Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl S. 476) und § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 345.000,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 343.000,00 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 2.000,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 298.000,00 € |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 296.000,00 € |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 2.000,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 197.000,00 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -197.000,00 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 195.000,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf — 170.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf — 0,00 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 0,00 €.
Der Höchstbetrag der Kredite zu Liquiditätssicherung wird festgesetzt
auf — 100.000,00 €
Der Zweckverband erhebt nach der Zweckverbandsordnung eine Umlage, die sich an den Schülerzahlen orientiert.
| Verbands-mitglied | Schulkinder-zahl am 01.10.2024 | Verbandsumlage Verwaltungs-tätigkeit | Verbandsumlage Investitions- und Finanzierungs-tätigkeit | Umlage Insgesamt |
| Cochem | 36 | 94.971,43 € | 2.057,14 € | 97.028,57 € |
| Kaisersesch | 69 | 182.028,57 € | 3.942,86 € | 185.971,43 € |
| Insgesamt = | 105 | 277.000,00 € | 6.000,00 € | 283.000,00 € |
Die Verbandsumlagen sind mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02, 15.05., 15.08. und 15.11. zu entrichten.
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 | 297.908,29 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 | 244.908,29 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 | 246.908,29 €. |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall als 500 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.
Hinweis:
| a) | Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 08.09.2025 bis einschl. Mittwoch, den 17.09.2025 während der Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, Zimmer D-U05, öffentlich aus. |
| b) | Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.