Am Donnerstag, dem 02.02.2023, 17:00 Uhr, findet in der Mehrzweckhalle in Greimersburg, Hauptstraße 51a, eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Cochem statt.
Tagesordnung
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Mitteilungen des Vorsitzenden |
| 2. | EU-Pläne für den künftigen Weinbau an der Mosel; |
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| Antrag der FWG/FDP-Fraktion |
| 3. | Festsetzung der Entgelte 2023 für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen |
| 4. | Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Jahr 2023 |
| 5. | Prüfungsauftrag für die Jahresabschlüsse des Abwasserwerkes Cochem für die Wirtschaftsjahre 2023, 2024 und 2025 |
| 6. | Wirtschaftsplan 2023 der Mosellandtouristik GmbH |
| 7. | Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH |
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| a) Feststellung des Jahresabschlusses |
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| b) Entlastung der Geschäftsführung |
| 8. | Wirtschaftsplan 2023 der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH mit Stellenplan und Investitionsprogramm 2023-2027 |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 |
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| a) Verbandsgemeinde Cochem |
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| b) Fischereigenossenschaft Endert |
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| c) Fischereigenossenschaft Ellerbach |
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| d) Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück |
| 10. | Feuerwehrangelegenheiten; |
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| Auftragsvergabe zur Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs-20 für den Standort Cochem sowie eines Kleinlöschfahrzeugs für den Standort Lütz |
| 11. | Gigabitausbau - Beantragung von Fördermitteln im "Graue-Flecken-Programm" 2023 |
| 12. | Bericht des Bürgermeisters über seine Nebentätigkeiten und Ehrenämter nach § 119 Abs. 3 LBG |
| 13. | Bericht der Ersten Beigeordneten Stephanie Balthasar-Schäfer über ihre Ehrenämter nach § 119 Abs. 3 LBG |
| Nichtöffentliche Sitzung | |
| 1. | Mitteilungen des Vorsitzenden |
| 2. | Feuerwehrangelegenheiten |
| 3. | Personalangelegenheiten |
Hinweis:
Mit dem Inkrafttreten der LVO zu Schutzmaßnahmen für mit dem Coronavirus infizierte Personen am 26.11.2022 ist die Quarantänepflicht für Infizierte entfallen. Anstelle der Isolationspflicht für positiv getestete Personen außerhalb der eigenen Wohnung besteht nunmehr eine durchgehende Maskenpflicht (FFP 2 oder med. Maske).