Titel Logo
Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 34/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der Niederschrift über die 9. Sitzung des Verbandsgemeinderates Cochem am 19.03.2026

über die 9. Sitzung des Verbandsgemeinderates Cochem am 19.03.2026 im historischen Keller auf der Reichsburg

– Einladung vom 12.03.2026 –

Beginn:

17:00 Uhr

Ende:

19:00 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz

Als Mitglieder:

Gaby Franzen, Bremm

Markus Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf

Bernhard Himmen, Ediger-Eller

Nicole Jobelius-Schausten, Ellenz-Poltersdorf

Diane Lauxen, Lieg

Kilian Moritz, Pommern (ab TOP 4 ö.S.)

Uli Oster, Klotten

Thomas Rings, Cochem

Thomas Schäfer, Dohr

Hermann-Josef Scheuren, Bruttig-Fankel

Walter Schmitz, Cochem

Jürgen Schneider, Klotten

Stefan Thomas, Faid

Philipp Thönnes, Treis-Karden

Jakob Zenzen, Pommern

Ute Arens, Mesenich

Günter Hammes, Cochem

Jens Mindermann, Greimersburg

Ralf Pauken, Treis-Karden

Heike Raab, Cochem

Bernd Schuwerack, Cochem

Thomas Basten, Ellenz-Poltersdorf

Markus Breidtscheidel, Cochem

Ulrich Möntenich, Müden

Peter Krötz, Ediger-Eller

Heinz Bremm, Cochem

Entschuldigt:

Gregor Fuhrmann, Cochem

Lisa Loosen, Cochem

Hans Bleck, Cochem

Caroline Lauxen, Cochem

Fabian Mentenich, Klotten

Tanja Schmidt, Valwig

Die Beigeordneten:

Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete

Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete

Marco Steuer, Cochem, Beigeordneter

Auf Einladung:

Stephan Weber, Büroleiter, VGV Cochem

Bernd Nitzsche, Fachbereichsleiter, VGV Cochem

Marco Knieper, Fachbereichsleiter, VGV Cochem

Hr. Kalff, Geschäftsführer, Mosellandtouristik GmbH

Schriftführer:

Stephan Weber, stv. Büroleiter, VGV Cochem

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Verbandsgemeinderates, die/den Beigeordnete(n), die anwesenden Ortsbürgermeister/Beigeordneten, die Vertreter der Presse, die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Er bedankte sich bei Stadtbürgermeister Walter Schmitz für die Bereitstellung des Sitzungsraumes in der Kapelle auf der Reichsburg Cochem. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Verbandsgemeinderates fest. Die letzte Sitzung fand am 16.12.2025 statt. Die Niederschrift hierzu wurde den Verbandsgemeinderatsmitgliedern am 05.03.2026 über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Veröffentlicht wurde der öffentliche Teil der Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 11/2026 am 13.03.2026.

Verbandsgemeinderatsmitglied Philipp Thönnes wies darauf hin, dass bei der letzten Niederschrift bei seiner Person fälschlicherweise angegeben wurde, dass er bis TOP 1 öS anwesend war. Weitergehende Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.   Mitteilungen des Vorsitzenden

a)

Demografische Entwicklung

Anhand von verschiedenen Grafiken wird die aktuelle und die prognostizierte demografische Entwicklung für den Bereich der Verbandsgemeinde Cochem veranschaulicht.

b)

Asylbewerber/Flüchtlinge

Der Vorsitzende stellt die aktuelle Situation der Asylbewerber und Flüchtlinge anhand einer Grafik dar und nimmt dabei einen Vergleich mit den Jahren 2024 und 2025 vor.

Zudem werden die Herkunftsländer der Flüchtlinge aufgezeigt. Die derzeitige Gesamtzahl in der Verbandsgemeinde Cochem beläuft sich auf 56 Personen.

c)

Bezahlkarte AsylbLG

Die Bezahlkarte wurde eingeführt. Der monatlich abhebbare Betrag beträgt für Haushaltsvorstände sowie volljährige Haushaltsangehörige 130 €, für minderjährige Haushaltsangehörige 50 €.

d)

Moselhöhenradweg

Der aktuelle Sachstand zum Projekt wird zu Tagesordnungspunkt 4 der öffentlichen Sitzung vom Geschäftsführer der Mosellandtouristik vorgestellt.

e)

Feuerwehrbedarfsplan

Der Feuerwehrbedarfsplan der Verbandsgemeinde Cochem stellt die Grundlage für eine leistungsfähige und zukunftsorientierte Gefahrenabwehr dar. Ziel dieses Plans ist es, den Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung innerhalb des Gemeindegebiets bedarfsgerecht sicherzustellen und kontinuierlich weiter zu entwickeln. Der Vorsitzende informiert über den Stand des Verfahrens.

f)

Start von KIP und LeAn

Der Vorsitzende informiert über das Kommunale Immobilien- und Flächenportal (KIP).

Das KIP dient als zentrale öffentliche Plattform zur Vermarktung von Grundstücken und Immobilien. Die Ortsgemeinden werden gebeten, das Portal zu unterstützen, indem private Eigentümer, Makler und Unternehmen bei Vermarktungsabsichten aktiv auf das KIP hingewiesen werden. Zum Verkauf stehende Grundstücke im Gemeindeeigentum sind der Verbandsgemeindeverwaltung zur zentralen Erfassung zu melden. Die Einstellung und Pflege der Objekte im KIP erfolgt ausschließlich durch die Verbandsgemeinde. Weiterhin informiert er über das Leerstands- und Ansiedlungsmanagement (LeAn). Dieses System dient der internen Erfassung gewerblicher Leerstände sowie potenzieller Gewerbeflächen und ist nicht öffentlich einsehbar. Die Ortsgemeinden werden gebeten, vorerst ausschließlich gewerbliche Objekte wie Hallen, Werkstätten, Ladenlokale oder Gewerbeflächen zu melden. Die Meldung soll formlos per E-Mail erfolgen und die wesentlichen Eckdaten enthalten, insbesondere Lage bzw. Adresse, Objekttyp, aktuellen Status sowie Angaben zum Eigentümer (sofern bekannt). Das System unterstützt die Verwaltung intern dabei, gewerbliche Potenziale frühzeitig zu erkennen und Ansiedlungsprozesse gezielt zu steuern.

g)

Dorferneuerung – Anerkennung als Schwerpunktgemeinden

Für das Programmjahr 2026 wurden 17 Gemeinden in Rheinland-Pfalz als neue Schwerpunktgemeinden der Dorferneuerung anerkannt. Aus der Verbandsgemeinde Cochem profitieren damit für die nächsten acht Jahre die Ortsgemeinden Bremm und Lütz von besonderen Fördermöglichkeiten zur Stärkung ihrer Ortskerne, zur Weiterentwicklung des Dorflebens und zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensqualität vor Ort. Die Anerkennung wurde im Rahmen einer Feierstunde am 30. Januar 2026 in Mainz verliehen.

h)

Sachstand Förderprogramm „Regionales Zukunftsprogramm RLP“ (RZN)

Es wird über den aktuellen Sachstand informiert. Der Hauptausschuss hat die Verwaltung dazu ermächtigt, ergänzende Leader-Anträge zu stellen. Insbesondere geht es um die Themen:

- Kampagne Steillagenweinbau bzw. digitales Informations- und Erlebnissystem

- Jugendsozialarbeit/Jugendbeteiligung nach § 16 c GemO RP

i)

Umstellung Finanzsoftware

Zum 01.01.2026 wurde die neue Finanzsoftware KIS von der Firma OrgaSoft eingeführt. Im Zuge dessen wurde ebenfalls ein digitaler Rechnungsworkflow eingeführt. Dieser ermöglicht eine standortunabhängige Bearbeitung von Rechnungen, beispielsweise im Homeoffice sowie durch Ortsbürgermeister, Schulen und Kindertagesstätten. Entsprechende Schulungen wurden sowohl für den Stadtbürgermeister und die Ortsbürgermeister*innen durchgeführt. Die vollständige Nutzung der Fachanwendungen bzw. die Einführung weiterer Fachmodule erfolgt schrittweise.

j)

Wahl zum rheinland-pfälzischen Landtag

Es wird über den aktuellen Sachstand zur Landtagswahl am 22.03.2026 informiert. Die Zahl der Wahlberechtigten in der Verbandsgemeinde Cochem beträgt 14.427. Zum Stand 11.03.2026 wurden 4.578 Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheins gestellt, was einem Anteil von 31,6% entspricht. Am Wahltag ist eine Befragung durch eine Wahlforschungsinstitution im Auftrag von ARD und ZDF in Ediger-Eller und Cochem-Cond vorgesehen. Der Vorsitzende bedankt sich bei den zahlreichen Wahlhelfern in den Wahllokalen und bei den zuständigen Mitarbeitenden der Verwaltung.

2. Wahl eines stellvertretenden Ausschussmitglieds

Frau Sonia Singh hat ihren Wohnsitz nach außerhalb der Verbandsgemeinde verlegt und scheidet daher gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aus dem Schulträgerausschuss aus. Frau Sonia Singh wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 05.09.2024 als stellvertretendes Mitglied in den Schulträgerausschuss gewählt.

Die Wahl von Ersatzleuten der Ausschüsse der Gemeinden zählt zu den sonstigen Wahlen nach § 40 Absatz 5 Gemeindeordnung (GemO) und kann nach entsprechendem Beschluss des Gemeinderates per Akklamation durchgeführt werden.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält (vgl. § 40 Absatz 3 Satz 1 GemO). Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht nach § 36 Absatz 1 Nr. 1 GemO.

Vorschlagsberechtigt ist im Falle einer vorhergehenden „unechten Mehrheitswahl“ (ein Wahlvorschlag aller politischen Gruppen) die politische Gruppe, von der das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen worden war; im folgenden Fall die FWG-Fraktion.

Die übrigen Ausschüsse werden aus den Mitgliedern des Verbandsgemeinderats und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde gewählt, wobei mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter Mitglieder des Verbandsgemeinderats sein sollen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die Wahl des stellvertretenden Mitglieds im Schulträgerausschusses per Akklamation durchzuführen.

Die vorschlagsberechtigte FWG-Fraktion schlägt Herrn Franz-Josef Traurig zur Wahl als stellvertretendes Mitglied in den Schulträgerausschuss vor.

Der Rat stimmt über den vorliegenden gemeinsamen Wahlvorschlag ab.

Wahlergebnis: einstimmig

3. Modernisierung der IT-Infrastruktur an den Grundschulen

- Bekanntgabe einer Eilentscheidung

I. Sachdarstellung

1. Rückblick und Ist-Zustand

Im Jahr 2020 wurde die Netzwerk- und Hardwareinfrastruktur der Grundschulen in der Verbandsgemeinde (Standorte: Bruttig-Fankel, Cochem, Dohr, Ediger-Eller, Ellenz-Poltersdorf, Lieg und Müden) über das Förderprogramm „Digitalpakt Schule“ modernisiert. Die damaligen Investitionskosten beliefen sich auf 230.130,08 €.

Aktuell entstehen für den Wartungsvertrag mit dem Dienstleister „The Cloud“ laufende Kosten in Höhe von 22.387,44 € jährlich (1.865,62 € monatlich).

2. Defizite des aktuellen Systems

Das bestehende System stößt an funktionale Grenzen:

Mangelnde Infrastruktur: Es fehlt eine Serveranbindung, weshalb keine zentrale Benutzerverwaltung oder Dateiablage für Lehrkräfte möglich ist.

Eingeschränkter Support: Die verbandsgemeindeeigene EDV hat keinen Zugriff auf die Hardware/Firewalls. Dies führt zu einer hohen Abhängigkeit vom externen Support und macht die Fehlersuche zeitintensiv und unflexibel.

3.

Geplante Neukonzeption

In Zusammenarbeit mit der Kommunalberatung wurde ein Konzept zur Optimierung entwickelt. Kernpunkte sind:

Ausstattung aller Standorte mit Sophos-Firewalls, neuen AccessPoints und integriertem Virenschutz.

Zentrales Management über das „Sophos Central Portal“ der VG Cochem, was Supporteinsätze vor Ort minimiert.

Anbindung per VPN/RED-Tunnel, um zentrale Datei- und Benutzerverwaltungen (wahlweise via Active Directory oder Landeslösung IServ) auch für das Homeoffice nutzbar zu machen.

II. Finanzielle Auswirkungen und Wirtschaftlichkeit

Es liegt ein Angebot der Kommunalberatung über eine Laufzeit von 60 Monaten mit Gesamtkosten von 108.171,95 € vor.

Durch die Einsparung der bisherigen Wartungskosten (22.387,44 € p.a.) amortisiert sich die Maßnahme bereits nach 58 Monaten.

Im neuen Paket ist der Virenschutz bereits enthalten. Bei einer Fortführung des Altvertrags müssten hierfür ca. 23.324 € zusätzlich investiert werden, zuzüglich anstehender Hardware-Ersatzinvestitionen.

Da es sich um ein Inhouse-Geschäft mit dem GstB handelt, sind keine weiteren Vergleichsangebote erforderlich. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2026 eingestellt.

III. Zeitplan und Eilbedürftigkeit

Die technische Umsetzung war für die 11. KW 2026 (09.03.–13.03.2026) fest terminiert.

Die hierfür erforderlichen personellen Kapazitäten der Kommunalberatung waren aufgrund der hohen Nachfrage befristet bis zum 13.02.2026 reserviert.

Da bei einer Versäumung dieses Zeitfensters mit einer Verschiebung der Umsetzung bis mindestens in den Herbst 2026 zu rechnen war – und damit eine monatelange Verzögerung bei der notwendigen Optimierung der IT-Sicherheit einhergegangen wäre –, wurde die Eilbedürftigkeit im Sinne der GemO ausdrücklich festgestellt.

IV. Votum des Ältestenrates und des Hauptausschusses

Beide Gremien haben sich bereits mit der Neukonzeption befasst und befürworten die Modernisierung der IT-Infrastruktur an den Grundschulen nach der vorliegenden Planung ausdrücklich.

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11.03.2026 mit der Angelegenheit befasst und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die per Eilentscheidung erfolgte Vergabe zur Modernisierung der schulischen IT sowie der nötigen Hard- und Softwarelizenzen zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Eilentscheidung über die Vergabe zur Modernisierung der schulischen IT sowie der erforderlichen Hard- und Softwarelizenzen zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

4. Vorstellung der Mosellandtouristik GmbH

Die Mosellandtouristik GmbH hat die zentrale Aufgabe, attraktive touristische Angebote für die Moselregion zu entwickeln und überregional zu vermarkten. Die Verbandsgemeinde Cochem unterstützt diese Arbeit im laufenden Jahr mit einem Finanzierungsbeitrag in Höhe rd. 55.000 EUR. Nachdem der von den VG-Gremien gewünschte und ursprünglich für Herbst 2024 vorgesehene Termin verschoben werden musste, wird der Geschäftsführer, Herr Thomas Kalff, nun persönlich die Gesellschaft sowie deren aktuelle Tätigkeitsfelder vorstellen.

Der Vorsitzende begrüßte den Geschäftsführer der Mosellandtouristik GmbH, Hr. Kalff, zur Sitzung und erteilte diesem das Wort.

Hr. Kalff stellte zunächst sich und die Eckpunkte der Mosellandtouristik vor. Weiter ging er auf die Entwicklung des Tourismus im Verbandsgebiet und im Bereich der VG Cochem ein. Der Tourismus sei in den letzten Jahren gewachsen, er habe jedoch den Stand vor der Corona-Pandemie noch nicht ganz erreicht. Weiter erläuterte er den Verbandsgemeinderatsmitgliedern ausführlich die Struktur des Tourismus in Rheinland-Pfalz und das Zusammenspiel der einzelnen Ebenen.

Zudem informierte Hr. Kalff über den aktuellen Sachstand zum Projekt „Moselhöhenradweg“. Hier habe man einen neuen Meilenstein erreicht, da das Projekt eine breite Zustimmung aus den Gemeinden erhalten habe. In Kürze werde der entsprechende Förderbescheid erwartet, sodass ab diesem Zeitpunkt mit der Umsetzung des Projekts gestartet werden könne. Zur Information aller Gemeinden soll ein Zeitplan erstellt und zur Verfügung gestellt werden.

Der Fraktionsvorsitzende der FWG, Ulrich Möntenich, erkundigte sich, welchen Anteil an der Wertschöpfung aus dem Tourismus die Mosellandtouristik leiste.

Hr. Kalff erläuterte, dass die Wertschöpfung, welche durch die Mosellandtouristik geschaffen werde, nicht in Geldwert beziffert werden könne. Er wies jedoch darauf hin, dass neben der Vernetzung und der zentralen Steuerung des Tourismus im Verbandsgebiet jede Ebene des Tourismusaufbaus konkrete Vorteile wie beispielsweise Bildnutzungen, Deskline und Tourenplaner in Anspruch nehmen können.

Die Präsentationsunterlagen werden von Geschäftsführer Kalff zur Verfügung gestellt und für die Verbandsgemeinderatsmitglieder im Ratsinformationssystem eingestellt.

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

5. Tourismus

- Weiterentwicklung der Strukturen, Angebote und der Finanzierung

Die Verbandsgemeinde Cochem ist eine hochattraktive touristische Destination.

Zwischen Moselkern und Bremm, an der Mosel, in der Eifel und im Hunsrück gibt es viel zu entdecken und zu erleben – auch abseits weltweit bekannter Highlights wie der Reichsburg Cochem, dem Calmont und den vielen Winzern mit ihren unvergleichlichen Moselweinen.

Im Gegensatz zu vielen anderen touristischen Regionen gibt es bislang noch keine Gästekarte, die Besuchern zusätzliche Vorteile bietet. Eine solche Karte könnte dazu beitragen, dass die Region geschlossener auftritt, Gästen, gerade auch angesichts des aktuellen Buchungsverhaltens, eine bessere Orientierung bietet und ihnen attraktive Vergünstigungen bei Freizeitangeboten, Sehenswürdigkeiten und der Mobilität ermöglicht.

Die Finanzierung einer Gästekarte erfolgt in vielen Regionen über einen Gästebeitrag, der von Übernachtungsgästen entrichtet wird. Dieser Beitrag ermöglicht es, touristische Angebote auszubauen und Gästen zusätzliche Angebote bereitzustellen, ohne die touristischen Dienstleister weitergehend zu belasten.

In seiner Sitzung am 16.12.2025 hat sich der Verbandsgemeinderat auf Antrag der CDU-Fraktion mit dem Thema Gästebeitrag nochmals befasst und der Verwaltung einen Prüfauftrag erteilt.

Die gewachsene Struktur

Die Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Cochem-Land haben die Aufgabe der überörtlichen Tourismuswerbung an die Verbandsgemeinde übertragen.

In der Folge hat die damalige Verbandsgemeinde einen Vertrag mit der Stadt Cochem über den Betrieb der Gemeinsamen Tourist-Information Ferienland Cochem geschlossen. Im Fusionsvertrag mit der Stadt wurde hierzu zum einen geregelt, dass dieser Vertrag zunächst Bestand hat, sich verlängert und die Tourismuswerbung nicht an die Verbandsgemeinde übertragen wird, zum anderen aber auch, dass die fusionierte Verbandsgemeinde Gesellschafter der Mosellandtouristik GmbH wird. Die Ortgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Treis-Karden haben den gesamten Bereich Tourismus der Verbandsgemeinde übertragen.

Hieraus ergibt sich, dass die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft bei der Mosellandtouristik, die anteiligen Aufwendungen für die Gemeinsame Tourist-Information Ferienland Cochem für die ehemaligen Gemeinden der Verbandsgemeinde Cochem-Land und für die Tourist Information Treis-Karden bei der Verbandsgemeinde liegen. Die Aufwendungen für die Mosellandtouristik werden über die allgemeine Umlage, die weiteren Aufwendungen über Sonderumlagen bzw. Beiträge gegenfinanziert. Bei den Ortsgemeinden fließen diese Aufwendungen in die Kalkulation des Tourismusbeitrags, falls vorhanden, ein. Dies ist bei der Stadt Cochem bezüglich deren touristischen Aufwendungen ebenso der Fall.

Die Verbandsgemeinde hat zumindest im Bereich Schwimmbäder Aufwendungen, die in die Kalkulation eines Gästebeitrages einfließen könnten.

Grundlage

Grundlage zur Erhebung eines Gästebeitrags ist das Kommunalabgabengesetz (KAG), welches mit den Änderungen von 2025 hierzu neue Möglichkeiten eröffnet. Angesichts dieser erweiterten Möglichkeiten und aufgrund des Umstandes, dass durch eine Einführung eines Gästebeitrags notwendigerweise Kosten, die bisher in die Kalkulation der Tourismusbeiträge in den Ortsgemeinden eingeflossen sind, dann anders finanziert werden, was zu einer Entlastung der Ortsgemeinden und der Dienstleister führt, empfiehlt die Verwaltung grundsätzlich eine Einführung eines Gästebeitrags auf Verbandsgemeindeebene. Bezüglich der Integration der touristischen Aufwendungen der Stadt sollten kurzfristig Gespräche geführt werden.

Schaffung der rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen

Um bei der Einführung des Gästebeitrags Rechtssicherheit zu erlangen, ist notwendigerweise eine Kalkulation zu erstellen, die die regionale Verteilung der Angebote und Strukturen, z.B. die unterschiedliche Zahl der Tagestouristen oder auch saisonale Effekte berücksichtigt und Grundlage eines späteren Satzungsbeschlusses wird. Grundsätzlich könnten hier eine Zonierung und eine Periodenabhängigkeit notwendig oder auch sinnvoll sein. Für diese Kalkulation sowie für die technische Umsetzung (Abrechnungs- und IT-Systeme) empfiehlt die Verwaltung eine externe Fachbegleitung. Ziel sollte hier eine verbandsgemeindeweite, einheitliche Lösung sein.

Im Rahmen des Regionalen Förderprogramms R.Z.N wird die Umsetzung gefördert.

Gästekarte

Die Erfahrung aus anderen Gemeinden und Gemeindeverbänden bei der Einführung eines Gästebeitrags ist, dass die Einführung mit für den Gast unmittelbaren sichtbaren Vorteilen z.B. beim ÖPNV oder bei Eintrittsgeldern bei den Schwimmbädern verbunden sein sollte und dann hohe Akzeptanz findet, da die Ausgabe einer Gästekarte bzw. die Erhebung eines Gästebeitrags für die touristischen Dienstleister Aufwand, dem aber Vorteile für die Gäste und eine deutliche Entlastung beim Tourismusbeitrag gegenüberstehen. Sowohl bei der Entwicklung einer Gästekarte und weiterer Marketingmaßnahmen als auch beim Prozess der Einführung eines Gästebeitrags sollte die Öffentlichkeit und besonders die touristischen Dienstleister eng eingebunden werden.

Der Vorsitzende erläuterte nochmals den Sachstand und den von der CDU eingereichten Antrag; er wies insbesondere auf die mit der Einführung eines Gästebeitrags einhergehenden Ziele hin. Durch die Leistung der Beiträge der Gäste sollen die ansässigen Betriebe finanziell entlastet werden. Zudem sollen die Aufwendungen der Bäder möglichst in die umlagefähigen Tourismuskosten einkalkuliert werden. Bis zur Umsetzung eines Gästebeitrags seien noch zahlreiche Punkte wie die Bildung von Zonen und Abrechnungsperioden und die Unterscheidung zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben des Tourismus zu klären, so Lambertz weiter. Besonders wichtig sei es, bei allen Betroffenen die Basis für eine ausgeprägte Akzeptanz zu schaffen. So müssen Gäste angemessene Vorteile mit einer Gästekarte erlangen und die ansässigen Betriebe finanziell entlastet und bei der Registrierung der Gäste bestmöglich unterstützt werden. Heute gehe es darum, die Verwaltung mit den weiteren Schritten wie Gutachtenerstellung, Kalkulation und der Erarbeitung eines Satzungsentwurfs sowie der möglichen technischen Umsetzung zu beauftragen. Zudem müssen Gespräche mit der Stadt Cochem geführt werden, so der Vorsitzende.

Verbandsgemeinderatsmitglied Thomas Bast gab zu bedenken, dass kleinere Betriebe möglicherweise unter dem Radar bleiben und die Beiträge nicht abführen. Dem wurde seitens Thomas Schäfer entgegnet, dass die Vorteile der Gästekarte so attraktiv ausgestaltet sein müssen, dass die Gäste aktiv danach Fragen.

Darüber hinaus sprachen sich die Fraktionen positiv und für eine Einführung des Gästebeitrags aus.

Nicole Jobelius-Schausten, Fraktionsvorsitzende der CDU, bedankte sich für die Ausführungen zum Antrag und schlug eine Erweiterung der vorgesehenen Beschlussfassung vor. Die Einführung des Gästebeitrags gehe nach Auffassung der CDU unmittelbar mit einer Betrachtung der Tourismusstruktur einher. Man müsse bereits zum jetzigen Zeitpunkt auch eine zukunfts- und leistungsfähige Tourismusstruktur erarbeiten und etablieren. Dazu gehöre auch, eine Bündelung der Tourismusaufgaben.

Das Mitglied des Verbandsgemeinderats, Heike Raab, gab zu bedenken, dass es sich bei der Betrachtung der Tourismusorganisation um einen weiteren, zweiten Prozess handele und dieser separat betrachtet werden müsse. Bei diesem wichtigen Thema solle man strategisch und bedacht vorgehen.

Verbandsgemeinderatsmitglied und Stadtbürgermeister Walter Schmitz bestätigte die Auffassung, dass es sich grundsätzlich um zwei verschiedene Punkte handele.

Dennoch solle man den Konsens hinsichtlich des Gästebeitrags weiter nutzen und das Thema vorantreiben. Parallel hierzu könnte an der Tourismusstrategie gearbeitet werden.

Nach der Aussprache im Verbandsgemeinderat kündigte die Vorsitzende der CDU-Fraktion, Nicole Jobelius-Schausten, an, das Thema „Tourismusstrategie“ für die nächste Sitzungsrunde separat als Antrag vorzutragen.

In seiner Sitzung am 11.03.2026 hat der Ältestenrat die vorliegende Planung der Verwaltung beraten und spricht sich ausdrücklich für die touristische Weiterentwicklung der Verbandsgemeinde Cochem aus, wobei die Einführung des Gästebeitrags nach Möglichkeit bereits zum 01.01.2027 erfolgen soll.

Auch der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat nach eingehender Beratung in seiner Sitzung am 11.03.2026, die Verwaltung mit den Vorbereitungen der Einführung einer verbandsgemeindeweiten Gästekarte möglichst zum 01.01.2027 zu beauftragen und dazu auch die Kalkulation eines Gästebeitrags zu erarbeiten, mit dem Ziel, die Ortsgemeinden/Stadt sowie auch die touristischen Dienstleister über den Tourismusbeitrag maximal zu entlasten. Die Verwaltung wird ermächtigt, hierzu eine fachliche und beratende Begleitung zur Schaffung der rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu beauftragen.

Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung zur Einführung einer verbandsgemeindeweiten Gästekarte sowie der Erarbeitung einer Gästebeitragskalkulation. Zielsetzung ist eine maximale Entlastung der Ortsgemeinden/Stadt und der touristischen Dienstleister beim Tourismusbeitrag; die Einführung des Gästebeitrages soll nach Möglichkeit zum 01.01.2027 umgesetzt werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, die für die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen erforderliche fachliche Begleitung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

6. Breitbandausbau im Landkreis Cochem-Zell

- Kostenverteilung und Auftragsvergabe für den öffentlich geförderten Ausbau

Parallel zu den Ausbauprojekten der Breitbandnacherschließung sowie der Erschließung der Industrie- und Gewerbegebiete, die zwischenzeitlich erfolgreich von der Breitband-Infrastrukturgesellschaft Cochem-Zell mbH (BIG) fertiggestellt wurden, hat der Eigenbetrieb Wirtschaft & Innovation der Kreiswerke bereits die nächste und voraussichtlich finale Ausbaustufe, den Gigabitausbau, vorbereitet. Mit den zuvor genannten und von der BIG durchgeführten Projekten besteht zwar im gesamten Kreisgebiet eine solide Grundversorgung – basierend auf dem Konzept mit leistungsstarken Technikstandorten und Kabelverzweigern in den Ortslagen und Anbindung der einzelnen Gebäude über die Kupferleitungen der Telekom. Auch wenn bereits alle Schulen, entfernt liegende Adresspunkte und Betriebe innerhalb der Gewerbegebiete über direkte Glasfaseranschlüsse verfügen, bedarf es künftig aber einer FTTB/H-Erschließung bis zum Endverbraucher, um dem zunehmenden Bedarf an Bandbreiten und den steigenden Anforderungen an digitaler Infrastruktur Rechnung zu tragen.

Aus diesem Grund hat der Landkreis auf Initiative des Eigenbetriebs Wirtschaft & Innovation bereits im Jahr 2022 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Ulmen und Zell über die Zusammenarbeit zum Gigabitausbau beschlossen und die Beantragung von Fördermitteln im sog. „Graue-Flecken-Programm“ in die Wege geleitet. Darüber hinaus hat der Eigenbetrieb Wirtschaft & Innovation im ersten Halbjahr 2023 sog. Branchendialoge mit den vor Ort tätigen Telekommunikationsunternehmen (TKU) geführt, um die Potenziale zum eigenwirtschaftlichen Ausbau der TKU auszuloten und im Anschluss daran von April bis Juli 2023 ein Markterkundungsverfahren (MEV) eingeleitet, um den Vorrang des privatwirtschaftlichen Ausbaus sicherzustellen und das Ausbaugebiet und die unterversorgten Anschlüsse für ein mögliches Förderprojekt zu identifizieren. Die Auswertung des MEV ergab ein Ausbauvolumen von rund 8.200 Adresspunkten mit einer erforderlichen Tiefbaulänge von rund 450 km und einer kalkulierten Wirtschaftlichkeitslücke von ca. 58 Mio. €. Auf dieser Grundlage wurde im August 2023 ein entsprechender Förderantrag beim Bund und im Dezember 2023 ein Förderantrag beim Land eingereicht. Der Bund hat dem Landkreis mit Bescheid vom 18.09.2023 eine Zuwendung in vorläufiger Höhe von 34,8 Mio. € bewilligt und das Land Rheinland-Pfalz hat im Rahmen der Ko-Finanzierung mit Bescheid vom 21.12.2023 eine Zuwendung in vorläufiger Höhe von 17,4 Mio. € bewilligt. Damit finanziert der Bund 60 % und das Land 30 % der kalkulierten Wirtschaftlichkeitslücke von 58 Mio. €. Der kommunale Eigenanteil von 10 % wird gemäß dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom März 2022 solidarisch zwischen dem Landkreis und den Verbandsgemeinden aufgeteilt.

In der Sitzung am 08.04.2024 hat der Kreistag den Eigenbetrieb Wirtschaft & Innovation mit der Ausschreibung des Gigabitausbaus beauftragt, der daraufhin nach intensiven Abstimmungen mit den technischen und juristischen Beratern das Ausschreibungsgebiet zur bestmöglichen Ausnutzung der bereits vorhandenen Infrastruktur in vier Gebietslose aufgeteilt hat. Eine entsprechende Karte des Ausschreibungsgebiets mit dem Zuschnitt der gebildeten Lose hat den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen und kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Das Auswahlverfahren wurde am 09.07.2024 eingeleitet und im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) europaweit bekanntgemacht. Innerhalb der Teilnahmefrist haben insgesamt vier TKU einen Teilnahmeantrag eingereicht, wobei ein TKU wegen nicht nachgewiesener Mindestkriterien (Referenzobjekte) vom Verfahren ausgeschlossen und die verbliebenen drei TKU zur Abgabe von indikativen Angeboten aufgefordert wurden. Auf Grundlage der eingereichten indikativen Angebote fanden am 25.02.2025 Bietergespräche statt nach denen die TKU zur Abgabe von finalen Angeboten aufgefordert wurden.

Innerhalb der Angebotsfrist bis zum 30.05.2025 sind insgesamt drei Angebote eingegangen. Nach einer durchgeführten Angebotsaufklärung mit einem TKU ergibt sich anhand der im Verfahren festgelegten Bewertungskriterien die nachfolgende Punktevergabe:

 

 

 

Gesamtbewertung:

 

 

Zusammenfassung und Vergabeempfehlung:

Die Angebote aller Bieter erfüllen aus technischer Sicht die Anforderungen der Vergabebedingungen und sind grundsätzlich zuschlagfähig. Aus technisch-fachlicher Sicht empfiehlt der TÜV Rheinland die Vergabe an den jeweils Bestbietenden in den einzelnen Losen.

Los 1 „Eifel Nord“ (VG Kaisersesch):

Entsprechend der Wertungskriterien wird das Angebot von Bieter „N.N.“ mit 53,57 Punkten und das Angebot von Bieter „Glasfaser Plus“ mit 93,50 Punkten bewertet. Der deutliche Punktabstand ist im Wesentlichen auf die hohe Differenz bei der Wirtschaftlichkeitslücke zurückzuführen. Während Bieter „N.N.“ mit sehr hohen und zum Teil nicht nachvollziehbaren Meterpreisen kalkuliert, setzt Bieter „Glasfaser Plus“ wettbewerbsorientierte Preise an und kommt zu deutlich reduzierten Investitionskosten.

Bestbietender in Los 1 ist somit die Glasfaser Plus GmbH.

Los 2 „Eifel West“ (VG Ulmen):

Entsprechend der Wertungskriterien wird das Angebot von Bieter „Glasfaser Plus“ mit 93,20 Punkten und das Angebot von Bieter „Westconnect“ mit 95,44 Punkten bewertet.

Beide Angebote sind in nahezu jeder Hinsicht vergleichbar. Obwohl Bieter „Glasfaser Plus“ eine minimal geringere Wirtschaftlichkeitslücke aufweist (Differenz: 151.103,36 €), entscheidet der qualitativ hochwertigere Projektablaufplan von Bieter „Westconnect“ über den Zuschlag. Bestbietender in Los 2 ist somit die Westconnect GmbH.

Los 3 „Mosel“ (VG Cochem & VG Zell):

Entsprechend der Wertungskriterien wird das Angebot des einzigen Bieters „Glasfaser Plus“ mit 93,50 Punkten bewertet. Bestbietender in Los 3 ist somit die Glasfaser Plus GmbH.

Los 4 „Hunsrück“ (VG Zell & VG Cochem):

Entsprechend der Wertungskriterien wird das Angebot von Bieter „Glasfaser Plus“ mit 93,20 Punkten und das Angebot von Bieter „Westconnect“ mit 90,00 Punkten bewertet.

Beide Angebote sind in nahezu jeder Hinsicht vergleichbar. Die günstigere Wirtschaftlichkeitslücke von Bieter „Glasfaser Plus“ (Differenz: 1.158.787,00 €) entscheidet somit über den Zuschlag. Bestbietender in Los 4 ist somit die Glasfaser Plus GmbH.

Wirtschaftlichkeitslücken:

 

 

Demnach ergibt sich für den Gigabitausbau im Landkreis Cochem-Zell für alle vier Lose eine Gesamtwirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 30.670.379,81 €. Im Rahmen der zu beantragenden endgültigen Förderbescheide werden die Fördersummen von Bund und Land entsprechend angepasst. Bei unveränderten Förderquoten beträgt die Förderung vom Bund demnach 18.402.227,89 €, die Förderung vom Land 9.201.113,94 € und der kommunale Eigenanteil beträgt 3.067.037,98 €. Für jede Verbandsgemeinde und den Landkreis Cochem-Zell fällt somit ein Eigenanteil i. H. v. 613.407,60 € an.

Anhand der vorgelegten Bauzeitenpläne ist eine Realisierung der Vorhaben in allen Losen im Zeitraum bis Ende 2028 vorgesehen, was auch dem Bewilligungszeitraum des vorläufigen Zuwendungsbescheides des Bundes entspricht.

Eine detaillierte Vorstellung des Vergabeverfahrens sowie der jeweiligen Angebote erfolgte durch einen Vertreter des technischen Beratungsunternehmens, TÜV Rheinland im Rahmen der Sitzung des Kreistags am 08.09.2025, in der die Vergabe beschlossen wurde.

Der Verbandsgemeinderat Cochem stimmt ebenfalls der Zuschlagserteilung für den Gigabitausbau im Landkreis Cochem-Zell wie folgt zu:

-

Los 1 „Eifel Nord“ (VG Kaisersesch): Glasfaser Plus GmbH, 51063 Köln

-

Los 2 „Eifel West“ (VG Ulmen): Westconnect GmbH, 45131 Essen

-

Los 3 „Mosel“ (VG Cochem & VG Zell): Glasfaser Plus GmbH, 51063 Köln

-

Los 4 „Hunsrück“ (VG Zell & VG Cochem): Glasfaser Plus GmbH, 51063 Köln

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Die Verbandsgemeinderatsmitglieder Markus Fuhrmann, Nicole Jobelius-Schausten und Thomas Basten haben nach § 22 GemO RP an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt.

7. Fortschreibung Flächennutzungsplan für die Gemarkungen Ellenz-Poltersdorf, Ernst und Lieg zur Darstellung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Der Verbandsgemeinderat hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 24.05.2023 mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bzgl. PV-Freiflächenanlagen befasst.

Nach der Überarbeitung der Unterlagen aufgrund der im Rahmen der landesplanerischen Stellungnahme vorgebrachten Anregungen sind rd. 113 ha auf gemeindeeigenen Flächen im Bereich der Verbandsgemeinde Cochem für PV Freiflächenanlagen vorgesehen.

Zwischenzeitlich haben die Ortsgemeinde Lieg, Ernst und Ellenz-Poltersdorf

entsprechende Bebauungsplanverfahren eingeleitet. In diesem Zusammenhang wurde seitens der Unteren Landesplanungsbehörde, Kreisverwaltung Cochem-Zell, gefordert, den Flächennutzungsplan entsprechend fortzuschreiben. Hierzu wurde ein Planungsbüro bezüglich der anfallenden Planungskosten angefragt. Diese Kosten sollen anteilig auf die betroffenen Ortsgemeinden verteilt und von den jeweiligen Investoren getragen werden. Entsprechende städtebauliche Verträge liegen bereits vor.

Für alle weiteren Flächen der übrigen Ortsgemeinden liegen noch keine konkreten Planungsabsichten vor.

Der Werks- Bau und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.03.2026 mit der Angelegenheit befasst und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Gemarkungen Lieg, Ernst und Ellenz-Poltersdorf zu beschließen und das Planungsbüro mit der Erstellung der Planunterlagen zur Einleitung des Verfahrens nach Baugesetzbuch zu beauftragen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Gemarkungen Lieg, Ellenz-Poltersdorf und Ernst und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

8. Antrag des Golfclub Cochem Mosel e. V. auf Gewährung eines Zuschusses für den Bau einer Padel-Tennis Anlage

Der Golfclub Cochem Mosel e. V. beabsichtigt zur Erweiterung der bestehenden Sportstätten den Bau einer Padel-Tennis Anlage auf dem Vereinsgelände in Ediger-Eller. Die Antragsunterlagen liegen den Ratsmitgliedern in der Sitzung vor.

Die Maßnahme soll auch vom Landkreis Cochem-Zell gefördert werden. Der

entsprechende Förderantrag dort ist auch gestellt. Die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten beträgt 175.000 €. Nach Ziffer II 3a der Richtlinien der Verbandsgemeinde Cochem über die Förderung von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen vom 15.05.2013 beträgt der Zuschuss 10% der zuwendungsfähigen Kosten (max. 60.000 €). Der richtliniengemäße Zuschuss beläuft sich somit auf 6.000 €. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2026 eingestellt.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Golfclub Cochem Mosel e. V. den beantragten Zuschuss in Höhe von 6.000 Euro zu gewähren. Die Haushaltsmittel werden für das Jahr 2026 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Das Verbandsgemeinderatsmitglied Uli Oster hat nach § 22 GemO RP an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt.

9. Bericht des Bürgermeisters über seine Nebentätigkeiten und Ehrenämter nach § 119 Abs. 3 LBG

Nach § 119 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes besteht für Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit die Verpflichtung, wonach sie bis zum 01.04. jeden Kalenderjahres über Art, Umfang und Vergütung ihrer Nebentätigkeiten und Ehrenämter in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft zu berichten haben. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

Bürgermeister Lambertz hat im Kalenderjahr 2025 folgende durch die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Cochem-Zell genehmigte Nebentätigkeiten bzw. öffentliche Ehrenämter wahrgenommen:

a) Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst bzw. ihm gleichgestellten Dienst:

b) Öffentliche Ehrenämter

Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichgestellten Dienst besteht eine Pflicht zur Ablieferung der erzielten Vergütungen an den Dienstherrn, sofern die Summe der Vergütungen die Höchstgrenze von 9.600,00 € im Jahr übersteigt. Sitzungsgelder sind anzurechnen, soweit sie im Einzelfall 160,00 € oder im Kalenderjahr insgesamt 1.900,00 € übersteigen. Die in öffentlichen Ehrenämtern und privaten Nebentätigkeiten erzielten Vergütungen unterliegen nicht der Ablieferungspflicht.

Für die vorgenannten im Kalenderjahr 2025 erzielten Vergütungen/Sitzungsgelder besteht keine Ablieferungspflicht.

Die obigen Ausführungen werden in die Sitzungsniederschrift aufgenommen. Daneben wird dieser Teil der Niederschrift unverzüglich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Cochem veröffentlicht.

Der Verbandsgemeinderat nimmt die obigen Ausführungen zur Kenntnis.

Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führte die Erste Beigeordnete Frau Stephanie Balthasar-Schäfer.

10. Bericht der Ersten Beigeordneten über ihre Ehrenämter nach § 119 Abs. 3 LBG

Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit müssen bis zum 01.04. jeden Kalenderjahres über Art, Umfang und Vergütung ihrer Nebentätigkeiten und Ehrenämter in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft berichten. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. Für kommunale Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte auf Zeit gilt diese Berichtspflicht nur, sofern die erzielten Vergütungen einen Schwellenwert von 4.000,00 € in einem Jahr übersteigen.

Im Rahmen der vorstehenden Verpflichtung wird über folgende Tätigkeiten im Jahr 2025 berichtet:

Die obigen Ausführungen werden in die Sitzungsniederschrift aufgenommen. Daneben wird dieser Teil der Niederschrift unverzüglich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Cochem veröffentlicht.

Der Verbandsgemeinderat nimmt die obigen Ausführungen zur Kenntnis.