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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 38/2025
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Dohr für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 09.09.2025

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Dohr für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 09.09.2025

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.05.2025 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2025

2026

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

1.346.580 €

1.192.175 €

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

1.271.595 €

1.136.990 €

der Jahresüberschuss/

Jahresfehlbetrag

74.985 €

55.185 €

2.

im Finanzhaushalt

a)

die ordentlichen

Einzahlungen

1.162.650 €

1.121.805 €

die ordentlichen

Auszahlungen

1.156.170 €

1.024.325 €

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

6.480 €

97.480 €

b)

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

106.350 €

845.500 €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

99.500 €

1.245.810 €

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

6.850 €

-400.310 €

c)

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

-13.330 €

302.830 €

nachrichtlich:

-

Einzahlungen aus Guthaben

bei der Einheitskasse

0 €

308.430 €

-

Auszahlungen zur

ordentlichen Tilgung von Investitionskrediten

5.440 €

5.600 €

-

Auszahlungen zum Guthaben bei der Einheitskasse

7.890 €

0 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

In den Haushaltsjahren 2025 und 2026 werden keine Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investititonsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2025

2026

1.462.310 €

1.000.000 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2025

2026

0 €

0 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

2025

2026

525.138 €

582.946 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2025

2026

- Grundsteuer A auf

345 v. H.

345 v. H.

- Grundsteuer B auf

465 v. H.

465 v. H.

- Gewerbesteuer auf

400 v. H.

400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2025

2026

- für den ersten Hund

60 €

60 €

- für den zweiten Hund

120 €

120 €

- für jeden weiteren Hund

240 €

240 €

- für den ersten gefährlichen Hund

360 €

360 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

600 €

600 €

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt:

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt:

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt:

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt:

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 beträgt:

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

56812 Dohr, 09.09.2025
gez. Göbel
Toni Göbel (Dienstsiegel)
Ortsbürgermeister

Hinweis

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu § 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

1. Genehmigungen

1.2 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Wir erteilen gem. den §§ 95 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. 105 Abs. 3 GemO die Genehmigung zur Festsetzung des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

im Haushaltsjahr 2025 auf

525.138 €

und

im Haushaltsjahr 2026 auf

582.946 €

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, den 22.09.2025, bis Dienstag, den 30.09.2025, während den Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 3.02 öffentlich aus.

Es wird um Terminvereinbarung zur Einsichtnahme gebeten. Termine zur Einsichtnahme können telefonisch unter 02671 608-134 oder per E-Mail an markus.friederich@vgcochem.de vereinbart werden.

Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 Abs. 6 GemO wird hingewiesen:

„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Toni Göbel
Ortsbürgermeister