- Einladung vom 30.08.2022-
| Beginn: | 20:00 Uhr |
| Ende: | 21:10 Uhr |
Anwesend
| Als Vorsitzender: | Daniel Jobelius |
| Als Mitglieder: | Peter Beuter |
| Oliver Cornely | |
| Pierre Fritz | |
| Anneliese Fuchs | |
| Carsten Hummes | |
| Ralf Schilberz | |
| Christian Schneemann | |
| Als Beigeordneter: | Klaus Zucchet (nicht gewähltes Ratsmitglied) |
| Auf Einladung: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem |
| Schriftführer: | Niklas Asche, VGV Cochem |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 22.06.2022 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Ersten Beigeordneten
| - | Die Vertretung der Ortsbürgermeisterin erfolgte vom 16.07.-22.07.2022 durch den 1. Beigeordneten Daniel Jobelius, danach durch den Beigeordneten Klaus Zucchet vom 23.07.-08.08.2022 und hiernach wieder durch Herrn Jobelius. Der 1. Beigeordnete bedanke sich bei Herrn Zucchet für die gute Zusammenarbeit. |
| - | Das Bauvorhaben der Gemeindehalle auf dem Valwigerberg wird bis auf Weiteres zurückgestellt, Grund sind die deutlich gestiegen Baukosten. |
| - | Die Slackline für den Spielplatz ist angekommen und wird demnächst aufgebaut. |
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.06.2022
Der Vorsitzende gab die Beratungsergebnisse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung bekannt.
3. Neufassung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Valwig
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die derzeit gültige Tourismusbeitragssatzung (TBS) im Jahr 2020 rückwirkend zum 01.01.2020 geändert. U. a. wurden die Vorteils- und Gewinnsätze ab dem 1. Corona-Jahr 2020 vorläufig festgesetzt. Durch die zwischenzeitlich erfolgte Anpassung der Gewinnsätze durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz für dieses Erhebungsjahr ist nun eine weitere Änderung der TBS erforderlich. Die Vorteilssätze sind hiervon nicht betroffen und bleiben unverändert. Mit der erforderlichen Satzungsänderung werden die vorläufigen Vorteils- und Gewinnsätze für das Beitragsjahr 2020 nun endgültig vom Gemeinderat festgesetzt. Darüber hinaus sind einige Betriebsarten zu löschen.
Weiterhin sind zur Wahrung der Rechtssicherheit nach heutigem Sachstand in den §§ 3, 7 und 8 TBS inhaltliche Änderungen erforderlich.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird die Tourismusbeitragssatzung neu gefasst. Die Änderungen werden nachfolgend näher erläutert.
Zu § 3 - Beitragsmaßstab
§ 3 Abs. 2 TBS wird neu gefasst:
Siehe Anlage: „Neufassung der Satzung“
Erläuterung zur Anpassung an die Mustersatzung des GStB
In § 3 Abs. 2 wurden in der Erstfassung der TBS versehentlich falsche Formulierungen verwendet. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird dieser Absatz korrigiert.
Die Anlage zur Tourismusbeitragssatzung - Betriebsartentabelle zu § 3 Abs. 3 und 4 TBS - der Ortsgemeinde Valwig in der aktuellen Fassung wird neu gefasst: Die vorläufigen Vorteils- und Gewinnsätze für das Erhebungsjahr 2020 werden gemäß § 3a Abs. 3 und 4 TBS endgültig festgesetzt.
Siehe beigefügte Anlage zur TBS -Betriebsartentabelle-
Erläuterung zur Maßstabskomponente „Gewinnsatz“
Der sog. „Gewinnsatz“ beziffert den betriebsartspezifischen Gewinnanteil am Umsatz und wird aus Rechtssicherheitsgründen regelmäßig angepasst. Hierzu wurden die zum Jahrsende 2021 vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz veröffentlichten Gewinnsätze für das Jahr 2020 in die nachstehende Neufassung der Satzung übernommen.
Die geänderten Gewinnsätze sind rot gekennzeichnet.
Erläuterung zum Löschen von Betriebsarten
Weiter wurden in die Erstfassung der Betriebsartentabelle einige Betriebsarten aufgenommen, zu denen zum damaligen Zeitpunkt keine entsprechenden Betriebe in Valwig angesiedelt waren; auch künftig ist nicht mit einer Ansiedlung zu rechnen. Die Betriebsarten sind daher aus Rechtssicherheitsgründen aus der Betriebsartentabelle zu löschen.
Diese sind in der anliegenden Betriebsartentabelle rot markiert und gestrichen.
Zu §§ 7 und 8
§§ 7 und 8 werden neu gefasst:
Siehe Anlage: „Neufassung der Satzung“
Erläuterung zur Anpassung an die Mustersatzung des GStB
In §§ 7 und 8 wurden in der Erstfassung der TBS versehentlich falsche Formulierungen verwendet. Aus Gründen der Rechtssicherheit sind Korrekturen erforderlich.
Erläuterung zu den farblichen Markierungen in der Neufassung der TBS
Die rot markierten Textbereiche stellen die aktuellen Satzungsänderungen dar.
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Neufassung der Satzung zur Erhebung des Tourismusbeitrages zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
4. Mosellandtouristik Panorama-Höhenradweg;
Sachstand und Streckenentwurf
Bereits im Jahr 2019 wurde im Fachbeirat der Mosellandtouristik und in der AG Radfahren & Wandern angeregt, die Möglichkeit zur Entwicklung eines „Panorama-Höhenradwegs (Arbeitstitel) zu prüfen. Der Höhenradweg soll als eigenständige Radroute angelegt werden. Zielgruppe sind die sportlichen Tourenradfahrer und E-Bike-Fahrer, die mit dem Höhenradweg die Region aus einer bisher touristisch nicht erschlossenen Perspektive erleben können.
Nach einer Beschlusslage des Aufsichtsrates der Mosellandtouristik wird zunächst durch eine Machbarkeitsanalyse die Umsetzbarkeit der im Fachbeirat der Mosellandtouristik entstandenen Projektidee geprüft.
Der durch LEADER geförderte Planungsauftrag wurde an das Planungsbüro Sweco GmbH in Koblenz vergeben.
Die folgenden Vorgaben lagen dem Planungsauftrag und der Streckenplanung zugrunde:
| - | Durchgängiger Radweg von der Region Saar-Obermosel bis zur Stadt Koblenz |
| - | Eine Route, welche - die Moselseite wechselnd - mal auf der Eifel- und mal auf der Hunsrückseite verläuft |
| - | Berücksichtigung von Nutzungskonkurrenzen (Naturschutz, Weinbau, Landwirtschaft, Forst, Verkehr, Wanderwege) |
| - | Wegeführung auf gut ausgebauten und befestigten Forst- und Wirtschaftswegen |
| - | durchgängig gut befahrbare Strecke mit asphaltierter und/oder gut verdichteter und glatter wassergebundener Wegedecke |
| - | Führung im Bestand - kein Wegeneubau vorgesehen |
| - | Mitführung auf klassifizierten Straßen möglichst vermeiden |
| - | Mitbenutzung des Mosel-Radwegs nur wenn absolut notwendig / alternativlos |
| - | einheitliche und durchgängige Beschilderungsplanung nach Leitfaden des LBM Rheinland-Pfalz: „Hinweise für die wegweisende und touristische Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz 2021“ (HBR, https://www.radwanderland-fachportal.de/index.php?menuid=22) |
Auf Basis dieses Streckenentwurfs erfolgen seit November 2021 seitens der Mosellandtouristik und dem Planungsbüro Beteiligungen der Fachbehörden und des Weinbaus, im Einzelnen: UNB/SGD Nord, LBM Rheinland-Pfalz, LBM Trier, LBM Cochem-Koblenz, Forstämter, DLR Mosel, DLR Westerwald-Osteifel, Landwirtschaftskammer (Weinbauamt, Dienststellen Trier und Koblenz), Weinbauverband / Bauern- und Winzerverband. Der Abstimmungsprozess mit den Fachbehörden und Vertreter/innen des Weinbaus ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
Parallel zu diesen Abstimmungen erfolgt jetzt die Beteiligung der Ortsgemeinden zur geplanten Streckenführung. Änderungswünsche der Kommunen werden bis zum 21.10.2022 an die Mosellandtouristik erbeten.
Das Ziel ist es, dem Aufsichtsrat der Mosellandtouristik als Ergebnis der Machbarkeitsanalyse eine Kostenkalkulation je Verbandsgemeinde und kreisfreier Stadt auf Basis der mit den Fachbehörden und den Vertretern des Weinbaus und den Kommunen abgestimmten Route unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten sowie der Folgekosten (Wegemanagement-Konzept) als Grundlage für die weitere Beratung zur Projektumsetzung vorzulegen.
Erst wenn der Streckenentwurf festliegt, können die Kosten für die Umsetzung unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten sowie der Folgekosten ermittelt werden. Sobald die Kosten ermittelt sind, werden die Ortsgemeinden hierüber informiert und um Zustimmung gebeten.
Die Ortsgemeinde nimmt den Sachstand und Streckenentwurf zur Kenntnis. Sie steht grundsätzlich dem Projekt negativ gegenüber. Sie ist mit dem vorgelegten Streckenentwurf nicht einverstanden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5. Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Tiefgarage auf dem Valwigerberg
Es ist beabsichtigt, auf dem im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „I. Erweiterung Valwigerberg“ gelegenen Grundstück ein Wohnhaus mit Tiefgarage zu errichten. Die im Bebauungsplan festgesetzte Traufhöhe von 6,50 m wird um rd. 0,50 m überschritten. Diesbezüglich beantragt der Bauherr eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
6. Neuorganisation der Forstreviere und Besetzung der Revierleitung mit einem staatlichen Revierförster
In seiner Sitzung am 24.11.2021 hat der Ortsgemeinderat Valwig der vorgesehenen Neuorganisation der Forstreviere zugestimmt, die zukünftig für die Ortsgemeinde Valwig mit ihrem Gemeindewald eine Betreuung im Forstrevier Cochem und dem staatlichen Revierförster, Herrn Markus Nockelmann, vorsieht.
Bisher erfolgte die Waldbewirtschaftung in kommunaler Beförsterung.
Für die zukünftige Betreuung durch den staatlichen Revierförster bedarf es einer formalen Beschlussfassung zum Wechsel in die staatliche Revierbeförsterung.
Der Ortsgemeinderat Valwig beschließt, dass die Revierleitung zukünftig mit einem staatlichen Revierförster besetzt und wahrgenommen wird.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.