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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 39/2024
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 2. Sitzung des Gemeinderates Senheim am 04.09.2024 im Bürgerhaus

- Einladung vom 23.08.2024 -

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

20:22 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Volker Ahnen

Als Mitglieder:

Pascal Breuer

Bernd Deis

Jens Desoye

Markus Görgen

Nils Görgen

Paul Görgen

Katharina Herudek

Martin Loescher

Rolf Mogge

Björn Schmitz

Entschuldigt:

Tobias Desoye

Thomas Equit

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Julian Bauer, VGV Cochem

Schriftführer:

Sven Henrich, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschriften über die Sitzungen vom 02.05.2024 und 10.07.2024 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

a)

Vor Eintritt in die Mitteilungen der öffentlichen Sitzung gibt der Vorsitzende noch die Beratungsergebnisse der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.05.2024 bekannt: Mit der Firma Artemis IST GmbH wird ein Vertrag über die Nutzung eines Lagerplatzes auf dem gemeindeeigenen Grundstück in Senheim, Flur 20, Nr. 56 abgeschlossen.

b)

Die Ortsgemeinde hat, wie in den vergangenen Jahren, für das Unterkunftsverzeichnis 2025 des Ferienlandes Cochem erneut eine Anzeige in der Größe einer Seite geschaltet. Die Kosten belaufen sich dabei auf 690,00 € zzgl. MwSt.

c)

Die Jahresabschlüsse 2017 bis 2019 der Ortsgemeinde Senheim sind von der Verwaltung fertiggestellt worden. Nun obliegt dem heute noch zu wählenden Rechnungsprüfungsausschuss die Aufgabe, diese nach vorheriger Terminabsprache bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem zu prüfen.

d)

Aufgrund einer Ausschreibung bezüglich der Altkleidercontainer wurde der Auftrag zum Aufstellen eines Containers an die Höchstbietende Firma vergeben. Die Laufzeit beträgt 12 Monate mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Dies erfolgte im Benehmen mit den beiden Beigeordneten.

Der Rat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

e)

Die Kreisumlage für 2024 wurde auf 265.275 € festgesetzt.

f)

Bei dem Rasenmäher der Ortsgemeinde ist die Kurbelwelle defekt. Demnach muss ein Ersatz angeschafft werden. Der Gemeindearbeiter wird beauftragt drei Angebote einzuholen. Nach Abgabe der Angebote, wird der Zuschlag dem wirtschaftlichsten Anbieter erteilt.

Der Rat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

2. Bildung von Ausschüssen und Wahl der Ausschussmitglieder sowie Stellvertreter

Nach § 44 Absatz 1 der Gemeindeordnung steht es grundsätzlich im Ermessen des Gemeinderates für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse zu bilden. Die Notwendigkeit hierzu hängt von der Größe der Gemeinde und vom Umfang der Arbeit des Rates ab. Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen (für den Gemeinderat) wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde zusammen (gemischte Ausschüsse). Bei gemischten Ausschüssen sollen mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder Ratsmitglied sein. Die Wahl von Vertretern in den Ausschüssen ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Es liegt in der Entscheidung des Rates neben den Ausschussmitgliedern auch personengebundene Stellvertreter zu wählen.

Aus spezialgesetzlichen Bestimmungen heraus kann sich eine Pflicht zur Bildung von Ausschüssen ergeben. Zu den sog. Pflichtausschüssen gehört der Rechnungsprüfungsausschuss. In Gemeinden bis zu 1.000 Einwohnern kann von der Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses abgesehen werden. Nach § 110 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung wählt der Rechnungsprüfungsschuss abweichend von § 46 der Gemeindeordnung einen Vorsitzenden, der Ratsmitglied ist. (In den übrigen Ausschüssen führt grundsätzlich der Bürgermeister den Vorsitz). Im Übrigen bestimmt der Gemeinderat nach § 44 Absatz 2 der Gemeindeordnung das Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie die Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen wählbaren Bürger/Bürgerinnen in den einzelnen Ausschüssen. Diese Bestimmungen können auch durch die Hauptsatzung getroffen werden. Die Regelungen in der Hauptsatzung gelten über die Legislaturperiode hinweg. Beabsichtigte abweichende Regelungen bedürfen zunächst einer Änderung der Hauptsatzung. Von den geänderten Regelungen kann erst nach dem Inkrafttreten der Änderungssatzung Gebrauch gemacht werden.

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Senheim vom 01.06.2015, zuletzt geändert am 11.10.2019 enthält zur Bildung von Ausschüssen keine Regelung. In der abgelaufenen Legislaturperiode hatte die Ortsgemeinde Senheim neben dem Rechnungsprüfungsausschuss mit 5 Ratsmitgliedern keine weiteren gemeindlichen Ausschüsse gebildet. Die Gremienarbeit in der vergangenen Legislaturperiode hat gezeigt, dass sich der Verzicht auf die Bildung weiterer Ausschüsse bei der Größe der Ortsgemeinde Senheim bewährt hat. Es finden regelmäßig Sitzungen des Gemeinderates statt, in denen alle zu beratenden und entscheidenden Angelegenheiten umfassend und intensiv diskutiert werden. Ausschüsse zur Vorberatung und ggf. auch abschließenden Entscheidung in bestimmten Angelegenheiten werden im Allgemeinen in größeren Städten und Gemeinden zur Entlastung der Räte gebildet. Ein Bedarf wird hierfür in der Ortsgemeinde Senheim weiterhin nicht gesehen. Hiervon unbenommen kann der Rat auch in der Zukunft jeder Zeit die Bildung von Ausschüssen beschließen.

Der Vorsitzende schlägt deshalb vor, dass abgesehen vom Rechnungsprüfungsausschuss als Pflichtausschuss, auch in der laufenden Legislaturperiode keine weiteren Ausschüsse gebildet werden sollen.

Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden nach § 45 der Gemeindeordnung auf Grund von Vorschlägen der im Rat vertretenen politischen Gruppen gewählt. Die Verwaltung schlägt vor, die Wahl der Ausschussmitglieder und ggf. Stellvertreter für den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 45 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung als sogenannte Unechte Mehrheitswahl durchzuführen. Dies setzt einen gemeinsamen Wahlvorschlag aller im Rat vertretenen politischen Gruppen bzw. aller Ratsmitglieder voraus. Dabei sind alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten und Kandidatinnen gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.

Die Wahl der Ausschüsse ist als sonstige Wahl nach § 40 Absatz 5 der Gemeindeordnung grundsätzlich durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung durchzuführen, es sei denn, der Gemeinderat beschließt eine offene Abstimmung per Handzeichen. Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der kein gewähltes Ratsmitglied ist, ruht gemäß § 36 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 der Gemeindeordnung bei Wahlen. Er wird in die Berechnung der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates deshalb nicht einbezogen. Dies trifft im vorliegenden Fall zu.

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses auf der Grundlage des vorliegenden gemeinsamen Wahlvorschlages per Akklamation durchzuführen und ansonsten auf die Bildung von Ausschüssen zu verzichten.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind ausschließlich aus der Mitte des Rates zu wählen. Die Anzahl der Ausschussmitglieder wird auf 5 festgelegt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Der gemeinsame Wahlvorschlag für die Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sieht die Wahl folgender Personen vor:

Rolf Mogge

(Stellvertreter: Katharina Herudek)

Nils Görgen

(Stellvertreter: Pascal Breuer)

Jens Desoye

(Stellvertreter: Martin Löscher)

Björn Schmitz

(Stellvertreter: Bernd Deis)

Paul Görgen

(Stellvertreter Thomas Equit)

Der Rat stimmt dem vorliegenden gemeinsamen Wahlvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

3. Beratung über die Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Hafen", "Wald und Wege" und "Heimat, Kultur und Tourismus"

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde die Bildung folgender Arbeitsgruppen angeregt:

  • Arbeitsgruppe Hafen
  • Arbeitsgruppe Wald und Wege
  • Arbeitsgruppe Heimat, Kultur und Tourismus

In der vergangenen Wahlperiode wurde bereits beschlossen, dass drei Arbeitsgruppen gebildet werden. Diese sollen jeweilige Vorhaben oder Projekte für eine Entscheidung im Gemeinderat vorbereiten. Als Koordinator führt jeweils der Ortsbürgermeister oder ein Beigeordneter den Vorsitz einer Arbeitsgruppe. Die Arbeitsgruppen sind lediglich interne Gruppen des Gemeinderates.

Die Ortsgemeinde ist der Überzeugung, dass die vorgeschlagenen Arbeitsgruppen mit ihren Ideen, Impulsen und Vorschlägen aktiv den Gemeinderat unterstützen können. Die von den Arbeitsgruppen entwickelten Ideen, Anregungen und Impulse können durch den Gemeinderat aufgegriffen und abschließend beraten und beschlossen werden.

Weiterhin wird sich darauf verständigt, dass eine Person als Ratsmitglied, Ansprechpartner für die Jugend und den Jugendraum ist. Der Vorsitzende sammelt alle Wahlvorschläge und stellt anschließend folgende Beschlüsse zur Abstimmung:

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Wahl der Mitglieder der Arbeitsgruppen sowie der Jugendvertretung auf der Grundlage des vorliegenden gemeinsamen Wahlvorschlages per Akklamation durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Der Vorsitzende trägt alle Vorschläge für die einzelnen Arbeitsgruppen zusammen und stellt folgende Arbeitsgruppen sowie die Jugendvertretung zur Abstimmung:

Arbeitsgruppe Hafen:

Vorsitzender: Volker Ahnen

Mitglieder: Rolf Mogge / Jens Desoye / Björn Schmitz

Arbeitsgruppe Heimat, Kultur und Tourismus:

Vorsitzender: Tobias Desoye

Mitglieder: Katharina Herudek / Martin Löscher / Paul Görgen

Arbeitsgruppe Wald und Wege:

Vorsitzender: Markus Görgen

Mitglieder: Bernd Deis / Nils Görgen / Pascal Breuer

Jugendvertretung: Katharina Herudek

Der Gemeinderat stimmt der Bildung der Arbeitsgruppen zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

4. Wahl von Mitgliedern in die Verbandsversammlung Kindergartenzweckverband Senheim

Die Ortsgemeinden Briedern, Mesenich, Nehren und Senheim bilden seit 1975 einen Kindergartenzweckverband. Aufgabe des Zweckverbandes ist es, in Senheim einen Kindergarten zu errichten, zu unterhalten und in Betriebsträgerschaft der Katholischen Kirchengemeinde zu betreiben.

Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und der von der Verbandsversammlung zu wählende Verbandsvorsteher. Die Ortsgemeinde Senheim als Verbandsmitglied hat in der Verbandsversammlung drei Stimmen und entsendet in der Folge drei Verbandsmitglieder in die Verbandsversammlung. In den abgelaufenen Legislaturperioden wurde die Ortsgemeinde stets vom Ortsbürgermeister und zwei weiteren Ratsmitgliedern in der Verbandsversammlung vertreten.

Die Entsendung der Verbandsmitglieder beinhaltet eine Wahl (Auswahl von Personen) im Sinne von § 40 der Gemeindeordnung und hat nach § 40 Absatz 5 der Gemeindeordnung auch als „sonstige Wahl“ grundsätzlich in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu erfolgen. Bei „sonstigen Wahlen“ kann der Gemeinderat im Einzelfall jedoch hiervon abweichend etwas anderes beschließen.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht nach § 36 Absatz 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung bei Wahlen. Ortsbürgermeister Volker Ahnen führte bei diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz, wirkte bei der Wahl selbst deshalb jedoch nicht mit. Stimmenthaltungen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.

Der Vorsitzende stellt nach kurzer Beratung folgende Beschlüsse zur Abstimmung:

1. Der Rat beschließt, die Wahl per Akklamation durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

2. Im Rahmen eines gemeinsamen Wahlvorschlages wurden sodann Ortsbürgermeister

Volker Ahnen sowie die Ratsmitglieder Jens Desoye und Tobias Desoye für die Wahl vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

5. Dorferneuerungsprogramm 2023;

Sanierung des Kirchenumfeldes

- Erweiterung des Ausführungsumfangs

Zwischenzeitlich sind Großteile der Baustelle abgeschlossen. So sind die Pflasterarbeiten auf dem Plateau fertiggestellt, die planmäßigen Mauer- und Fugenarbeiten erledigt, die Treppenanlage vollständig saniert und die Arbeiten im unteren/vorderen Bereich des Kirchplatzes aufgenommen.

Der Vorsitzende gibt im Rahmen der Sitzung ggf. weitere aktuelle Infos zum Stand.

Während der Ausführung hat sich herausgestellt, dass eine teilweise Erhöhung der Mauer im nördlichen Bereich erforderlich ist. Aufgrund der Wasserführung und der Einleitung der Entwässerung im Zwangspunkt entlang dieser nördlichen Friedhofsmauer konnte die vorgeschriebene Mindestbrüstungshöhe von 80 cm auf einer Länge von ca. 9 m nicht mehr eingehalten werden. Dies machte eine Erhöhung der Mauer im fraglichen Bereich unumgänglich. In Abstimmung mit der Denkmalpflege wurde daher die Erhöhung und gleichzeitig die Ertüchtigung dieses Mauerabschnitts vorgenommen.

In diesem Zusammenhang stellte sich außerdem die Frage, ob die nördliche Mauer auf kompletter Länge erneuert werden soll. Der Zustand der Mauer hat sich in jüngster Vergangenheit leider erheblich verschlechtert. Mittel-/ langfristig wird auch hier eine Sanierung fällig sein (analog vordere Mauer zum Kirchplatz).

Es besteht noch die Gelegenheit, diese Arbeiten nunmehr durch die tätige Baufirma im Rahmen eines Nachtrages zu denselben Konditionen ausführen zu lassen, wie die planmäßigen Arbeiten des Kirchenumfeldes.

Ein Nachtragsangebot wurde angefordert. Es beinhaltet die Kosten für die weiteren rd. 40 m. Auch hier besteht bereits mündliches Einvernehmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, sollte sich die Ortsgemeinde zu einer Ausführung entscheiden.

Eine Aufnahme dieser Mauer in die Zweckbestimmung der Dorferneuerungsförderung ist mit den verantwortlichen Stellen vor Ort eruiert worden. Die konkrete Entscheidung hierüber steht bis zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung noch aus und wird ggf. nachgereicht.

Der Gemeinderat nimmt den Sachstand des Projektes zur Kenntnis. Auch nimmt er die zwingend erforderliche Erhöhung und gleichzeitige Sanierung des rd. 9 m langen Mauerteilstücks im nördlichen Bereich zustimmend zur Kenntnis.

Ferner berät er über den übrigen Mauerabschnitt von rd. 40 m und beschließt, diesen in Form eines Nachtrages zum jetzigen Zeitpunkt in Auftrag zu geben.

Die denkmalrechtliche Genehmigung für die Arbeiten wird förmlich beantragt.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen

6. Anzeige im Heimatjahrbuch Cochem-Zell 2025

Die Kreisverwaltung Cochem-Zell ist an die Ortsgemeinde Senheim herangetreten und fragt an, ob sich die Gemeinde erneut mit einer Anzeige im Heimatjahrbuch Cochem-Zell 2025 beteiligen möchte. In den vergangenen Jahren hat sich die Ortsgemeinde mit einer Anzeige (1 Seite schwarz-weiß) im Heimatjahrbuch präsentiert.

Die Nettopreise der einzelnen Anzeigengrößen betragen:

Größe

farbig

1/8 (65 mm breit x 44 mm hoch)

-

1/4 (65 mm breit x 93 mm hoch)

-

1/3 (135 mm breit x 60 mm hoch)

-

1/2 (135 mm breit x 93 mm hoch)

284 €

1/1 (135 mm breit x 190 mm hoch)

492 €

Die Ortsgemeinde beteiligt sich mit einer Anzeige von einer Seite schwarz-weiß im Heimatjahrbuch.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltungen

7. Gewerbegebiet Senheim-Senhals;

Vergabe Ingenieurleistung Machbarkeitsstudie

Die Ortsgemeinde Senheim beabsichtigt die Erschließung eines Gewerbegebietes im Ortsteil Senhals oberhalb der Kreisstraße K 22.

Zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie über eine mögliche verkehrstechnische sowie abwassertechnische Erschließung wurden von der Verwaltung Honorarangebote von zwei Ingenieurbüros angefordert. Nach Vorlage der Honorarangebote wurden diese durch die Verwaltung geprüft und ein Vergabevorschlag erstellt.

Nach eingehender Beratung stellt der Vorsitzende folgenden Beschluss zur Abstimmung:

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der erforderlichen Ingenieurleistungen für die Erstellung einer ersten Machbarkeitsstudie gemäß des vorliegenden Vergabevorschlages an den wirtschaftlich günstigsten Bieter.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.