Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation und der anhaltend bedenklichen Infektionslage werden in den nachfolgend genannten Angelegenheiten von den Mitgliedern der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes „Grundschule Landkern“ Beschlüsse im elektronischen Umlaufverfahren nach § 35 Abs. 3 Gemeindeordnung gefasst.
In einem Vorverfahren wurden alle Mitglieder über die Absicht zur Durchführung eines Umlaufverfahrens sowie über die zu entscheidenden Angelegenheiten in Kenntnis gesetzt. Kein Mitglied hat der Beschlussfassung im Umlaufverfahren widersprochen.
Nun haben die Mitglieder der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes „Grundschule Landkern“ die Möglichkeit im unten genannten Zeitraum über das Ratsinformationssystem über die einzelnen Angelegenheiten abzustimmen.
| 3. Umlaufverfahren der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes „Grundschule Landkern“ | |
| Gremien: | Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes „Grundschule Landkern“ |
| Abstimmungs- zeitraum: | Dienstag, 20.09.2022, 14:00 Uhr bis Montag, 26.09.2022, 14:00 Uhr |
Öffentliche Angelegenheiten
| 1. | Beratung und Beschlussfassung über die Rücknahme der Kündigung der Stromlieferverträge |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Jahr 2021 nach 2022 |