Titel Logo
Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 38/2023
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes zur Erhebung des Tourismusbeitrages der Ortsgemeinde Ernst vom 14.08.2023

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und der §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 29.09.2022 jeweils in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Ernst in seiner Sitzung am 14.08.2023 folgende Beitragssatzsatzung beschlossen:

§ 1 Beitragssatz

Der Beitragssatz wird wie folgt festgesetzt:

Für das Jahr 2023 und Folgejahre auf 9,0 v. H.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Ernst, den 06.09.2023
Für die Ortsgemeinde Ernst
Gez.
(DS)
Bernd Schüller
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bernd Schüller
Ortsbürgermeister