtschaftlichsten Anbieter nach der Prüfung des Vergabevorschlags und nach Abstimmung mit den Beigeordneten vom Bürgermeister im Rahmen einer Eilentscheidung vorgenommen.

Im Ergebnis konnte durch die gemeinsame Ausschreibung ein wirtschaftliches Angebot erzielt werden, welches für die Grundlaufzeit von 60 Monaten unter den ursprünglich ermittelten Kosten und unter den aktuellen Kosten für die Bereitstellung und Wartung der Druck- und Multifunktionsgeräte liegt. Ein Auszug aus dem Vergabevorschlag hat den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen und kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Der Verbandsgemeinderat nimmt die im Rahmen der Eilentscheidung getroffene Auftragsvergabe für die neuen Druck- und Kopiersysteme der Verwaltung an den wirtschaftlichsten Anbieter zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

13. Antrag des TuS Bremm auf Gewährung eines Zuschusses für die Renovierung und den Umbau des Vereinsgebäudes am Sportplatz Bremm

Der TuS Bremm plant die Renovierung und den Umbau des Vereinsgebäudes am Sportplatz in Bremm. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich nach der Ermittlung des beauftragten Ingenieurbüros auf rd. 285.000 Euro. Der TuS Bremm beantragt mit Schreiben vom 03.03.2023 für diese Maßnahme die Gewährung eines Zuschusses der Verbandsgemeinde nach den Richtlinien über die Förderung von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen in Höhe von 6.000 Euro.

Die Maßnahme wird auch vom Land Rheinland-Pfalz über den Landessportbund Rheinland (Goldener Plan) gefördert.

Nach den Richtlinien der Verbandsgemeinde Cochem über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen vom 15.05.2013 ist die vorgenannte Maßnahme grundsätzlich mit 10 % der anerkannten förderfähigen Kosten zuwendungsfähig. Da die zuschussfähige Höchstsumme auf 60.000 Euro begrenzt ist, ergibt sich ein Höchstzuschussbetrag von 6.000 Euro.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2023 eingestellt.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem TuS Bremm den beantragten Zuschuss in Höhe von 6.000 Euro zu gewähren. Die Zuwendungsmittel können nach Baufortschritt ausgezahlt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

14. Antrag des SSV Alemannia Ellenz-Poltersdorf 1921 e. V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik am Sportplatz in Ellenz-Poltersdorf

Der SSV Alemannia Ellenz-Poltersdorf 1921 e. V. beabsichtigt, die bestehende Flutlichtanlage am Sportplatz in Ellenz-Poltersdorf auf energiesparende LED-Technik umzurüsten. Die vorhandene Flutlichtanlage besteht aus Gaslampen, die zum einen sehr viel Strom verbrauchen und zum anderen können wegen einem gesetzlichen Verbot keine Ersatzleuchten mehr beschafft werden.

Die Maßnahme soll auch vom Sportbund Rheinland gefördert werden. Die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten beträgt rd. 34.000 €.

Nach den Richtlinien der Verbandsgemeinde Cochem über die Förderung von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen vom 15.05.2013 ist die vorgenannte Maßnahme grundsätzlich mit 10 % der anerkannten förderfähigen Kosten zuwendungsfähig. Der richtliniengemäße Zuschuss beläuft sich somit auf 3.400 €.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 eingestellt.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem SSV Ellenz-Poltersdorf den beantragten Zuschuss in Höhe von 3.400 Euro zu gewähren.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderats werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.