Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Cochem hat in der Sitzung am 16.12.2025 für das Wirtschaftsjahr 2026 folgende Entgelte für die Abwasserbeseitigung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht werden.
| a) Benutzungsgebühren für Schmutzwasser | 2,77 €/m³ |
| b) Wiederkehrender Beitrag für die Einleitung von Niederschlagswasser | 0,40 €/m² |
| c) Abwasserabgabe für Kleineinleiter (je Einwohner) | 17,89 € |
| d) Laufender Kostenbeitrag für die Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen | 0,65 €/m² |
| e) Beitragssatz Investitionskostenanteil der Straßenoberflächenentwässerung für Gemeindestraßen | |
| - für die erstmalige Herstellung | 14,33 €/m² |
| - für Kanalerneuerungen in offener Bauweise | 24,05 €/m² |
| - für Kanalerneuerungen in geschlossener Bauweise | 9,45 €/m² |
| f) Einmaliger Beitrag für die Abwasserbeseitigung (erstmalige Herstellung) | |
| - Beitragsanteil Schmutzwasser | 11,09 €/m² |
| - Beitragsanteil Niederschlagswasser | 16,22 €/m² |
| g) Gebühr für Fäkalschlammbeseitigung aus Kleinkläranlagen | 55,00 €/m³ |
| h) Gebühr für Abwasserbeseitigung aus geschlossenen Gruben | 36,17 €/m³ |
Für die laufenden Abwasserentgelte und die einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigung werden Vorausleistungen in vorstehender Höhe erhoben.