- Einladung vom 04.12.2024 –
| Beginn: | 17:00 Uhr |
| Ende: | 19:35 Uhr |
Anwesend
| Als Vorsitzender: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz |
| Als Mitglieder: | Ortsbürgermeisterin Nicole Jobelius- Schausten, Ellenz-Poltersdorf |
| Stadtbürgermeister Walter Schmitz, Cochem | |
| Thomas Schäfer, Dohr | |
| Ortsbürgermeister Uli Oster, Klotten | |
| Kilian Moritz, Pommern | |
| Ortsbürgermeister Stefan Thomas, Faid | |
| Ute Arens, Mesenich | |
| Bernd Schuwerack, Cochem | |
| Peter Krötz, Ediger-Eller (in Vertretung von Heinz Bremm) | |
| Ulrich Möntenich, Müden | |
| Entschuldigt: | Heinz Bremm, Cochem (wurde vertreten durch Peter Krötz) |
| Die Beigeordneten: | Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete |
| Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete | |
| Marco Steuer, Cochem, Beigeordneter | |
| Auf Einladung: | Stephan Weber, Büroleiter, VGV Cochem |
| Petra Junglas, Fachbereichsleiterin, VGV Cochem | |
| Schriftführer: | Alexander Schröder, VGV Cochem |
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Hauptausschusses, die/den Beigeordnete(n), die anwesenden Ortsbürgermeister/Beigeordneten, die Vertreter der Presse, sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 15.10.2024 statt. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben.
Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 13 „Erneuerung der Notstromanlage in der Turnhalle Bremm“ von der Tagesordnung zu nehmen. Für die Erneuerung der Notstromanlage der Turnhalle in Bremm ist bisher nur ein Angebot eingegangen. Um eine umfassende Entscheidung zu treffen sollen weitere Angebote eingeholt werden.
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmen einstimmig für die Absetzung des Tagesordnungspunktes.
Gegen die Tagesordnung wurden keine Bedenken vorgetragen, weitere Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilung des Vorsitzenden
| 1. | Wahlen in der Verbandsgemeinde Cochem |
| Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Verwaltung ist bereits umfassend mit den Vorbereitungen beschäftigt. | |
| Am 23.02.2025 könnte zusätzlich zur Bundestagswahl eine Abstimmung stattfinden. | |
| Bezüglich des Erhalts des Zeller Krankenhauses wurden Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt. Die Unterschriften werden derzeit in den zuständigen Wahlbehörden (Verbandsgemeinde Cochem ebenfalls) geprüft. Sofern die Unterschriften gültig und ausreichend sind, findet am 23.02.2025 die Abstimmung statt. Das Land wird hierzu noch eine Durchführungsverordnung erlassen, damit Abstimmungen parallel zur Bundestagswahl stattfinden können. | |
| In der darauffolgenden Woche wird im Kreis Cochem-Zell und in der Stadt Cochem der Beirat für Migration und Integration gewählt. Voraussetzung ist die Einreichung von ausreichend Wahlvorschlägen. Die Wahl soll am 26.02.2025 stattfinden. | |
| 2. | Installation der PV Anlage am Verwaltungsgebäude |
| Die Firma Marx hat am 03.12.2024 mit der Montage der PV Anlage begonnen. Die Arbeiten verlaufen zügig und unproblematisch. | |
| 3. | Ärztliche Versorgung – Kinderarzt in der Verbandsgemeinde |
| Die Praxis des neuen Kinderarztes Dr. Reinhold Jansen ist fertig eingerichtet. Neben dem eigentlichen Angebot eines Kinderarztes wird an einem Tag in der Woche ein Spezialist den Kinderarzt unterstützen. Der Kinderarzt ist Experte für die sogenannte Helmtherapie. | |
| Eine solche Schädeltherapie wird bei Säuglingen durchgeführt, die an einer Schädelverformung leiden. | |
| 4. | Regionale Initiative zum Schutz des Mosel-Apollofalters |
| Die Maßnahmen zum Schutz und Erhalt des Mosel-Apollofalters werden zeitnah zur Ausführung kommen. In der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates am 22.10.2024 hat das Ratsmitglied Kilian Moritz neben der geplanten Fläche am Sportplatz eine neue Fläche ins Gespräch gebracht. Die Fläche wird ebenfalls auf Geeignetheit geprüft. Mit den Eigentümern der Flächen am Sportplatz laufen derzeit gute Gespräche. Die Schulen in der Verbandsgemeinde Cochem haben ein großes Interesse, sich am Projekt zu beteiligen. | |
| 5. | Regionales Zukunftsprogramm |
| Das Land Rheinland-Pfalz hat für strukturschwache Kommunen ein Regionales Zukunftsprogramm mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 200 Millionen € bereitgestellt. | |
| Die Verbandsgemeinde Cochem erhält aus diesem Fördertopf 3,1 Millionen €. Das Land verspricht ein schlankes Antragsverfahren und große Entscheidungsspielräume für die Kommunen. | |
| 6. | Breitbandausbau Der Vorsitzende teilt den Mitgliedern des Hauptausschusses den derzeitigen Sachstand des Breitbandausbaus in der Verbandsgemeinde mit. In der Stadt Cochem und in der Ortsgemeinde Faid wird der Versuch unternommen, einen Doppelausbau zu verhindern. |
| Die Deutsche Glasfaser hat zwischenzeitlich einen Baupartner gefunden. | |
| 7. | Katastrophenschutz - Verwaltungsstab und Krisenkommunikationszentrum |
| In der Grundschule Cochem soll ein Zentrum für kommunales Krisenmanagement eingerichtet werden. Im Katastrophenfall soll hier der Verwaltungsstab untergebracht werden. | |
| 8. | Interkommunale Zusammenarbeit |
| Der Förderantrag für das Projekt „gemeinsame Vergabestelle“ wurde zwischenzeitlich vom Land Rheinland-Pfalz bewilligt. Die gemeinsame Vergabestelle soll zunächst mit 3 Stellen ausgestattet werden. Die Stellenausschreibungen wurden durch die Verbandsgemeinde Ulmen veröffentlicht und laufen noch bis zum Jahresende. Nach dem entsprechendes Personal rekrutiert wurde soll eine Zweckvereinbarung zwischen den Verbandsgemeinden geschlossen werden. An der Problematik der Umsatzsteuerpflicht hat sich bisher nichts verändert. | |
| 9. | Eifel-Award 2024 - Prozessdesigner |
| Das IKZ (Interkommunale Zusammenarbeit) Projekt „Beschäftigung eines gemeinsamen Prozessdesigners“ wurde vom Präsidium der Zukunftsinitiative Eifel mit dem Eifel-Award ausgezeichnet. | |
| 10. | Neue Öffnungszeiten |
| Ab dem 01.02.2025 ist der Haupteingang Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr bzw. 18:00 Uhr durchgehend geöffnet. Die Info/ Zentrale ist im gesamten Zeitraum personell besetzt und steht bei Fragen, Terminvereinbarungen etc. für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde zur Verfügung. |
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.10.2024
Die Beratungsergebnisse der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.10.2024 werden bekanntgegeben.
3. Feststellung der Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2017, 2018 und 2019 der Verbandsgemeinde Cochem
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 unter dem Vorsitz von Herrn Stefan Thomas die vollständig vorgelegten Rechnungsprüfungsunterlagen der Jahre 2017, 2018 und 2019 der Verbandsgemeinde Cochem geprüft.
Im Rahmen der Prüfung wurden insbesondere die Ein- und Auszahlungsbelege der Bereiche Feuerwehren, Bäder und Hallen stichprobenartig kontrolliert.
Unregelmäßigkeiten oder sonstige Rechtsverstöße wurden nicht festgestellt. Die Prüfungen führten zu keiner Beanstandung:
Folgende Ergebnisse der Jahresabschlüsse wurden festgestellt:
a) Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017
Feststellung der Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 17.345.787,60 EUR und Gesamtaufwendungen von 16.164.083,68 EUR weist einen Jahresüberschuss von 1.181.703,92 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich das Ergebnis um 920.863,92 EUR verbessert. Der Überschuss ist gem. § 18 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.
Feststellung der Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen betragen 15.660.278,92 EUR (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 15.655.910,99 EUR und Zinseinzahlungen = 4.367,93 EUR) und die ordentlichen Auszahlungen betragen 14.266.336,61 EUR (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 13.363.184,88 EUR und Zinsauszahlungen = 903.151,73 EUR).
Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 1.393.942,31 EUR der sich gegenüber der Planaufstellung um 830.802,31 EUR verbessert hat.
Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 842.690,03 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 2.460.641,39 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Fehlbetrag von 1.617.951,36 EUR (Verbesserung gegenüber der Planaufstellung um 1.401.078,64 EUR). Zusammen mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich weist die Finanzrechnung einen Finanzmittelfehlbetrag von 224.009,05 EUR aus. Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich der Finanzmittelfehlbetrag um 2.231.880,95 EUR reduziert.
Die im Haushaltsplan veranschlagte Investitionskrediteinzahlung von 1.337.200 EUR wurde im Laufe des Haushaltsjahres 2017 nicht in Anspruch genommen. An Tilgungsauszahlungen wurden bis zum Jahresende insgesamt 704.391,99 EUR geleistet. Diese beinhalten die ordentlichen Tilgungsleistungen in Höhe von 466.787,76 EUR sowie auch außerplanmäßige Tilgungsleistungen zur Endtilgung von Investitionskrediten in Höhe von 237.604,23 EUR.
Unter Berücksichtigung der Bewegungen der durchlaufenden Gelder (Verwahrgelder) im Saldo von +25.189,42 EUR weist die Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2017 einen liquiden Mittelabfluss der Verbandsgemeinde von 903.211,62 EUR aus. Im Vergleich zum Planansatz entspricht dies einer Verbesserung um 933.078,38 EUR (ohne Berücksichtigung des in der Finanzrechnung ausgewiesenen Postens Nr. 38, der die Liquiditätsbewegungen der Einheitskasse betrifft).
Die Finanzrechnung ist nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO ausgeglichen, da der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 1.393.942,31 EUR die ordentlichen Tilgungsauszahlungen von 466.787.76 EUR decken kann.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 62.881.913,95 EUR ab. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 47.152.216,15 EUR und das Umlaufvermögen auf 15.443.083,31 EUR. Das Umlaufvermögen weist u.a. die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. Hierunter fallen auch die Forderungen im Rahmen der Führung der Einheitskasse in Höhe von 2.298.352,72 EUR (Bilanzposten 2.2.5.1 und 2.2.6.1).
Der Kassenbestand (Bilanzposten 2.4) gibt den Bestand der Einheitskasse wieder, der sich in 2017 um 1.744.843,50 EUR auf 12.268.898,52 EUR erhöht hat. Der Kassenbestand der Verbandsgemeinde selbst, der im Bilanzposten 2.4 enthalten ist und nur durch den Abzug der Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen der Führung der Einheitskasse zahlenmäßig zu ermitteln ist, beträgt zum Ende des Jahres 1.491.739,04 EUR und hat sich im Vergleich zum Jahresbeginn um 903.211,62 EUR (einschl. Schwebeposten) reduziert.
In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss von 1.181.703,92 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich auf 16.655.610,74 EUR. Die Eigenkapitalquote ist von 26,02 % leicht auf 26,5 % gestiegen.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
| - | Sonderposten in Höhe von 11.000.281,24 EUR |
| - | Rückstellungen in Höhe von 14.661.247,89 EUR |
| - | Verbindlichkeiten in Höhe von 20.015.262,27 EUR |
Die Verbindlichkeiten enthalten unter anderem die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 6.563.551.,36 EUR (= 713.089,09 EUR weniger als im Vorjahr).
Außerdem enthalten die Verbindlichkeiten auch die Verbindlichkeiten im Rahmen der Führung der Einheitskasse, die sich in der Summe auf 13.075.512,20 EUR beziffern.
b) Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018
Feststellung der Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 17.070.184,46 EUR und Gesamtaufwendungen von 16.948.722,06 EUR weist einen Überschuss von 121.462,40 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich das Ergebnis um 640.382,40 EUR verbessert. Der Überschuss ist gem. § 18 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.
Feststellung der Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen betragen 15.262.761,15 EUR (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 15.304.546,77 EUR und Zinseinzahlungen = -41.785,62 EUR) und die ordentlichen Auszahlungen betragen 14.627.152,85 EUR (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 13.670.980,41 EUR und Zinsauszahlungen = 956.172,44 EUR). Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 635.608,30 EUR der sich gegenüber der Planaufstellung um 577.008,30 EUR verbessert hat.
Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 1.051.399,60 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 2.599.440,45 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Fehlbetrag von 1.548.040,85 EUR (Verschlechterung gegenüber der Planaufstellung um 806.089,15 EUR). Zusammen mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich weist die Finanzrechnung einen Finanzmittelfehlbetrag von 912.432,55 EUR aus. Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich der Finanzmittelfehlbetrag um 1.383.097,45 EUR verbessert.
Die im Haushaltsplan veranschlagte Investitionskrediteinzahlung von 1.578.800 EUR wurde im Laufe des Haushaltsjahres 2018 nicht in Anspruch genommen. An Tilgungsauszahlungen wurden bis zum Jahresende insgesamt 599.725,23 EUR geleistet. Diese beinhalten die ordentlichen Tilgungsleistungen in Höhe von 450.459,27 EUR sowie auch außerplanmäßige Tilgungsleistungen zur Endtilgung von Investitionskrediten in Höhe von 149.265,96 EUR.
Unter Berücksichtigung der Bewegungen der durchlaufenden Gelder (Verwahrgelder) von - 9.831,39 EUR weist die Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2018 in der Summe einen liquiden Mittelabfluss der Verbandsgemeinde von 1.521.989,17 EUR aus. Im Vergleich zum Planansatz entspricht dies einer Verbesserung um 210.189,17 EUR (ohne Berücksichtigung des in der Finanzrechnung ausgewiesenen Postens Nr. 38, der die Liquiditätsbewegungen der Einheitskasse betrifft).
Die Finanzrechnung ist nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO ausgeglichen, da der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 635.608,30 EUR die ordentlichen Tilgungsauszahlungen von 450.459,27 EUR decken kann.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 62.515.822,55 EUR ab. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 48.754.603,03 EUR und das Umlaufvermögen auf 13.452.501,41 EUR. Das Umlaufvermögen weist u.a. die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. Hierunter fallen auch die Forderungen im Rahmen der Führung der Einheitskasse in Höhe von 2.534.680,78 EUR.
Der Kassenbestand (Bilanzposten 2.4) gibt den Bestand der Einheitskasse wieder, der sich in 2018 um 2.318.670,31 EUR auf 9.950.228,21 EUR reduziert hat. Der Kassenbestand bzw. der Liquiditätskredit der Verbandsgemeinde selbst, der im Bilanzposten 2.4 enthalten ist und nur durch den Abzug der Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen der Führung der Einheitskasse zahlenmäßig zu ermitteln ist, beträgt zum Ende des Jahres -30.178,78 EUR und hat sich im Vergleich zum Jahresbeginn um 1.521.989,17 EUR (einschl. Schwebeposten) reduziert.
In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss 121.462,40 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich auf 16.777.073,14 EUR. Die Eigenkapitalquote beträgt 26,8 %.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
| - | Sonderposten in Höhe von 11.545.657,91 EUR |
| - | Rückstellungen in Höhe von 14.880.163,48 EUR |
| - | Verbindlichkeiten in Höhe von 18.971.090,09 EUR |
Die Verbindlichkeiten enthalten unter anderem die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 5.972.532,23 EUR (= 591.019,13 EUR weniger als im Vorjahr). Außerdem enthalten die Verbindlichkeiten auch die Verbindlichkeiten im Rahmen der Führung der Einheitskasse, die sich in der Summe auf 12.515.096,77 EUR beziffern.
c) Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019
Feststellung der Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 17.435.787,72 EUR und Gesamtaufwendungen von 17.321.715,22 EUR weist einen Überschuss von 114.072,50 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich das Ergebnis um 465.612,50 EUR verbessert. Der Überschuss ist gem. § 18 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.
Feststellung zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen betragen 15.598.242,53 EUR (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 15.575.592,22 EUR und Zinseinzahlungen = 22.650,31 EUR) und die ordentlichen Auszahlungen betragen 14.887.380,51 EUR (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 13.913.777,29 EUR und Zinsauszahlungen = 973.603,22 EUR). Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 710.862,02 EUR der sich gegenüber der Planaufstellung um 538.692,02 EUR verbessert hat.
Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 613.732,21 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 2.466.356,23 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich ein Fehlbetrag von 1.852.624,02 EUR (Verbesserung gegenüber der Planaufstellung um 1.395.175,98 EUR). Zusammen mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich weist die Finanzrechnung einen Finanzmittelfehlbetrag von 1.141.762,00 EUR aus. Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich der Finanzmittelfehlbetrag um 1.933.868,00 EUR verbessert.
Im Laufe des Haushaltsjahres 2019 mussten zwei Investitionskredite, dessen Zinsbindungsfrist endete, umgeschuldet werden. Es ergaben sich Einzahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von 518.467,59 EUR. Hingegen wurde die Inanspruchnahme der im Haushaltsplan veranschlagten Kreditermächtigung in Höhe von 2.947.450 EUR nicht erforderlich. Die Tilgungsauszahlungen belaufen sich insgesamt auf 793.005,86 EUR. Neben den ordentlichen Tilgungsleistungen beinhalten die Tilgungsauszahlungen auch die außerordentlichen Tilgungen der umgeschuldeten Investitionskredite von 518.467,59 EUR.
Unter Berücksichtigung der Bewegungen der durchlaufenden Gelder (Verwahrgelder) von 14.600,28 EUR weist die Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2019 in der Summe einen liquiden Mittelabfluss der Verbandsgemeinde von 1.497.562,65 EUR aus. Im Vergleich zum Planansatz entspricht dies einer Verschlechterung um 997.562,65 EUR. (ohne Berücksichtigung des in der Finanzrechnung ausgewiesenen Postens Nr. 38, der die Liquiditätsbewegungen der Einheitskasse betrifft).
Die Finanzrechnung ist nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO ausgeglichen, da der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 710.862,02 EUR die ordentlichen Tilgungsauszahlungen von 370.400,93 EUR decken kann.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 65.236.775,66 EUR ab. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 50.058.486,73 EUR und das Umlaufvermögen auf 14.866.752,67 EUR. Das Umlaufvermögen weist u.a. die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. Hierunter fallen auch die Forderungen im Rahmen der Führung der Einheitskasse in Höhe von 2.651.624.89 EUR.
Der Kassenbestand (Bilanzposten 2.4) gibt den Bestand der Einheitskasse wieder, der sich in 2019 um 1.037.128,51 EUR auf 10.987.356,72 EUR erhöht hat. Der Kassenbestand bzw. der Liquiditätskredit der Verbandsgemeinde selbst, der im Bilanzposten 2.4 enthalten ist und nur durch den Abzug der Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen der Führung der Einheitskasse zahlenmäßig zu ermitteln ist, beträgt zum Ende des Jahres -1.527.750,43 EUR. Im Vergleich zum Jahresbeginn hat sich die Liquiditätsverschuldung um 1.497.562,65 EUR erhöht.
In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss von 114.072,50 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital hat sich entsprechend auf 16.891.386,64 EUR erhöht. Die Eigenkapitalquote beträgt 25,9 %.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
| - | Sonderposten in Höhe von 11.873.180,07 EUR |
| - | Rückstellungen in Höhe von 15.021.322,48 EUR |
| - | Verbindlichkeiten in Höhe von 21.284.163,57 EUR |
Die Verbindlichkeiten enthalten unter anderem die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 5.602.131,30 EUR (= 370.400,93 EUR weniger als im Vorjahr). Ferner enthalten die Verbindlichkeiten auch die Verbindlichkeiten im Rahmen der Führung der Einheitskasse, die sich in der Summe auf 15.166.732,04 EUR beziffern.
Da die Prüfung der Jahresabschlüsse 2017, 2018 und 2019 der Verbandsgemeinde Cochem zu keinerlei Beanstandung geführt hat, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Hauptausschuss sowie dem Verbandsgemeinderat vor, die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2017, 2018 und 2019 der Verbandsgemeinde Cochem festzustellen.
Das Ausschussmitglied Stefan Thomas bittet den Vorsitzenden, das Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses den Ausschussmitgliedern vortragen zu können.
Der Vorsitzende erteilt Herrn Thomas das Wort.
Das Ausschussmitglied stellt den Mandatsträgern das Prüfungsergebnis der Jahre 2017, 2018 und 2019 des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) vor. Für die Prüfung der Jahre haben sich die Mitglieder des RPA in drei Gruppen aufgeteilt, um Prüfungsschwerpunkte für die Jahr 2017, 2018 und 2019 zu bilden.
| - | Gruppe 1: Schulen und Hallen |
| - | Gruppe 2: Bäder |
| - | Gruppe 3: Feuerwehrwesen |
Das Ausschussmitglied Stefan Thomas berichtet, dass die drei Haushaltsjahre alle positiv abgeschlossen haben. Teilweise auch mit einem hohen Plus. In der Gruppe 1 Schulen und Hallen ist aufgefallen, dass die Turnhalle in Bremm im Finanzhaushalt einen hohen Fehlbetrag ausweist. Zurzeit liegt er bei 52.000 €. Ausschussmitglied Thomas berichtet, dass der RPA die dringende Empfehlung ausgesprochen hat, dass die Turnhalle in Bremm in die Zuständigkeit der Ortsgemeinde übertragen werden muss. „Hier muss dringend die Frage der Trägerschaft geklärt werden“.
Bei der Prüfung der Bäder in der Gruppe 2 sind hohe Fehlbeträge bei den Bädern aufgefallen. Die Prüfung der Feuerwehren hat keine Besonderheiten ergeben.
Ausschussmitglied Thomas ergänzt, dass lediglich einige Rechnungen bei Einsatzkosten zu spät eingefordert wurden.
Bei der Prüfung der Fischereigenossenschaften sind keine Besonderheiten aufgefallen.
Auf Grund des o.g. Prüfungsergebnisses hat der Rechnungsprüfungsausschuss empfohlen, dem Vorsitzenden und den Beigeordneten für die Jahr 2017, 2018 und 2019 Entlastung zu erteilen.
Das Ausschussmitglied und Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss Stefan Thomas bedankt sich bei Frau Petra Junglas für die Zusammenstellung der Zahlen und Daten für den Rechnungsprüfungsausschuss.
Der Vorsitzende macht nochmal deutlich, dass es in Bezug auf die Turnhalle in Bremm keine Eilentscheidung geben werde. Die Klärung der Trägerschaft und die Sanierungsmaßnahme der Halle seien zwei unterschiedliche Maßnahmen. Die Thematik soll in der nächsten Sitzung erneut behandelt werden.
Das Ausschussmitglied Peter Krötz fragt nach, ob die Gemeinde Bremm eine Trägerschaft der Halle ablehnen kann.
Der Vorsitzende bejaht dies.
Empfehlung des Hauptausschusses:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2017, 2018 und 2019 der Verbandsgemeinde Cochem festzustellen.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
4. Feststellung der Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2017, 2018 und 2019 der Fischereigenossenschaften Endert, Ellerbach und Mosel-Eifel-Hunstück
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 unter dem Vorsitz von Herrn Stefan Thomas die vollständig vorgelegten Rechnungsprüfungsunterlagen der Jahre 2017, 2018 und 2019 der Fischereigenossenschaften „Endert“, „Ellerbach“ und „Mosel-Eifel-Hunsrück“ geprüft.
Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.
Die Prüfung der Jahresabschlüsse führte zu folgenden Ergebnissen:
a) Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2017
1. Fischereigenossenschaft Endert 2017
Feststellung der Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung ist mit Gesamterträgen sowie mit Gesamtaufwendungen von jeweils 2.096,95 EUR ausgeglichen und weist demnach keinen Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz stellt dies keine Veränderung dar.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen betragen 1.146,95 EUR und die ordentlichen Auszahlungen betragen 2.326,63 EUR. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Fehlbetrag von 1.179,68 EUR. Gegenüber der Planaufstellung somit eine Verschlechterung um 1.179,68 EUR. Die Fischereigenossenschaft Endert hat keine Investitionseinzahlungen erhalten oder Investitionsauszahlungen getätigt. Der Finanzmittelfehlbetrag spiegelt den Fehlbetrag aus dem ordentlichen Bereich in Höhe von 1.179,68 EUR wieder. Um das Defizit in der Finanzrechnung 2017 zu finanzieren mussten 1.179,68 EUR aus den liquiden Mitteln entnommen werden.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 433,95 EUR ab. Auf der Aktivseite der Schlussbilanz wird kein Anlagevermögen ausgewiesen.
Das Umlaufvermögen beläuft sich auf 421,99 EUR und weist den liquiden Mittelbestand der Fischereigenossenschaft Endert aus, welcher sich in 2017 um 1.179,68 EUR auf 421,99 EUR reduziert hat. Ferner wird auf der Aktivseite der Bilanz ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 11,96 EUR ausgewiesen. Auf der Passivseite weist die Schlussbilanz in Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung keinen Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag aus. Da die Fischereigenossenschaft Endert einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 11,96 EUR ausweist, wird kein Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.
Letztlich werden Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 433,95 EUR ausgewiesen.
2. Fischereigenossenschaft Ellerbach 2017
Feststellung der Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung ist mit Gesamterträgen sowie mit Gesamtaufwendungen von jeweils 1.100,92 EUR ausgeglichen und weist demnach keinen Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz stellt dies keine Veränderung dar.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen betragen 1.100,92 EUR und die ordentlichen Auszahlungen betragen 1.101,42 EUR. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Fehlbetrag von lediglich 0,50 EUR. Die Fischereigenossenschaft Ellerbach hat keine Investitionseinzahlungen erhalten oder Investitionsauszahlungen getätigt. Der Finanzmittelfehlbetrag spiegelt den Fehlbetrag aus dem ordentlichen Bereich in Höhe von 0,50 EUR wieder. Um das Defizit in der Finanzrechnung 2017 zu finanzieren mussten 0,50 EUR aus den liquiden Mitteln entnommen werden.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 442,32 EUR ab. Auf der Aktivseite der Schlussbilanz wird kein Anlagevermögen ausgewiesen.
Das Umlaufvermögen beläuft sich auf 442,32 EUR und weist den liquiden Mittelbestand der Fischereigenossenschaft Ellerbach aus, welcher sich in 2017 um 0,50 EUR auf 442,32 EUR reduziert hat. Auf der Passivseite weist die Schlussbilanz in Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung keinen Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag aus. Die Fischereigenossenschaft Ellerbach weist darüber hinaus kein Eigenkapital aus. Letztlich werden Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 442,32 EUR ausgewiesen.
3. Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück 2017
Feststellung der Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung weist mit Gesamterträgen in Höhe von 3.805,21 EUR und mit Gesamtaufwendungen von 3.394,27 EUR einen Jahresüberschuss in Höhe von 410,94 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz stellt dies eine Verbesserung um 410,94 EUR dar.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen betragen 3.257,25 EUR und die ordentlichen Auszahlungen betragen 2.495,29 EUR. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 761,96 EUR. Gegenüber der Planaufstellung ebenfalls eine Verbesserung um den vorher genannten Betrag. Die Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück hat keine Investitionseinzahlungen erhalten oder Investitionsauszahlungen getätigt. Der Finanzmittelüberschuss spiegelt den Überschuss aus dem ordentlichen Bereich in Höhe von 761,96 EUR wieder. Der Überschuss in Höhe von 761,96 € wird zur Tilgung des Liquiditätskredites in Höhe von 299,23 EUR herangezogen. Der verbleibende Betrag in Höhe von 462,73 EUR wird zum liquiden Mittelbestand zugeführt.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.718,73 EUR ab. Auf der Aktivseite der Schlussbilanz wird kein Anlagevermögen ausgewiesen.
Das Umlaufvermögen beläuft sich auf 3.718,73 EUR und weist zum einen den liquiden Mittelbestand der Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück in Höhe von 462,73 EUR sowie Forderungen gegen den sonstigen privaten Bereich (Fischereipachtzahlungen) in Höhe von 3.256,00 EUR aus. Auf der Passivseite weist die Schlussbilanz in Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 410,94 EUR aus. Darüber hinaus wird ein Eigenkapital in Höhe von 1.601,69 EUR und Verbindlichkeiten in Höhe von 2.117,04 EUR ausgewiesen.
b) Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2018
1. Fischereigenossenschaft Endert 2018
Feststellung der Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung weist mit Gesamterträgen in Höhe von 2.103,32 und mit Gesamtaufwendungen von 2.095,65 einen Jahresüberschuss in Höhe von 7,67 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz stellt dies eine Verbesserung in Höhe von 7,67 € dar.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen betragen 2.103,32 EUR und die ordentlichen Auszahlungen betragen 2.529,95 EUR. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Fehlbetrag von 426,63 EUR. Gegenüber der Planaufstellung somit eine Verschlechterung um 426,63 EUR. Die Fischereigenossenschaft Endert hat keine Investitionseinzahlungen erhalten oder Investitionsauszahlungen getätigt. Der Finanzmittelfehlbetrag spiegelt den Fehlbetrag aus dem ordentlichen Bereich in Höhe von 426,63 EUR wieder. Um das Defizit in der Finanzrechnung 2018 zu finanzieren mussten 421,99 EUR aus den liquiden Mitteln entnommen werden. Darüber hinaus musste ein Liquiditätskredit in Höhe von 4,64 EUR aufgenommen werden.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 4,29 EUR ab. Auf der Aktivseite der Schlussbilanz wird kein Anlagevermögen und auch kein Umlaufvermögen ausgewiesen. Die noch im Vorjahr ausgewiesenen liquiden Mittel in Höhe von 421,99 EUR wurden im Haushaltsjahr 2018 vollständig entnommen, so dass die Fischereigenossenschaft Endert über keine liquiden Mittel verfügt. Ferner wird auf der Aktivseite der Bilanz ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 4,29 EUR ausgewiesen. Auf der Passivseite weist die Schlussbilanz in Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 7,67 EUR aus. Dieser Jahresüberschuss reduziert den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag entsprechend auf 4,29 EUR. Da die Fischereigenossenschaft diesen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweist, wird kein Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.
2. Fischereigenossenschaft Ellerbach 2018
Feststellung zur Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung weist mit Gesamterträgen in Höhe von 1.104,45 EUR sowie mit Gesamtaufwendungen von 1.100,00 EUR einen Jahresüberschuss in Höhe von 4,45 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz stellt dies eine Verbesserung um 4,45 EUR dar.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen betragen 1.104,45 EUR und die ordentlichen Auszahlungen betragen 1.542,32 EUR. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Fehlbetrag von 437,87 EUR. Gegenüber der Planaufstellung somit eine Verschlechterung um 437,87 EUR. Die Fischereigenossenschaft Ellerbach hat keine Investitionseinzahlungen erhalten oder Investitionsauszahlungen getätigt. Der Finanzmittelfehlbetrag spiegelt den Fehlbetrag aus dem ordentlichen Bereich in Höhe von 437,87 EUR wieder. Um das Defizit in der Finanzrechnung 2018 zu finanzieren mussten 437,87 EUR aus den liquiden Mitteln entnommen werden.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 4,45 EUR ab. Auf der Aktivseite der Schlussbilanz wird kein Anlagevermögen ausgewiesen. Das Umlaufvermögen beläuft sich auf 4,45 EUR und weist den liquiden Mittelbestand der Fischereigenossenschaft Ellerbach aus, welcher sich in 2018 um 437,87 EUR auf 4,45 EUR reduziert hat. Auf der Passivseite weist die Schlussbilanz in Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 4,45 EUR aus. Weiterhin wird ein Eigenkapital in Höhe von 4,45 € ausgewiesen. Ansonsten werden keine Verbindlichkeiten o.ä. auf der Passivseite ausgewiesen.
3. Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück 2018
Feststellungen zur Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung weist mit Gesamterträgen in Höhe von 5.320,55 EUR und mit Gesamtaufwendungen von 5.152,57 EUR einen Jahresüberschuss in Höhe von 167,98 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz stellt dies eine Verbesserung um 167,98 EUR dar.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen betragen 7.346,55 EUR und die ordentlichen Auszahlungen betragen 6.776,11 EUR. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 570,44 EUR. Gegenüber der Planaufstellung ebenfalls eine Verbesserung um den vorher genannten Betrag. Die Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück hat keine Investitionseinzahlungen erhalten oder Investitionsauszahlungen getätigt. Der Finanzmittelüberschuss spiegelt den Überschuss aus dem ordentlichen Bereich in Höhe von 570,44 EUR wieder. Der Überschuss in Höhe von 570,44 € wird zum liquiden Mittelbestand zugeführt.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 2.263,17 EUR ab. Auf der Aktivseite der Schlussbilanz wird kein Anlagevermögen ausgewiesen. Das Umlaufvermögen beläuft sich auf 2.263,17 EUR und weist zum einen den liquiden Mittelbestand der Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück in Höhe von 1.033,17 EUR sowie die Forderungen gegen den sonstigen privaten Bereich (Fischereipachtzahlungen) in Höhe von 1.230,00 EUR aus. Auf der Passivseite weist die Schlussbilanz in Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 167,98 EUR aus. Weiterhin wird ein Eigenkapital in Höhe von 1.769,67 EUR ausgewiesen. Ferner weist die Passivseite Verbindlichkeiten in Höhe von 493,50 EUR aus.
c) Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2019
1. Fischereigenossenschaft Endert 2019
Feststellungen zur Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung weist mit Gesamterträgen in Höhe von 2.102,30 und mit Gesamtaufwendungen von 2.097,13 einen Jahresüberschuss in Höhe von 5,17 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz stellt dies eine Verbesserung in Höhe von 5,17 € dar.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen betragen 2.102,30 EUR und die ordentlichen Auszahlungen betragen 2.096,78 EUR. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 5,52 EUR. Gegenüber der Planaufstellung somit eine Verbesserung um 5,52 EUR. Die Fischereigenossenschaft Endert hat keine Investitionseinzahlungen erhalten oder Investitionsauszahlungen getätigt. Der Finanzmittelfehlbetrag spiegelt den Überschuss aus dem ordentlichen Bereich in Höhe von 5,52 EUR wieder. Der Überschuss in Höhe von 5,52 € wird herangezogen um den Liquiditätskredit in Höhe von 4,64 € zu tilgen. Die restlichen 0,88 EUR werden zu den liquiden Mitteln zugeführt.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 0,88 EUR ab. Auf der Aktivseite der Schlussbilanz wird kein Anlagevermögen ausgewiesen. Das Umlaufvermögen beläuft sich auf 0,88 EUR und weist den liquiden Mittelbestand der Fischereigenossenschaft Endert aus. Darüber hinaus kann der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag im Haushaltsjahr 2019 ausgeräumt werden. Auf der Passivseite weist die Schlussbilanz in Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 5,17 EUR aus. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag aus dem Vorjahr in Höhe von 4,29 EUR konnte in 2019 vollständig ausgeräumt werden, so dass die Passivseite der Bilanz nun ein Eigenkapital in Höhe von 0,88 EUR ausweist. Ferner werden keine Verbindlichkeiten o.ä. auf der Passivseite ausgewiesen.
2. Fischereigenossenschaft Ellerbach 2019
Feststellung der Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung weist mit Gesamterträgen in Höhe von 1.103,14 EUR sowie mit Gesamtaufwendungen von 1.103,14 EUR einen Jahresüberschuss in Höhe von 3,14 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz stellt dies eine Verbesserung um 3,14 EUR dar.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen betragen 1.103,14 EUR und die ordentlichen Auszahlungen betragen 1.100,00 EUR. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 3,14 EUR. Gegenüber der Planaufstellung somit eine Verbesserung um 3,14 EUR. Die Fischereigenossenschaft Ellerbach hat keine Investitionseinzahlungen erhalten oder Investitionsauszahlungen getätigt. Der Finanzmittelüberschuss spiegelt den Überschuss aus dem ordentlichen Bereich in Höhe von 3,14 EUR wieder. Der Überschuss in Höhe von 3,14 EUR kann zu den liquiden Mitteln der Fischereigenossenschaft zugeführt werden.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 7,59 EUR ab. Auf der Aktivseite der Schlussbilanz wird kein Anlagevermögen ausgewiesen. Das Umlaufvermögen beläuft sich auf 7,59 EUR und weist den liquiden Mittelbestand der Fischereigenossenschaft Ellerbach aus, welcher sich in 2019 um 3,14 EUR auf 7,59 EUR erhöht hat. Auf der Passivseite weist die Schlussbilanz in Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 3,14 EUR aus. Weiterhin wird ein Eigenkapital in Höhe von 7,59 EUR ausgewiesen. Ansonsten werden keine Verbindlichkeiten o.ä. auf der Passivseite ausgewiesen.
3. Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück 2019
Feststellung der Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung weist mit Gesamterträgen in Höhe von 5.205,94 EUR und mit Gesamtaufwendungen von 5.066,16 EUR einen Jahresüberschuss in Höhe von 139,78 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz stellt dies eine Verbesserung um 139,78 EUR dar.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen betragen 5.135,37 EUR und die ordentlichen Auszahlungen betragen 5.111,43 EUR. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 244,51 EUR. Gegenüber der Planaufstellung ebenfalls eine Verbesserung um den vorher genannten Betrag. Die Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück hat keine Investitionseinzahlungen erhalten oder Investitionsauszahlungen getätigt. Der Finanzmittelüberschuss spiegelt den Überschuss aus dem ordentlichen Bereich in Höhe von 244,51 EUR wieder. Der Überschuss in Höhe von 244,51 € wird zum liquiden Mittelbestand zugeführt.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 2.357,68 EUR ab. Auf der Aktivseite der Schlussbilanz wird kein Anlagevermögen ausgewiesen. Das Umlaufvermögen beläuft sich auf 2.357,68 EUR und weist zum einen den liquiden Mittelbestand der Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück in Höhe von 1.277,68 EUR sowie die Forderungen gegen den sonstigen privaten Bereich (Fischereipachtzahlungen) in Höhe von 1.080,00 EUR aus. Auf der Passivseite weist die Schlussbilanz in Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 139,78 EUR aus. Außerdem wird ein Eigenkapital in Höhe von 1.909,45 EUR ausgewiesen. Darüber hinaus weist die Passivseite der Schlussbilanz Verbindlichkeiten in Höhe von 448,23 EUR aus.
Da die Prüfung der Jahresabschlüsse 2017, 2018 und 2019 der Fischereigenossenschaften Endert, Ellerbach und Mosel-Eifel-Hunsrück zu keinerlei Beanstandungen geführt hat, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Hauptausschuss sowie dem Verbandsgemeinderat vor, die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2017, 2018 und 2019 der Fischereigenossenschaften festzustellen.
Der Hauptausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat Cochem vor, die Jahresabschlüsse der Fischereigenossenschaften Endert, Ellerbach und Mosel-Eifel-Hunsrück für die Haushaltsjahre 2017, 2018 und 2019 festzustellen.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
5. Entlastungserteilung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018
a) Verbandsgemeinde Cochem
b) Fischereigenossenschaften Endert, Ellerbach und Mosel-Eifel-Hunsrück
Wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO dürfen der Vorsitzende Herr Wolfgang Lambertz (I. Beigeordneter der VG Cochem bis 28.02.2017 und seit 01.03.2018 Bürgermeister der VG Cochem) als auch die I. Beigeordnete, Frau Stephanie Baltasar-Schäfer (Beigeordnete der VG Cochem in den Jahren 2017 und 2018) nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen.
Den Vorsitz übernimmt die Beigeordnete Frau Roberta Kastor.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 einstimmig vorgeschlagen, den damaligen Bürgermeistern der Verbandsgemeinde Cochem sowie deren damaligen Vertretern Entlastung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zu erteilen.
Die Entlastungserteilung für
a) die Verbandsgemeinde Cochem
und
b) die Fischereigenossenschaften Endert, Ellerbach und Mosel-Eifel-Hunsrück
wird zur Abstimmung gestellt.
Der Hauptausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, den Betroffenen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018
a) für die Verbandsgemeinde Cochem
und
b) für die Fischereigenossenschaften Endert, Ellerbach und Mosel-Eifel-Hunsrück
Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
6. Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2019
a) Verbandsgemeinde Cochem
b) Fischereigenossenschaften Endert, Ellerbach und Mosel-Eifel-Hunsrück
Wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO dürfen der Vorsitzende, Herr Wolfgang Lambertz, das Hauptausschussmitglied Herr Heinz Bremm (Beigeordneter in der 2. Jahreshälfte 2019 der VG Cochem), die I. Beigeordnete, Frau Stephanie Balthasar-Schäfer, (Beigeordnete der VG Cochem bis 25.06.2019 und I. Beigeordnete in der 2. Jahreshälfte 2019 der VG Cochem) sowie die Beigeordnete, Frau Roberta Kastor, (Beigeordnete in der 2. Jahreshälfte 2019) nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen.
Den Vorsitz übernimmt der Beigeordnet Herr Marco Steuer.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 einstimmig vorgeschlagen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem sowie dessen Vertretern Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen.
Die Entlastungserteilung für
a) die Verbandsgemeinde Cochem
und
b) die Fischereigenossenschaften Endert, Ellerbach und Mosel-Eifel-Hunsrück
wird zur Abstimmung gestellt.
Der Hauptausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, den Betroffenen für das Haushaltsjahr 2019
a) für die Verbandsgemeinde Cochem
und
b) für die Fischereigenossenschaften Endert, Ellerbach und Mosel-Eifel-Hunsrück
Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
7. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 der Verbandsgemeinde Cochem
Die nachstehenden Ausführungen geben einen Überblick über den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde für das Jahr 2025. Weitere Einzelheiten wurden durch Bürgermeister Wolfgang Lambertz und den Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung im Rahmen der Haushaltsberatungen erörtert.
Einwohnerbeteiligung
Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes nach Zuleitung an den Verbandsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Ausgabe 48/2024, bekanntgemacht. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass die Einwohner und Einwohnerinnen der Verbandsgemeinde Cochem die Möglichkeiten haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 02.12.2024 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan erfolgen. Sollten innerhalb der o.g. Frist Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf eingereicht werden, sind diese im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes vorab zu behandeln.
Ergebnishaushalt 2025
Der Ergebnishaushalt, der die doppischen Elemente wie Abschreibungen und Rückstellungen beinhaltet, weist bei Gesamterträge von 19.968.570 € und Gesamtaufwendungen von 21.584.170 € einen Jahresfehlbetrag von 1.615.600 € aus.
Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen. Gegenüber der Planaufstellung des Vorjahres haben sich die Erträge um 611.850 € reduziert und Aufwendungen um 1.003.750 € erhöht.
Finanzhaushalt 2025
Der Finanzhaushalt, der die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen des Kalenderjahres 2025 aufzeigt, weist im Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen einen negativen Saldo von 257.720 € aus; gegenüber dem Vorjahr im Abschluss eine Verschlechterung um 803.030 €.
Abzüglich der ordentlichen Tilgungsauszahlungen für das Jahr 2025 von 449.280 € zeigt der Finanzhaushalt einen Fehlbetrag bzw. eine negative freie Finanzspitze von 707.000 € auf. Somit ist auch der Finanzhaushalt nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO nicht ausgeglichen.
Für das Haushaltsjahr 2025 sind Investitionsauszahlungen von insgesamt 5.597.500 € veranschlagt. An Investitionseinzahlungen stehen 3.461.690 € gegenüber, so dass sich das Investitionsdefizit auf 2.135.810 € beläuft.
Die Investitionsein- und -auszahlungen verteilen sich auf die einzelnen Teilhaushalte wie folgt:
Das Investitionsdefizit von 2.135.810 € wird wie folgt finanziert:
| - | 5.000 € über die Sonderumlage für die gemeinsame Tourismuswerbung Ferienland Cochem |
| - | 3.000 € über die Sonderumlage für die Touristinformation Treis-Karden und letztlich |
| - | 2.127.810 € über die Neuaufnahme von Investitionskrediten. |
Abzüglich der veranschlagten ordentlichen Tilgungsauszahlungen ergibt sich in 2025 eine Nettoneuverschuldung von 1.678.530 €.
Zum Ende des Haushaltsjahres wird sich die Investitionsverschuldung der Verbandsgemeinde Cochem auf insgesamt rd. 11,8 Mio. € erhöhen (Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 595 €/Einwohner).
Zur Ausfinanzierung des Finanzhaushaltes wird nach dem vorliegenden Planentwurf eine Liquiditätsentnahme von 715.000 € erforderlich.
Umlagen der Verbandsgemeinde 2025
Der Umlagesatz der allgemeinen Verbandsgemeindeumlage wird für das Haushaltsjahr 2025 unverändert auf 37,9 v.H. festgesetzt.
Die vorläufigen Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2025 belaufen sich auf 27.216.420 € und haben sich im Vergleich zu den endgültigen Umlagegrundlagen 2024 eklatant um 5.505.163 € reduziert. Allein die Steuerkraftmesszahl der Gemeinden/Stadt hat sich insbesondere durch den Rückgang der Gewerbesteuereinzahlungen um über 5,4 Mio. € minimiert.
Der Umlagebetrag beziffert sich bei einem Umlagesatz von 37,9 v.H. auf rd. 10.315.000 €; gegenüber dem Haushaltsansatz des Vorjahres eine Minderung um über 1,98 Mio. €.
Schlüsselzuweisungen nach dem neuen LFAG
Die neue Schlüsselzuweisung B sowie die Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte orientieren sich nach dem neuen Landesfinanzausgleichsgesetz, das zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist, ausschließlich nach dem Finanzbedarf im Verhältnis zur Finanzausstattung. Übersteigt der Finanzbedarf die Finanzkraft einer Kommune wird eine entsprechende Zuweisung gewährt.
Die Finanzausstattung der Verbandsgemeinde orientiert sich nach der Steuerkraft sowie der Schlüsselzuweisung A der verbandsangehörigen Gemeinden/Stadt. Durch den genannten Rückgang der Steuerkraft der Ortsgemeinden und der Stadt ist die Finanzausstattung der Verbandsgemeinde so stark gesunken, dass der Finanzbedarf nun überwiegt. Erstmals seit Einführung des neuen LFAG erhält die Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2025 aus dem Finanzausgleichstopf eine Schlüsselzuweisung B sowie eine allgemeine Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte. Die Schlüsselzuweisung B beziffert sich nach der vorläufigen Berechnung auf rd. 698.700 € und die Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte auf rd. 360.200 €.
In der Summe ergeben sich somit Mehreinnahmen von rd. 1.058.900 €.
Kreisumlage
Nach dem neuen LFAG zählen zu den Umlagegrundlagen zu Berechnung der Kreisumlage neben der Schlüsselzuweisung A und der Steuerkraftmesszahl auch die allgemeine Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte.
Da der Verbandsgemeinde Cochem aufgrund der gesunkenen Finanzausstattung für das Jahr 2025 eine allgemeine Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte von rd. 360.200 € zufließt, besteht auch wieder eine Umlagezahlungsverpflichtung an den Landkreis Cochem-Zell. Bei einem Kreisumlagesatz von 45,8 % beläuft sich für das Jahr 2025 die zu zahlende Kreisumlage auf rd. 165.000 €.
Stellenplan
Der Stellenplan weist für das Haushaltsjahr 2025 eine Gesamtsumme von 121,67 Stellen aus. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Planstellen um 6,48 Stellen erhöht.
Übertragung von Haushaltsermächtigungen
Gem. 17 Abs. 1 GemHVO sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes ganz oder teilweise übertragbar, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist. Sie bleiben längstens bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Auch bei unausgeglichenem Ergebnishaushalt kann ein der Haushaltssituation angemessener Teilbetrag der Ansätze für übertragbar erklärt werden.
Zur Entlastung des Haushaltsjahres 2025 schlägt die Verwaltung vor, folgende Haushaltsermächtigungen aus 2024 in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen:
| - | Für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes wurde mit der Planung 2024 unter der Haushaltsstelle 5.1.1.01.5/76258000 eine Ermächtigung von 155.600 € zur Verfügung gestellt. Von dieser Ausgabenermächtigung stehen zum Jahresende noch über 135.000 € zur Verfügung. Für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für PV-Anlagen wird eine Übertagung der Mitte nach 2025 empfohlen. |
| - | Für die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung wurden mit der Planung 2024 30.000 € unter der Haushaltsstelle 5.5.2.01.52339400 zur Verfügung gestellt,wovon lediglich im Laufe des Jahres rd. 700 € in Anspruch genommen wurden. Zur Instandsetzung der Gewässersohle der Endert fallen rund 50.000 € an Unterhaltungskosten an. Die aus 2024 noch zur Verfügung stehenden Mittel von 29.300 € solle zur Finanzierung dieser Unterhaltungsmaßnahme nach 2025 übertragen werden. Die Haushaltsplanung 2025 sieht eine weitere Ausgabenermächtigung von 30.000 € vor. |
| - | Für die Erstellung eines Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes wurden mit der Planung 2024 bei der Haushaltsstelle 5.5.2.01.56250000 weitere Aufwendungen/Auszahlungen von 150.000 € zur Verfügung gestellt. Hiervon stehen zum Jahresende noch rd. 100.000 € zur Verfügung. Für die Fortschreibung des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes (Teil 2) fallen voraussichtlich noch weitere Kosten von rd. 95.000 € an. Zur Finanzierung dieser Fortschreibung wird eine Übertragung der am Ende des Haushaltsjahres 2024 noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 100.000 € nach 2025 empfohlen. |
| - | Zur Aufstellung der Feuerwehrbedarfspläne wurden bereits mit der Planung 2024 bei der Haushaltsstelle 1.2.6.01.56250000 Mittel in Höhe von 10.000 € zur Verfügung gestellt, die bisher nicht in Anspruch genommen wurden. Da die Feuerwehrbedarfspläne nun in 2025 erstellt werden sollen, wird eine Mittelübertragung nach 2025 empfohlen. |
Die tatsächliche Übertragung der nicht in Anspruch genommenen und erforderlichen Mittel nach Ablauf des Haushaltsjahres steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Verbandsgemeinderates.
Der Vorsitzende führt aus, dass das Defizit im Haushaltsjahr 2025 von den liquiden Mitteln aufgefangen wird. Zudem soll bei den investiven Maßnahmen eine Priorisierung stattfinden. Die zahlreichen Investitionsprojekte im Haushalt sollen nach Wichtigkeit und Dringlichkeit bewertet werden. Die Fraktionen sollen sich Gedanken über die Priorisierung er Projekte machen. Dazu liefert die Verwaltung die entsprechenden Informationen (Steckbrief für die verschiedenen Investitionen). In der ersten Sitzung des Ältestenrates im neuen Jahr soll über die Priorisierung diskutiert werden.
Das Ausschussmitglied Stefan Thomas stimmt dem Vorsitzenden zu. Um eine solche Priorisierung vor nehmen zu können, würden entsprechende Informationen benötigt.
Der Vorsitzende bittet die Leiterin des Fachbereich 4 Finanzen den Ausschussmitgliedern den Haushalt 2025 vorzustellen.
Frau Junglas verweist auf die Beschlussvorlage sowie die Anlagen und stellt die wichtigsten Punkte des Haushaltes 2025 vor.
| - | 2 Millionen € Mindererträge |
| - | Mehraufwendungen von über 1 Million € |
| - | Personalmehrkosten in Höhe von 800.000 € |
| - | Sozialmehrkosten in Höhe von 300.000 € |
Neben den allgemeinen Parametern des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes stellt Frau Junglas die neuen investiven Projekte vor:
| - | First Responce System 25.000 € |
| - | Ärztliche Versorgung 40.000 € |
| - | Regionales Zukunftsprogramm 3,1 Millionen € |
| - | Grundschule Bruttig-Fankel 6,1 Millionen € usw. |
Das Ausschussmitglied Herr Stefan Thomas merkt an, dass die Mittel beim Projekt Regionales Zukunftsprogramm nicht ohne Grundsatzentscheidung aufgeteilt werden dürfen.
Das Ausschussmitglied Heinz Bremm stimmt den Ausführungen von Herrn Thomas zu.
Die Aufteilung wie sie derzeit im Haushaltsplan vorgesehen ist (50 % Ortsgemeinden und 50 % Verbandsgemeinde), muss abgeändert werden.
Frau Junglas erläutert, dass es sich hierbei nicht um eine Ermächtigung, sondern nur um eine Planungsgrundlage handelt.
Das Ausschussmitglied Stefan Thomas beantragt die Änderung der Bezeichnung der Maßnahme von „2509 - Förderung von Strukturmaßnahmen der Ortsgemeinden / Stadt“ in „2509 – Förderung von Strukturmaßnahmen“. Das Maßnahmenvolumen soll insgesamt 3,1 Millionen betragen. Innerhalb des Kontenrahmens sollen die Mittel auf die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden für die interne Verbuchung getrennt werden.
Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig für die Änderung der investiven Maßnahme 2509.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Das Ausschussmitglied Frau Nicole Jobelius-Schausten stellt sich die Frage, warum im Investiven Haushalt Mittel für die Anschaffung eines Dienstfahrzeuges eingeplant sind.
Sie bittet darum zu prüfen, ob das Leasing von Dienstfahrzeugen nicht wirtschaftlicher ist.
Der Vorsitzende sagt zu, dass die Verwaltung alternative Beschaffungsmethoden (Leasing) prüfen wird.
Das Ausschussmitglied Hans Bleck gibt zu bedenken, dass eine Priorisierung der zahlreichen Projekte nicht einfach wird. Alle aufgeführten Projekte haben ihre Wichtigkeit.
Das Ausschussmitglied Nicole Jobelius-Schausten stimmt Herrn Bleck zu. Eine Priorisierung wird nicht einfach. Sie ist aber davon überzeugt, dass die Fraktionen mit Hilfe der Informationen durch die Verwaltung ein gutes Ergebnis erzielen werden.
Der Vorsitzende betont nochmal, dass die Verwaltung den Fraktionen alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen wird.
Das Ausschussmitglied Walter Schmitz begrüßt die Investitionen die durch die Verwaltung geplant sind, gibt aber zu bedenken, dass die Verwaltung und die Ingenieurbüros an ihre Grenzen stoßen.
Die Ausschussmitglieder stellen verschiedene Fragen zum Stellenplan 2025, welche durch den Büroleiter Stephan Weber beantwortet werden.
Das Ausschussmitglied Bernd Schuwerack mahnt an, dass die Verwaltung unbedingt auf unser Personal achten sollte. In der heutigen Zeit sei es besonders wichtig, Maßnahmen zur Personalerhaltung zu ergreifen. Dazu gehöre natürlich auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut bezahlt werden.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Cochem für das Haushaltsjahr 2025 zu beschließen.
Ebenso empfiehlt der Hauptausschuss dem Verbandsgemeinderat, den oben aufgeführten Übertragungen der Haushaltsermächtigungen aus 2024 nach 2025 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
8. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025
a) Fischereigenossenschaft Endert
b) Fischereigenossenschaft Ellerbach
c) Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück
a) Fischereigenossenschaft Endert
Der Haushaltsplanentwurf 2025 berücksichtigt im Ergebnishaushalt unverändert Erträge und Aufwendungen von jeweils 2.100 € und im Finanzhaushalt bei den Einzahlungen und Auszahlungen von ebenfalls jeweils 2.100 €. Die Pachteinnahmen (Los I bis V) von 2.100 € werden nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrages von 210 € (= 10 % der Pachteinnahmen) an die Fischereirechtinhaber ausgekehrt; wobei nach der Vereinbarung vom 12.06.2012 zwischen der Fischereigenossenschaft Endert und der Verbandsgemeinde Cochem der verbleibende Reinertrag entsprechend der anteiligen Uferlängen an die beteiligten Gebietskörperschaften zur Unterhaltung der Fischereigewässer abgeführt wird.
b) Fischereigenossenschaft Ellerbach
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2025 sieht im Ergebnishaushalt unverändert Erträge und Aufwendungen von jeweils 1.100 € und im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen von ebenfalls jeweils 1.100 € vor. Die Pachteinnahmen, bestehend aus einem Los, von 1.100 € werden nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrages von 110 € (= 10 % der Pachteinnahmen) an die Fischereirechtinhaber ausgekehrt; wobei nach der Vereinbarung vom 10.06.1986 zwischen der Fischereigenossenschaft Ellerbach und der Verbandsgemeinde Cochem (als Rechtsnachfolger der Verbandsgemeinde Cochem-Land) der verbleibende Reinertrag in Höhe von 990 € entsprechend der anteiligen Uferlängen an die beteiligten Gebietskörperschaften zur Unterhaltung der Fischereigewässer abgeführt wird.
c) Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2025 sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen von jeweils 5.420 € (140 € mehr zum Vorjahr) und im Finanzaushalt Einzahlungen und Auszahlungen von ebenfalls jeweils 5.420 € (ebenfalls 140 € mehr zum Vorjahr) vor. Die Pachteinnahmen von 5.420 € werden nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrages von 2.710 € (= 50 % der Pachteinnahmen gemäß der Vereinbarung vom 17.11.2001 zwischen der Fischereigenossenschaft und der ehem. Verbandsgemeinde Treis-Karden) sowie der Geschäftsaufwendungen von 100 € (Verzehrkosten) an die Fischereirechtinhaber ausgekehrt.
Das Ausschussmitglied Kilian Moritz fragt nach, warum die Sätze der Fischereigenossenschaften so unterschiedlich ausfallen. Das Ausschussmitglied wünscht eine Prüfung der Angleichung der Sätze.
Frau Junglas führt aus, dass die Fischereigenossenschaften die Sätze so beschlossen haben und die Sätze auch nach der Fusion der Verbandsgemeinden so festgelegt wurden.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Haushaltssatzungen mit den Haushaltsplänen der Fischereigenossenschaften „Endert“, „Ellerbach“ und „Mosel-Eifel-Hunsrück“ für das Haushaltsjahr 2025 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
9. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für
a) Gemarkungsbereich Briedern, Erweiterung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Wacholder"
b) Gemarkungsbereich Senheim, Ausweisung von Gewerbeflächen im Ortsteil Senhals
- Vorberatung
a) Ortsgemeinde Briedern
Der Gemeinderat von Briedern hat in seiner Sitzung am 27.02.2023 die Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wacholder“ beschlossen. Das Gewerbegebiet soll um angrenzende landwirtschaftliche Flächen in einer Größe von rd. 4.000 m² vergrößert werden. Der ansässige Betrieb möchte die bestehenden Lagerflächen erweitern. Mit dem Vorhabenträger wurde ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abgeschlossen. Das beauftragte Planungsbüro hat die Planunterlagen zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch vorbereitet. Das Plangebiet ergibt sich aus der Anlage 1 zur Beschlussvorlage.
b) Ortsgemeinde Senheim
Der Gemeinderat von Senheim hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 die Ausweisung eines Gewerbegebietes im Ortsteil Senhals beschlossen und die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beantragt. Der Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie zur verkehrstechnischen sowie abwassertechnischen Erschließung des Plangebietes erstellt.
Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, das Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Gemarkungsbereiche Briedern und Senheim zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
10. Wirtschaftsplan 2025 der Mosellandtouristik GmbH
Der Wirtschaftsplan 2025 der Mosellandtouristik GmbH wurde den Gesellschaftern in der Aufsichtsratssitzung am 14.11.24 vorgelegt.
Die Verlustübernahme insgesamt beläuft sich auf 1.121.829,00 €. Unter der Berücksichtigung der Finanzierung aus Rücklagen liegt der von den Gesellschaftern aufzubringende Verlustübernahmebetrag im Jahr 2025 bei 878.650,25 € und damit um 51.060,25 € über dem von den Gesellschaftern aufzubringendem Verlustübernahmebetrag des Vorjahres (827.590 €). Die Summe der vorhandenen Rücklagen beläuft sich im Wirtschaftsplan 2025 auf 227,840 €.
Nach dem festgelegten Modell zur Aufteilung des Verlustübernahmebetrages auf die Gesellschafter beläuft sich der von der Verbandsgemeinde Cochem aufzubringende Anteil im Jahr 2025 nach dem Entwurf des Wirtschaftsplans auf 54.057,23 Euro. Er ist damit um 4.304,07 Euro höher als der Verlustübernahmebetrag im Jahr 2024 (49.753,16 Euro).
Erläuterung zur Erhöhung des Verlustübernahmebetrages für die VG Cochem:
Die Verteilung der Verlustübernahmebeträge auf die Gesellschafter der Mosellandtouristik setzt sich gemäß Gesellschaftsvertrag aus verschiedenen Komponenten zusammen (Anpassungen an Preissteigerungen, Personalkosten, Projekte, Übernachtungen und Gästeankünfte). Die Berechnung der Übernachtungszahlen und Gästeankünfte des Statistischen Landesamtes erfolgt auf Grundlage der jeweiligen „Anteile an den Gesamtübernachtungen“, nicht auf Grundlage der absoluten Zahlen. Hierzu ist anzumerken, dass ab Januar 2021 die Privatquartiere und gewerblichen Kleinbetriebe mit weniger als 10 Betten nicht mehr Bestandteil der Beherbergungsstatistik des Statistischen Landesamtes sind. Schon dadurch kommt es zu Veränderungen bei den Finanzierungsanteilen der Gesellschafter.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 mit den zugehörigen Erläuterungen und einer Übersicht zu den geplanten Projekten ist den Damen und Herren Mitglieder des Hauptausschusses mit der Einladung zur Sitzung zugegangen.
Der Hauptausschuss berät die Angelegenheit und empfiehlt dem Rat, den Wirtschaftsplan entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
11. Medizinische Versorgung - Erlass einer Richtlinie zur Förderung der haus- und fachärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem
Um sich dem stetig wachsenden Wettbewerb um Haus- und Fachärzte zu stellen, hat der Verbandsgemeinderat in der Sitzung vom 21.09.2023 eingehend über eine finanzielle und bedarfsgerechte Unterstützung ansiedlungswilliger Ärzte beraten und diese befürwortet. Da es sich bei dem Aufgabengebiet „medizinische bzw. ärztliche Versorgung“ grundsätzlich um eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden handelt, wurde in der Sitzung vom 05.09.2024 beschlossen, das Aufgabengebiet zu übernehmen sofern die Gemeinden der Aufgabenübertragung gemäß § 67 Abs. 4 GemO zustimmen. Die Abfragen in den einzelnen Gemeinden laufen derzeit und werden voraussichtlich bis Jahresbeginn 2025 abgeschlossen.
Parallel dazu wurde seitens der Verwaltung der Entwurf einer Richtlinie zur Förderung der haus- und fachärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem erarbeitet. Inhaltlich sieht der Entwurf vor, nicht nur mit finanziellen Einmalzahlungen Anreize zu schaffen, sondern Alternativen in Form von Mietzahlungen oder individuellen Sachleistungen zu gewähren, die sich am jeweiligen individuellen Bedarf des Antragsstellers orientieren. Mit den Wahlmöglichkeiten erhalten sowohl Antragssteller sowie die Verbandsgemeinde Cochem als Bewilligungsstelle eine erhöhte Flexibilität und ein Alleinstellungsmerkmal im Vergleich zu anderen Förderrichtlinien. Der beigefügte Entwurf steht zur Abstimmung mit der Kommunalaufsicht an, sofern der Entwurf in der vorgelegten Form Zustimmung findet.
Der Hauptausschuss nimmt den vorgelegten Entwurf „Richtlinie zur Förderung der haus- und fachärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem“ zur Kenntnis und befürwortet den Erlass dieser Richtlinie und das Inkrafttreten.
Aus der Mitte des Ausschusses erfolgt der Hinweis, dass unter Punkt „IV Gegenstand und Höhe der Zuwendungen“ soll bei den Aufzählungen der Alternativen (a, b, c) jeweils nach der Alternative als Zusatz ein „oder“ eingefügt werden.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
12. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Verbandsgemeinderat über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Der Verbandsgemeinderat hat die Entscheidung bis zu einem Spendenbetrag von 10.000 € auf den Hauptausschuss delegiert. Der Verbandsgemeinde werden folgende Spenden angeboten:
| Verwendungs- zweck | Zuwendungs- betrag | Zuwendungs- geber | Anderweitiges Beziehungs- verhältnis zur Gemeinde |
| FFW Treis- Karden Sachspende: Gebrauchte Gastro- Spülmaschine | 500,00 € | Weingut Otto Knaup KG, Am Rathaus 6, 56253 Treis- Karden | Matthias Knaup Mitglied im Gemeinderat Treis-Karden |
| FFW Treis- Karden Sachspende: 30 Flaschen Aktionsware Secco Freiwllige Feuerwehr Treis-Karden | 180,00 € | Weingut Otto Knaup KG, Am Rathaus 6, 56253 Treis- Karden | Matthias Knaup Mitglied im Gemeinderat Treis-Karden |
| FFW Klotten | 200,00 € | Claudia Koll- mann u. Silvian Tiron, Moselstraße 16, 56818 Klotten | ---- |
Der Hauptausschuss bedankt sich bei den o.g. Spendern für die großzügige finanzielle Unterstützung. Er hat keine Bedenken und beschließt die angebotenen Zuwendungen anzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderats werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.