In einen Teil der hiesigen Kläranlagen werden auch Weinbauabwässer eingeleitet.
In einem Merkblatt des früheren Ministeriums für Umwelt und Forsten wurden die Möglichkeiten der Trubstoffrückhaltung und Verarbeitung in Weinbaubetrieben dargestellt. Wegen der allgemeinen Bedeutung veröffentlichen wir nachstehend dieses Merkblatt auszugsweise mit der Bitte, die Empfehlungen unbedingt zu beachten.
Die Belastung von Abwasser mit organischen Substanzen und Schadstoffen wird daran gemessen, wie viel Sauerstoff zu ihrem biologischen Abbau erforderlich ist. Der Messwert „BSB5“ gibt an, wie hoch der biologische Sauerstoffbedarf ist, wenn die belastenden Inhaltsstoffe innerhalb von 5 Tagen abgebaut werden sollen.
Mittelwerte der organischen Belastung der im Keller anfallenden Substanzen:
| Substanzen | BSB5-Wert (mg/l) |
| Most | 120.000 |
| Wein | 130.000 |
| Entschleimungstrub (Most) | 110.000 |
| Hefe 1. Abstich | 170.000 |
| Trub 2. Abstich | 100.000 |
| Trub aus Schichtenfiltration | 90.000 |
| Spülwasser aus Tankreinigung und entschleimen | 3.500 |
| Spülwasser aus Flaschenreinigung | 1.000 |
| Häusliches Abwasser | 350 |
Der entscheidende Schritt zur Umwelt- und Kostenentlastung ist nach wie vor die Trubrückhaltung. Trauben- und Tresterreste sowie Hefe und andere Trubstoffe werden bei einer ordnungsgemäßen Kellerwirtschaft weitestgehend zurückgehalten. Diese Maßnahmen im Winzer- und Weinbaubetrieb führen bereits zu einer 90 %igen Entlastung beim eingeleiteten Weinbauabwasser.
Hierzu und zur Kostensenkung einige Tipps
1. Lese- und Transportgeräte möglichst trocken im Weinberg vorreinigen, so dass Blätter, Stiele, Beerenreste und Erde dort verbleiben. In gleicher Weise im Betrieb verfahren und Feststoffe dem Trester beigeben, statt sauberes Wasser durch Abspritzen zum Abwasser zu machen. Geräte in einer Wanne vorbehandeln, so dass nur eine kurze Wassernachbehandlung erforderlich ist.
2. Vor- und Zwischensiebe, Sammelschächte im Abfluss vor dem Kanalnetz einbauen. Die organische Belastung (BSB5) kann dadurch erheblich reduziert werden (ca. 30 %). Sammelschächte sind umgehend zu entleeren, um Faulvorgänge zu vermeiden.
3. Keltereinrichtungen und Kelterhaus vor dem Abspritzen (Hochdruckreiniger) mit dem Besen sorgfältig reinigen. Auch im Kelterhaus sind Vorsiebe, Zwischen- und Drehbürstensiebe einzubauen. Wenig belastende (umweltfreundliche) Reinigungsmittel einsetzen.
4. Most- und Weinverluste müssen durch umsichtiges Arbeiten, Überprüfen der Verschlüsse und Schläuche pp. weitestgehend vermieden werden. Bei der Gärung genügend Gärraum belassen, um ein Überlaufen zu vermeiden.
5. Mosttrub ist bei Absitzenlassen so sauber wie möglich herauszuziehen. Bei Trubfiltration wird der Behälter mit wenigen Litern Most vorgereinigt und diese aufgearbeitet. Bei Separierung den Mostbehälter bei längerem Stehen aufrühren, damit wenig Trubteile darin verbleiben. Den Separator mit Most entschlammen und den anfallenden Trub filtrieren.
6. Weintrub muss möglichst restlos mittels Schiebern aus den Behältern herausgezogen werden. Vorspülen mit Wein bei Trubfiltration oder Absitzenlassen. Messungen der Staatl. Lehranstalt Neustadt zeigen, dass dabei die absetzbaren Stoffe um 87 % und der biologische Sauerstoffbedarf um 67 % abnehmen können. Das gilt auch für den Schönungstrub.“
Entsorgung organischer Reststoffe aus dem Weinbau im Rahmen des „Bringsystems“ in der Gruppenkläranlage in Treis:
Mit der Inbetriebnahme der Gruppenkläranlage Treis sind auch neue Wege in der Entsorgung weinbaulicher Abwässer im Rahmen des „Bringsystems“ möglich geworden. Die anfallenden organischen Reststoffe aus dem Weinbau (Mosttrub, Hefetrub, Schönungstrub sowie Rückstände aus den Brennereibetrieben) können an der Gruppenkläranlage in Treis angeliefert werden. Diese Stoffe werden dort dem Abwasser dosiert zur Nährstoffelimination zugegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass vor der erstmaligen Anlieferung Kontakt mit dem Personal der Kläranlage in Treis aufgenommen werden muss (Telefon: 02672 913811).
Informationen und Empfehlungen zur Verwertung dieser Reststoffe können dem Internetportal www.dlr-mosel.rlp.de entnommen werden.
Einsatz von Flotationsanlagen zur Mostvorklärung
In den letzten Jahren wurden in den Weinbaubetrieben vermehrt Flotationsanlagen zur Mostvorklärung eingesetzt. Gerade der Einsatz dieser Geräte verleitet dazu, die relativ geringen Rückstände mit Wasser zu lösen und den öffentlichen Entwässerungsanlagen zuzuleiten. Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass das anfallende Trub-Wasser-Gemisch nicht in die Kanalisation eingeleitet werden darf. Es ist aufzuarbeiten (Filterverfahren), landbaulich zu verwerten oder aber im Rahmen des oben genannten „Bringsystems“ zu entsorgen. Bedenken Sie, dass ein Einleiten des Flotationstrubes mit der darin stark enthaltenen Gelatine in die Abwassersysteme zum Umkippen der Kläranlage führen kann. Dies führt nach Erfahrungen aus anderen Weinbaugebieten zu langfristigen finanziellen Folgen für die Verursacher. Das Sammeln des Flotationstrubes mit anschließender landbaulichen Verwertung ist hier sicherlich der unwesentlich kompliziertere und bessere Weg.