– Einladung vom 26.06.2025 –
| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ende: | 19:30 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz |
| Als Mitglieder: | Gaby Franzen, Bremm |
| Gregor Fuhrmann, Cochem | |
| Markus Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf | |
| Ortsbürgermeister Bernhard Himmen, Ediger-Eller | |
| Ortsbürgermeisterin Nicole Jobelius-Schausten, Ellenz-Poltersdorf | |
| Lisa Loosen, Cochem | |
| Kilian Moritz, Pommern | |
| Ortsbürgermeister Uli Oster, Klotten | |
| Thomas Rings, Cochem | |
| Thomas Schäfer, Dohr | |
| Ortsbürgermeister Hermann-Josef Scheuren, Bruttig-Fankel | |
| Stadtbürgermeister Walter Schmitz, Cochem | |
| Ortsbürgermeister Stefan Thomas, Faid | |
| Philipp Thönnes, Treis-Karden | |
| Jakob Zenzen, Pommern | |
| Ute Arens, Mesenich | |
| Hans Bleck, Cochem | |
| Günter Hammes, Cochem | |
| Jens Mindermann, Greimersburg | |
| Ralf Pauken, Treis-Karden | |
| Thomas Basten, Ellenz-Poltersdorf | |
| Markus Breidtscheidel, Cochem | |
| Caroline Lauxen, Cochem | |
| Ulrich Möntenich, Müden | |
| Ortsbürgermeisterin Tanja Schmidt, Valwig | |
| Heinz Bremm, Cochem | |
| Entschuldigt: | Diane Lauxen, Lieg |
| Jürgen Schneider, Klotten | |
| Heike Raab, Cochem | |
| Bernd Schuwerack, Cochem | |
| Fabian Mentenich, Klotten | |
| Peter Krötz, Ediger-Eller | |
| Die Beigeordneten: | Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete |
| Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete | |
| Marco Steuer, Cochem, Beigeordneter | |
| Auf Einladung: | Stephan Weber, Büroleiter, VGV Cochem |
| Udo Bukschat, Fachbereichsleiter, VGV Cochem | |
| Schriftführer: | Alexander Schröder, VGV Cochem |
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Verbandsgemeinderates, die/den Beigeordnete(n), die anwesenden Ortsbürgermeister / Beigeordneten, die Vertreter der Presse, die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Er bedankte sich bei Ortsbürgermeister Stefan Thomas für die Bereitstellung des Sitzungsraumes in der Gemeindehalle in Faid. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Verbandsgemeinderates fest. Die letzte Sitzung fand am 25.03.2025 statt. Die Niederschrift hierzu wurde den Damen und Herren des Rates am 28.04.2025 im Ratsinformationssystem hochgeladen. Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 19/2025 am 09.05.2025. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Der Vorsitzende stellt vor Eröffnung der Sitzung zwei Anträge auf Änderung der Tagesordnung. Der Tagesordnungspunkt 9 der öffentlichen Sitzung soll in den nicht öffentlichen Teil der Sitzung verschoben werden (TOP 2). Zudem soll ein neuer Tagesordnungspunkt (auf Grund Dringlichkeit) in den nicht öffentlichen Teil der Sitzung aufgenommen werden. Die Änderung der Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Vorsitzenden
a) Steillagenweinbau
Der Vorsitzende berichtet über das Urteil des Verwaltungsgericht Koblenz zur Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Ausnahmegenehmigung für die Spritzung von Pestiziden per Hubschrauber und Drohne. Der Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe wurde abgewiesen. Das Hauptverfahren steht noch aus. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass es unklar ist, ob der Rückgang des Mosel-Apollofalters mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ursächlich zusammenhängt.
b) Angelegenheiten der Polizei und der Ordnungsbehörden
Der Vorsitzende berichtet über mehre Sicherheitsvorfälle in der Stadt Cochem. Der Enderplatz spielte hierbei als „Hotspot“ solcher Vorfälle eine zentrale Rolle. Der Vorsitzende führt aus, dass von Seiten der Polizei und der Verbandsgemeinde mehrere Maßnahmen ergriffen wurden, um die Sicherheitslage innerhalb der Stadt Cochem zu verbessern:
| - | Erhöhung der Präsenz des Ordnungsamtes |
| - | Alkoholverbot während der Schulzeiten |
| - | Prüfung Videoüberwachung |
c) Breitbandausbau
Der Vorsitzende berichtet über den Sachstand des Breitbandausbaus in der Verbandsgemeinde Cochem. In Ediger-Eller, Senheim und Treis-Karden ist der Ausbau bereits abgeschlossen. In Faid hat der Ausbau begonnen. Sorge bereitet derzeit die Stadt Cochem und Cochem-Sehl. Der Vorsitzende berichtet, dass hier zwar die Genehmigungen erteilt worden wären, es aber keine bzw. kaum Fortschritte gäbe.
d) Kindertagesstätten
Der Vorsitzende berichtet über die deutliche Kostensteigerung für die Ortsgemeinden im Bereich der Kindertagesbetreuung. In der gestrigen Dienstbesprechung seien der Stadt- und die Ortsbürgermeister dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, die rechtlichen Bedenken bzgl. Der vom Landkreis erlassenen Satzung über die Finanzierung der Kindertagesstätten gegenüber dem Kreis zu kommunizieren und um Prüfung und ggf. Änderung der Satzung zu bitten.
e) Ganztagsbetreuung
Ab dem nächsten Jahr gibt es im Bereich der Betreuenden Grundschule einen Rechtsanspruch. Der Vorsitzende berichtet, dass die Verwaltung in diesem Zuge mehrere Maßnahmen plane um den Rechtsanspruch für alle Eltern zu erfüllen. In diesem Zuge soll der genaue Bedarf bei den Eltern der kommenden ersten Klassen mittels Umfrage ermittelt werden. Ziel sei der stufenweise Aufbau eines Betreuungsangebotes auch in den Ferien.
f) Schwimmbäder
Der Vorsitzende berichtet darüber, dass alle drei Schwimmbäder in der Verbandsgemeinde offen und auch besucht sind. Sorgen bereitet der Investionsstau in den Bädern. Hier solle von Seiten der Verbandsgemeinde in den kommenden Jahren investiert werden.
In allen Bädern wurden Kassenautomaten für die Zahlungen zur Verfügung gestellt. Der Vorsitzende weist auf die Probleme beim gastronomischen Angebot hin. In Ellenz-Poltersdorf gäbe es einen Interessenten der vielleicht den Imbiss übernimmt. In Treis-Karden wurde ein Verpflegungsautomat aufgestellt.
g) Personalratswahlen
Am 21.05.2025 fand die Wahl zum Personalrat statt. Der Vorsitzende stellt die Ergebnisse der Personalratswahl vor und informiert die Mitglieder des Rates darüber das Herr Philipp Hennen in der konstituierenden Sitzung des Personalrates wieder zum Vorsitzenden des Personalrates gewählt wurde.
2. Wahl eines Ausschussmitgliedes
Herr Mike Hermsen hat mit Schreiben vom 17.04.2025 auf sein Mandat als Ausschussmitglied/ Stellvertretendes Ausschussmitglied auf Ebene der Verbandsgemeinde und der Stadt Cochem verzichtet.
Herr Mike Hermsen wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 05.09.2024 als ordentliches Ausschussmitglied in den Ausschuss für Freizeiteinrichtungen gewählt.
Diese Position soll nunmehr neu besetzt werden.
Die Wahl von Ersatzleuten der Ausschüsse der Gemeinden zählt zu den sonstigen Wahlen nach § 40 Absatz 5 Gemeindeordnung (GemO) und kann nach entsprechendem Beschluss des Gemeinderates per Akklamation durchgeführt werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält (vgl. § 40 Absatz 3 Satz 1 GemO). Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht nach § 36 Absatz 1 Nr. 1 GemO.
Vorschlagsberechtigt ist im Falle einer vorhergehenden „unechten Mehrheitswahl“ (ein Wahlvorschlag aller politischen Gruppen) die politische Gruppe, von der das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen worden war; in diesem Fall die Fraktion der „Christlich Demokratische Union (CDU)“.
Die übrigen Ausschüsse werden aus den Mitgliedern des Verbandsgemeinderats und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde gewählt, wobei mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter Mitglieder des Verbandsgemeinderats sein sollen. Damit das aufgezeigte Verhältnis gewahrt bleibt, sollen Ersatzpersonen für Ratsmitglieder wiederum aus den Reihen des Verbandsgemeinderats besetzt werden.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Wahl des Mitgliedes in den Ausschuss für Freizeiteinrichtungen per Akklamation durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Folgende Person wird zur Wahl des Mitgliedes in den Ausschuss für Freizeiteinrichtungen vorgeschlagen:
- Herr Heiko Kreutz
Der Rat stimmt dem vorliegenden gemeinsamen Wahlvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
3. Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Cochem
- Stellenausschreibung
Bürgermeister Lambertz übergibt den Vorsitz, auf Grund Ausschließungsgründe nach § 22 GemO, an die Erste Beigeordnete Stephanie Balthasar-Schäfer. Bürgermeister Lambertz verlässt den Ratstisch und setzt sich in den Zuschauerbereich.
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell als zuständige Aufsichtsbehörde ist der Empfehlung des Verbandsgemeinderats gefolgt und hat den Wahltermin auf den 28.09.2025 festgelegt. Eine etwaige Stichwahl soll am 19.10.2025 erfolgen.
Als wesentliche Wahlvorbereitungshandlungen haben nunmehr die Ausschreibung der Stelle der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters sowie die öffentliche Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis spätestens zum 21.07.2025 zu erfolgen.
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (Ausschlussfrist) läuft am 11.08.2025, 18:00 Uhr, ab. Für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen kann ein früherer Termin (keine Ausschlussfrist) bestimmt werden.
| Der Verbandsgemeinderat hat zu entscheiden: | |
| a) | über den Inhalt der Stellenausschreibung, |
| b) | über den Zeitpunkt der Stellenausschreibung, |
| c) | darüber, wo die Stellenausschreibung veröffentlicht werden soll |
| d) | sowie über die Festlegung eines Termins zur Abgabe von Bewerbungen mit Bewerbungsunterlagen (keine Ausschlussfrist). |
Zu a) Inhalt der Stellenausschreibung
Hinsichtlich des Inhalts der Stellenausschreibung bestehen im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben (Wahlzeit, Wählbarkeitsvoraussetzungen, Besoldung) nur wenige Dispositionsmöglichkeiten. Ein Entwurf der Stellenausschreibung, welche auf dem vorhandenen Muster des Landes basiert, hat den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen und kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Zu b) Zeitpunkt der Stellenausschreibung
Damit das Bewerbungsverfahren rechtzeitig eröffnet wird, sollten die Stellenausschreibung und die öffentliche Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen bereits in der KW 28 erfolgen.
Zu c) Publikationsorgan für die Stellenausschreibung
Damit eine rechtssichere Ausschreibung bejaht werden kann, sollen möglichst viele Personen angesprochen werden, die sich für das ausgeschriebene Amt berufen fühlen könnten. Darüber hinaus soll auch aus räumlicher Sicht eine gewisse Streuwirkung erzielt werden. Vor diesem Hintergrund sollte die Ausschreibung mindestens in den Mitteilungsblättern im Kreisgebiet, im Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz und in der Rhein-Zeitung erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt nachfolgende Publikationsorgane:
| Publikationsorgan | Kosten |
| Mitteilungsblätter im Kreisgebiet (Kurzfassung; VG Cochem lange Fassung) | kostenneutral |
| Staatsanzeiger RLP (lange Fassung) | wird bis zur Sitzung nachgereicht |
| Homepage VGV (lange Fassung) | kostenneutral |
| Kurzfassung mit Verweis auf die Ausschreibung in der Rhein-Zeitung in den Ausgaben B (Mayen-Koblenz), D (Cochem-Zell), J (Rhein-Hunsrück) | wird bis zur Sitzung nachgereicht |
| Mitteilungsblätter Raum Trier | wird bis zur Sitzung nachgereicht |
| Interamt (lange Fassung) | kostenneutral |
Zu d) Bewerbungsfrist
Damit die wahlvorschlagsberechtigten Parteien und Wählergruppen in die Lage versetzt werden, aus dem Bewerberumfeld einen Wahlvorschlag zu entwickeln, sollte die Bewerbungsfrist (keine Ausschlussfrist) bereits vor dem Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen liegen. Seitens der Verwaltung wird der 25.07.2025 als Bewerbungsfrist vorgeschlagen.
§ 36 Abs. 3 Nr. 2 GemO RP und ggf. § 22 GemO RP sind zu beachten.
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
| a) | die Stellenausschreibung auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfs vorzunehmen |
| b) | die Stellenausschreibung sowie die öffentliche Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen in der KW 28 zu veranlassen |
| c) | die Stellenausschreibung in den von der Verwaltung empfohlenen Publikationsorganen vorzunehmen |
| d) | die Bewerbungsfrist (keine Ausschlussfrist) auf den 25.07.2025 festzulegen. |
Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Die Erste Beigeordnete übergibt den Vorsitz wieder an den Bürgermeister Lambertz.
Bürgermeister Lambertz kehrt an den Ratstisch zurück und übernimmt den Vorsitz.
4. Novellierung des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)
a) Antrag der CDU-Fraktion "Bildung eines Arbeitskreises Feuerwehr"
b) First Responder der VG
Zur Optimierung des Brand- und Katastrophenschutz in der Verbandsgemeinde Cochem hat die CDU Fraktion mit Schreiben vom 13.05.2025 die Bildung eines Arbeitskreises Brand- und Katastrophenschutz beantragt. Der Arbeitskreis soll im Hinblick auf die Erkenntnisse des derzeit erstellten Feuerwehrbedarfsplans den Prozess begleiten und die sich darauf resultierenden Folgen fachtechnisch beurteilen und durch politische Gremien zu treffenden Entscheidungen vorzubereiten. Die Notwendigkeit der Bildung eines Arbeitskreises wird aber auch allgemein für den Feuerwehrbereich gesehen.
Zuletzt wurde in der Legislaturperiode 2014 bis 2019 ein Arbeitskreis gebildet. Neben den politischen Vertretern (je ein gewähltes Ratsmitglied der politischen Gruppen) soll die Wehrleitung sowie je ein Berater der Bereiche Fahrzeugkonzept sowie Feuerwehrwesen dem Arbeitskreis angehören. Den Vorsitz soll Bürgermeister Wolfgang Lambertz übernehmen. Nähere Ausführungen sind dem beigefügten Antrag der CDU Fraktion zu entnehmen. Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.06.2025 mit dem Antrag befasst und dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Arbeitskreis einzurichten.
Der Vorsitzende erteilt der Fraktionsvorsitzenden der CDU Fraktion Nicole Jobelius-Schausten das Wort. Die Fraktionsvorsitzende erläutert die Wichtigkeit des Antrages auch als Zeichen der Wertschätzung für die ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Wahl der Mitglieder in den Arbeitskreis Feuerwehr per Akklamation durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Bildung eines Arbeitskreises Brand- und Katastrophenschutz. Dieser soll wie folgt besetzt werden:
| 1. | Bürgermeister Wolfgang Lambertz als Vorsitzender |
| 2. | Jörg Hirschen als Wehrleiter |
| 3. | René Herter und Thomas Pintscher als stellvertretende Wehrleiter |
| 4. | Bernd Löffler als Berater Fahrzeugkonzept |
| 5. | Berthold Berenz als Berater Feuerwehrwesen |
| 6. | Thomas Schäfer als Vertreter/in der CDU Fraktion, als Stellvertreter Hermann-Josef Scheuren |
| 7. | Günther Hammes als Vertreter/in der SPD Fraktion, als Stellvertreter Jens Mindermann |
| 8. | Markus Breitscheidel als Vertreter/in der FWG Fraktion, als Stellvertreter Carolin Lauxen |
| 9. | Peter Krötz als Vertreter/in der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, als Stellvertreter Heinz Bremm |
| 10. | Thomas Basten als Vertreter der FDP |
Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
First Responder der VG
Der Vorsitzende stellt die Anträge „First Responder“ in Bruttig-Fankel und Ediger-Eller vor und bittet darum, die Angelegenheit an den Arbeitskreis Feuerwehr zu delegieren. Die Ratsmitglieder stimmen dem Antrag einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
5. Beratung und Beschlussfassung über die Zweckvereinbarung über die Einrichtung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle ZUCK (Zell/Mosel, Ulmen, Cochem, Kaisersesch)
In seiner Sitzung am 10.10.2024 hat der Verbandsgemeinderat Cochem beschlossen, gemeinsam mit den Verbandsgemeinden Zell (Mosel), Ulmen und Kaisersesch eine Zentrale Vergabestelle (ZVS) im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit einzurichten. Es wurde eine Zuwendung nach der Förderrichtlinie zur Pilotförderung von Interkommunaler Zusammenarbeit beantragt und zwischenzeitlich in Höhe von 370.000,00 € bewilligt.
Gemäß Zuwendungsbescheid ist von den Partnerkommunen eine Vereinbarung abzuschließen, in der die Zusammenarbeit und der interne Mittelausgleich rechtlich geregelt wird. Es wurde eine „Zweckvereinbarung über die Einrichtung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle ZUCK (Zell/Mosel, Ulmen, Cochem und Kaisersesch)“ nach dem Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) erarbeitet. Die Ratsmitglieder können diese Zweckvereinbarung als nichtöffentliche Anlage einsehen. Nach Beschlussfassung durch die vier beteiligten Verbandsgemeinderäte und nach Genehmigung der Kommunalaufsicht wird diese Zweckvereinbarung in den jeweiligen Mitteilungsblättern der Partnerkommunen veröffentlicht.
Die Aufteilung der Gesamtkosten der ZVS ZUCK (Personal- und Sachkosten) und die Verteilung der Fördermittel ist in § 4 der Zweckvereinbarung geregelt. Jährlich entstehen Kosten von rd. 275.000,00 € netto.
Bezüglich der Steuerthematik (§ 2b UstG) ist beabsichtigt, die Unterstützung der Mittelrheinischen Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (Herr Dr. Breitenbach) in Anspruch zu nehmen. Das Innenministerium Rheinland-Pfalz, der Gemeinde- und Städtebund und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sind in der Sache ebenfalls involviert.
Der Büroleiter Stephan Weber erläutert den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates die Vorteile der Vergabestelle aus Sicht der Verwaltung sowie die Neuaufteilung der Stellenanteile der derzeitigen Vergabestelle. Mit der Gründung der zentralen Vergabestelle in Ulmen habe man die Voraussetzungen geschaffen, alle Vergabeverfahren ab 10.000 € professionell abzuwickeln. Dazu würden auch die aufwendigen EU weiten Ausschreibungsverfahren zählen.
Das Ratsmitglied Ulrich Möntenich bittet darum, dass der Rat nach einer Zeitspanne von ca. 2 Jahren über die Ergebnisse und Einsparungen etc. der Zentralen Vergabestelle informiert werden soll.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, der „Zweckvereinbarung über die Einrichtung einer gemeinsamen Zentralen Vergabestelle ZUCK“ zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
6. Förderprogramm des Landes Regional.Zukunft.Nachhaltig (RZN) – Maßnahmenabstimmung
Ausgangslage
Das Land Rheinland-Pfalz stellt der Verbandsgemeinde Cochem im Rahmen des Förderprogramms „Regional.Zukunft.Nachhaltig.“ (RZN) auf Grundlage des Landesgesetzes vom 20.02.2025 Fördermittel in Höhe von 3.141.984,26 € zur Verfügung. Die Mittel dienen dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in den Regionen zu fördern. Der Verbandsgemeinderat hat am 25.03.2025 beschlossen, die RZN-Mittel vollständig für gemeindeübergreifende, verbandsgemeindeweite Projekte einzusetzen. Ziel war insbesondere, die Ortsgemeinden durch gezielte Investitionen zu stärken und im Idealfall die Verbandsgemeindeumlage durch haushaltswirksame Entlastungseffekte zu reduzieren.
Neue Vorgaben des Ministeriums – Auswirkungen
Am 14.04.2025 hat das Land überarbeitete FAQs veröffentlicht. Demnach ist die Sanierung öffentlicher Gebäude wie Schulen und Turnhallen explizit nicht förderfähig.
Damit entfallen wesentliche, ursprünglich geplante Maßnahmen, die zugleich bereits haushaltswirksam eingeplant waren. Die förderfähigen Maßnahmen müssen sich stattdessen stärker an innovativen, investiven und strukturellen Projekten ausrichten.
Diese sind vielfach neu zu entwickeln, nicht haushaltsrelevant geplant und nicht unmittelbar umlagereduzierend.
Die veränderten Bedingungen waren auch Gegenstand der letzten Besprechung der hauptamtlichen Bürgermeister mit der Landrätin. Hintergrund war, dass alle Verbandsgemeinden in ähnlicher Weise von den Einschränkungen der Positivliste betroffen sind – insbesondere dem Ausschluss von Schul- und Sporthallensanierungen.
Zur Schaffung einer abgestimmten Vorgehensweise sowie zur Erlangung einer belastbaren Perspektive hinsichtlich der Inanspruchnahme von Fördermitteln wurde der Kontakt zum Ministerium des Innern und für Sport gesucht. In dem am 16.06.2025 stattgefundenen Gespräch mit Frau Staatssekretärin Simone Schneider in Mainz wurden die bestehenden Herausforderungen im Kontext der kommunalen Maßnahmenplanung – insbesondere die restriktive Auslegung förderfähiger Tatbestände sowie die regelmäßig entstehenden Folgekosten, die gerade für strukturell unterfinanzierte Haushalte eine zusätzliche Belastung darstellen – offen erörtert.
Ein substanzieller Erkenntnisgewinn im Sinne einer zielgerichteten Unterstützung bei der Antragstellung konnte aus dem Gespräch jedoch nicht abgeleitet werden.
Insbesondere blieben Impulse für eine weitergehende Auslegung der Fördervoraussetzungen aus. Vielmehr erfolgte von Seiten des Ministeriums ein erneuter Verweis auf die bestehende Positivliste, die begleitenden FAQs sowie auf die Möglichkeit, Maßnahmen durchzuführen, sofern diese mit dem Förderzweck gemäß § 1 Abs. 1 LGRZN sowie den weiteren gesetzlichen Anforderungen im Einklang stehen.
Unter Berücksichtigung der geplanten und größtenteils im Haushalt der Verbandsgemeinde enthaltenen Maßnahmen, schlägt die Verwaltung die Aufnahme folgender Vorhaben in die RZN-Antragsliste vor:
| Kapitel 1 – Kommunale Infrastruktur & soziale Gemeinschaft (Ziel: mind. 40 %, 1.256.793,70 € - max. 55 %, 1.728.091,34 €): | |
| - Waldbrandbekämpfung (Tanklöschfahrzeug, Erkundungsfahrzeug) | 600.000 € |
| - Schulhofgestaltung aller Grundschulen | 170.000 € |
| - Jugendarbeit (Jugendcafé, Jugendräume OGs, Frühe Hilfen) | 200.000 € |
| - Katastrophenschutz-Leuchtturm (Erstanlaufstelle, Stromaggregate) | 220.000 € |
| - Digitalisierung der Verwaltung (multifunktionale Ausstattung, Kassenautomat, IT-Hard- und Software) | 310.000 € |
| - Defibrillatoren/First Responder | 50.000 € |
| - Pauschalen für Spielplatzmodernisierungen | 100.000 € |
| Neuer Projektvorschlag (in Kombination mit Kapitel 3): | |
| - Parkplatz am Krankenhaus | 80.000 € |
| Summe: | 1.730.000 € |
| Kapitel 2 – Klima, Energie, Resilienz (erreichbares Ziel 30%, 942.595,28 €): | |
| - Energiekonzepte / Wärmepumpen (Grundschule Cochem) | 550.000 € |
| - Kita- und Schulversorgung (Mittagsverpflegung, Trinkwasserspender) | 50.000 € |
| - Fuhrpark Verbandsgemeinde | 40.000 € |
| - Hochwasserschutzmaßnahmen (kommunale Pegel, Löschwasserreservoirs) | 65.000 € |
| - Energiemanagement (Smart Meter, Bilanzkreislauf/PV- Anlagen auf kommunalen Dächern) | 240.000 € |
| Summe: | 945.000 € |
| Kapitel 3 – Wirtschafts-, Agrar-, Verkehrsstruktur (Ziel mind. 15%, 471.297,64 €): | |
| - Kulturarbeit (Gedenkarbeit) | 15.000 € |
| - Ärzteförderung | 120.000 € |
| - Pauschalen für „Mobi-Hubs“ | 115.000 € |
| - Wirtschafts- und Tourismusförderung (Gästebeitrag, Projekte der Mosellandtouristik, Kampagne Steillagenweinbau) | 125.000 € |
| Neuer Projektvorschlag (in Kombination mit Kapitel 1): | 100.000 € |
| - Parkplatz am Krankenhaus | |
| Summe: | 475.000 € |
Einzelne Maßnahmen stehen hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit noch unter dem Vorbehalt der Prüfung und Bestätigung durch die Beratungs- bzw. Bewilligungsstellen.
Abhängig vom Ergebnis dieser Prüfung kann es noch zu Anpassungen der Maßnahmenliste sowie der veranschlagten Kostenpositionen kommen. Der Hauptausschuss hat sich mit der gesamten Thematik des Förderprogramms RZN in seiner Sitzung vom 25.06.2025 eingehend befasst und empfiehlt auf Grund der neuen Vorgaben des Ministeriums, der Komplexität der möglichen Mittelverwendung und dem vorgegebenen Zeitfenster der Verwaltung, einen entsprechenden Handlungsspielraum einzuräumen.
Der Vorsitzende erläutert den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates die einzelnen Maßnahmen innerhalb des Förderprogramms „Regional.Zukunft.Nachhaltig“ (RZN).
Ulrich Möntenich fragt nach, was im Falle einer Ablehnung von Maßnahmen die Alternativen seien? Er schlägt vor, dass der Arbeitskreis Feuerwehr bei den Maßnahmen bezüglich der „Feuerwehrfahrzeuge“ ein Mitspracherecht haben sollte.
Der Vorsitzende erläutert, dass die jetzigen Maßnahmen mit den verschiedenen Beratungsstellen des Landes abgestimmt und grundsätzlich alle förderfähig seien. Für den Fall, dass dennoch Maßnahmen rausfallen, habe die Verwaltung Ersatzprojekte konzipiert.
Der Verbandsgemeinderat Cochem beschließt,
| - | den Projektvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen, |
| - | den Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zu ermächtigen, bei entsprechendem Bedarf weitere Vorhaben in die Maßnahmenliste aufzunehmen, sofern diese die nachfolgenden Kriterien erfüllen: |
| - Beitrag zu Nachhaltigkeit, Klima Resilienz oder Daseinsvorsorge | |
| - Förderfähigkeit im Sinne der Positivliste des Landes | |
| - Umsetzbarkeit innerhalb des Förderzeitraums bis 2029 |
Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
7. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Gemarkungsbereich Ellenz-Poltersdorf; Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich der St. Sebastianusstraße
Vor der Beratung und der Beschlussfassung des Tagesordnungspunktes verlassen die Ratsmitglieder Nicole Jobelius-Schausten, Markus Fuhrmann, Ute Arenz und Thomas Basten den Ratstisch und nehmen im Zuschauerbereich Platz. Bei den Ratsmitgliedern liegen Ausschließungsgründe nach § 22 GemO vor.
Der Gemeinderat von Ellenz-Poltersdorf hat in seiner Sitzung am 10.02.2025 über die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der St. Sebastianusstraße beraten und in diesem Zusammenhang einen Antrag auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gestellt. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich des Bebauungsplanentwurfes derzeit teilweise als gemischte Baufläche und als landwirtschaftliche Fläche dar (siehe Anlage zur Vorlage). Aufgrund der bisherigen Gespräche soll die gesamte Fläche zwischen der St. Sebastianusstraße und dem oberhalb verlaufenden Wirtschaftsweg als gemischte Baufläche im Flächennutzungsplan dargestellt werden.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Gemarkungsbereich Ellenz-Poltersdorf.
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Nach der Beschlussfassung kehren die Ratsmitglieder wieder an den Ratstisch zurück.
8. Schulentwicklungsplan der Verbandsgemeinde Cochem
Durch die Änderung des Schulgesetzes in 2020 wurde festgelegt, dass für Grundschulen eine verbindliche Schulentwicklungsplanung zu erstellen ist. Der Verbandsgemeinderat hatte daher in seiner Sitzung am 19.01.2021 die Verwaltung beauftragt, einen Schulentwicklungsplan erstellen zu lassen. Gemäß § 91 Absatz 4 des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz sind Schulentwicklungspläne regelmäßig auf die Zweckmäßigkeit der Schulorganisation hin zu überprüfen und fortzuschreiben, soweit es erforderlich wird. Die jetzt erfolgte Fortschreibung des bestehenden Schulentwicklungsplanes 2021 ist durch Frau Dr. Reinermann-Matako, Bonn, erfolgt.
Der Schulentwicklungsplan 2024 wurde in der Sitzung des Schulträgerausschusses am 01.07.2025 vorgestellt.
Der Vorsitzende begrüßt Frau Dr. Reinemann-Matako und erteilt ihr zum Tagesordnungspunkt das Wort. Frau Dr. Reinemann-Matako stellt den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates, anhand einer Power Point Präsentation, den Schulentwicklungsplan 2024 vor.
Ergebnis des fortgeschriebenen Schulentwicklungsplanes ist, dass die Raumflächen bei den derzeitigen Schülerzahlen ausreichen. Frau Dr. Reinemann-Matako erläutert, dass eine Förderung grundsätzlich nur dann bewilligt werde, wenn die Räumlichkeiten unzureichend seien.
Im Falle der Verbandsgemeinde sei eine Förderung dennoch möglich, wenn Anpassungen am pädagogischen Konzept aufgrund gestiegener Schülerzahlen vorgenommen würden.
Der Vorsitzende und die Ratsmitglieder bedanken sich bei Frau Dr. Reinemann-Matako für den Vortrag und die interessanten Erkenntnisse.
Der Verbandsgemeinderat nimmt den Schulentwicklungsplan 2024 zustimmend zur Kenntnis und wird diesen bei weiteren Planungen zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
9. Besetzung der Stelle einer Rektorin/ eines Rektors an der Grundschule Lieg
- Durch Beschluss TOP 2 der nichtöffentlichen Sitzung
Vor Eintritt in die Sitzung hat der Vorsitzende den Antrag gestellt den Tagesordnungspunkt 9 der öffentlichen Sitzung in den nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu verschieben. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderats werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.