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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 36/2025
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

der Satzung zur Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Ediger-Eller über die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz oder Garage nach § 47 Abs. 4 Landesbauordnung (LBauO) vom 30.08.2025

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Ediger-Eller hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie des § 47 Abs. 4 der LBauO - in der jeweils gültigen Fassung - folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz oder Garage wird auf 3.400 € festgesetzt. Der Ablösebetrag ist fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach der Unterzeichnung des mit dem Stellplatzpflichtigen abzuschließenden Vertrages.

§ 2

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 03.01.2022 außer Kraft.

Ediger-Eller, 30.08.2025
Bernhard Himmen, (S)
Ortsbürgermeister

Hinweis zur Bekanntmachung

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ediger-Eller, 30.08.2025
Bernhard Himmen, (S)
Ortsbürgermeister